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Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. ^ S« Sonnabend, den 28. Juni ISIS Das Ministerium des Innern hat auf Grund von 8 12 der Bekanntmachung zun^ Schutze der Mieter vom 23. September 1918 die Amtshauptmannschaft ermächtigt, dw dem Ministerium des Burkhardtsdorf, Einsiedel. Erfenschlag. Glösa, Griina, harthau. Meinersdorf. Neukirchen, Neustadt. Niederhermersdorf, Oberfrohna, Nabenstein, Reichenbrand. Reichenhain, Rottluff, Schönau, Siegmar, Wittgensdorf, Wüstenbrand den von diesen gestellten Anträgen entsprechend 1. die Vermieter von Wohnräumen ein Mietverhältnis rechtswtrksam nur mit vorheriger Zu- stimmung des Mieteinigungsamtes kündigen können, insbesondere, wenn die Kündigung zum Zwecke der Mietstcigerung erfolgt, 2. ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Mieteinigungsamtes zu dem Ablauf erwirkt hat, ' -> B ch "b M ß h W l geschlossenen Vergleiche betroffen wird, mit rückwirkender Kraft aufheben. Ehemnitz, 20. Juni 1919. Die Amtshauptmannschaft. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rcichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein »nd Rottluff, am 25. Juni 1919. Dk G i erhöht hat, wird § 8 der Bekanntmachung über Fleischsclbstvefforgung und Hmrsschlachtungen vom 1. Oktober 1918 (Nr. 233 der Sächs. Staatszeitung) wie folgt abgeändert: 8 8. Als Uebernahmepreis ist festzusetzen: bei Abgabe eines ganzen Schweines: 150 Mk. für dm Zentner Lebendgewicht, 2,15 Mk. für jedes Pfund Schlachtgewicht, c. bei Speck- und Fettabgabe: 2,65 Mk. je 1 Pfund gut gepökelter Speck, 2,75 Mk. je 1 Pfund geräucherter Speck, 2,55 Mk. je 1 Pfand Fett in unzubereitetem Zustande, t 2,95 Mk. je 1 Pfund ausgelassenes Fett. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Dresden, am 19. Juni 1919. 1780 V v ^ III Wirtschaftsministerium. Landeslebensmittelamt. Nachstehende Notiz des Wirtschaftsministeriums — Landesfleischstelle — wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rcichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 24. Funi 1919. Dl G k d s " d Verwendung und Wandlung von gepökeltem Rindfleisch. Durch die Schwierigkeiten bei der Aufbringung von lebendem Vieh ist es zurzeit nicht mehr möglich, die bisherigen Fleischmengen für die versorgungsberechtigte Bevölkerung insbesondere in den Großstädten voll auszugeben. Die Reichsfleischstelle hat daher, um einen Ausgleich für die Fehlmengen an lebendem Vieh zu schaffen, vom Ausland größere Mengen Rinderpökelfleisch eingeführt, und den Freistaaten zur Verfügung gestellt. Bei der Verwendung und küchenmäßigen Behandlung dieses Rinder pökelfleisches. das bisher in Deutschland nur teilweise Eingang gefunden hat, ist folgendes zu beachten: Das Pökelfleisch muh vor dem Verbrauch 8—10 Stunden ln kaltes Wasser gelegt werden, damit essim^eschmacke milder wird. Nach dem Wassern wird das Fleisch vorgekocht, von den Knochen gelöst, in kleine Würfel geschnitten und mit vorgelochtem Gemüse zu einem Gemüse- Fleischgericht (Gemüsegulasch) gargekocht. Auch als Beigabe zu Teigwaren (Bandnudeln, Wassernudeln) ist es empfehlenswert. Ferner bildet das gut gewasserte und hernach gekochte Rinderpökelfleisch, in dünne Scheiben geschnitten, einen vorzüglichen Brotbelag. , Die Auszahlung -er Reichs- und Sondcrunterstiitzung für Monat Juli 1919 erfolgt Dienstag, den 1. Juli 1919, von 9—11 Uhr vormittags im hiesigen Rathause, Zimmer 5. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. Juni 1919. Bekanntmachung. des Ministeriums des Innern vom 15. August 19i8 — 4172 V. I.. 111. — hingewiesen, wonach Diehhalter, die über ihre Viehbestände unrichtige Angaben machen, die geforderte Auskunft oder den Zugang zu ihren Wirtschaftsräumen verweigern oder Deranoerungsanzeigen nicht oher nicht frist- gemäß erstatten, mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft werden können, überdies kann ihnen die Futtcrzuweisung und das Recht der Selbstversorgung gekürzt oder entzogen werden. Verheimlichte Tiere unterliegen der sofortigen Einziehung und sind dem Vieh handelsverband zur Verwertung zu verweisen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 26. Juni 1919. Die Gemeindevorstande. Bekanntmachung, die Nacheichung der Gewichte, Maße, Wagen und Meßwerkzeuge betreffend. ^ Nach einer Bekanntmachung des Obereichungsamts Dresden vom 16. Dezember 1918 findet in Dienstag, den 8. Juli 1919 von 3—5 Uhr nachm., * Mittwoch, Len 9. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Donnerstag, den 10. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Freitag, den II. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm, Montag, den 14. Juli 1919 von 8—VelO Uhr vorm. im Lokale, für ortsfeste Gegenstände Montag, den 14. Juli 1919 von 10—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Dienstag, den 15. Juli 1919 von 8—11 Uhr vorm. am Gebrauchsorte im hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern eine Nacheichung aller im öffentlichen Verkehr Verwendung findenden Gewichte. Maße. Wagen und Meßwerkzeuge statt. Als Lokal für die Nacheichung ist. Willy Köhlers Gastwirtschaft, hier, Talstraße 8, bestimmt worden. Es wird dies mit der Aufforderung bekannt gegeben, daß sämtlich im hiesigen Orte und in den beiden Rittergütern bez. Gutsbezirken wohnhaften Personen die von ihnen im öffentlichen Verkehr zu verwendenden Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge innerhalb der vorstehend genannten Tage im Nacheichungslokale dem Eichbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen haben. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gevrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumelden und finden diese Anmeldungen während der festgesetzten Zeiten ebenfalls vollständige Erledigung. Werden Maße, Gewichte usw., welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäftes vorgefunden, so kann auf Grund von 8 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzes eine Bestrafung bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbetgeführt werden. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebührentarif festgesetzte Gebühr nach 8 17 des Gesetzes vom 31. Juli 1912 sofort zu entrichten. Rabenstein, den 25. Juni 1919. Der Gemeindevorstand. Bestellungen auf Buchen-Brennholz in Klötzer, 20 cm Kur- geschnitten (Zentner etwa 8 Mk.) und auf Torf (Zentner etwa 9 Mk.) werden im Laufe der kommenden Woche wahrend der Geschäftszeit im Gemeindeamte, Zimmer 5, für die Gemeinde allerdings unverbindlich, entgegengenommen. Da die Kohleneingängc aller Voraussicht nach bis auf lange Zeit hinaus völlig ungenügend sein werden, das bisher bezogene Buchenholz und Torf sehr gute Heizkraft besitzen, wird dringend geraten, sich mit diesen Heizungsmaterialien einzudecken, damit den Minderbemittelten die spärlichen und billigeren Kohlen- eingänge verbleiben. Abnehmern ganzer Waggonladungen würden die Bezugsquellen zur unmittelbarm Bestellung gern bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung des Angebots muß die Gemeindeverwaltung etwaigen Vorwürfen über nicht genügende Heranschaffung von Heizmaterial schon jetzt zurückweisen. Rabenstein, den 24. Funi 1919. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kmntnis gebracht, daß der hiesige Friedhof bis mit Monat September täglich von 6 bis 9 Uhr nachmittags geöffnet ist. Außerhalb dieser Zeit kann der Schlüssel zum Friedhofstor bei Bedarf bei dem Totenbettmeistcr. Herrn Gerstenberger, wohnhaft Limbacher Straße 20V, abgeholt werden und ist in jedem Falle diesen! zurückzugeben. Kindern ist der Aufenthalt im Friedhofe nur in Begleitung erwachsener Personen gestattet. Rottluff, am 20. Juni 1919. Der Gemeindevorstand. Fundamt Rabenstein. Verloren: Eine schwarze Geldtasche und eine Brieftasche. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, den 27. Funi 1919. Volksbibliothek Reichenbrand wieder eröffnet. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 2. Sonntag n. Trin., dm 29. Juni, Vorm. Vs9 Uhr Vredigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Kroll. Dorm. 11 Uhr Unterredung mit der männlichen Fugend: Derselbe. Kollekte für den Kirchmerneuerungsbau in Hoburg. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: Hilfsgeistlicher Kroll. Parochie Nabeufteiu. Am 2. Sonntag n. Trtn., 29. Juni, Dorm. V28 Uhr Christen- lehre mit den Jungfrauen: Pfarrer Ktrbach. Dorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgetstlicher Letdhold. Kollekte für den Kirchenerneuerungsbau in Hohburg (Grimma). Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fünglingsvereins im Pfarrhause. Montag, 30. Juni, Abends Vr9 Uhr Bibelstunde der landes kirchlichen Gemeinschaft im Pfarrhause. Dienstag, 1. Full, Nachm. 2 Uhr Mutterberatung in der Kirchschule. Mittwoch, 2. Juli, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Fung- irauenvereins I. Abteilung. Donnerstag, 3. Juli. Abends 7 Uhr Ktndergottesdienstvor- bereitung. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Leidhold. Rabenstein. Sonntag, den 6. Full 1919, findet nachm. U3 Uhr das Verbandsfest der ev.-luth. Fungfrauenvereine des Kreises Limbach- Burgstädt in Hartmannsdorf statt. Infolgedessen soll die festgesetzte Christenlehre für Jungfrauen 8 Tage früher, also bereits am kommenden Sonntage stattfinden, worauf hierdurch besonders hingewiejen sei. Rabenstein. Demnächst wird im hiesigen Naturtheater das i. F. 1914 anläßlich des Heimatfestes vom damaligen Ortspfarrer verfaßte Festspiel „Die Gründung Rabensteins" aufgeführt werden. Der Verfasser. Herr Superintendent Weidauer in Grimma, hat das seiner Zeit mit großem Beifall aufgenommene Stück neu bearbeitet und um 4 fesselnde Szenen bereichert, so daß das früher 28 Seiten umfassende Heft auf 48 Seiten angewachsen ist. Die neu eingefügten Szenen enthalten ein vom Kirchenmusikdirektor Fr. Nagler in Leisnig für die Laute vertontes Lied eines fahrenden Sängers über die Mond- scheinltnde. Die weiteren neuen Szenen tragen die Überschrift: Die Anwerbung, das Geständnis, der Ueberfall. Das von Buch- druckereibesttzer Ernst Flick in Rcichenbrand neu gedruckte Heft ist von diesem wie im Buchhandel für 1 Mark zu beziehen; Gemeinde-., glieder von Rabenstein und Rottluff wie der umliegenden Ortschaften können es auch durch Herrn Kirchner Helbtg in Rabenstein geliefert erhalten. Mag dem Festspiele beschicken sein, in dieser trüben Zeit etwas Heimatfreude in die Herzen zu tragen, wie es aus der Liebe zur Heimat geboren wurde- Naturtheater Rabenstein. Am Sonnabend und Sonntag wird erstmalig für das Naturtheater „Die versunkene Glocke" ge- geben. Auch für dieses Stück hat der Vorverkauf bereits sehr rege eingesetzt, so daß zu empfehlen ist, sich die Karten rechtzeitig zu ver sorgen. Am Dienstag geht wieder eine Vorstellung für den Soz. Bezirksoerein von Siegmar in Szene und zwar wird „Die RSuber" gegeben. Wochenspielplau des Naturtheaters ßiabeiistein. Sonntag, den 29. Juni, 10 Uhr „Die versunkene Glocke" (Morgen- feier d. Städt. Dolksbildungsaussch.). — 4H Uhr „Die versunkene Glocke". Montag, den 30. Juni, 6 Ahr „Die versunkene Glocke" (Städt. Dienstag, den 1. Juli, 3 Ahr „Rübezahl" (Geschlossene Schüler- Vorstellung). — 6 Ahr „T'e Räuber" (Soztaldem. Bez.-Verein f. Siegmar u. Amqeg.) Mittwoch, den 2. Juli, 5 Ahr „Iphigenie" (Schülervorstellung). Donnerstag, den 3. Full, 3 Ahr „Rübezahl" (Geschloffene Schüler- Vorstellung). — 6 Ahr „Die Räuber" (Geschlossene Vorstellung f. d. Wanderer-Werke). Freitag, den 4. Juli, 3 Uhr „Rübezahl" (Geschlossene Schüler- Vorstellung). — 6 Ahr „Die Rauver" (Städt. Dolksbildungsaussch). Frischgcröstcten Kaffee V. Pfund 7 Mk. Drogerie Siegmar Fernsprecher 180. Eklch TlhUÜAk. empfiehlt