Volltext Seite (XML)
WkOm-EnMckl UM Gr scheint leden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quarta! Mk. 1^5 durch die Post Mk 1,82 frei in's HauS Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen expeditionen solche zu Qriginalpreisen. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappcl, Grumbach, St. Egbdien, Hüttengrund u. s. L für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Hohenstein-Ernstthal. Grgarr aller Geineinöe-VerrVcrltrrngerr öer irurlregeiröen Ortschaften. Nr. 72. Freitag, den 28. März 1902. 52. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir unter E die Bekanntmachung, das Schlafstellenwesen in hiesiger Stadt betreffend, dessen Bestimmungen mit dem 1. April 1902 in Kraft treten, zur öffentlichen Kenntniß. Die nach 8 3 zu erstattenden Anzeigen sind nunmehr unverzüglich zu bewirken. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Februar 1902. Der Stadtrath. vr. Polster. R. D Bekanntmachung, AM" das Schlafstrlleuwrsen betreffend. "MW Zur Regelung des Schlafstellenwesens in hiesiger Stadt wird hiermit Folgendes angeordnet: 8 1- Vom 1. April 1902 ab darf Niemand gegen Entgelt Personen unter Gewährung von Wohnung und Kost (Kostgänger) oder unter Gewährung von Wohnung und Bett (Quartiergänger) bei sich aufnehmen oder behalten, wenn er nicht sittlich unbescholten ist und für dieselben Schlaf- räume hat, welche den nachstehenden Bedingungen entsprechen: s. die Schlafräume dürfen mit den eigenen Wohn- und Schlafräumen des Kost- oder Quartiergebers und dessen Hausangehörigen in gar keiner oder in keiner sofort her zustellenden Verbindung stehen: b. jeder Schtafraum für Kost- oder Quartiergänger muß gedielt, mit einer Thür ver schließbar und mindestens mit einem zu öffnenden Fenster in der Außenseite des Hauses versehen sein, auch darf derselbe nicht mit Abtritten in offener Ver bindung stehen: c. für je zwei Kost- oder Quartiergänger mutz mindestens ein Bett und ein Waschge schirr vorhanden sein; ci. an der Thür deS Schlafraumcs muß aus der Innenseite eine Tafel hängen, auf welcher die zulässige Zahl der den Schlasraum benutzenden Kost- oder Quartiergänger angegeben ist. Die Richtigkeit der Angaben wird aus der Tafel selbst nach der Meldung (ß 3) von uns bescheinigt. 8 2. Kost- und Quartiergänger dürfen nur in den für sie bestimmten Räumen Schlafstätten haben und sie benutzen. Diese Räume dürfen von Personen beiderlei Geschlechts als Schlafräume nicht be nutzt werden. 8 3. Wer Kost- oder Quartiergänger bei sich ausnimmt, muß davon unter Angabe der Zahl der auf- zunehmenden Personen und der für dieselben bestimmten Räumlichkeiten dem unterzeichneten Stadtrathe binnen 3 Tagen schriftlich Anzeige machen. Eine Vermehrung der Zahl der Kost- oder Quartiergänger und jede Veränderung der Räumlich keiten ist in gleicher Weise und innerhalb derselben Frist zur Anzeige zu bringen. Formulare für die Anzeigen werden zum Zwecke der sofortigen Benutzung vom Stadtrathe un entgeltlich verabfolgt. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden an den Quartierwicthen mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Hast bis 14 Tagen und nach Befind?» mit Entziehung der Besugniß, Kost- oder Quartiergänger aufzunehmcn und zu behalten, bestrast. Hohenstein-Ernstthal, den 15 November 1901. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. Land- und Landes kultnrrvnten detr. Der am 31. März lfd. I. fällige I. Termin der Land- und Landeskultnrrenten ist bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung längstens bis zum 10. April d. I. an die hiesige Gtadtsteuereinnahme — Rathhaus, Zimmer Nr. 2 — abzuführen. Hohenstein-Ernstthal, den 26. März 1902. Der Stadtrath. vr. Polster. Ht. Krandkastenbeiträge detr. Am 1. April lfd. I. ist der 1. Termin d.r LandeSimmobiliarbrandverficherungs beiträge fällig und mit 1 Pfennig für jede Einheit spätestens bis zum 15. April d. I. bei der hiesigen Gtadtsteuereinnahme — Rathhaus, Zimmer Nr. 2 — bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung zu entrichten. Hohenstein-Ernstthal, am 26. März 1902. Der Stadtrath. Or. Polster. St. Sonnabend, den ÄS. März 1SS3 Vorm. 8 Uhr wird im Rathhause das Fleisch eines wegen Tuberculose beanstandeten jungen fetten Schweines in rohem Zustande ch öffentlich verpfundet. Ws. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der BäckereigeschästSinhaberin Anna Clementine verehel. Schellhorn geb. Meusel in Hoheasteiu-Ernstthal ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei derMer- theilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerth- baren Vcrmögensstücke der Schlußtermin auf den 24. April 1902, Vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Hohenstein-Ernstthal, den 27. März 1902. ISM Ar HkkWMmbtt SkS WMti MmiW. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Friedrich August Arnold in Hohenstein-Ernstthal ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zn berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung dec Gläubiger über die nicht verwerthbaren Bermögensstücke der Schlußtermin auf den 24. April 1902, Vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Hoheustein-Ernstthal, den 27. Mär; 1902. ü. WM. Al 8MÄrckrr -es MWt» MWiW. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögt» des Kaufmanns Paul Emil Winter in Hohenstein-Ernstthal, alleinigen Inhabers der F rma Winter L Uhlig daselbst ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 24. April 1902, Vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Hohenstein-Ernstthal, den 27. März 1902. X SM. Al HMMkidn des SniMki WsiM Sächsisches. Hoheapeta-Ervstthal, 27. März 1902. Mi theUuagen von allgemeinem Inte res, e »erden daotbar ent gegen genommen and event!. honorirt. — Im Interesse Derjenigen, die während des Osterfestes eine Reise zu unternehmen beabsichtigen und um nach Thunlichkeit großem Andrange an den Fahr kartenschaltern vorzubeugen, sei darauf hingewiesen, daß die Fahrt auf Rückfahrkarten innerhalb der 45tägigen Giltigkeit derselben an einem beliebigen Tage angetreten werden kann. Es ist darnach beispeilsweisc ohne Weiteres zulässig, die Rückfahrkarte schon am Freitag oder Sonnabend vor Ostern zu lösen, die Fahrt aber erst am ersten Feiertage anzutreten. Wün- schenswerth ist es, daß von dieser bei der Sächsischen Slaatsbahn eingeführten Maßnahme bei starkem Fest verkehr recht fleißig Gebrauch gemacht wird. — Der Neustädter Turnverein hält seine 21. öffentliche Aufführung am 1. Osterfeiertag aus dem Logenhaus ab. Mit besonderer Sorgfalt wurde diesmal an der Auswahl der einzelnen Nummern und der Ausstellung der Spielordnung geschafft, ebenso waren die Darsteller mit Fleiß thätig, um wcrthen Freunden und Gönnern das Beste bieten zu können. Im schönen Wechsel werden sich Turner, Sänger, Humoristen und Musiker messen und so Jedem etwas bieten. Und so wird, wie immer, hoffentlich auch diesmal das Lokal bis auf den letzten Platz gefüllt sein. F. — Neue Postwerthzeichen mit der Inschrift „Deutsches Reich", werden bekanntlich für das Reichs-Postgebiet und für Württemberg vom 1. April ab eingesührt. Nach der in den Schalter- Räumen der Postanstalten angebrachten Bekanntmachung sollen die neuen Postwerthzeichen, mit deren Verkauf bereits begonnen worden ist, nicht vor dem 1. April und die alten Postwerthzeichen nicht mehr nach dem 31. März zur Frankirung verwendet werden. Die durch das Postamtsblatt vom 12. März veröffentlichten Durchführungsvorschriften lauten aber dahin, daß die am 1. April den Brieskasten entnommenen, mit alten Postwerthzeichen frankirten Sendungen ohne Nachtaxe zur Absendung kommen. Auch sonst sollen, wie uns das Kaiserliche Postamt mittheilt, die Postanstalten Sendungen mit unrichtigen Postwerthzeichen bis auf Weiteres nicht in dec Beförderung aushalten und mit NaLtoxe belegen. Immerhin liegt es im Interesse des Publikums, stets die richtigen Postwerthzeichen zu benutzen. — Ostereier. Es giebt noch unzählige Familien, wo das altgewohnte „Färben" mit zu den Vorbereitungen zum Feste gehör', wie das Backen des Festkucheus oder das schmücken des Tannenbaumes zum Christfeste. Man hat jetzt herrliche Farben, mit denen gekochte Eier in herrlichen Farben prangen. Grvßmütterchens Art, mit unschuldigen Mitteln des Haushalts, mit Zwiebelschalen, Spinat und Safran ist zu färben braun und gelb, Spinat grün, Safran gelb. Wer rothe Eier will, kann beim Drogisten Pernambuk- ipäne kaufen, Blauholz färbt violett und blau. Marmorirte Eier stellt man her, indem man mittels Läppchen etwas Rothholz und Blauholz, sowie etwas Zwiebelschale um das Ei wickelt und mit einem Woll fädchen festbindet, daraus in kochendes Wasser legt und einige Zeit kochen läßt, worauf man das Ei herausnimmt und von der Hülle befreit. Durch auf- geklebte, gepreßte Blättchen und Gräser, welche nach her wieder abgewaschen werden, können hübsche Ver zierungen geschaffen werden, die dann weiß auf dunk lem Grunde erscheinen. — Aus Anordnung der Steueraussichtsbehörde wird den Steuerpflichtigen in diesem Jahre die Er hebung des noch sestzustellenden Steuerzuschlags durch einen entsprechenden Aufdruck aus den SiaatS- einkommensteuerzetteln in Aussicht gestellt. Der Aus- druck lautet: .Dafern durch das noch zu verabschie dende Finanzqesetz für die laufende Finaozperiode aus das Jahr 1902 noch ein Zuschlag zu der Jahressteuer ausgeschrieben werden sollte, wird Ihnen dessen Höhe durch besonderen Steuerzettel bekannt gemacht werden." Voraussichtlich sällt dieser Zuschlag aber nicht so hoch aus und wird auf Jahre vertheilt werden, da auf die jetzige schlechte Zeitlage Rücksicht genommen wer den soll. — Au besetze« r die 3. ständige Lehrerstelle