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blatt für das Amtsgericht rmd de« Stadirat zu Lichtenstein-Callnberg täglich, außer Sonn- und Festtags, nachmittag« für den folgenden ezugs preis: 6,25 Mk. vierteljährlich ausschl. Trägergebühr, durch die en 6.15 Mk. Bestellungen nehmen die Geschäftsstelle, sämtliche Post riefträger und unsere Zeitungsträger entgegen. — Einzelnummer 15 Pfg- Anzeigenpreis: Die sechsgespaltenr Grundzeile wird mit 40 Pfg., für auswärtige Besteller mit 50 Psg. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile kostet die drei' gespalteneZeile90, für auswärts 120 Psg. Schluß derAnzeigenannahme oorm.9 Uhr. Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86697. ItOjMMW Wlktt für Lichtenstein-Callnberg, Hohndorf, Rödlltz, Bernsdorf, Rüsdorf, St. Egidien, Heinrichsört, Marienau, den Mülsengrund, Kuhschncwpel und TirschheiM Organ aller Gemcindevcrwaltnngen der umliegenden Ortschaften. Sor.natknd, den l7. Januar 1920 70. Jahrgang. !60 des hiesigen Handelsregisters, die rfe» in Lichtenstein betreffend, ist heute den, daß die Firma künftig 3. Peter- h. Marti« Götze lautet, der bisherige l Petersen ausaeschieden und neuer In- nachermeister Eduard Martin Götze Hallnberg ist. Callnberq, den 14. Januar 1920. Da» Amtsgericht. in-Lalluberg, den 16 Januar 1620. IklMW i« LichlklW' WMz. Orts-L.-M-K. Abschnitt 13. Pfund ionnabend, den 17 Iannar 1620 Verkauf, von früh 8 Uhr ab im Laden ünwacenhändlers Clemens Hoyer, untere stlose Belieferung der Marke 12 O.L.M.K. 1.80 Gelbe Viktoria-Erbsen, Orts- itt 14 /« Psd. 7S Pfg Marmelade, bschnitt 79. Pfund 75 Pfg. Speck gegen Vorlegung der Krankenkarte, j Mk. Vormittag 9—11 Uhr in der zugskarten für Kranke werden an die- - noch nicht im Besitze einer solchen sind, ensmtttelamt ausgestellt. StSdt Lebe««mittelamt. Zekanntmachung, trichtnug der Umsatzsteuer für da» Kalenderjahr 1616. cd des 8 51 derAusführungsbestkmmungen aergesetze werden die zur Entrichtung der »erpflichteten gewerbetreibenden Personen, und sonstigen Personeyvereintgungen in lufgefordert, die vorgeschriebenen Er ic den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Jahre 1919 bis spätester»« Ende Januar 1920 dem unterzeichneten Umfatzsteueramt schriftlich einzurcichen, oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie dec Berg werksbetrieb. Die Abficht der Sewln«erzselu»g lst »lcht Voraussetzung für das Dorliege« eine» Gewerbebetriebes im Sinne de» Umsatzsteuer« gesetze». Angehörige freier Berufe (Aerzte, Nechts- anwätte, Künstler usw.) sind nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betrieb zum Selbstgebrauch od. -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt im letzteren Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Don der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze v. 5. o. T. sind diejenigen Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalender jahre nicht mehr als 3000 Mk. beträgt. Sie sind daher zur Einreichung einer Erklärung nicht ver pflichtet. Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht. Für die Lieferung von Luxusgegenständen besteht keine derartige Vrsreiung. . Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark »ach sich. Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag des Umsatzes wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100—100 000 Mk. ein. Der Versuch fft strafbar- Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung fisid Vordrucke zu verwenden, die den Steuerpflichtigen bereits zugefertigt worden sind. Wettere Formulare, insbesondere von denen, die ebenfalls Umsatzsteuer pflichtig sind, aber keine Zufertigung erhalten haben können bei dem unterzeichneten Umfatzsteueramt kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramts, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Er mittelung vorzunehmen. Hohndvrf, (Bez Lhtz.) den »3. Januar 1920. Der Semeindevorstand zu Hohndorf al» Umsatzsteuer amt. Schuster. MWe Illi tWlWI üll MUlMM. Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse im Flei» schergewerbe wird auf Grund von 8 128 Ziffer 2 der Gewerbeordnung bestimmt, daß Ostern 1920 im Fleischer gewerbe nur die Hälfte derjenigen Zahl von Lehrlingen eingestellt werden darf, die im Durchschnitt der Jahre 1916—1918 eingestellt worden sind. Die Gewecbekammern haben hiernach zu bestim men, wieviel Lehrlinge in den einzelnen Innungsbe- bezirken usw. eingestellt werden dürfen; sie werden er mächtigt, nach Bedarf eine neue Regelung darüber zn treffen, in welchen Betrieben eine Einstellung von Lehr lingen überhaupt stattfinden darf. Die Durchführung dieser Verordnung ist von den bei den Kommunaloerbänden gebildeten paritätischen Ausschüssen mit zu überwachen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach § 148 Ziffer 9 b der Gewerbeordnung be straft. Dresden, den 18. Dezember 1919. Wirtschaftsministerium, Abteilung für Handel und Gewerbe. e MW SMilM. obiger Stclle liegen Nachrichten vor. wo- . Dortmund und dämm die unabhängige ti'chc Streikleitung, die für die Fortsetzung oirkc, und die Betriebsbestimmungcn u^er nähme der Arbeit verhindern wolle, aus- verhaftet wurde- BolkSgericht in München begann di" Ver- Moroprozest gegen den Studenten Grafen der beschuldigt wird, am 21. 2. S. IS. sttcutat auf den damaaligen bayrischen Mi- len Burt Eisu-r verübt zu haben- lin wird uns gemeldet, das; die Stärke der us 30Och- Mann erhöbt worden "st. Für w Unruhen ist die technische Nothilfc bereit- tronen der Mehrheitspartcieu wird erwogen, schein Muster eine Ehren- Und Achuhwache its einzuführen. Tie soll für die Sicherheit 'rgen und im Notfall für die Durchführung ngen des Präsidenten, z. B. Ausweisung netem aus dem Taal herangezogen wnden. elin wird uns gemeldet, das? in den letzten t Waöcutransporte der Kommunisten be worben .sind. tterdam wird gemeldet, das; die Baltikum- lllliierten eine Forderung an Deutschland in, -ben Milliarden Franks Und Bestrafung der rutschen Truppen eingereicht haben- — Wirl- bejdene Forderungen! Das ist dec Dank da- ische Truppen die Balten vom russischen Joch > aus Berlin gemeldet wird, hat gestern die stpreutzens von deutschen Truppen begonnen^ Veit an die zurüchgehenden Truppe,,. -ankfurt a. Mj. wird der ,B. 2." berichtet, mehr als 48 Stunden seit d-m Austausch der Notifikationen vergangen sind und noch kein Heim kehrerzug über die deutschsran;vsischeÄr,>ntz- gekommen ist. Doch sind gestern von französischer Teile die berest- stehenden deutschen Leerzüge angefordert ward.-,,. Zf. NWMtl m Mill M! Die Durchpeitsthung des Betriebsrälcgcfeücs.' ?llle Berbefierüngsanträge abgelehut- Errösfuang 10 Uhr vormittags. Beratung des Betricbsrätcgesctzcs. 8 1, der Lie Errichtung von Betriebsräten für solche Betriebe, die in der Negel mindestens 20 Arbeiter vor sieht, wird angenommen nach Ablehnung eine:- Antrages Heinze ^Deutsche Volksvartei, der die Ucbwweisung der Vorlage an den künftigen RstchswirtschaiiZ-at fordert. Nach 8 2 ist in Betrieben, die in der Regst 20, aber mindestens ö wahlberechtigte Arbeiter bcswwlagen', von denen miuocstcus .3 'wählbar sind, ein Betriebsobmann zu stellen. Abgel.hut wird u- a. ein Antrag der Deutschnutional.'n aus Eino:gang eines Paragraphen, der für die Light des DbmanncS wenigstens in Betrieben deS soendwerks und des Zeitungsgewerbes die Zahl der erforderlichen Arbeitutbmer von ö auf lO beraufsetzen will. Di' Ab lehnung diese.-- Antrages erfolgt in namentlicher Abstim mung mit 227 gegen 06 Stimmen- K 4 wird für Land- und Fortwirtschaft dw Kahl eines Betriebsebmannes von dem Vorhandensein von mindestens 10 ständigen Arbitern abhängig gelyncht Unt-r Ab lehnung vvn Abänderungsanträgen der Deutschnatronalen und der Unabhängigen wird Z 4 angenomm-n, ebenso 8 5, der die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen der See- und Binnenschiffahrt einem besonderen Gesetz rvrbehält. Nach § 6 sind' neben den Betriebsräten, in welchen Arbeiter und Angestellte sitzen, noch Arbeiter- unb An gestellte,träte zu errichten zur Wahrnehmung der beson deren Interessen der Arbeiter und Angestellten- Die Paragraphen 8—14 werden im Wesentlichen «ach der Ausschuvfaisuug angenommen. 8 15 umfasst die Zusammensetzung des Betriebsrates und die Bestimmung der zahlenmästigeu Stärke dec Be triebsräte nach der Stärke der Belegschaften. Nach kurzer Beratung der Anträge der Abgeordneten Winw-felb (Deutsche Volkspartei) und Schiele «deutschnational wir> 8 15 unter Ablehnung der Anträge angenommen Ein- gesuat wird auf Antrag der Mehrhsttsvartsten die 'Be stimmung, Nast beim Anwachsen der Bsteaschaüxu die. entsprechende Zahl von Ergänzungsmitgliedo u hjuz,stritte Die 88 16 und 17 werden „ach kurzer Tebatie unver ändert in oer Anchämsfassung angenommen Nach 8 18 werden die Mitglieder des Betriebsrates auf die Taner: von einem Jahr gewählt. Die Nechtsvarteieu wählen die Wastidauc^ Mit Ms et Jahre feilschen. Di? unaüh.ingigetr Sozialdemokrat.!, verlangen, das; die Abb'rufnng vo„ tiewehlon, die das Vertrauen der Arbeiter verlor',: Halen, jederzeit durch einfache Mehrheit der BstcicbS- rersammlung erzwungen werde. Die Nbäudmungsanträae werden abgstst-nt und Z 18 in der AuSschus fasning au- genommcu Nach ä 20 sind wahlberechtigt alle mindgt-ns 18 Jahre alten männlichen und weiblichen Arbeitnehmer, die such im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte bef-gd-u. Wähl bar sind die mind sttens 24 Jahre alten reich?r,n!chörige,< Wahlberechtigten, die mindestens 6 Montte den- Betriebe- sowie niindestens 3 Jahre dem Gewerbezweige, in wel chem sic tätig iind, angehören. Abg. Kunert (unabh. Toz.) begründet cin'n Antrag, welcher das Wahlaltcr auf 16 Jahre berabsetzt und daS Erfordernis oe? Besitzes der bürgerlichen Ehrenrechte streichen will. Leuten, die aus Not das Strafgesetz über treten haben, sind die Ehrenrechte abgesproche,., wäh rend Lcbensmittelschiebcr und Massenmörder, wie Mar- loh und Noske sich nach wie vor der Ehrenrechte er freuen. (Ordn-tngsruf.) , . i