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AZntglich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden. 1909 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenge-in Dresden. <r Dienstag, 23. November Ankündigungen: Die Zelle N. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zelle größere, Schrift ob. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Delle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich «kingesandt) 7S Pf. PreiSermäßigg. aus SeschäftSan-eigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. AeiugspreiS: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Awtngerstratze 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr.12SK, Redaktion Nr. 4ö74. Amtlicher Teil. Nach § 2 der Verordnung vom 27. Dezember 1906 G.-B. Bl. 1907 S. 5 haben die Polizeibehörden, wenn ihnen die Entlassung Epileptischer, Geisteskranker oder Geistesschwacher aus einer nicht in staatlicher Verwaltung stehenden Anstalt mitgeteilt wird, sobald es sich um die Entlastung einer männlichen Person handelt, über deren Eintritt in das Heer noch nicht entschieden ist, dem Civilvorsitzenden derjenigen Ersatzkommission vertrauliche Anzeige zu erstatten, in deren Bezirke der Militär pflichtige in der Rekrutierungsstammrolle zu sühren ist. Die Polizeibehörden werden veranlaßt, die ihnen auf Grund von § 7 der Verordnung vom 9. August 1900 G.-B. Bl. S. 887 bis Anfang 1907 mitgeteilten Ent lassungen von geisteskranken und geistesschwachen männ lichen Personen, sofern über ihren Eintritt in das Heer noch nicht entschieden sein sollte, dem nach 8 2 der Ver ordnung vom 27. Dezember 1906 zuständigen Civil vorsitzenden nachträglich noch anzuzeigen. 22241kl Dresden, den 22. Oktober 19d9. 8078 Ministerium des Innern. «rrennungsnummern für Kraftfahrzeuge. Er- kennung«- Nummer Name, Stand und Wohnort de» Besitzers Art de« FahrzeugeS mit Benzinmotor IV 1327 - 1328 - 1329 - 1330 - 1331 - 1332 - 1333 - 1334 - 1335 - 1336 - 1337 - 1338 - 1339 - 1340 - 1341 - 1342 - 1343 - 1344 - 1345 - 1346 - 1347 Fa. Gebr. Pfeiffer in Meerane Rohde, Walther, Ing. in Oelsnitz i. E. . Clauß, Hans Alfred, Ritter- gutsbes. in Neukirchen Uhlmann, Franz, Installa teur in Meerane Linke, Gerhard, Schlosser in Frankenstein Richter, Walter Rich., Ing. in Chemnitz Heinig, Joh. Karl Friedr., Maler in Chemnitz Schneider, Karl Gust., Fahr radhändler in Siegmar Fa. Weicker u. Hempfing, Lhemnitz Günther, Clemens, Architekt in Chemnitz Bahner, Gust.Adolf,Fabrik- besitzer in Lichtenstein Frieß, Erwin, Buchhalter in Glauchau Beck, Emst, vr. msck. in Neukirchen Jakubowski, Wilh., Kauf mann in Schönau Weinelt, Ernst Rich., Uhr macher in Chemnitz Göpfert, verehel. Marie Lina in Chemnitz Reinmuth, Heinrich, Pastor in Mittelsaida Fischer, Friedr. Otto, Kauf mann in Chemnitz Kellermann, Bruno Rich., Ing. in Chemnitz Falkenhorster Carton- u. Bunt papierfabrik, Speisebecher u. Haehnel, G. m. b. H. in Wolkenstein Seeger, Walter, vr. m«l. in Limbach Wagen Zweirad Wagen Zweirad - Wagen Zweirad Wagen Zweirad Wagen Zweirad Wagen B M B »bergegaage« find die Kraflfahrzenge mit de« »rk. «r. IV 716 in den Besitz des Erhard Edmund Lux in Lhemnitz. * 717 - - - - Malermeisters Rudolf Bernh. Böhme in Wittgensdorf. IV 736 "in den Besitz der Fa. E. Adler, Agentur geschäft in Chemnitz. - 1089 - - - de- Schlossers Joh. Paul Heller in Frankenberg. - 500 - - - - Heizers Emil Melzer in Buchholz. - 1182 - - - - Fabrikant Alban Schneider in Thum. - 536 - - - - Kaufmann Max Paul Gehrt in Glauchau. - 1084 - - - der Fa. Gebr. Nevoigt in Reichenbrand. Hierüber: IV 408 Eingezogen. - 707 Verkauft nach Langenstriegis bei Hainichen. - 925 - - Mittweida. - 756 - - Sayda. - 536 Außer Betrieb gesetzt. - 22 (Probe) Verzug des Besitzers nach Roßwein. - 982 Verkauft nach Hartmannsdorf bei Burgstädt. - 1164 - - Zwickau. - 1168 - - Hofgeismar. Lhemnitz, am 15. November 1909. 8075 König!. KreiShauptmannschaft. Am 15. dieses Monats ist als außerordentliches Mit glied des Königlichen Landesmedizinalkollegiums Herr Apotheker Gustav Bonde in Zwickau und als dessen Stellvertreter Herr Apotheker Adolf Stohmann in Zwickau gewählt worden. 484 VII Zwickau, am 19. November 1909. 8076 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. iw öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche ve» Ministerin«» der Justiz. Da» von dem Rechtsanwalt Justizrat Carl Moritz Francke in Leipzig bekleidete Amt eines Notars ist durch Niederlegung und Feststellung gemäß 8 92 des Gesetzes vom 15. Juni 1900 er loschen. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen. Verwaltung der indirekten Abgaben. Angestellt: Militäranwärter Brandt und vorm. Leutnant Ullrich al» Grenz aufseher. — Befördert: Sekretär Haufe bei der Generalzoll direktion zum Kanzleiinspektor daselbst; Zollassistent Schneider beim Hauptzollamt Dresden II zum Sekretär bei der General zolldirektion; Zollaufseher Reumann zum Zollassistenten in Johanngeorgenstadt; Steueraufseher Seifert zum NebenzMein- nehmer in Schmalzgrube. — Versetzt: Zollassistent Schmidt von Johanngeorgenstadt nach Dresden. — Pensioniert: Neben zolleinnehmer Sommer in Schmalzgrube. — Gestorben: Rech- nungSinspektor Menge in Dresden, Zollsekretär Oeser in Dresden, Steueraufseher Dohrandt in Roßwein.) Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Kuttn» u. SfteM- licheu Unterricht». Zu besetzen: die Sirchschulstelle zu Crostau. Koll.: Die oberste Schulbehörde. 1506 M. vom Schuldienste und die gesetzt. Alterszulagen, «43^6 M. vom Kirchendienste, 30 M für eine 14 tägig zu haltende Thorsingestunde, Amtswohnung Falls der Stelleninhaber mit der Besorgung der Verwaltungs geschäfte beauftragt wird, werden dafür 200 M. gewährt: wird dieser Auftrag nicht erteilt, erhält er 150 M. für FortbildungS- schul- und 37,50 M. für Turnunterricht. Hierüber an die Frau de« StelleninHaber« Entschädigung für 4 st. RadelarbeitSunterricht. Vorschriftsmäßige Bewerbungen sind bi« 4. Dez. bei dem K. Be- zirk«schulinspektor zu Bautzen einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dre-de«, 23. November. Se. König!. Hoheit der Prinz Johann Georg besuchte kürzlich da- Atelier deS Kunstmaler- Fritz Beckert in der Krenkelstraße 17. Dre-de«, 23. November. Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg besuchte gcst rn nach mittag in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg da- Sidonienheim in der Könneritzstroße 17. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. vberverwatt«n-»gericht. Können pensionierte Rat»- Mitglieder eine nachträgliche Erhöhung ihres Ruhe gehalt« deshalb beanspruchen, weil das Gesetz vom 24. Dezember 1908 die Pensionen früherer StaatSdiener und ihrer Hinterlassenen erhöht hat? Der im Jahre 1901 in den Ruhestand getretene frühere Bürgermeister der Stadt Z. verlangte neuerding« eine zehnprozentige Erhöhung feiner Pension unter Bezugnahme darauf, daß nach § 95 Absatz 3 der Revidierten Städteordnung in der Fassung der Novelle vom 29. April 1906 besoldeten Rattmitgliedern und ihren Hinterlassenen nach den für ZivilstaatSdiener gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen Pension oder Unterstützung aus der Stadtkasse zu gewähren sei, sowie unter Berufung auf 88 1 und 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 1908, die Bezüge früherer StaatSdiener und ihrer Hinterlassenen betreffend. Er betonte, auch diese» Gesetz zähle zu den Bestimmungen für ZivilstaatSdiener auf dem Gebiet de« Pensionsrechts, die nach § 95 Absatz 3 der Revidierten Städteordnung für besoldete Ratsmitglieder zu gelten hätten; er erblicke den Zweck der letzteren Vorschrift darin, die Ratsmitglieder nicht schlechter zu stellen als die StaatSdiener Wenn nun das Gesetz von 1908 den Staatt- dienern eine Erhöhung ihrer Pension zugestehe, so müsse ihm da« gleichfalls zugute kommen. Mit seinen Ansprüchen ist er jedoch im Verwaltungsstreitverfahren abgewiesen worden. Da« Ober- verwaltung-gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen folgende« auSgeführt: § 95 Absatz 3 der Revidierten Städteordnung in der Fassung der Novelle von 1906 meine mit den für ZivilstaatSdiener gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen das gesamte, jeweilig für die StaatSdiener geltende materielle PenjionSrecht, also — im Gegensatz zu den Vorschriften über da» Verfahren, dem formellen Pensionsrechte — alle diejenigen Normen, auS denen sich ergebe, an wen Pension zu gewähren sei, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Pension erworben, verloren oder eingeickränkt werde, in welcher Form und auf welche Zeitabschnitte die Pension entrichtet werden müsse, vor allem aber auch die Grundsätze für die Berechnung der Höhe der Pension. Diese letzteren Grundsätze gingen (abgesehen vom Be- amtenunfallfürsorgegesetz) im wesentlichen dahin: die Pension mache einen Bruchteil deS sog. pension-fähigen Diensteinkommen« aus. Den Beamten werde eine mit der pensionsberechtigten Dienstzeit wachsende Menge von Hundertteilen, den Hinterlassenen dagegen ein fester Bruchteil dieses Einkommens gewährt. Das maßgebende Diensteinkommen sei für die Beamtenpension das ein Jahr lang vor der Versetzung in den Ruhestand „wirklich be zogene", für die Hinterlassenenpension das „zuletzt im wirklichen Dienste" bezogene. Für die Bezifferung der Pension bilde sonach in allen Fällen das pensionsfähige Diensteinkommen die Be rechnungsgrundlage. Wenn nun auch die staatlichen Pensions gesetze den Begriff des Diensteinkommens abgrenzten und umrahmten, so müsse doch, um im Einzclfalle diesen Rahmen auszufüllen, auf die BefoldungSeinrichtungen zurückgegangen werden. Mithin be messe sich nach den für sächsische ZivilstaatSdiener und zufolge § 95 Absatz 3 der Revidierten Städteordnung auch für besoldete Ratsmitglieder geltenden Grundsätzen die Höhe der Pension zu einem wesentlichen Teil nach den Besoldungsordnungen. Obschon diese in den Städten vielfach an der Hand der staatlichen Grund sätze ausgestaltet seien, könne doch von einer Rechtsgleichheit zwischen Staat unk Städten auf dem in Frage kommenden Ge biete keine Rede sein. Deshalb habe 8 95 Absatz 3 schon wegen des Aufbaue« des staatlichen Pensionswesens auf den Besoldungs einrichtungen auf das Pensionsrecht beschränkt und damit von völliger Gleichstellung der besoldeten Ratsmitglieder mit den ZivilstaatSdiener» abgesehen werden müssen. Infolgedessen könnten Änderungen im staatlichen Besoldungswesen, so bedeutsam sie für die Höhe der StaatSdienerpensionen seien, nicht auf die Pension»- Verhältnisse der bezeichneten Gemeindebeamten einwirken. Hiernach sei zu erörtern, ob das Gesetz vom 24. Dezember 1908 Sätze des PensionSrechtS habe geben wollen, oder ob es sich für die Staatsbeamten lediglich um neue Festsetzungen der Pensions beträge auf Grund von Diensteinkommenssummen, die gegenüber den seinerzeit maßgebend gewesenen Summen um Zuschläge erböht seien, also um nachträgliche, »nur der Neuberechnung der Pension dienende Erhöhungen des Diensteinkommen« gehandelt habe. LetzlereS sei (wie im Urteile näher dargelegt wird) zu bejahen bezüglich der 88 >, 2 und 4 Absatz 1, von denen die Entscheidung de« Rechtsstreits abhänge. Sie enthielten der Sache nach eine in GesetzeSsorm gekleidete Verfügung nachttäglicher Erhöhung de« Betrags de« pension-fähigen Diensteinkommens, die lediglich zu dem Zwecke geschehe, um auf dieser neuen Grundlage anderweit die Pension festzustellen. Sicherlich seien solche Vorschriften, wie die- auch bei jeder Gehalt-erhöhung zutteffe, für den Inhalt der Pension-ansprüche von erheblicher Bedeutung; aber zu dem Kreise derjenigen Gesetze, die da» durch 8 95 Absatz 3 der Revidierten Städteordnung allein bettoffene materielle Pension»recht auSmachen, gehörten sie nicht. Zettungsfchau. In seiner Nummer vom 20. November bringt da* ..Berliner Tageblatt" unter der Überschrift „Ein ReichSmilchamt" folgende Ausführungen: Auf den ersten Blick hin mag e» sich befremdliH genug au«- nehmen. Ist doch die Reich-Verwaltung und in-belondere die innere Reich-Verwaltung schon reich mit derartigen Ämtern ver sehen. Und nun soll noch ein weitere« zu den schon bestehenden hinzugefoidert werden und obenein «in Reich-milchomt. Wa« soll e- überhaupt mit solch einer absonderlich klingenden Ein richtung? Man beabsichtigt doch nicht etwa, alle im Reiche existierenden Säuglinge mtt zureichender, einwand-freier Milch