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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff 1917 Sonnabend, den 22. Dezember s Aus allen Nöten und Lrdenpein il v<" Elise Dietrich-Schmidt. Rottluff, am 18. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Brotkart.-Nr. von Uhr von 2 — 3 nachm. im Meldeamt zu 25. // st be. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsoorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- rauen) zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als 1, Neustadt, am 19. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. E. Thallwitz, Lehrer in Chemnitz, der selbst auch eine Ansprache an die Gäste übernommen hat, so daß hierdurch zu lernen. Das Theaterstück erlebt hier seine 2. Aufführung, in d-r en ch, 1. Fernsprecher 180. Als Der weckt sie strahlend jeden guten Reim, in der Lisesnacht geschlummert hat. die man aber auch in gewissem Sinne als eine Uraufführung ansehen kann. Zum ersten Male wurde das Stück am 181— 300 301- 450 451— 600 601— 750 751— 900 901—1050 1051—1200 I. Bezirks ll. Bezirks IN. Bezirks rv. Bezirks 251 — 300 301 — 350 351 — 400 401 — 450 451 — 550 1—50 51 —100 101 —150 151 —200 201 -250 <Ä Lhrist ist erschienen, Völker, hört den Namen Der Friedefürst, nicht nur für dich und mich, Für alle die auf Lrden Wohnung nehmen, Denn alle, alle sind wir seine Brüder Und Gottes Rinder, die wir nach ihm kamen. ^>ein Wort ist Wahrheit, seiner ^eele Frieden Sei allen denen, die das Wort erkannt Vom Menschenheiland, der die Sünder sühnet, Als Heil und Segenskrone zuerkannt. übt zsnig' 3 — 4 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 V«9— V-9 Uhr, Vs9- ^9 »/«S- 9 „ , 9-i/,10 „ , VilO-V-IO „ . l9. November 1916 in der Wiesenburg in Chemnitz vor einer über 1000 Personen zählenden Versammlung des Ver- Än Kinder können Brotkarten nicht ausgchändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nlcht zugeiassen.j Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ansgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnem. gebung zur Aufführung gebracht von Mitgliedern des 1. Damenstenographenvereins Chemnitz. Das Stück halte einen außerordentlich großen Erfolg, wie aus der gespannten So mög denn der schimmernde Hoffnungsglanz Mit der heiligsten Nacht sich machtvoll verbinden, vielleicht daß Gott ein zweites Mal, Trotz aller Verirrung und großer Sünden, Der Menschheit ein zweites Wunder tut; Und aus den Greueln und blutigem Morden, hiermit das Fahren mit Nuschelschlttten (jedoch nur das sogen. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen auf den hiesigen Straßen — einschließlich des sogen. Schulweges, des Gemeindeweges nach dem Welkerschen Gute und des ttellerberges neben dem Spritzenhause — sowie das Zschuscheln (Schindern) auf den Fußwegen der Straßen und das Schlittschuhlaufen auf der etwaigen Eisdecke des Pleißabaches in hiesiger Flur verboten. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen wegen Beachtung des Verbotes in geeigneter Weise einzuwirken. Gleichzeitig werden die hiesigen Grundstücksbesitzer an die Verpflichtung des Bestreuens der Zugänge zu ihren Grundstücken mit Sand, Asche oder dergleichen erinnert. olche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- »vrstande ausgestellten Ausweises. Der Heiland hervortritt im strahlenden schein Und bringt uns das höchste, das heiligste Gut, Den Völkerfrieden, den Frieden auf Lrden — Und gibst du ihn, Herr, so stehen wir: „Laß ihn einen ehrenvoll dauernden werden." Brotkarten-Ausgabe. Die Ausgabe der Brotkarten erfolgt Freitag, den 28. Dezember 1917 abends 7—8 Uhr in den bekannten Ausgabestellen durch die Brotpfleger. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Dezember 1917. Weihnachten M7. V, Heiland, komm und neig dich segnend nieder, vernimm der Menschheit heißes Friedensflehn; Die Wolken teile, lenk die Menschenherzen, Geh du voran, Herr, zeige du den weg, Den wir bestimmt sind fürderhin zu gehn, Daß wir erlangen deinen Frieden wieder, Dann laß die Völker 5>eit an öeite stehn; Laß sie von Meer zu Meer die Hand sich reichen, Die Rriegesfackel laß begraben sein, Und Iubellieder werden dankbar steigen. Im Vsten dämmerts leis, ganz leis herauf Aus dunklem Schoß des wüsten Völkerringens, Gleich einem schönen warmen Morgenrot, Als müßt nach dunkler, schwerer Sturmesnacht Die Friedenssonne durch die Wolken dringen, Und nehmen wieder ihren Siegeslauf, Den Lrdenball in goldne Strahlen tauchend, Die Herzen wärmend nach der blut'gen Tat, f im Meldeamt i im Sparkassen- s zimmer ) im Gemeindekassen- / zimmer. Brotkartenheft Nr. 1— 150 Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorftände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), . erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungsfSUen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. Ng Freitag, den 28. Dezember 1917, tm hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 28. Dezember 1917, im hiesigen Nathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. ' 'e 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Lm!il Winter Anzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar S44. kogmc, Mm, Ml-, Weitz- M CiiMM, MOllmen Punsch, lose und in Flaschen, empfiehlt ezngspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeige« werden außer in der Geschäftsstelle lÄeichenbrand, Nevoigtstraße 11) Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der A«z< „ Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht "Usgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — »k die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 21. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Geschäftsräume der unterzeichneten Verwaltungen einschließlich Spar- zkassen bleiben Montag, den 24. Dezember 1917 und - Montag, den 31. Dezember 1917 » von IS Uhr mittags ab D Mr jeden Verkehr geschloffen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein, am 22. Dezember 1917. - Die Gemeindevorstände. - 51 Brot- illiö MWarlMuWe iil MMM. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Bersorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotheste Rabenstein. Der Ausschuß für Jugendpflege ver- ^Hhflaltet am 30. Dezember in Müllers Gasthaus „Goldner nuiucucur NN vlL uvrcuvnnnrn r-ur, ,v vu» uanvuccu rnwr uvrr Personen ^uprcnvcn -rrcriUMMtUNg vev L>rr- k Uwe" einen Vaterländischen Abend. Die Ausführung haben Gelegenheit geboten ist, den Verfassex d*s Stückes kennen baudes der Stenographenvereine von Chemnitz und Um- » Mitglieder des Stenographenvereins übernommen. Den o --- «der'Wuptteil des Abends bildet die Aufführung des vater- ppev' indischen Volksstückess' Das treue deutsche Herz von r Bekanntmachung. t Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Trichinen- r »nd Laienfleischbcschauer Hugo Haase in Schönau " »l« stellvertretender Trichinen- «nd Laienfleischbeschauer für die Gemeinde Reichenbrand von der königlichen Amtshauptmannschaft zu Chemnitz in Pflicht genommen worden ist. Die Schlachtungen sind Herrn Haase mindestens 24 Stunde« vorher zu melden. Reichenbrand, am 21. Dezember 1917. Der Gemeindevorstand. ^ Hobeln und Schlittschuhlaufen auf den öffentlichen Wegen. lMl> . Zufolge Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz wird zwecks Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen und um Anglücksfällen nach Möglichkeit vorzubeugen FamUien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung und der Sonderunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Januar 1918 soll bereits Freitag, den 28. Dezember d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—26Y und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Dezember 1917.