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Dienstag. Rr. 116. 7. October 1879. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cätl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Der Fleischermeister Herr Carl Friedrich Appelt in Glashütte beabsichtigt, in dem unter Nr. 107 des Brandversicherungs-Catasters, Nr. 115 des Flurbuches für Glashütte gelegenen Grundstück eine Schlachterei zu errichten. In Gemäßheit Z 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besondern Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Dippoldiswalde, den 1 October 1879 Die Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Senng. Bekanntmachung. Diejenigen Gemeinden und Korporationen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes, welche eine Staats beihilfe zur Begründung beziehentlich Erweiterung einer Volksbibliothek zu erhalten wünschen, haben ihre diesfallsigen, näher zu begründenden Gesuche bis 2«. dieses Monats bei unterzeichneter Amthauptmannschaft einzureichen. Diese Gesuche müssen insbesondere Angaben über die Eigenthumsverhältnisse der beziehentlich zu begründenden Bibliothek, über die Verwaltung derselben, über die Leihgebühren und über den Leserkreis, beziehentlich über den zeit- herigen Umfang der Benutzung der Bibliothek enthalten. Dippoldiswalde, am 2 October 1879. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. Die Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 7 der Verordnung vom 21. September 1874 in den Monaten October des einen bis mit Januar des anderen Jahres Selbst mörderleichen aus dem hiesigen Verwaltungsbezirke sofort, ohne vorherige Anfrage, an den militärärztlichen Operationscursus im Garnisonlazareth zu Dresden, Albertstadt, Marienallee, abzuliefern sind. Bezüglich der Vergütung der Kosten bewendet es bei den zeitherigen, unterm 3. und bez. 9. September 1875 veröffentlichten Bestimmungen, nach welchen in derartigen Fällen von der Königlichen Sanitätsdirection eine Aufwands entschädigung von 6 Mk. in den Städten und 10 Mk. auf dem Lande gewährt wird. Dippoldiswalde, am 2 October 1879 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Ludwig. Steckbrief. Gegen die unten beschriebene Dienstmagd, welche sich bei der Vermiethung Juliane Hempel aus Dresden und bei der Anmeldung Caroline Wilhelmine Treber genannt hat und welche flüchtig ist, ist die Untersuchung wegen Dieb stahls verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Amtsgerichts-Gefängniß zu Dippoldiswalde abzuliefern. Dippoldiswalde, den 2. October>i879.H' j Königliches Amtsgericht. Klimmer.