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Geldstrafe oder I Jahr Gefängnis geahndet. Leipzig, 12. April 1915. Der stellvertretende kommandierende General, von Schweinitz. Nachstehend wird im Anschlusse an die Bekanntmachung de» Ministeriums des Innern vom 1. März 1915 — 782 III I, — in Nr. 50 der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung vom 2. März 1915 die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. April 1915 — R.G.BI. S. 225 —, Aenderung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartosfelstürkefabrikation vom 25. Februar 1915 — R.G.Bl. S. 116 — betreffend, noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. April 1915. Ministerium des Innern. Bekanntmachung einer Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowt^der Kartoffelstärkefabrikation vom 25. Februar 1S15 (Reichs-Gesetzbl. S. 116). Dom 15. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reich?. Gesetzbl. S. 516) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse Kaktoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstär-efabrtkation vom 25. Februar 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 116) erhält im 8 2 Abs. 5 so gen de Fassung: „Der Reichskanzler kann für Nartoffelwalzmehl, das nur bis zu 60 vom Hundert durchgemahlen ist, eine Preiserhöhung bis zu drei Mark für den Doppelzentner gestatten." Artikel 2. Dies« Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundes« rat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: vr. Richter. I« Lanter ist unter dem Viehbestände des Wirtschaftsbesitzers Emil Weitz, OrtSl.-Nr. 85, die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Der Sperrbezirk wird auf die Gehöfte Nr. 83 bis mit 87 erstreckt. Das Beobachtungsgebiet wird auf den unteren Ort Lauter von der Staats straße Aue-Schwarzenberg ausgedehnt. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Bekanntmachung der König- lichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg vom 21. April 1915, die Maul« und Klauenseuche in Raschau betreffend — abgedruckt in Nr. 92 des Erzgeb. Volksfreundes vom Jahre 1915 — auf die ausdrücklich verwiesen wird. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: Sperrbezirk: Klaurntiere dürfen den Stall nicht verlassen- die Einfuhr ist ebenso wie die Ausfuhr verboten- die Ein- und die Ausfuhr zum sofortigen Schlachten unterliegt der Genehmigung- Hundesperre. Beobachtungsbezirk: Das Betreten des BeobachtungSbezirks durch fremde Klauen tiere ist verboten- jede Ausfuhr unterliegt der Genehmigung. Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, den 23. April 1915. Unter Bezugnahme auf die im Erzgeb. VolkSsrennde Nr. 92 unter dem 21. April 1915 erlassene Bekanntmachung, den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Langen berg betreffend, wird hiermit ungeordnet, daß da» Beobachtung»g«biet auf den ganzen übrigen Ort Langenberg ausgedehnt wird. Die Königliche Amtshanptmannschaft Schwarzenberg, am 23. April 1915. Die Erzieher von solchen schulpflichtigen Kindern der Stadt Aue, deren Väter seit dem 1. Januar 1915 zum Heeresdienste etnberufen worden sind, werden, damit sie die Schulgeldzahlung durch die Militärverwaltung erlangen, aufgefordert, ihre Schul- geldzetttzl in der Zeit vom 26. bi» 28. April 1915 (Montag bi» Mittwoch) in der Stadtkaffe -u Aue — Zimmer 25 — vorzulegen. Wer diese Vorlegung «nterläht, mutz da- Schulgeld selbst bezahle«. Aue, den » «prU ISIS» Der Rat der Stadt. Schubert, Stabtret. Steuer« Ane. Am SN. April RUIS werden fällig Vie StaatSeinkommenstener «ld die G»a-uzu«G»st»«er für de« ». r«emt» RUIS - und die Miet» und PachtVertra-sstempelsteuer. Diele Seeueea stad di» spiiwstrn» zu« so. Mat d. I. en unsere Stadt« ftnmttnß«, Stadthaus, Zimm, »0 (Eingang an der Vesstugstrnb«), »u bezahl«. Nach Ablauf dieser Frist wird sofort mit der ZwangSbettretbunz begonnen werden. Gleichzeitig macken wir darauf aufmerksam, daß trotz etwa eingewendeter Reklamationen die fälligen Beträge vorläufig zu bezahlen sind. Aue, den 23. April 1915. Der Rat der Stadt. Stendramt. Lößnitz. MMIiikWM- Mi WWWstM Mit. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuer- Einschätzung den hiesigen Beitragspflichtigen durch Behändigung der Steuerzettel bekannt gegeben worden ist, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 46 des Einkommen» steuer-Gesetzes vom 24. Juli 1900 bez. 8 28 de» Ergänzungssteuer-GesetzeS vom 2. Jmt 1902 alle Personen, die hier ihre Steuerpfltcht zu erfüllen haben, denen aber etu Stenerzettel nicht hat behändigt werden können, anfgefordert, wegen MÜ» teilung des Ei»schätz»ngscrgeb»isfes bezw. znm Zwecke der Rachschätzuug sich bei der hiesige» Stadtftenereinnahme zu melden. Der I. Termin der diesjährigen Staatseinkommstt- nnd der Ergänzungsstener ist am SV. April d. I. fällig und bet Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung biS spätestens IS. Mai d. I. an unsere Stadtsteuereinnahme abznfiihren. Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, datz de» oiugeweu- dete» Reklamation ungeachtet der Steuerbetrug zu den geordnete» Terminen, vorbehältlich der späteren Ansgleichnng im Erfolgsfalle, abznfiihren ist. Lößnitz, am 25. April 1915. Der Rat der Stadt. Lößnitz. Aerztliche Versorgung. Herr vr. msck. Jeßnitzer hier hat un» gebeten, darauf hinzuweisen, daß nur dann mit Bestimmtheit auf Hausbesuche gerechnet werden könne, wenn diese tunlichst bis spätestens vormittags 10 Uhr bei ihm angemeldet werden und daß auf später ange meldete Besuche, sowie auf Nachtbesuche nur in ganz dringlichen Fällen gerechnet werden kön'ue. Wir bringen diesen Wunsch hiermit zur öffentliche» Kenntnis. Seine Erfüllung liegt im Interesse der Aufrechterhaltung einer geordneten ärztlichen Versorgung unserer Stadt mm ihrer näheren Umgebung, da zurzeit Herr vr' meci. Jeßnitzer der einzige hier 'praktizierende Arzt ist und die Möglichkeit mit Kraftwagen oder Pferdegeschirr Krankenbesuche zu machen, infolge des Krieges erheblich eingeschränkt ist. Lößnitz, den 23. April 1915. Der Rat der Stadt. Lößnitz. Kriegsgemüsebau. Unter Bezugnahme auf unsere au die Gartenbesitzer gerichtete Aufforderung vom 22. Februar 1915 zur Förderung deS Gemüsebaues machen wir hierdurch alle Gartenbesitzer darauf aufmerksam, daß künstlicher Dünger von Herrn Fleischermeister Karl Gustav Wagner hier, Markt nnd Herrn Kaufmann Paul Richard Ebert hier, Schützenstr. 195 auf Wunsch abgegeben wird. Lößnitz, den 23. April 1915. Der Rat der Stadt. Hartenstein. Bekanntmachung. Montag, dc» SV. ds. Mo», sind wegen vorzunehmender Reinigung dl» städtische» Verwaltungs- «nd Kasse»rä»me geschloffen. Hartensteil», den 20. April 1915. Der Bürgermeister. 2 Möbius. Zschorlau. Brotmarken-Ausgabe. Damit die Brotmarken-Au-gabe etwas schneller vor sich gehen kann, werden die Hausbesitzer ersucht, die Markentaschen für alle in ihren Häusern befindliche» Haushaltungen Montag, den 26. April 1V1S nachmittags im Gemeindeamts abzugebeu. Die Ausgabe der gefüllte» Markentaschen erfolgt am Freitag, den 3V. April in derselben Weise und Reihenfolge wie im Vormonat. Zschorlau, den 24. April 1915. Der Gemeindevorstand. Heinke. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Staatseinkommen» und ErgänzungSsteueretnschätzung den Beitragspflichtig«» bekannt aemachi worden sind, wir den alle Personen, welch, hier ihre Steuerpfltcht zu erfüllen haben, denen nd«« «in St,uirz«tt«l nicht hat d«hdndigt w«rd«n können, hi«,durch nnf» arforkrh wegen Mitteilung de» Elnsch»-ung»«ra«bniss,» und zum Zweck -er MachschStzuni sich b«i d«r hiesig«» Ortestruereinnahm« -u melden. Renwelt, nm 24. April I9lv. Der «emeinbevdrftnnb. . . SS,«. -chiiW 5Wl itt «MMliktkli st rtzWM, Stittwoch, den 28. April ISIS, nachmittag» V.7 Atz» im Sitzungszimmer d«ß Rnt-keller».