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AuMhal -Zeitung Lokalblatt für Aue, Auerhammer, Jelle-Klöfterlein, Nieder« u. Oberpfannenftiel, Lauter, Bockau, Bernsbach, Beyerfeld und die umliegenden Ortschaften. Erscheint Mittwoch», Freitag» u Sonntag». AvonnrmentSprri» incl. der 3 werlhvvlleu Beilagen vierteljährlich mit Bringerlohn 1 Mk. 2V Pf. durch di« Post t M. 2b Pf. Wit 3 issustrirten Aeiötättern: Deutsches JamiNenvlatt, Hute Heister, Zeitspieget. Deranlwortlicher Redakteur: Emil Hegemeister in Au « (Erzgebirge). Redaktion u. Expedition: Aue, Marktstraße. Inserat« die einspaltige Cvrpuezeile 1V Ps., die volle Seite 30, >/, S. 20, >/« St. ii Mk. bei Wiederholungen hoher Rabatt. Alle Postanstalten und Landbriesträger nehmen Bestellungen an. 6. Jahrgang. Mittwoch, den 10. Mai 1893. No. 55. De« Bro-verkaus betreffend. Da» nachstehende, für den Berwallungöbezirk der Königlichen Amt-Haupt- mannschast Schwarzenberg mil Zustimmung de» Bezirksausschusses, sowie sür die Städte Aue, Eibtnslvck, Lößnitz, Neustädlel, Schneeberg und Schwarzenberg ausgestellte Regulativ vom IS. April 1893 wird andurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Schwarzenberg, am 3. Mai 1893. Königliche Arntshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Die Stadträthe 1« A«e, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, am 3. Mai 1893. Or. Kretzschmar. vr. Körner. Zieger. Speck. vr. v»n Wcybt. GareiS. Regulativ, den Brodverkauf betr. vom 15. April 1893. 8 1- Zeder Bäcker oder Brocvertäujer hat die Preise und das Gewicht der von ihm gesuhlten Brodsorlen an einem dem Käufer leicht erkennbaren Anschläge an der Verkaufsstelle zur Kenntniß des Publikums zu dringen. Dieser Anschlag ist der OrtspoUzeibchörde zur Abstempelung vorzulegen und jo ost zu erneuern, als eine Aenterung ler Preise eintritt. 8 2. Brod aller Art dars nur nach dem Gewichte in Laiben von einem oder mehreren halben Kilogramm »erkaust werben. 8 3- Auf jedem Brvde ist durch eine vor dem Backen eingedruckte Zahl oder ent sprechende Anzahl von Punkten o>e Zahl der halben Kilogramme anzugeben, welche eS wiegen soll. Altbackenes Brod, welches durch Eintrocknen am Gewicht verloren hat, oder sonst minderwichtige« Bros, muß als solches unter Angabe des Gewichtes in einer für Zederman« erkennbaren Welse bezeichnet werden. 8 4. Bi- zum Beweise de- GegentheileS gelten alle in den Verkaufs-, BetriebS- und den angrenzenden Wohnräumen der Brodhänbler vorhandenen Brvde als verkäuflich. 8 b. An der Verkaufsstelle muß sich zum Nachwiegen ein« gesichte Wag« mit den erforderlichen gesichten Gewichten befinden. Die Verkäufer haben aus Verlangen der Käufer die gekauften Brvde vorzuwiegen oder da« Nachwiegen der letzteren zu gestatten. 8 «- Die Ortspvlizeibehöcden haben die in 8 1 erwähnten Anschläge kostenfrei ab- zustempeln, auch von Zeit zu Zeit wegen genauer Beachlnng der Vorschriften diese- Re gulativs Revisionen vorzunehmen. 8 Brvde, welche hierbei minderwichtig gefunden werden, und bei denen die vor geschriebene Kennzeichnung d-S Mindergewichtes fehlt, sind anzuschneiben und dem Ver käufer zurückzugeben. 8 8. Gegenwärtige Bestimmungen gelten sür den Brodverkauf im stehenden Erwerbe- betriebe unv im Umherziehen, sowie sür den Verkauf des von Lanrwirthen gebackenen und verlausten Brodes. Verkäufer im Umherziehen haben statt be- in 1 vorge schriebenen Anschlages ein, Preis und Gewicht angebendes, avgestempelte» Verzeichniß und eine Waage mit den nöthigen Gewichten bei sich zu sichren und deren Benutzung dem Käuser zu gestalten. 8 s. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen, sowie da» Feilhalten minderwichtigen Brodes werden, soweit nicht andere Strasvorschrislen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bestrast; die Gewerbetreibenden haben hierbei ihre Angehörigen, GewerbSgehilsen und Dienstpersonen nach Maaßgobe der Vorschrif ten in ß 151 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 zu vertreten. Auch werden die Ergebnisse der Revisionen (8 6) von den Ortspolizeibehör- den, jedoch ohne Nennung der Namen derjenigen Personen, welche gegen gegenwärtige Vorschriften gefehlt haben, sofort öffentlich bekannt gemacht. 8 1V. Gegenwärtiges Regulativ tritt vom 1. Juni 1893 an in Kraft. Die in einzelnen Gemeinden des Bezirkes getroffenen, denselben Gegen stand betreffenden örtlichen Festsetzungen treten mit diesem Zeitpunkte außer Wirk samkeit. (Nachdruck verboten). AeuMeton. Zwei Monate Gefängniß. Aus dem Leben eines Redakteurs. Aber — wenn schon die innere Einrichtung des Hau se- verrieth, daß dies Gejängnisj nach den Ansprüchen der modernen Gefuur hell-pflege eingerichlet, so giebt auch das in einer Ecke der Zelle sich befindende VVutor oloost nebst den Luftheizung-- und Venlilalivnsleilungen nicht minder wie die jeder Zelle zugeführte Gasleuung und der elek trische Signalapparar den Beweis dafür, daß der Kerker von ehemals nur seiner düsteren Romantik zu den über wundenen Dingen gehört. Wer menschllches Elend ken nen gelernt Hit, wer jene Brulflälien der Epidemien, in denen cie A u nch nistel, >n denen dis ein Dutzend Men schen tlug-p^^r jusammenivohnen, gesehen hat, dem wird «S solcher Zell« begreiflich, daß Verbrechen begangen wer den, um solch' ein lustiges unv gesunde» Heim zu errin- g n. Freilich sieht sich diese Verbrechergatlung in der Re gel >n ihren Erwartungen getäuscht; denn sür derartige Exemplare sind allrrhanv Diszip inarmittel vorhanden, um ihnen oa» Gefühl der Siras« beizubringen. Zudem auch haben wir in Sachsen nur drei Anstalten dieser modernen Einrichtung: Dresden, Leipzig und Ehemnitz, und in diese»» finden nur diejenigen StrafgesetzbuchSver- letzer Uniertuuji, vrnrn bis zu b vezw. 6 Monaten Ge- sängn.ß zuerkanul sind — den übrigen sichert Zwickau und Waldheim «in ohne Zweisel weit freudloseres Asyl. Doch — vir» nur nevenbei. Auch die moderne Zell« hat ihr« Schrecken; oie rwige Monotonie be» Dasein», zu »er st» verurthei"- Glückt ihren Bewohner schwer und umso stärker, al» das Gefühl ber Schuld, in vielen Fällen auch die Sorge um die Angehörigen und um die eigne Zukunft aus dem Verurlheilten lastet, je mehr er Hang zur Me lancholie besitzt. Und trotzdem ist die Zsvlirung sür den Gefangenen ein Glück. Da, wo diese allenthalben mög lich ist, kann man da» Gefängniß eine Besserungsanstalt nennen, während da, wo die Gefangenen mit mehreren verkehren muffen, da- gerade Gegentheil der Fall ist: Da wird das Gefängniß die hohe Schul« des Verbrechers sein; gute Borsätze, wenn überhaupt vorhanden, werden im Keime erstickt werden, der entlassene Dieb oder Be trüger wird rasfinirter „an die Arbeit" zurückzukehren. Zn der Zsolirzelle dagegen ist er allein, sieht Niemand und wird von Niemand gesehen. Freilich sucht auch hier der Einsame oft die Unterhaltung mit seinenZZellennach- barn anzuknüpfen. Durch Klopsen an den Wänden sucht man sich zu verständigen, doch das ist insofern wenig zu verlässig, als einmal der Nachbar nicht darauf eingeht, zum andern aber in der Zellenthür ein Beobachtungs- fensterche» sich befindet, durch welche» derartige Konversa tion-lustige sehr bald feslgestellt und auSquartirt werden. Wa» nach dieser Hinsicht hin den Uebertreter erwartet, lätzt ein Plakat ahnen, da- in jeder Zelle hängt. ES lautet: „Allgemeine Verhaltungsmaßregeln. Der Gefangen« hat sich der Hausordnung und den in dem Gefängnisse bestehenten Vorschriften über die TageS- eintheilung und da» Verhalten gemäß zu bezeigen, den Anordnungen der Gesängnißbeamten Gehorsam zu leisten und sich gegen andere Personen, welche im Gefängnisse verkehren, achtungsvoll zu benehmen. Verboten ist der Verkehr mit anderen Gefangenen oder mit Personen außerhalb de« Gefängnisse«, alle Ruhestö rung, die Beschädigung oder Verunreinigung der Geftng- niyräumr und der darin befindlichen Gegenstände. Ungehorsam, Nichtbeachtung der allgemeinen und be sonderen Verhaltungsmaßregeln, sowie sonstige» ungebühr ¬ liches Verhalten wird nach Befinden disziplinarisch durch Entziehung von Begünstigungen, Versetzung in die II. DiSziplinarklaffe, Entziehung der Arbeit, Entziehung der Arbeit-belohnung, Entziehung de» Bettlagers, Schmälerung ber Kost, einsame Einsperrung, Anschließung an die Kette oder körperliche Züchtigung bestraft." — Zur Orientirung will ich bemerken, daß Begünstigun gen in der Erlaubniß zum Tragen der eigenen Kleidung, der Setdstbeschäftigung, der eigenen Beköstigung bezw. Aufbesserung der Gefängnißkost durch den Bezug von Viktualien u. s. w. gewährt werden können und die- — nach Befinden der Direktion — denen selten versagt wird deren Vergehen nicht «nteh>ender Natur oder im Rückfalle begangen ist. Die Versetzung in die II. Disziplinarklasse, in der sich nebenbei bemerkt eine sehr große Zahl der Gefangenen befindet, ist zunächst durch da« Hinwegfallen aller dieser Begünstigungen, sodann aber durch erhöhte Arbeitszeit empfindlich. DaS ferner vorgesehene gänzliche Entziehen der Arbeit kommt dem Verluste der einzigen Wohlthat gleich, die da» Gefängniß bietet; wird sie auch zumeist rein mechanisch verrichtet, so ist sie doch in der Zellenein- samkeit da» einzige Mittel, über die Zeit, deren Flüchtig keit hier nicht zum Bewußtsein kommen will, Hinwegzu bringen. Leider ist es nicht möglich, Allen die Wohlthat der Zsolirhast zu Theil werden zu lassen; die Chemnitzer Ge- fangenanstalt verfügt zwar — die Dunkelzellen im Sou- terrain nicht gerechnet — über die stattliche Anzahl von ca. 120 Zsolir-Zellen, von denen etwa 24 Hast bezw. Krankenzellen sind, deren ich an späterer Stelle -«denken