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Pulsnitzer Tageblatt Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und »UlS Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle PulSnitz NSLLDL"'i^^ Bezirksanzeiger Anzeigcn-Grundzahlcn in Die 41 mm breite Zeile (Mosse'» Zeilenmesser 14) 1 mm Höhe 10 FV, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 <SA/ und 24 O/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 °/» Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzcigcngebühren durch Klage oder in Konkurrfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis >/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tag» Aufnahme — Erscheint an jedem Werktag gallt höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung dc? Betriebes der Zeitung oder der VcfSrdcrungscinrichtungen, Hal der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.60 ME bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 E; durch die Post monatlich 2.40 E freibleibend Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupimannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauplblatt und Slicst« Zntung in den Ortschaften der Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirkS: PulSnitz, PulSnitz M. S-, Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Niedcrsteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Geschäftsstelle: PulSnitz, Albertstraß« Nr. L Druck und Verlag von S. L. FS rsterSSrb e n (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter r I. W. Mohr in PulSnitz Nummer 153 Sonnabend, den 2. Juli 1932 84. Jahrgang Amtlicher Teil Auf die Bestimmungen der Verordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 27. 2. 1932, den Ausmahlungsgrad des Roggen Mehls betreffend, wird, da sie rm amtshaupt mannschaftlichen Bezirke nicht allenthalben beachtet worden sind, nachdrücklichst hingewiesen. Danach darf 1) aus Roggen nur solches Mehl hergestellt werden, das von 0 bis mindestens 70 vom Hundert ausgemahlen ist und 2) wird mit Geldstrafe oder Haft bestraft, wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 1 Iwi 1932 Am 1. Juli 1932 tritt die Verordnung über die Arbeitslosenhilfe in Kraft. Hiernach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, den zuständigen Krankenkassen umgebend, spätestens bis zum 9. Juli 1932 die Löhne und Gehälter aller bei ihm beschäftigten Versicherten — versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder — zu melden. Auch die freiwilligen Mitglieder, welche Pension, Ruhegehalt und dergl. beziehen, haben durch beglaubigte Bescheinigungen den Krankenkaffen ihr Einkommen nachzuweisen. Nähere Auskunft erteilen die zuständigen Krankenkassen, wo auch Tabellen über die Bei trags-Sätze entnommen werden können. Verband Nordlaufitzer Krankenkaffen Sitz Kamenz, im Anstrage der ihm angeschlosseneu Krankenkassen im Bezirke der Amtrhauptmannschaft Kamenz. Hundesteuer Die Hundesteuer für die Zeit vom 1. Juli bis mit 30. September 1932 im Betrage von 3.75 RM (für den 2. Hund mit 7.50 RM) ist bis zum 15. Juli 1932 an die Steuerkasse Ohorn (Rathaus Zimmer 5) zn entrichten. Beträge, die bis dahin nicht bezahlt sind, werden kostenpflichtig gemahnt. Ohorn, am 1. Juli 1932. Der Gsmeinberat Grundsteuer ., , Der 2. Termin Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1931 (Staatssteuer und Gemeinde zuschlag) ist am 15. Juli 1932 fällig und bis zum 22. Juli 1932 au die hiesige Steuerkasse (Rathaus, Zimmer o) in der gleichen Höhe wie bei den letzen Terminen zu entrichten. Beträge, die bis zum 22. Juli 1932, noch nicht bezahlt sind, werden kostenpflichtig gemahnt. Ohorn, am 1. Juli 1932 Der GemeinderaL Anzeigen haben im „Tageblatt" großen Erfolg! Frankreich besteht auf Abfindung Erklärung Herriots nach dem Ministerrat Der französische Ministerpräsident Herriot, der am Freitag in Begleitung eines Teils der Lausanner Haupt- delegierten in Paris weilte, hielt sofort nach seiner Ankunft einen Kabinettsrat ab. Im Anschluß an den Ministcrxat gab Herriot der Presse einige Erklärungen, i» Lenen er besonders die Ueberein - stimmung der englischen und der französi schen Auffassung in folgenden beiden Punkten unter strich: 1. die enge Verbindung zwischen Reparationen und inter alliierten Kriegsschulden und 2. den allgemeinen Charakter einer endgültigen Ab findung. Er betonte, daß die Einzelheiten dieser Abfindung noch einer Regelung bedürften. Es bestehe nur noch die Frage, ob die deutsche Delegation diese Vorschläge annehmen werde. Der Ausgang der Konferenz sei somit in die Hände der deutschen Abordnung gelegt. Herriot ist bereits am Freitagabend nach Lausanne zurückgekehrt, um am Sonntag schon wieder in Paris zu sein. Lausanne in der Sackgasse. In Lausanne ist man indessen in die Sackgasse geraten. Nachdem in der Nacht zum Freitag die Sachverständigen Englands und Frankreichs stundenlang ohne Ergebnis beraten haben, nahmen sie am Freitagvor mittag diese Verhandlungen wieder auf. Der englische Mi nisterpräsident Ma-Donald hat den englischen Schaß, kanzler Neville Chamberlain telephonisch aus London wieder nach Lausanne berufen. Chamberlain traft am Freitag spät abends mit dem Flugzeug in Lausanne ein. MaeDonald hatte am Freitagvormittag mit dem Reichskanzler v. PaPen und dem Reichsfinanzminister Graf Schwerin v. Krosigk eine etwa einstündige Be- ratung. Ein Ergebnis hat man nicht erreicht. In der Unterredung hat der Reichskanzler auf die Unmöglichkeit der augenblick lichen Lage von Lausanne verwiesen und erklärt, daß man zu irgendeinem Ergebnis der Konferenz nunmehr kommen müsse, da alle P e r h a n d l u n g s m ö g l i ch k e i t e n wohl erschöpft seien. MaeDonald hat bestimmte Ziffern für die Forderungen Englands und Frankreichs, die wieder gemeinsam als „alliierte Gläubiger" auftretcn, nicht genannt. Von der französischen Delegation werden vier bis fünf Milliarden genannt, wobei man er- klärt, man sei bereit, solche Zahlung nicht als Abschluß- zahlunq für die Tribute, sondern äußerlich als Beitrag zur europäischen Wiederaufbaukasse aufzu machen. Als Gegenleistung soll nicht einmal eine offizielle Streichung der Tribute erklärt werden. Man spricht noch immer von der Notwendigkeit, daß die Streichung der Tri- bute von der Entscheidung der Bereinigten Staaten über die Schulden abhängig gemacht werde. Der Reichskanzler hat dem englischen Ministerpräsidenten zum Ausdruck ge bracht, daß eine derartige allgemeine Formel gar keinen Sinn habe und sehr ernst darauf hingewiesen, daß die Ver quickung von interalliierten Schulden und Tributen für Deutschland nicht annehm bar sei. Der Reichspräsident, der den Wunsch hatte, den Reichskanzler noch am Sonntag sprechen zu können, hat nach Nachrichten, die die deutsche Delegation erhalten hat, die Absicht der Reise nach Neudeck zunächst bis Dienstag aufgeschoben. Die Nervosität der Neutralen hat in den letzten Tagen immer mehr zugenommen, und es ist möglich, daß ein neutraler Vermittln ngs- schritt erfolgt. Man scheint endlich auch offiziell einzu sehen, welche Folgen die ungünstige deutsche Devisenlage und die Starrköpfigkeit Frankreichs für ganz Europa haben könnte. Da MaeDonald bei aller Bereitwilligkeit, den deut- schen Standpunkt zu verstehen, doch keinen sachlich festen Vorschlag machen konnte, wurde die für Freitag angeseßte Vollsitzung der einladenden Mächte nach Rückkehr Herriots aus Paris verschoben. Reichsgericht befürwortet Verbot -es „Vorwärts". Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts unter Vorsitz des Senatspräsidenten vr. Bünger hat sich am Freitag vorerst mit der Frage des Verbots des „Vorwärts" befaßt und sich auf den Standpunkt des Reichsinnenministers v. Gayl gestellt, der das Verbot der beiden Blätter vom preußischen Innenminister Severing verlangt hatte. Der Beschluß des Reichsgerichts lautet: „Das Verbot wird für- zulässig erklärt. Der Senat ist der Auffassung, daß die in Frage kommenden Artikel geeignet sind, den Reichspräsidenten und die Reichsregierung verächtlich zu machen, zudem aber auch lebenswichtige innen- und außenpolitische Interessen zu gefährden. Der Senat hält, zumal in der jetzigen Zeit, einen wirksamen Schutz dieser Interessen für unbe - dingterforderlich." Ueber die Frage eines Verbots der „Kölnischen Volkszeitung" ist am Freitag nochnicht verhan- delt worden. Zu der Weigerung des preußischen Innenministers, ein Verbot des „Vorwärts" und der „Kölnischen Volkszeitung" zu erlassen, schreibt der „Völkische Beobachter" in nnem Berliner Artikel unter der Ueberschrift „Unverständ liche Zauderpolitik" u. a.: „Wie lange soll dieser Zustand noch währen? Wie lange gedenkt die Reichsregierung diesem ganzen volksauflösenden Treiben der inneren Feinde eines nationalen starken und geeinten Deutschlands noch weiter ratenlos zuzuschauen und sich zum Besten halten zu lassen? Die Reichsregierung trägt im Augenblick die Verantwortung für die Nation, und diese Verantwortung erheischt jetzt, ge- neterisch zuzugreifen und rücksichtslos Exempel zu statuieren, rm ein größeres Unglück zu vermeiden." Der Reichshaushali 1932. Die Verordnung des Reichspräsidenten über die Ver waltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches erschienen. Mit dem Datum vom 30. Juni 1932 ist nunmehr die Notverordnung über den Neichshaushalt im Reichsgesetz blatt erschienen. Ter der Notverordnung bestimmt, daß „vorbehaltlich der Feststellung eines Reichshanshaltplanes durch Gesetz die Einnahmen und Ausgaben des Reiches für das Rechnungsjahr 1932 nach dem anliegenden Plan und den nachfolgenden Bestimmungen zu verwalten sind." Der Plan wird dann im einzelnen aufgeführt. Das Gesetz enthält die bereits bekannten Bestimmungen über den außerordentlichen Haushalt, den Tilgungsfonds, die Garantien des Reiches usw. Die Einnahmen schliessen mit 8 219 245 100 Marl ab. Die fortdauernden Ausgaben belaufen sich auf 7 899 377 450 Mark, die einmaligen Ausgaben auf 319 867 650 Mark Die Summe der Ausgaben des ordentlichen Haushaltes schließt somit mit 8 219 245 100 Marl ab. In den einzelnen Kapiteln, deren Ziffern bereits im wesentlichen bekannt waren, sind in der endgültigen Fas sung des Haushaltplanes durch Notverordnung gering fügige Veränderungen eingetreten. Bayerische Siaaisrsgierung zur politischen Notverordnung. München. Die bayerische Staatsregierung hat zu der zweiten Notverordnung, die sich mit dem Demonstra- tionsverbot beschäftigt, eine Verlautbarung herausge geben, in der noch einmal der abweichende Stand, punkt der bayerischen Regierung von dem der Reichsregia» rung betont und die V er an t w ort u n g für etwaige Stö- rungen der Sicherheit und der Ordnung denReichsstel- len überlassen wird. Die bayerische Regierung erklärt dann, daß sie trotz der erschwerten Lage bemüht sein werde, mit dem Einsatz der ihr zu Gebote stehenden Machtmittel die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und Störungen mit Entschiedenheit entgegenzutreten. 5 - Von ? Lthr an kann aus dem Lande gewähti werden. - Der Reichsminister des Innern, Freiherr von Gayl, hat eine Verordnung zur Reichstagswahl erlassen in der bestimmt wird, daß in den ländlichen Stimmbezlr- ken, bei denen mit Erntearbeiten am 31. Juli zu rechnen, ist, der Beginn der Abstimmungszeit, abweichend von der Reichsstimmordnung, auf sieben Uhr vormittags vorverlegt merden kanm Ist die Absttmmungsze t vorverlegt, so kann sie in den ländlichen Stimmbezirken mit weniger als 1000 Einwohnern um drei Uhr nachmittag» endigen, wenn mit dem Erscheinen von Stimmscheininhabern in größerer Zahl nicht zu rechnen ist; andernfalls muß sie bis> fünf Uhr nachmittags dauern.