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WHcrihWtuilg Dippoldiswalde« Inserat« werden mit 20 Pf., solche ans unsere« Amtshanptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntnmchungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zelle 40 bez. 3b Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserata mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spalteuzcile b0 Pf. Mit achtseMgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen Verantwortlicher Nedakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die ^VUHeritz - Zeitung» erscheint täglich mi. Aus- tiahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Prelsvicrtellähr- lich 1 M. 80 Pf., zwei monatlich 1 M. 20 Pf., einmonatlich 60 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. ÄMitW Nii AiWtt ffr HMmN, SljMekrg v.ll. Ämtsblatt Pir die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Nr 274 Sonnabend den 2b. November 1916 abends 82. Jahrgang kkvlsvkvonsongung. a) Auf den fünfwöchentlichen Bersorgungsabschnitt vom 26. November bis mit , 30. Dezember I9l6 wird die den voll zu beliefernden Kunden (Abschnitt l der Kundenlifte) sicherzustellende Fleischmenge auf wöchentlich 140 8 Neisch. 60 8 Wurst und 40 8 Speck oder Rohfett festgesetzt. Wurst und Speck (Rohfett) werden nur insoweit slchergestrllt, als der Vorrat dies ermöglicht. d) Die den teilweise zu beliefernden Kunden (Selbstversorger bei Jagdaus- Übung und bei Hausschlachtungen, Abschnitt II der Kundenlisle) sicher gestellte Fleischmenge beträgt nur die Hälfte der unter a festgesetzten Menge. Im übrigen gelten die Vorschriften der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1916, Regelung des Fleischverbrauchs betr. Dippoldiswalde, am 23. November 1916. Der Kommunalverband. Polks-,Wang. Am I. Dezember d. I. findet eine autzerordenlliche Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Auf Grund der hierüber ergangenen Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 18. November d. I. — Sächsische Staatszeilung vom 20. November 1916 — Nr. 270 — bringt die Kgl. Amtshanptmannschaft folgendes zur öffentlichen Kenntnis: 1. Die Ausführung der nach dem Stande vom 1. Dezember d.I. vorzunehmen den Volkszählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeindebezirk einschlietzlich der zugehörigen selbständigen Gutsbezirke ob. Mit der un mittelbaren Leitung der Geschäfte können die Gemeindebehörden unter fort- dauernder eigener Verantwortlichkeit 2üdIuo8»kowwl8»lovM» beauftragen. Die Gemeindebehörden bezw. die ZSHIungskomm ssrnnen haben zunächst für Einteilung der Gemeinden in LLdldvrlrko, die höchstens 50 Haus haltungen umfassen dürfen, sowie für Annahme und Anweisung der Zähler und deren Stellvertreter zu sorgen. Jeder bewohnte selbständige Gutsbezirk hat einen besonderen Zählbezirk zu bilden. Die Geschäfte der Zähler sind als Ehrenamt zu betrachten. Die Wahl ist auf solche Personen zu richten, deren Gemeinfinn und Besähigung dafür bürgen, daß sie die Zählungs- geschäfte mit Umsicht und ordnungsgemätz aussühren. Nötigenfalls müssen geeignete Frauen zum Zähleramte mit herangezogen werden. 2. Ein Abdruck der eingangs erwähnten Verordnung, sowie die Zählungslisten und die sonstigen Drucksachen werden den Gemeindebehörden umgehend zu- gesandt. Die Austeilung dieser Listen usw. hat durch die bestellten Zähler »w LS. uvä LS blovvwdvr zu erfolgen. 3. Die Eintragung in die Haurhaliungsliften hat bk row 1 Dvrawbor wit- und zwar für die Haushaltungen durch die Haushallungsvorftände, die Eintragung in die Anstaltslisten durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder durch geeignete Vertreter unter genauer Beobachiung der erteilten Vor schriften zu geschehen. Wo die» auf Schwierigkeiten stützt, ersolgt die Aus füllung der ZählungsNsten durch die Zähler auf Grund der in den Haus haltungen selbst einzuziehenden Erkundigungen. 4. Die Wiedereinsammlung der Zählungslisten Hot am 1. Dezember mittags zu beginnen und ist möglichst überall am 2. Dezember zu beendigen. 5. Hierauf haben die Gemeindebehörden bezw. die Zühlungrkommisslonen die von den Zählern spätestens bis zum 3. Dezember zurückzuliefernden Zählungr- ausweise alsbald einer gvonuea krükave S» unterwerfen, vorgefundene Mängel zu beseitigen, etwa nötig werdende Nachzählungen und Nach tragungen nach dem Stande vom 1. Dezember vorzunehmen, die Kontroll- listen der Zähler zu vergleichen bezw. richtig,»stellen und sodann den Ge meindedogen auszufüllen, abzuschlietzen und zu beglaubigen. 6. Diese Arbeiten müssen so zeitig beendet sein, datz das gesammelte Zählungs- material entsprechend geordnet und zusammengebunden sobald als tunlich, spätestens aber bk rum lö vorowdor an die Kgl. Amtshauptmannschaft eingereicht ist. Die unbenutzt gebliebenen Formulare müssen mit eingesandt werden. Indem die Kgl. Amtshauptmannschaft hiermit zugleich auf die Wichtig keit der Volkszählung hinweist und den Gemeindebehörden die genaue Beobach- tung der gegebenen Vorschriften und pünktliche Einhaltung der gestellten Fristen besonder» zur Pflicht macht, richtet sie an alle Ortseinwohner und insbesondere an die zu bestellenden Zähler, welche da» ihnen zu übertra gende Amt al» «in Ehrenamt anlehen wollen, da» Ersuchen, bei Zählung und Ausfüllung der Listen, sowie bei Besorgung der sonstigen Geschäfte mit der gröhten Sorgfalt zu verfahren. Dippoldiswalde, am 24. November 1916. 884 b v. Königliche Amtshanptmannschaft. 2 SlksMhlUttg am 1. Dezember dieses Jahres. Die am I. Dezember I9I6 vorzunehmende Volkszählung wird in der Stadt Dippoldiswalde mit Hilfe einer Anzahl als Zähler gewonnenen Herren bewirkt werden. Diese Zähler, deren Amt ein Ehrenamt ist, sind al« Organe der Behörde anzusehen. Sie werden am 2S onek 3V plovoindvi» «> »n Zoikv ttao»ksl1ong «o«io an Ivels vinasln Isbsnel« psnaon, die eine besondere Wohnung innehat und eine eigene Hauswirtschaft führt, eine Usu»k»IKung»Ii»1o, an Zsilan Vaal- unil Hsnbsngasaivl nnel an jeilvn Saailasn, Vonalskan o«Ivi» Verwalter- e-ne^ Knalall usw eine KnalallaliaK« verabfolgen Diese Listen sind am 1. Dezember vormittags durch die Haushaltungs- Vorstände auszufüllen und zu unterschreiben und von mittags 12 Uhr an zur Abholung bereit zu halten. Bei der Ausfüllung der Listen ist die aufge- druckte Anleitung genau durchzulesen und den darin enthaltenen Vorschriften allent halben nachzugehen. Vom 1. Dezember mittags an werden die Zähler die ausgefüllten Listen abholen und an Ort und Stelle auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Bei der großen Wichtigkeit der Volkszählung für Gemeinde, Staat und Reich rechnen wir darauf, daß alle Einwohner unserer Stadt die erforderlichen Angaben voULtiulckie und FvvisLvllliLtt machen und auch den Zählern das im öffentlichen Interesse übernommene Ehrenamt möglichst erleichtern werden. Wer sich weigert, die vorgeschriebenrn Eintragungen in die Houshaltungsltste zu machen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dippoldiswalde, am 23 November 1916. Der Ttadtrat. iViehMlung am 1. Dezember betr. Am I. Dezember findet durch Umfrage bei den einzelnen Biehbesitzern eine Zählung der vorhandenen kksrös, Kiockor, Lobst«, Lokwolnv, Aogsu und des raävrviods statt. Den mit der Zählung beaustragten Personen sind die erforderlichen Auskünfte 8vw!88«odatt und auwolevrllvk zu erteilen. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil kür den Staat verfallen er klärt werden. Dippoldiswalde, den 24. November 1916. Der Stadtrat. Die Sparkasse zu Dippoldiswalde bleibt Somit«« (rotenfest) den 2«. dss. Ms. nachmittags gVSvßAloSSVN, Sparkasse zu Dippoldiswalde. Einlegerguthaben 8Ü5VÜVV Mark. Geschäftszeit: Werktag« r/29-12 und 2—>/25 Uhr, Sonnabends ununterbrochen 1/29 bis 2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat 1/22—1/24 Uhr. Halbmonatliche Verzinsung nach jährlich 3'/- v. H. Die am I. und 2. eines jeden Monats bewirkten Einlagen, sowie die am letzten und vorletzten Monatstage erfolgten Rückzahlungen werden für den betreffenden Monat voll verzinst. Aufbewahrung mündelsicherer Wertpapiere. Die Gemeinde-Verb.-Sparkasse Schmiedeberg ist Montags bis Freitags vormittags 8—1 und nachmittags 3—5 Uhr, an Sonnabenden von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags geöfsnet. Die Einlagen werden vom Togo novk «kvn LinL«k!nng di» »um Ilogs von eion NliokLokIung v«n»in»G. MU" Verwaltung mündelficherer Wertpapiere. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am Donnerstag den 23 November versammelte Herr Schulrat Kuhne die Lehrerschaft de» Distrikt» Dippoldiswalde zu einer amtlichen Konsereuz in der Bürgerschule zu Dippoldiswald«, tzrrr Kantor Schmidt hirlt «inen Vortrag über da» Thema „Was singen wir in der Krirgrzeit in der Schule". Gesangsvorträge des kchülerchoree der hiesigen Bürgerschule illustrierten seine Darbietung Im zweiten Teil der Konferenz sprach Herr Schuldirektor Ebert über das Thema „Wie bringen wir unsere Fortbildung,fchüler zu regerer Lek'üre?" Im An- Ichiutz an seinen Vortrag zeigte er eine Ausstellung von guter und schlechter Lektüre. — Der Konzertabend am Sonntag erzielte eine Ein nahme von 98 M. Nach Abzug von 59,25 M für Fahrt, Flügeltransport und Drucksachen konnten dem „Hrimatdanl" 38.75 M. übergeben werden.