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183. Sonntag, den 9. August 1838. Aachener E Nachrichten. Kreighlatt für den Kreis-Directions-Eyirk Emchen. Amtsblatt für Bautze«, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Verordnung des Ministeriums des Innern, das Verbot der mit arsenikhaltigen Farben gefärbten Rouleaux betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, das; vielfach Rouleaux, zum Theil inländisches Fabrikat, im Gebrauche sind, zu deren Abfärben und Bemalen arsenikhaltige Farben, z. B. Schweinfurter Grün, Münchner Noth rc., verwendet wurden. Die Verwendung solcher arsenithaltiger Farben zu dem ge dachten Zwecke ist nun aber in hohem Grade gesundheitsgefährlich, indem die Reibung, welcher die Rouleaux bei dem Herunterlasfen und Ausziehen stets ausgesetzt sind, das reichliche Abstäuben des, zumal ost nur oberflächlich mit dem Stoffe, aus welchen; die Rouleaux gefertigt sind, verbundenen Farbe- stofses zur unvermeidlichen Folge hat und dadurch eine mehr oder weniger reichliche Schwängerung der Luft in den betreffenden Räumen mit gütigen Atomen verursacht wird. In dessen Betracht findet sich das Ministerium des Innern nach vorherigem gutachtlichen Gehör des Landes-Medicinal- Eollegiums aus Grund der Bestimmung in 8 47 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1801 veranlaßt, das Abfärben und Bemalen von Rouleaux jeder Art nnt arsenikhaltigen Farben und den Verkauf solcher Rouleaüx für den Bereich des Königreichs Sachsen andurch zu verbieten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot sind für jeden einzelnen Fall mit einer, bis zu 50 Thaler ansteigenden, in; Wiederholungsfälle zu schärfenden Geldstrafe oder ent sprechender Gefängnißstrafe, sowie mit Confiscation und Vernichtung der betreffenden Waare zu ahnden. Die Poüzeibehörden werden hierdurch an gewiesen, die Ausführung dieses Verbotes, in Sonderheit durch Revisionen der betreffenden Fabriken und Verkanfsniederlagen und sonst, genau zu über wachen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche Rouleaux der gedachten Art im Gebrauche haben, vor den damit verbundenen großen Gefahren für die Gesundheit ernstlich gewarnt. Dresden, den 18. Juli 1868. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Nachdem Höherer Anordnung zufolge der bisherige Amtsthierarzt Carl August Ferdinand Fünfstück zu Kittlitz an die Stelle des von seiner Function zurückgetretenen Bezirksthierarztes Weber zu Mitteloderwttz als Bezirksthierarzt für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Löbau verpflichtet worden ist, so wird Solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der nunmehrige Bezirksthierarzt Fünsstück feinen Wohnsitz bis auf Weiteres in Kittlitz behalten wird. Löbau, am 3. August 1868. Königliches Gerichtsamt. v. Gottschalck. v. Kbch Bekanntmachung. Erledigt hat sich die Vorladung des Tagearbeiters Johann Pillack aus Purschwitz in Nr. 134 der Bautzener Nachrichten durch Ermittelung seines dermaligen Aufenthaltsortes. König!. Gerichtsamt Bautzen, den 5. August 1868. Hartenstein. Sich. Im Besitze einer hier in 'Untersuchung befindlichen Person haben sich mehrere Stücke schwarzes Tuch von reichlich 2 Ellen und darunter befunden, welche anscheinend hier und in der Umgegend in Läden und auf Märkten gestohlen worden find. Alle Diejenigen, welche hierüber näheren Aufschluß zu geben im Stande find, werden hierdurch ausgefordert, deshalb alsbald bei dem unterzeichneten Gerichte Anzeige zu machen, auch das Tuch daselbst in Augenschein zu nehmen. Bautzen, den 7. August >868. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst. Tröger. Bekanntmachung. In Ler Zeit vom 20. zum 26. Juli d. I. sind aus einer Gesindekammer des Rittergutes Kreckwitz 1) ein graumelirter Tuchrock, 2) ein Paar dergleichen Hosen, beides ganz neu, 3) ein gelbes, weißFunktirtes kattunes Taschentuch, 4) ein Paar weiße Gurthosenträger und 5) ein Paar ganz neue, fahllcderne Stiefeln entwendet worden. Zu Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieß hiermit öffentlich bekannt gemacht. Königl. Gerichtsamt Bautzen, am 5. August 1868. Hartmstetv. Sich. Bekanntmachung. In der Nacht vom 21. zum 22. vorigen Monats find auf einem Felde bei Großpostwitz 5 Puppen Korn ausgedroschen und die Korner gestohlen worden, was zur Entdeckung der Thäter und zur Wiedererlangung des Gestohlenen andurch bekannt gemacht wird. Sch;rg;swalda, den 7. August 1868. Das Königliche Gerichts« m t. Seyfert.