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Montag, 18. September ISA», abend» S8. Jahr, Z. 217. Abteilung. III. Abteilung. III. Abteilung. zu erfolgen. Roggeulangftroh wird zur Lieferung Magazin Dorf Zeithain gekauft. Angebote erbeten.König!. Prov.-Amt Mesa. Auf Beschluß der Genoffchrschaftsversammlung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft für daS Königreich Sachsen kommen jetzt die Beiträge für die jenigen Betriebe, bei denen die Veranlagung nach der Jahresgefährdung erfolgt, zur Einhebung. Die Beiträge betragen 4,65 Pfg. für jede beitragspflichtige Steuereinheit. Der Auszug aus dem Unternehmeroerzeichnis und die Heberolle liegen vom 19. September bis mit 3. Oktober 1905 im Gemeindeamts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gröba, am 16. September 1905. Der Gemetudevorstand. Rtejaer Tageblatt erscheint jebe» Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung tn der Expedition in Mesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger DM tzrS Hau» 1 Mark 6b Psg., bet Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei tnS Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigen-Ammhme für die Nummer de» Ausgabetage» bt» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck «ab Berta, do« Langer S Winterlich tn Riesa. — G«schäst»stell«: Goethestrahe VS. — Für die Redaktion »erantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Hinsichtlich der Abgrenzung der Wahlbezirke und des für jeden Wahlbezirk fest" gesetzten Wahllokals verweisen wir auf die in den Nr. 204, 209 und 213 des dies jährigen Amtsblattes abgedruckten Bekanntmachungen über die Wahlmännerwahlen. Riesa, am 16. September 1905. Moritz Berg, Wahlvorsteher des 2. Wahlbezirks der II. Breischneider, Wahlvorsteher des 3. Wahlbezirks der II. und Emil Gaschsitz, Wahlvorsteher des 4. Wahlbezirks dec II. und H. Pietschmann, Wahlvorsteher des 1. Wahlbezirks der II. Abteilung und des 2. Wahlbezirks der III. Abteilung. Eingegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der Ratskanzlei eingesehen werden können. Verordnung, die Verleihung des Enteignungs rechtes für den Bau einer neuen öffentlichen Straße zwischen Schwarzenberg und Kon- radswiese bei Bockau betreffend; vom 29. Juli 1905. Verordnung, die am 1. Dezember 1905 vorzunehmende Volkszählung betreffend; vom 1. August 1905. Verordnung, wegen Aenderung der Verordnung vom 23. Dezember 1875 über die Pensionen und Kautionen der Reichsbeamten. Vom 3. August 1905. Bekanntmachung, betreffend die Verein barung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen bahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 1. August 1905. Bekanntmachung, be treffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchen handel durch Portugal. Vom 9. August 1905. Bekanntmachung, betreffend die Hinter legung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über daS internationale Privatrecht. Vom 9. August 1905. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs- und Ersatzwahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 10. August 1905. Verordnung, den Handel mit Giften betreffend; vom 10. August 1905. Verordnung, die Eröffnung der Landes- Erziehungsanstalt für Blinde und Schwachsinnige zu Chemnitz betreffend; vom 21. August 1905. Kaiserliche Verordnung, betreffend Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungs behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 14 Juli 1905. Kaiser liche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika. Vom 8. August 1905. Bekannt machung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXV a in Anlage L zur Eisenbahn-Verkehrs ordnung. Vom 23. August 1905. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes im Interesse der Fernhaltung schädlicher Einflüsse auf das Dresdner Wasserwerk in Tolkewitz betreffend; vom 25. August 1905. Bekanntmachung, den zwischen dem König reiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Aufhebung der parochialen Ver bindung der Königlich Sächsischen Landgemeinden Reppis und Schweinfurth mit den Königlich Preußischen Kirchengemeinden Prüfen und Stolzenhain und der Königlich Preußischen Landgemeinde Wainsdorf mit der Königlich Sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; vom 1. September 1905. Bekannt machung, eine Abänderung der Aufnahmebezirke der Landes Heil- und Pfleganstalten für Geisteskranke betreffend; vom 31. August 1905. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 6. September 1905. Der Rat der Stadt Mesa, am 16. September 1905. erheblichen Teil deS UebungsplatzgeländeS an die Beding ung des Eisenbahnbaues mit Einmündung in das sächsische Bahnnetz in Wurzen geknüpft worden war und diese Be dingung unerfüllbar erschien. DaS K. Kriegsministerium verspreche sich um so weniger Erfolg von wetteren Verhand lungen, als die Gesamtsumme aller Forderungen eine so hohe sei, daß sie kaum die Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren deS Reiches finden werde. ES soll darum ein Versuch gemacht werden, billigeres Gelände für den UebungSplatz zu finden. — In unserer Stadt ist dar Gerücht verbreitet von Da eS im Hinblick auf daS vereinzelte Auftreten der Cholera in entfernten iTeilen des Reiches immerhin nicht völlig ausgeschlossen erscheint, daß einzelne Fälle lauch nach dem Königreich Sachsen eingeschleppt werden können, nimmt das Ministerium Ides Innern Veranlassung, die Polizeibehörden auf die ihnen bei dem Auftreten der ICholera obliegenden Verpflichtungen noch besonders hinzuweisen und sie anzuhalten, vor kommendenfalls die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefähr licher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (RGBl. S. 306) und die Ausführungsbestim mungen zur Bekämpfung der Cholera (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 21. Fe bruar 1904 — RGBl. S. 67 —) genau zu befolgen. Gleichzeitig wird auf die durch Verordnung vom 23. März 1904 — 348II LI — den Polizeibehörden als Richtschnur empfohlene, im BundeSrate festgestellte Anweisung zur Bekämpfung der Cholera nochmals aufmerksam gemacht. Ganz besonders ist darauf zu achten, daß die durch 1 ff. des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900 vorgeschriebene Anzeigepflicht bei Erkrankungen an Cholera und choleraverdächtigen Erkrankungen strengstens eingehalten wird. Wichtig für die Bekämpfung der Cholera ist die möglichst schnelle Feststellung der Krankheit durch bakteriologische Untersuchung. Als Untersuchungsstellen sind bestimmt: die Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege zu Dresden, daS pathologische Institut der Stadt Dresden (nur für den Bezirk der Stadt Dresden) und daS hygienische Institut der Universität Leipzig. Die behandelnden Aerzte können zu schneller Fest stellung wesentlich dadurch beitragen, daß sie mit möglichster Beschleunigung Unter suchungsmaterial an die vorerwähnten Untersuchung?stellen einsenden, auch schon bevor der beamtete Arzt in Tätigkeit getreten ist. Dresden, den 15. September 1905. Ministerium des Innern. - v. Metzsch. Die Versteigerung der auSgemusterten Dien st pferde deS 3. Feldartillerie-RegimentS Nr. 32, » '6. „ „ , 68 „ Detachements Jäger zu Pferde und der Kommandantur Zeithain findet am 25. 9. 05 von 9 Uhr Vorm. ab, nach vorheriger Bekanntgabe der Verkaufs-' bedingungen, auf dem Kasernenhofe der I. Abteilung 6. Feldartillerie-RegimentS Nr. 68 am Weidaer Wege statt. 6. Ael-artillerie-Regtment Rr. 68. - OerittcheS und Sächsische». Riesa, 18. September 1905. — Während die Nachwahlen zur LandtagSwahl hier, in Mesa, bereits morgen und übermorgen stattfinden, — wir wollen darauf hiermit gleichzeitig nochmals unter Hinweis auf die bett. Bekanntmachung tn dieser Nr. aufmerksam machen, — sind dieselben in Wurzen erst für Donnerstag Und Freitag angesetzt; in Oschatz war gestern darüber über- Mpt noch keine Bestimmung veröffentlicht. —)I(/Jkl Ergänzung der Nachricht, daß der Truppen- MWWHZ bei Belgern abgelehnt worden, teilt man Don dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen ist uns nunmehr auch die Heberolle mit Unternehmerverzeichnis für diejenigen Betriebe zugegangen, bei denen die Veranlagung nach der Jahresgefähr dung erfolgt. Die Heberolle, aus der die von den Betriebsunternehmern auf daS Jahr 1904 nach 4,65 Pf. auf je eine beitragspflichtige Steuereinheit zu entrichtenden Beiträge zu ersehen sind, liegt 2 Wochen laug, von Dienstag, den IS. laufende« Monats an ge rechnet, in unserer Steuerkasse zur Einsicht der Beteiligten aus. Die ausgeworfenen Beiträge werden wir der Kürze halber von unseren Ratsboten einholen kaffen. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. September 1905. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß gemäß Z 20 Absatz 3 des Wahlgesetzes vom 28. März 1896 im 2., 3. und 4. Wahlbezirke der III. Abteilung und im 1., 2., 3. und 4. Wahlbezirke der n. Abteilung eine anderwetle Wahl stattzufinden hat, da bei den Wahlmännerwahlen am 14. beziehentlich 15. dieses Monates im 2. Wahlbezirke der II. Abteilung nur 1 Wahlmann, in den übrigen der oorgedachten Bezirke jedoch keiner der aufgestellten Wahlmänner die absolute Mehrheit erhalten hat. ES sind im 4. Wahlbezirke der III. Abteilung und im 2. Wahlbezirke der II. Ab teilung je ein Wahlmann, in den übrigen Wahlbezirken je 2 Wahlmänner zu wählen. Die Nachwahlen für vorstehende Wahlbezirke haben in der III. Abteilung der Urwähler Dienstag, -en IS. September 1S65 und in der II. Abteilung der Urwähler Mittwoch, den 26. September 1S05 stattzufinden. Die Stimmenabgabe hat an den obengenannten Tagen in beiden Abteilungen in der Zeit von vormittags IS bis nachmittags 1 Uhr Die Geflügetcholera unter den Gänsen der Firma Kniffe L Bulir in Gröba ist erloschen. Großenhain, am 16. September 1905. 2733 L Königliche Amtshanptmanuschaft. Mittwoch, den 26. September 1S6S, vormittags 16 Nhr kommt im hiesigen Auktionslokale 1 mittlerer Tafelwagen zur Versteigerung. Riesa, am 18. September 1905. Der Gerichtsvollzieher des Köuigl. Amtsgerichts. noch mit, daß durch Verfügung deS König!, sächs. Kriegs- Ministeriums vom 4. d. M. dem Magistrat in Torgau be kannt gegeben worden sei, daß sich da- K. Finanzministerium den Bedenken und Einwänden, welche aus den interessierten Kreisen Sachsens gegen den gewünschten Bahnbau Torgau- Wurzen geltend gemacht worden find, nicht habe verschließen können, und daß dieses Ministerium daher beschlossen habe, die Genehmigung zu dem Bahnbau zu versagen. Darauf hin verspricht sich daS K. sächs. Kriegsministerium keinen Erfolg von der Fortführung der Verhandlungen über den Arealerwerb zu einem UebungSplatz bei Belgern, weil der von der Stadt Torgau geforderte billige KaustneiS für einen'einem schweren Manöoerunfall, der eine» unserer beiden Riesaer O Tageblatt FernfprrchM Rr. M. und Anzeiger MMM Md Aychnj. Amtsblatt der König!, MMHmrvtmannschaft Großenhain, deS König! Amtsgericht» und des ZMjmchS W RiefL