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Amts- md AnzeiMatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. LOO. Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 41. Aahrga««. Sonnabend, den 25. August L8«4. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmann- M Vavk.vkvv»«»» in Eibenstock wirb heule am 9. August 1894, Vormittag 1/.9 Uhr da« Kon kursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wirb zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. Augnst 189-1 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine- anderen Verwalters, so wie über die Bestellung eine- Gläubigerausschusses und eintretenden Falle« über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände unv zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. September 1894, Vormittag 11 Myr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben ober zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi« zum 25. August 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. I. V.: Si-bdrat, Ass. Bekannt gemacht durch: Staab, st. Ger.-Schr. Bekanntmachung. Am IS. August dfs. Js. ist der 3. Termin ver diesjährigen städtischen Anlagen fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3 wöchige Frist nachgelassen, wa« mit bem Bemerken bekannt gegeben wird, daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung da« Zwangsvollstreckung-verfahren eingeteitet werden wird. Eibenstock, am 20. August 1894. Der Rath der Stadt. or. Körner. Begcr. Brennholz - Versteigerung aus Eibenstocker Staatssorstreoikr. Im Hendel'schen Gasthose zu Schönheiderhammer sollen Dienstag, den 4. September 1894, von Vorm. 9 Uhr an nachverzeichnete in den Abtheilunzen 1 bis 79 aufbcreitete Einzel- und RäumungS- hölzer, als: 5'/-2 Rm. harte und 189 Rm. weiche Brennscheite, 473 „ weiche Brennknüppel, 128'^ . „ Aeste und 433 . . Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. Kgl. Forstrevierverwaltung und Kgl. Forstreutamt Eibenstock, am 23. August 1894. öach. I. V.: Ecrlach, des. Forstrentb. Wo bleibt der Unterschied? Die Verfechter der Sozialdemokratie geben sich unausgesetzt Mühe, abzustreiten, daß zwischen ihr und dem Anarchismus ein Zusammenhang bestehe. Dieser Tage ist einer der jüngeren Parteiführer in einer Münchener Versammlung gegen den Anarchismus zu Felde gezogen, indem er betheuerte, baß die Sozial demokraten in den Anarchisten die Vertreter eine« Prinzip« sähen, da» dem ihrigen gerade entgegengesetzt sei. Den Beweis dafür ist er aber schuldig geblieben; eS trat sogar ein .freiheitlicher Sozialist" — so nennen die deutschen Vertreter deS Anarchismus sich selber — gegen ihn auf und verwahrte sich gegen die Vehme, welche die .gemäßigten Sozialisten" über die Genossen seiner Richtung verhängen wollten. Den Grund aber, aus welchem die Sozialdemokratie dem Anarchismus abhold ist, verschwieg der Redner nicht: er gebe dem Bürgerthum die Möglichkeit an die Hand, Ausnahmegesetze durchzudrücken, die in der That dazu dienen würden, der Sozialdemokratie die Lebensfähig keit zu nehmen. Aber sittlichen Abscheu vor den anarchistischen Mordthaten an den Tag zu legen, da- — so erklärte er — sei für einen Sozialdemokraten Luxus. Aufs Neue zeigt sich also, daß die Sozialdemokratie jegliches sittlichen Empfindens bar ist, um die anar chistischen Morde als Schandthaten zu erkennen und verurtheilen zu können; die .Propaganda der That" ist ihr unbequem, weil sie ihre eigenen Ziele vor der Zeit enthüllt und nur da« Unbequeme erscheint vor dem sozialdemokratischen Gewissen verwerflich. Sozialismus und Anarchismus huldigen einem und demselben Prinzip: dem de« Umstürze« der be stehenden Staat«- und GesellschaftS-Ordnung. Der Sozialismus huldigt ihm, indem er die Unzufrieden heit und Begehrlichkeit der Massen aufstachelt, sie Haß und Verachtung alle- göttlichen und menschlichen Rechtes lehrt; der Anarchismus huldigt demselben Prinzip, indem er die Vertreter der öffentlichen Ge walt au« dem Wege zu räumen und die bürgerliche Gesellschaft durch Gewaltthaten in Furcht und Schrecken zu setzen trachtet. Um die Arbeiter zu revolutioniren, wendet man sich an die schlechten Instinkte, indem dabei auf die Unbildung und leicht entzündliche Rohheit der Mafien spekulirt wird. Fort mit dem GotteSglauben und der Kirche! Sie lehren ja, daß e« ein Jenseits giebt, wo der Sterbliche dereinst Rechenschaft ablegen muß über da«, wa» er auf Erden gethan oder unterlassen. Fort mit Redlichkeit und Treue, mit Zufriedenheit und Genügsamkeit! Da« sind ja unnütze Tugenden, weil mit ihnen der Mensch sich auch unter beschei denen Verhältnissen wohlzufühlen vermag. Fort mit Gesetz und Ordnung, mit Königthum und Vaterland! Sie bieten ja auch dem Schwächeren und Aermeren Schutz, unv setzen dem Unrecht Schranken; und der Mensch soll doch einzig begreifen und meinen, daß er vom Stärkeren und Reicheren auSgebeutet und niedergedrückt wird. Fort mit Familie und Eigcnthum! Sie beschränken ja nur die persönliche Freiheit und hindern, daß der Charakterfeste — eben so wenig erwirbt und hat, als der NichtSthuer. Man kann sozialistische Blätter hernehmen, welche und so viel man will: nirgend« wird man eine Zeile finden, die den Arbeiter mahnte oder lehrte, wie er durch Arbeitsamkeit und Pflichterfüllung seine Lage ver bessern, durch Genügsamkeit sein Brod würzen, im Unglück Trost finden kann, indem er sein Herz zu Gott erhebt. Ist eS denn wahr, daß der Staat, gegen den Sozialisten und Anarchisten wühlen, nichts zur Heb ung deS Volke« gethan habe und noch thue? Wer die Lage des Arbeiterstandes von heute mit der vor 100 und vor 50 Jahren vergleicht, muß erkennen, daß im Gegentheil die materielle und geistige Stellung deS Arbeiterstandes sich fort und fort hebt. Man denke an die Fürsorge für Unterricht, an die Kranken- und Altersversorgung, an die außerordentliche Besser ung der Lebenshaltung, an die Gleichstellung in recht licher und politischer Hinsicht, die sich im Laufe deS Jahrhunderts vollzogen und namentlich in den letzten Jahren Riesenschritte genommen hat. Wenn man gegeneinander abwägen wollte, wa« die sogenannten herrschenden Klassen im Laufe dieser Zeit an recht lichen und wirthschaftlichen Privilegien eingebüßt, was dagegen die unteren Klassen an solchen Privi legien gewonnen haben, so stellt sich für die letzeren ein erhebliches Mehr heraus. Die Aufwiegler wissen das wohl, aber sie hüten sich eS einzugestehen. Da« Ziel der Sozialisten und Anarchisten ist dasselbe: sie wollen umstürzen und herrschen. Ob sie, wenn sie an« Ruder kämen, wirk lich mit mehr Gerechtigkeit, Milde und Menschenliebe, al« der gegenwärtige Staat, wallen und ein goldenes Zeitalter schaffen können? Die Greuelscenen, die Pari« bei der Schreckensherrschaft von 1789 und 1871 gesehen, beweisen da- Gegentheil. Kein Wunder, daß die öffentliche Meinung neuer ding« wieder dringender betont, daß der Staat ver pflichtet sei, diejenigen, die sich außerhalb der Rechts ordnung stellen, auch darnach zu behandeln. Hagesgeschichte. — Deutschland. In mehreren Handelskam merberichten für 1893 wirr die Errichtung von Arbeitsämtern empfohlen, die unter Zuziehung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern alle Verhältnisse der arbeitenden Bevölkerung klarzustellen und auch die Vermittelung eines Arbeitsnachweise« zu be wirken haben würden. Wie die.Voss. Ztg." erfährt, steht die Reich-Verwaltung diesem Gedanken wohl wollend gegenüber und e« haben bereits vor einiger Zeit Erwägungen darüber stattgefunden, ob die Regel ung des ArbeitSnachweisungSwesenS unter staatlicher Förderung den Interessenten überlassen bleiben oder behördlich organisirt werden solle, ob die Organisation durch das Reich oder die Bundesstaaten, durch Gesetz oder reglementarische Bestimmungen, für den gesamm- ten Arbeitsmarkt einheitlich oder für einzelne Berufs zweige, centralistisch oder decentralistisch zu bewirken sei. Von weiteren Schritten hat man jedoch Abstand genommen, weil man zunächst eine Klärung der au«- einandergehenden Meinungen für nothwendig hielt. Die am 6. Februar v. I. in Berlin stattgehabte Delegirtenkonferenz von Gewerkschaften, Vereinen, Verbänden, Innungen kam auch über die Frage einer einheitlichen Regelung des Arbeitsnachweises zu keinem endgiltigen Beschlüsse, sondern endete mit der Reso lution, demnächst eine neue Konferenz zu berufen, um nach Stellungnahme der Gewerkschaften zu dem Plane weiter zu verhandeln. Die preußische StaatS- rcgierung hat neuerdings die Frage in Erwägung gezogen, ob die bestehenden Einrichtungen zur Regel ung deS Arbeitsnachweise- dem vorhandenen Bedürf- niß entsprechen und welche Maßregeln zu diesem Zwecke in Vorschlag zu bringen seien. — Berlin. Der Stand der Cholera in Deutschland ist nach den Veröffentlichungen deS Kaiser lichen Gesundheitsamte« vom 13. bis 20. August Mittags 23 Todesfälle und 32 Erkrankungen, davon im Regierungsbezirk Königsberg 5 Todte und keine Erkrankten, Gumbinnen 6 Todte und 14 Erkrankte, im Weichselgebiet und Westpreußen keine Todesfälle und 12 Erkrankungen, im Netze- und Warthegebiet 11 Todesfälle und 4 Erkrankungen, in Oberschlesien 1 Todesfall und keine Erkrankungen, im Rheingebicte keine Todesfälle und 1 Erkrankung, in Osnabrück keine Todesfälle und 1 Erkrankung. — Ueber da« Verhältniß Deutschland« und Frankreichs bringt die .Nordd. Allg. Ztg." einen Artikel, der nicht verfehlen dürfte, im AuSlande Aussehen zu erregen. Die .Norddeutsche" konstatirt unter Bezugnahme auf einen letzthin im Pariser