Volltext Seite (XML)
Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer dir vormittag« 11 Uhr. Der Abonnemmtrpreir beträgt vierteljähr- lich 1 Mk. 25 Pf. Einzelne Nrn. b Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. Tabellarischer Satz wirb doppelt berechnet. und Waldenburger Anzeiger. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Hemm Kaufmann Otto Förster; in Kaufungeu bei Herrn Fr. Janaschek; in L«g«nchm»»do»f bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Hemm Wilhelm Dahler, CigaereusabrRaut au der Brücke; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Nösch»; st» Ziegelheim bei Herr» Eduard KstP«. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Stützten Pemg, LNUZt»««, Lichtenstei»-Cak«berg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Lang«- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdvrf, F-r«spr-ch»« srr. ». Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. .M Freitag, de« 12. Oktober 19W. Witteruugsbericht, ausgenommen am 11. October, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 765 MM. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud -l- 10,5° 0. (Morgens 8 Uhr -f- 10" 0.) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 76°/«. ThanpMtkt -s- 6,5* 6. Windrichtung: Nordwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis 12 Uhr mittags: 7,, ras». Daher WitternngSansstchten für den 12. October: Wechselnde Bewölkung bis halbheiter, Neigung zu Niederschlägen. Bekanntmachung. Zum Zwecke der Einschätzung zur Staatseivkommensteuer für das Jahr 1901 sind in diesen Tagen den hiesigen Hausbesitzern bez. deren Stellvertretern Hauslisten behändigt worden, welche unter Beachtung der vorgedruckten Bemerkungen nach dem Stande vom 12. October d. I. genau und vollständig auszu füllen sind. Die Listen sind, ordnungsmäßig ausgefüllt, binnen 10 Tagen vom Tage der Zufertigung an gerechnet, und spätestens bis zum 19. Oct. d. I. bei dem unterzeichneten Stadtrathe — Kassenzimmer — in den Dienststunden, Vor mittags von 8—12 Uhr und Nachmittags von 2 — 5 Uhr, einzureichen. Die Ab gabe selbst hat durch eine erwachsene, mit den Verhältnissen vertraute Person zu erfolgen. Mk. Die Versäumniß der vorgedachten Frist geahndet. Waldenburg, den 10. October 1900. D wird mit einer Geldstrafe bis zu 50 er S t a d t r a t h. Kretschmer, Bürgermeister. Klt. Der Concurs über das Vermögen des Gutsbesitzers Franz Emil Wagner in Langenchursdors ist durch Schlußvertheilung beendet und wird daher aufgehoben. Waldenburg, den 10. October 1900. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: L 1/00. Nr. 29. Aktuar Leonhardt. *Waldenbnrg, 11. October 1900. Die Gesetzgebungs-Maschine klappert, aber es kommt kein blankes Korn, kein klingendes Geld heraus, sondern nur trockene Paragraphen, die für die heutige Zeit oft genug wellig passen. DaS ist daS charakteristische Merk mal unserer neuen Gesetzgebung, daß immer neue Be stimmungen geschaffen werden, die herzlich gut gemeint find, deren Urheber sich aber nicht die geringste Mühe geben, das Princip und die thatsächlich vorhandenen Verhältnisse mit einander zu vergleichen. Gegen das schablonenmäßige Gesetz über den Laden schluß kommen jetzt schon laute Klagen — aus deu Kreisen der großstädtischen Hausbesitzer. Kostspielige "den, in welchen abends und nachts ein Hauptgeschäft gemacht wurde, sind nicht mehr zu vermiethen, wenn nicht ganz bedeutende Miethsermäßigungen vorgenommen werden, andere Geschäftsräume werden von den In- gekündigt. Mit den Großstädten fängt es an, , ""'chnreausfall dort bei den hohen Unkosten am ej en ertragen werden kann, mit Mittel- und Kleinstädten wird weiter gehen. Denn die Thatsache, daß viele ^!^ktSleute sich mit dem Ladenschluß gut abfinden, schließt die andere nicht aus, daß es wieder bei Vielen so nicht geht. Die Geschäftsleute richten sich anders ein, und eine große Zahl Haus-Eigenthümer führt stürmische Klagen. Wir werden da, wenn erst das bevorstehende Weihnachtsgeschäft vorbei ist, nette That- sachen zu hören bekommen, die bester sprechen, als alle Weisheit vom grünen Tisch es vermag. Nun steht wieder etwas Neues bevor, eine Bäckerei- Verordnung Nummer 2. Tre Bundesraths-Verordnuug über den Normal-Arbeitstag in Bäckereien war bekannt lich ein Muster, wie eine Verordnung nicht sein soll, keine einzige Partei im deutschen Reichstage war damit einverstanden. Die Vorschriften waren auch in Mittel und Kleinbetrieben oft beim besten Willen nicht durchzu führen. Die neuen Bestimmungen sollen auf Grund von Erhebungen vorbereitet werden, sie werden die Anlage, Sauberkeit, überhaupt die innere Einrichtung in Bäckereien betreffen. Zur Begründung wird angegeben, daß Sauber keit und gesundheitsdienliche Anlage in Bäckereien viel- fach zu wünschen übrig lassen. . Das wird also die kommende Ueberraschung für das Bäckereigewerbe sein! Nun soll garnicht bestritten werden, daß in den Bäckereien es oft „etwas drunter und drüber" geht, darnach auch dann aussieht, und hier kann wohl etwas gethan werden, wenngleich immer die Eigenart der nächtlichen Bäckereiarbeit zu berücksichtigen bleibt. Selbst wenn Geheime-Räthe einmal Nacht über Nacht antreten sollten, würde die äußere Arbeits-Erledigung sich nicht so abspielen, wie am Tage, und wie weit würde ein Bäckermeister kommen, der nun in energischem Schneid Alles auf den Kopf stellen wollte? Tie Ge sellen haben sich ohne meisterliches Zuthun ihre Eigen art ausgebildet. Aber, gewiß es kann Manches geschehen! Blos mit der idealen Bäckerei-Anlage und Einrichtung, wie sie den Herren am grünen Tische wieder einmal vorzu schweben scheint, kann nichts und wird nichts werden, denn dazu müssen in Häuser-Neubauten von vornherein entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Die große Mehrzahl der heutigen Bäckereien ist so plazirt und so gebaut, daß eine wesentliche Aenderung nicht getroffen werden kann, auch dann nicht, wenn die Gelder zu den Neu-Anlagen immer zur Hand wären. Und daß sie das nicht sind, braucht nicht erst lang und breit aus einandergesetzt zu werden. Vor Allem ist die heutige theure Zeit nicht geeignet für Vorschriften, welche einem Gewerbebetriebe große Unkosten verursachen. Es fehlte bloß noch, daß die Bäcker durch sorgsam construirte Paragraphen gezwungen würden, mit dem Preise der Backwaaren gehörig aufzu schlagen. Theuere Brennmaterialien, theueres Mehl und zum Schluß noch eine Ideal-Backstube mit Spiegel scheiben rc., dann würde man zur Begutachtung des FrühftückSgebäcks wohl bald ein Opernglas nehmen müssen. Ordnung und Sauberkeit im Betriebe, ja, aber keine Theorie vom grünen Tische. . Die Bäcker könnten indessen auch sagen: Was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig! Seht Euch mal das Innere der Fleischereien an, ob da Alles stimmt, schaut in die Lebensmittel- und Colonialwaaren-Läden hinein rc.! Ja, so, wie es im Buch steht, kann es bei eilfertiger Arbeit nie zugehen, wenn Alles, wie im Salon, in den Gewerbebetrieben aussehen soll, dann würde daS Publikum am schlechtesten fahren. Es scheint wirklich an der Zeit, daß unsere Gewerbebetriebe endlich einmal zur Ruhe kommen und in Ruhe gelassen werden. Wenn wirklich immer gesucht werden soll, dann kann man ja die Börse von den vielen faulen Papieren befreien. Das ist eine ganz nützliche Beschäftigung. Politische Rundschau. DcotschcS Reich. Der Kaiser und die Kaiserin sind am Mittwoch von Hubertusstock in Homburg v. d. Höhe eingetroffen, um am heutigen Donnerstag der Saalburgfeier beizu wohnen. Ferner kämmen Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen in Homburg ein. Die Ausschmückung der Saalburg für die heutige Feier gewährt einen fesselnden Anblick. Sie bildet eine charakteristische Vereinigung vonVergangenheit und Gegen wart. An den Säulen sind große Schilder angebracht, deren lateinische Inschriften dem Kaiserpaar gelten. Kaiser Wilhelm wird hier als torror nootirma und Ver fechter des Rechts, die Kaiserin als Stütze der Frommen und Schutz der Armen bezeichnet. Nach der Grund steinlegung erfolgt die Verlesung der von Professor Mommsen verfaßten lateinischen Widmung, die auf die kulturelle Bedeutung der restaurirten, zu einem Reichs- limeSmuseum bestimmten Saalburg hinweist und in den Grundstein mit einversenkt wird. Mit dem bei der Aus grabung der Saalburg gefundenen Hammer- und Kelle- Werkzeug wird der Kaiser den Weiheact der Grund steinlegung vollziehen, an dem sich außer der Kaiserin, den Fürstlichkeiten und kaiserlichen Gästen noch die Minister v. Posadowsky und vr. Studt, Hoftheater intendant v. Hülsen, Geheimrath Hinzpeter, Baurach Jacobi, der Erbauer der neurestaurirten Burg, betheili gen werden. Ein Gesetzentwurf betr. Maßregeln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse wird im Reichsamt des Innern vorbereitet. Mit der Frage der Reichstagseinberufung hat sich daS preußische Staatsministerium in seiner jüngsten Sitzung nicht beschäftigt, sondern nur Disciplinarsachen und Maßnahmen für die Provinz Posen berathen. Anderweitigen Nachrichten gegenüber stellt die „Nat.-Ztg." fest, daß an Stellen, welche besondere, längere Zeit in Anspruch nehmende Vorbereitungen zur Reichstagssession treffen müssen, angenommen werde, daß der Reichstag in der Woche vom 11. bis 17. November zusammen treten werde. Die Gewerbeaufsichtsberichte der einzelnen Bundesstaaten werden dem Reichstag in diesem Jahre zum ersten Male im Original zugehen. Bisher wurde nur ein Auszug überreicht. Damit war die äußerste Linke des Reichstags aber nicht zufrieden und gab wiederholt zu verstehen, daß die Auswahl eine Par teiische sei. Mit der Ueberreichung der Originalberichte wird nun diese Verdächtigung, denn eine solche war es in der That nur, endgültig beseitigt. Die Lübecker Polizeiverordnung über das Streik postenstehen ist vom Amtsgericht in Brandenburg als ungültig bezeichnet worden, da eine Bestrafung des Ctreikpostenstehens nur im Wege der Reichsgesetzgebung erfolgen könne. Seitens der Staatsanwaltschaft wird das Urtheil angefochten werden. Ten Familien der in das ostasiatische Expeditions corps freiwillig eingetretenen Mannschaften des Be urlaubtenstandes steht bei vorhandener Bedürftigkeit ein Anspruch auf Gewährung der im Gesetz vom 28. Februar 1888 vorgesehenen Unterstützungen zur Seite. Die in dieser Beziehung erforderlichen An ordnungen sind dem Reichsanzeiger zufolge bereits in die Wege geleitet.