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GIMM und Anzeiger. Amtsblatt für die König!. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redactton, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Atz. Dienstag, den 11. November 1873. Dieses Blatt erscheint in Riesa wöchentlich dreimal, Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend», und kostet vierteljährlich lv Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Post- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Inserate werden die einspaltige LorpuS-eile mit 1 Ngr., die zweispaltige mit 2 Ngr. und die dreispaltige mit S Ngr. berechnet. — Zur Annahme von Inseraten sind bevollmächtigt Haasenstein <k Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig »«»'Frankfurt a. M., R. Nasse in Leipzig, 8- W. Taalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. — . , , Bekanntmachung. Das auf den Namen Robert Herrmann Möbius in Gröba unter Nr. 10,222 von der hiesigen Sparkassen-Verwaltung ausgestellte Einlage, und Quittungsbuch mit 200 Thlr. —- —- Guthaben ist nach einer anher erstatteten Anzeige verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Buches wird hiermit aufgeforderr, binnen 3 Monaten seine Rechte oder Ansprüche an jenes Buch und die gemachte Einlage bei uns bei Verlust derselben anzumelden. Riesa, den 27. October 1873. Der Stadtrath. Stege». Dank. Herr Maurermeister Christian Ehregott Wolf allhier hat der Stadtgemeinde Riesa ein Capital von 500 Thlr. — —- zur Gründung einer Stiftung für würdige Arme geschenkt. Wir fühlen unL gedrungen, dem genannten Stifter für diesen Beweis seiner Menschenfreundlichken und edler Gesinnung im Namen unserer Armen, denen die Zinsen der Stiftung zukommen sollen, hiermit öffentlich und herzlich zu danken. Riesa, den 8. November 1873. DerStadtrath. DieStadtverordneten. Sieger, Brgmstr. Röhrborn, Vorst. Bekanntmachung. »Nach Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern dem 5. dieses Monats sind die Listen für die bevorstehenden Neuwahlen zum Reichs tage auszustellen. ES werden deshalb die Gemeindevorstände deS hiesigen Amtsbezirks hierdurch angewiesen, genaue Verzeichnisse über die Bewohner männlichen Geschlechtes in der Gemeinde, insoweit sie nach ßß 1, 3 und 7 deS Reichstagwahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt von 1869, Seite 145) wahlberechtigt sind, nach Maaßgabe des Reglements vom 31. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt von 1870, Seite 275) in doppelte« Exemplare« anzufertigen. Das schematiftrte Papier zu diesen Verzeichnissen wird den Gemeindevorständen von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte rechtzeitig zugehen. Im Uebrigen wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Ortsbewohner in den gedachten Verzeichnissen in alphapetischer Ordnung aufzufübren sind und daß bei einem Alter von nicht viel über 25 Jahren Tag und Jahr der Geburt mit anzugeben ist. Riesa, am 8. November 1873. Königliches Gerichtsamt. Caspari. Mittheilungen aus den Akten der Stadt verordneten. (Sitzung vom 7. November 1873.) Anwesend die Stadtverordneten HcrrNöhrbor», Vors., Herr Stohwasser, Glanckc, Herzger, Möbius, Seuriq, Schuster, Thieme, Dölitzsch. Der Vorsitzende, Herr Röhrborn, eröffnete die Sitzung und sprach vorerst in warmen Worten des Dankes und der Anerkennung von dem Ab leben Sr. Majestät des Königs Johann und for derte das Collegium auf, noch einmal denselben durch Erheben von den Sitzen zu ehren und dann auf Se. Majestät den neuen König Albert ein Hoch auszubringen, welchem Folge geleistet ward. Man schritt hierauf zur Berathung der vor liegenden Gegenstände und wurde 1) Die Petition der Mitglieder des Riesaer Lehrer-Vereins an die Hohe Ständeversammlung zur Kenntniß des Collegiums gebracht. 2) Wird der Herr Vorsitzende des Collegiums zum Besuch des sächsischen Gemeindetages ab geordnet. 3) Wird die Schenkung deS Hrn. Maurer meister Wolf im Betrage von 500 Thlr. an die Stadt zur Kenntniß gebracht und dieselbe mit Dank gegen den Schenkgeber angenommen. 4) Wird die Anstellung des Herrn Lehrer Kannegießer genehmigt und demselben die gesetz liche Prüfung erlassen. 5) Giebt das Collegium seine Zustimmung zu dem Beschluß des Stadtrathes, den Preis des GafeS herabzusetzen. 6) Wird dem Beschluß des Stadtrathes, die Genehmigung zu den Feld-Pachtverhandlungen nicht zu erthrilen, vielmehr zum Frühjahr neuen Terminanzuberaumen, beigetreten und beschlossen, den Stadtrath zu ersuchen, bei der nächsten Ver pachtung dieselbe an Ort und Stelle vorzunehmev. 7 Werden zwei Stadtverordnete zur Depu tation für die allgemein« Krankenunterstützun-Ss """ rwardieHem« ^MMaffer und Dölitzsch. . rrr-ü rr-vus 8) Wird die Neuwahl zweier Rathsmitglieder bis 14. November vertagt, an welchem Tage sich das Collegium zu diesem Zwecke wieder ver sammeln soll. am vorigen Landtage, in der Lage sei, der Auf hebung des Gesetzes vom 30. November 1843 zuzustimmen. Die Debatte wurde durch Annahme eines Schlußantrags abgeschnitten, als auf der Rednerliste noch 12 Redner vorgemerkt waren. Der Antrag der Referenten wurde hierauf mit 34 gegen 30 Stimmen angenommen. Hierauf nahm die Kammer die Wahl der außerordentlichen Deputation von 9 Mitgliedern, welcher nach dem in der vorigen Sitzung gefaßten Beschlüsse die Begutachtung der Steuerreformvorlagen über wiesen werden soll, vor. Die Wahl fiel auf die Abgg. Secretär Gensel, Jungnickel, Grahl, Dr. Heine, Günther, Richter (Tharandt), Walter, Kirbach und Krause. Tagesgefchichte. Dresden, 5. Nov. Se. Maj. der König haben nachstehenden Tagesbefehl an die Armee zu erlassen geruht: Soldaten! Durch Gottes unerforschlichen Rathschluß ist das Land seine» Königs, seid Ihr Eures Kriegsherrn beraubt! In aufrichtiger Trauer Meines Herzens, in der Ich Mich mit Meinem Lande und Meiner Armee vereinigt weiß, ist es Mir ein Bedürfniß, Euch, die Ihr in ernsten wie in guten Tagen in alter Sachsentreue zu Meinem in Gott ruhenden Vater standet, heute Meinen Königlichen Dank für Euer bisheriges Verhalten, gleichzeitig aber auch die feste Zuversicht auszusprechen, daß Ihr die hin- gebenve Treue und aufopfernde Tapferkeit, die Ich während Meiner langjährigen Commando- sührung, als Euer Führer zu aller Zeit, beson der» auch in großen und gefahrvollen Zetten, stet» an Euch bewährt gefunden, unwandelbar auch Mir und dem Königlichen Hause erhalt« werdet zu Eurer Ehre, zu Unsere» theuer« Vaterlandes Wobl! Da» walte Gott! Albert. — Die Königlichen Majestäten werden am Landtag. Dresden, 7. Nov. Inder heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde ein Antrao^de» Abg. Ludwig eingebracht, das apostolische Vica- riat wegen eigenmächtiger und gesetzwidriger Ver kündigung des Unfehlbarkeitsdogmas zur Rechen schaft zu ziehen und ihm auftugeben, zur Kenntniß der katholischen Glaubensgenossen Sachsen- zu bringen, daß jede Verkündigung den Gesetzen zu wider geschehen und daher rechtlich wirkungslos sei. Dieser Antrag wurde, da Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz zu der vom Abg. Ludwig bean tragten Erledigung desselben durch Schlußbe- rathung die Zustimmung versagte, an die 3. Deputation verwiesen. In der Schlußberathung über den auf Aufhebung der die Dismenbrationen beschränkenden Vorschriften des Gesetzes vom 30. November 1843, di« Thrilbarkeit des Grund- cigenthums betr., gerichteten Antrag des Abg. Körner wurde dev Antrag der Referenten Abgg. Krause und Richter (Tharandt), seinem wesent lichen Inhalte noch dahin gehend: die Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs an die ver sammelten Stände zu ersuchen, welcher das Gesetz vom 30. November 1843, ingleichen die 88 807, 208, 209 der Vervrdnung vom 9. Januar 1865, da» Verfahren in picht streitigen Rechtssachen betr., aufhebt und die freie Theilharkeit und Zusammen- setzbarkeit von Grund und Boden aussprtcht, von den beiden Berichterstattern eingehend begründet, von den Abgg. vr. Pfeifer „ Günther, v. Ehren stein, Zumpe bekämpft, von de» Abg. Körner und dem Referenten Mg. Krausr gkgev deren Angriffe vettbetdigt, während Staaisminister ,v. Rostitz- vertbeitzigjt, während Staat-Minister ,v. Rostig I —Die Königlichen Majestäten werden am Wallwitz-jn>V»rch«Ratze di«Mrklä»MOtn»ivirte, I Dienstag eine Condolonzcour von den Herren -daftsdik ÄgtrnM-DegpMchtttgIfo wüdtS,^Ll^WtSmfi,ist«n,Mn diplomatischen Eovp», dep