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WeM MckU ShmM, W», äitdmlkhii M die KWWdti. Amtsktatt für die Kgl. Umtshaupimannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtiath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. Sk. -Dienstag, den 1«. Juli 188». Bekanntmachung. Laut anher erstatteter Anzeige ist das bei hiesiger städtischer Sparkasse auf den Namen Christiane Grellmann in Birkenhain ausgestellt« Einlagebuch No. 16961 der Einlegerin abhanden gekommen. Mit Hinweis auf § 18 des für die hiesige städtische Sparkasse geltenden Regulativs wird der etwaige Inhaber dieses Einlagebuches hierdurch aufgefordert, seinen Anspruch an dasselbe, wenn er solchen zu haben vermeint, bei Verlust desselben binnen 3 Monaten, vom Tage dieser Bekanntmach ung ab gerechnet, bei uns anzuzeigen. Wilsdruff, am 12. Juli 1889. Der Stadtrat h. Licker, Brgmstr. Bekanntmachung. Das Fahren mit Kinderwagen auf den hiesigen Trottoirs wird hiermit bei Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mark Untersagt. Wilsdruff, am 13. Juli 1889. Der Bürgermeister. Licker. - Dsnnerstag, den 18. -s. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathsfftzung. Wilsdruff, am 15. Juli 1889. Der Stadtgemeinderat h. Ficker, Brgmstr. Holzversteigerung 6 '2- Bachmann. 144,5 Hdrt. weiches Brennreisig, 1041 Rm. weiche Stöcke und 22 Stück fichtene Stangen von 10—14 om Stärke, 2 Rm. - Nutzscheite, harte und 141 Rm. weiche Brennscheite, 87 - - Brennknüppel, - -orcnnonuppm, - - StvckspLM auf den Schlägen der Abth. 1, 5, 26 und 44 einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den sonst vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Königl. Forstrentamt Tharandt und Königl. Revierverwaltung Spechtshausen, am 12. Juli 1889. In Jnterimsverwaltung: Grotzer. Von den auf dem Sxechtshausener Lsrstreviere aufbereiteten Hölzern sollen Dienstag, den 23. Jnli d. Js., von Vormittags S Uhr an 11 Rm. harte und 5 Rm. Weiche Neste, Tagesgeschichte. Die Friedensliebe des Fürsten Bismarck wird sehr zutreffend in einem Artikel der „N. Fr. Pr." gewürdigt. Es heißt da: Seine ganze Politik ist darauf gerichtet, dem Frieden Wall nm Wall zu erbauen und durch ein furchtbares Aufgebot von Militärmacht auf Seite der Mächte, welche den Frieden vertheidigen wollen, die Kriegslust der anderen zu ersticken. Von dem Abschlusse des Bündnisses mit Oesterreich bis zu dem Kampfe gegen die rufst! chen Werthpapiere hat der Schöpfer des Deutschen Reiches dasselbe Ziel verfolgt. Bis heute mit Glück. Fast jedes Jahr schien dem Frieden eine unheilbare Erschütterung zu bringen, und immer ging die Gefahr vorüber. Man könnte gegenwärtig den Schutz des europäischen Friedens den Lebenszweck Bismarck's nennen. Er geht von dem Grund sätze aus, daß die härtesten Opfer, welche man den Nationen zurVerthei- digung des Friedens auferlegt, den Schrecken, Leiden und Verwüstungen eines Krieges weit vorzuziehen sind, und er kann darauf rechnen, daß die Mehrzahl des deutschen Volkes, ja die ganze gebildete Welt ihm von ganzen Herzen zustimmt. Aus Anlaß der Veröffentlichung der deutschenNotcn an den Schweizer Bundesrath wirbelt die oppositionelle Presse einen unge heueren Staub auf, indem sie eine Kritik an den Erlassen des Reichskanz lers übt, welche sie der Schweiz doch wohl selbst überlassen sollte. Unseres Erachtens steht in unserem Streitfall mit der Schweiz für die Politiker die Frage im Vordergründe: Was will Deutschland von der Schweiz? und die Antwort lautet: Schutz gegenüber dem verbrecherischen Treiben der Revolutionsgesellschaft, welche von der Schweiz aus das deutsche Reich ge fährdet. Zu diesem Verlangen Deutschlands sollten doch alle, die cs mit dem Vaterlande wahrhaft gut meinen, mögen sic einer Partei angehören, welche immer es sei, einig sei und nicht die öffentliche Aufmerksamkeit, wie unsere Opposition es thut, auf das Nebensächliche lenken, um sie von der Hauptsache abzuziehen. Was hat es für einen Sinn, endlose Worte darüber zu machen, ob die Auslegung des § 2 des Niederlassungsvertrages seitens des Reichskanzlers richtig oder ob die Auffassung seitens des Schweizer Bundesrathes berechtigter ist. Das ist doch wirklich nicht der Kernpunkt des Streites. Wir verlangen, daß in nationalen Fragen, der große na tionale Gesichtspunkt den Ausschlag gebe; mögen die Nebenfragen von der Diplomatie ausgefoLten werden! Obwohl in irgend einem Lande der Welt die radikalste Opposition bewußt oder unbewußt dem Feinde Waffen liefern würde, wie es bei uns der Schweiz gegenüber geschieht? Eine erfreuliche Nachricht ist aus Ostafrika eingetroffen. Der Reichs kommissar Hauptmann Wißmann hat den geplanten Angriff auf Pangani ausgeführt und den Ort ohne große Verluste genommen. Ueber die Einzel heiten wird wohl erst der Bericht des Siegers Aufklärung geben. Jeden falls sind wir, dank der mit Besonnenheit und Umsicht gepaarten Kühn heit nnd Thatkraft Wißmann's, an einem entscheidenden Wendepunkte in dem letzten düsteren Abschnitte der Entwickelungsgeschichte unseres ostasri- kanischen Kolonialbesitzes angelangt. Wißmann hat nachdrücklich damit begonnen, die deutsche Fahne und damit das Ansehen des deutschen Namens und der deutschen Macht in den aufständischen Bezirken wieder hochanzu stellen. Bei den Aufständischen dagegen scheint völlige Panik platzgegriffen zu haben, da sie vor dem Anstürme der deutschen Truppen alsbald Fersen geld gegeben haben. Die bloße Angst, in welche Wißmann's Vorgehen die Aufständischen gejagt hat, benimmt diesen vielleicht die Lust, ihre Haut für Buschin noch ferner zu Markte zu tragen. Wißmann aber hat das Vertrauen, welches die Nation von Anbeginn an in ihn setzte, glänzend gerechtfertigt. Das Programm für die zum Herbste einzuberufendeAfrika- konfcrenz ist, wie der „Kreuzztg." aus Brüssel gemeldet wird, neuer dings wesentlich erweitert worden. Zunächst sollte diese Konferenz nament lich die Kongo-Acte in Bezug auf den Sklavenhandel ergänzen. Nach Art. 9 dieser Actc wurde der Sklavenhandel in den betreffenden Gebieten über haupt verboten. Außerdem erklärten die Mächte, welche in den das kon ventionelle Kongobecken bildenden Gebieten Souveränetätsrechte oder einen Ausfluß ausüben werden, daß diese Gebiete weder als Markt noch als Durchgangsstraße für den Handel mit Sklaven, gleichviel welcher Race, benutzt werden sollen. Jede diese Mächte verpflichtete sich zur Anwendung aller ihr zu Gebote stehenden Mittel, um diesem Handel ein Ende zu machcn, und diejenigen, welche ihm obliegen, zu bestrafen. Es sollten nun nicht allein gemeinsam zu ergreifende Maßregeln verein bart, sondern auch das Gebiet, für welche sie anzuwenden sind, erweitert werden. Nunmehr besteht die Absicht, auch dieZ Gebiete der einzelnen Kolonialmächte bestimmter abzugrenzen, während man sich bisher begnügt hatte, Interessensphären in allgemeineren Umrissen herzustellen; auch sollen gewisse Rechtsfragen bestimmt formulirt werden, die neuerdings bei dem regen Verkehre der Mächte in Kolonialangclegenheiten wiederholt hervor getreten sind. Zu den Berathungsgegenständen gehört auch die Einfuhr von Waffen, Munition und Spiritus in allen Formen; auch hierüber, namentlich über die Einschränkung dieser Einfuhr soll eine gemeinsame Abmachung getroffen werden. Alle afrikanischen Kolonialmächte sind ein geladen; der Kongostaat als neutraler Staat wird den Vorsitz führen und König Leopold zum Ehrenpräsu enten ernannt werden. Aus der im Gouvernement Minsk gelegenen Kreisstadt Pinsk wird von einem Wolkenbruch, verbunden mit Hagel und Blitzschlägen, berichtet,