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DuilUtt T IBBten ßMM für DreWM, AMekhm, ZchmßM, Atlilßil, Iorsdsrf, KM, MmMtzm, KHSljm SnWNtli. Sliii«, Mi, SIniM«, AeiißMnl. Nch«V. SnsnlWi, StMtz, Anm, ÄWi«. ZlttifM »N MU einer illustrierten Sonntags- Vetlage. Diese» Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittag 6 Uhr, mit dem Datum de» nachfolgenden Tage» und kostet monatlich 35 Pfg., vierteljährlich 1 Marl. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen, für solche außerhalb der Amtshauptmannschaft Grimma, sowie für Anzeigen am Kopfe und im Reklameteile, mit 10 Pfennigen, berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein- Nr. 88.Sonntag, den 29. Juli 1900. 11. Jahrgang. Bekanntmachung. Von der Königlichen Amtshauptmannschast zu Grimma ist im Einverständnisse mit dem Bezirksausschuß Folgendes bestimmt worden. 8 r- In allen Gast- und Schankwirtschasten sind die Trinkgefäße nach erfolgter Be nutzung und vor ihrer Wiederbenutzung jedesmal in zwei stets bereitstehenden, hin länglich großen Spülgefäßen, welche möglichst ost mit frischem Wasser zu füllen sind, sorgfältig aus- und nachzuspülen. 8 2. Die Spülgefäße selbst sind täglich wenigstens einmal durch Ausscheuern und Ausspülen gründlich zu reinigen. § 3. In jedem Gastzimmer, Tanzsaal und Schankgarten hat ein Berzeichniß sichtbar auszuhängen, welches in großen Buchstaben die Biersorten unter Angabe der Brauerei und die Verkaufspreise für den Zehntel-Liter bekannt giebt. 8 4. Für die Befolgung dieser Anordnungen sind die Inhaber der Konzession und deren Stellvertreter verantwortlich. 8 5. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 6- Diese Bestimmungen trekn mit dem 1. August 1900 in Kraft. Zur genauen Nachachtung wird diese Verordnung nochmals hierdurch bekannt gemacht. Naunhof, am 28. Juli 1900. Der Bürgermeister. Igel. Bekanntmachung. Auf Ansuchen des Schützenbundes für Naunhof und Umgegend sind die Herren Privatmann Günther, Zimmermeister Kühne und Fleischermeistcr Nebel unter Zu- fettigung je eines Ausweises beauftragt worden polizeiliche Aufsicht während des Schützenfestes auf dem Festplatze und in seiner Umgebung auszuüben. Naunhof, den 28. Juli 1900. Der Bürgermeister. Igel. Bekanntmachung. In diesem Jahre beginnen die 2 Wochen dauernden Sommerferien Montag, de« 3V. J«li und enden mit Gonnade«-, den 1t. August. Der Unterricht an der Ku rt stil-«ug-schule fällt am S. und 12. Angnst aus Naunhof, den 27. Juli 1900. ° Der Schulvorstand. Igel. Zu den böhmischen Ausweisungen sächsischer Geistlicher. Am Jahrestage der Schlacht von Königgrätz ist Pfarrer lüe. Bräunlich in Brünn, nachdem er am Abend zuvor sich mit Freunden in einem Zimmer des „Deutschen Hauses" besprochen hatte, durch zwei Polizei diener aus dem Bette geholt, vor das Polizeipräsidium gebracht, bis zur Mitternacht in den Kerker gesteckt und dann „aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wegen politischer, nationaler und religiöser Umtriebe aus allen im Reichsrat vertretenen König reichen und Ländern abgeschafft" worden. Er darf bei empfindlicher Strafe die k. k. Länder nie wieder be treten. Zu Neudorf bei Dux wurden sodann in der Nacht zum 12. Juli die Pastoren Sommer und Becker aus dem Königreiche Sachsen durch drei Gendarmen im Gasthof aus dem Schlafe geweckt, ihre Pässe mit Beschlag belegt und ihnen dann auf der Bezirkshaupt mannschaft nach stundenlangem Warten der Ausweisungs befehl zugefertigt. Sie sollten am 17. November 1899, in Howran Druckschriften verteilt und sich in Reden gegen die katholische Kirche gewendet haben, wodurch die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört worden sei. Daß die zwei Herren beteuern konnten, zeit ihres Lebens niemals in Howran gewesen zu sein, half ihnen nichts. Sie mußten das Land verlassen. Es besteht offenbar, wie die „Evangelisch-lutherische Kirchenzeitung" schon vor Monaten berichtete, in Oester, reich ein geheimer Erlaß zu einem systematischen Vor gehen gegen alle reichsdeutschcn protestantischen Geist lichen. Andere Ausweisungen werden folgen. Die Thatsache aber, daß die römische Kirche nur durch rohe Gewalt sich gegen die Ausbreitung der evangelischen Bewegung in Oestereich glaubt wehren zu können, ist bezeichnend für ihre dortige Lebenskraft. Die in der ganzen Geschichte des Reiches Gottes bewährte Folge ist natürlich ein um so kräftigeres Wachstum des Protestantismus in Oesterreich. Die ultramontane Presse benutzt die stattgehabten Ausweisungen evangelischer Geistlicher aus den kaiserlich königlichen Landen zurst Vergleiche mit den Rechtszu ständen im Deutschen Reiche. Da seien die Jesuiten auch durch die Staatsgewalt exuliert und rechtlos. Den Gegnern der Aufhebung des Jesuitengesetzes stehe es übel an, über österreichische Gewaltmaßregeln zu schelten, während bei ihnen zu Hause die gleichen Rechtsbeein trächtigungen herrschten. Bekanntlich fordert der Ultramontanismus die Be seitigung des Jesuitengesetzes, das ihrer Ansicht nach die edelsten Vertreter des römisch-katholischen Frömmigkeits. ideals auf die Stufe von Verbrechern und Vagabunden herabsetzt. Nunmehr wäre wohl zu erwarten, daß die in Oesterreich allmächtigen Jesuiten ihren ganzen Ein fluß im Kaiserreiche geltend machen werden, um jene „schmachvollen" Ausweisungsbefehle aus der Welt zu schaffen. Doch steht zu fürchten, daß sie die Hand dazu nicht bieten werden. Das Reichsgesetz vom 4. Juli 1772 verbietet bekanntlich an erster und ent scheidender Stelle die Errichtung von jesuitischen Nieder lassungen. Einzelne Jesuiten sind in Massen durch das ganze Deutsche Reich hindurch vorhanden. Die beinahe 100 Jahre (am 21. Juli 1773) vor dem deutschen Jesuitengesetz erfolgte Aufhebung des ganzen Ordens durch einen römischen Papst hat es schon als allgemein anerkannt und durch tausend schmerzliche Erfahrungen bewiesen bezeichnet, daß „es kaum oder gar nicht möglich sei, solange der Orden bestehe, den wahren und dauer, hasten Frieden der Kirche wieder herzustellen." Daß aber die Verkündigung des biblischen Evangeliums, die Stärkung evangelischer Glaubensbrüder, die Verteilung von Bibeln und Andachtsbüchern rc. die öffentliche Ordnung und Sicherheit störte und zu den „politischen, nationalen und religiösen Umtrieben" gerechnet werden müßte, ist erst noch nachzuweisen. Die Behauptung von Polizeipräsidien, Bezirkshauptmannschaften und noch höheren Instanzen reicht dazu nicht aus. Deutsches Reich. — Im „Reichsanzeiger" wurde das Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 veröffentlicht. — Für das ostasiatische Expeditionskorps tritt laut kaiserlU er Verfügung am Tage des Verlassens der einheimischen Gewässer die neue Militärgerichts, ordnung in Kraft. Die Gerichte des Korps führen in den Dienstsiegeln den deutschen Reichsadler. — Dem Deutschen Hilfskomitee für Ostasien hat Se. Maj. der König 2000 Mk. und Ihre Majestät die Königin 1000 Mk. gespendet. — Auch dem Automobilsport will sich der Kaiser widmen. Eine Firma bot ihm drei elegante Automobile zum Geschenk an, die der Kaiser auch dankend angenommen haben soll. — Kriegsversicherungen. In Versicherungskceisen sind Zweifel aufgetauchr ob die in der Lebensversicherungs branche auf den Kriegsfall abgeschlossenen Polizen unter allen Umständen für Personen in Betracht kommen, die bei der jetzigen militärischen Aktion in China ums Leben kommen, da nach amtlicher Auffassung ein Krieg zwischen China und den anderen Nationen nicht besteht. — Eine zusammenfassende Liste der bisherigen deutschen Verwundeten in China mit Angabe des augenblicklichen Aufenthaltortes derselben ist vom Vice admiral Bendemann telegraphisch nach Berlin über mittelt worden. Ausland. Serbien. Der junge König Alexander von Serbien hat es sehr eilig, die Rosenfesseln der Ehe tragen zu können. Kaum ist seine allgemein überraschende Ver lobung mit Frau Draga Maschin bekannt gegeben worden, so soll auch schon die Vermählung nachfolgen, nach der einen Version am 2. August, nach der andern sogar schon an diesem Sonntag. Inzwischen hat sich für das Kabinet Georgiewitsch, welches als Protest gegen dies Heiratsprojett des Königs Alexander demissionierte, Ersatz durch ein Ministerium Alexa Jovanovitsch ge funden. Ex-Konig Milan und Coterie sollen planen, König Alexander wegen hochgradiger Nervosität unter Curatel zu stellen. Krieg i« China. Die Russen konzentrieren sich östlich von dem in der südlichen Mandschurei gelegenen Niutschwang; sie wollen jedoch vor ihrem Vormarsch nach Mukden noch Verstärkungen abwarten. Die Chinesen zerstörten am