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Grossenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt. Mit Hoher Concession gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 13. Sonnabend, den 13. Februar 1847. Kirchliche Kachrichtcn. Am Sonntage Estomihi Frühpredigt: Herr Sup. vr. Hering, über Joh. 4, 19-30. Beichtrede (8 Uhr): Herr Diac. Wilisch. Nachmitlagspredigt: Herr Diac. Wilisch. Beerdigte. Verst. den 8. Februar: Mstr. Christian Gotthelf Müller, B. u. Weißbäcker allh., 71 I. 10 M. 3 W. (Altersschwäche). . Getauft vom 5. bis 11. Februar: 8 Kinder, als 3 Söhne und 5 Töchter. Getraut vom 5. bis 11. Februar: Mstr. Johann Gottlob Claus, B. und Böttcher hier, und Jgsr. Christ. Eleonore Riedel aus Schwein- furth. — Johann Gottlob Klemm, B. und Schneider in Sommerfeld, und Christ. Therese Krille von hier. Oesfenüicher Ausruf. Das unterzeichnete Gericht bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß sämmtliche Grund- stücksfolien, aus welchen die Grund- und Hy- pothckenbücher von Zschaiten und Colmnitz bestehen sollen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. November 1843 zur Einschreibung in die Grund- und Hypothekenbücher vorbereitet sind, und die Entwürfe dieser letzter» für alle, welche daran ein Interesse baden, in der Expedition des unterzeichneten Gerichtsdirectors zu Hain zur Einsicht bereit liegen. Gerichtswegen wird daher dieses hiermit bekannt gemacht, und es werden zugleich alle, welche gegen den Inhalt dieser Grund- und Hypothckenbücher, wegen der ihnen an den Grundstücken dieser Orte zu stehenden dinglichen Rechte, etwas einzuwenden haben, hiermit aufgeforderl, diese Erinnerungen binnen einer Frist von sechs Monaten und längstens bis zu dem 23. August 1847 bei dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Ein wendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realbercchtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen wer den, keinerlei Wirkung beizulegen ist, auch ein Entschädigungsanspruch an das unterzeichnete Gericht auf den Grund, daß ein dingliches Recht nicht oder nicht gehörig berücksichtigt wor den sei, nicht statt hat. Zschaiten, am 6. Februar 1847. Herrlich Lingkesche Gerichte. H. A. Wittich, G.-Vltr. Künftigen 17. Februar 1847 von Vormittags 9 Uhr an sollen von uns die zum Nachlasse des verstor- beneu Fuhrmanns Johann Friedrich Müller allhier gehörigen Mobilien, als: ein großer Rüstwagen mit vierzolligen Rä- dern, eisernen Schenkeln nebst Leitern, einer dergleichen mit hölzernen Schenkeln, ein dreizolliger Bretwagen mit eisernen Schen keln, ferner mehrere Kummte, Pferdegeschirre, eiserne Ket ten, ein Gesangbuch, verschiedene männ liche Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, ein Bureau, eine Kommode, ein Schrank, eine Lade, eine Wanduhr mit Gewichten, auch 3 Centner Heu, auctionsweise gegen sofortige baare Be zahlung in guten Münzsorten nach dem Vierzehnthalerfuße in dem in der Naundorfer Gasse allhier suk Nr. 257 gelegenen Wohnhause der Wittwe Müller versteigert wer den; was hiermit zur Kenntniß der Erstehungs- lustigen gebracht und selbige dazu eingeladen werden. Hayn, am 4. Februar 1847. Das Stadtgericht. F. A. Stübner, Stadtr. Holz-Versteigerung. In dem König!. Forstreviere Gröden, und zwar in dem, zum Unterforste Krauschütz ge-