Volltext Seite (XML)
WchllM fm Mlskli Tharandt, Wollen, SieLenteßn und die Hlmgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Svechtsbausen. Taubenheim Unkersdorf, Weistrovv. Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsprets 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berqer daselbst. No 31. Dienstag, den 13. März 1SV0. 58. Jahrg. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird in der nachstehend bemerkten Weise statlftndeu: Dienstag, den §5. Marz fyno von Vormittags 8 Uhr au für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dob- schütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulis, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendort, Krepta, Lautzschen, Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Dsnnerstag, den 45. Marz §yoo von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- beztrkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mcssa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b.Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz und Zschockau ebenfalls in, Schietzhause zu Lommatzsch; Freitag, den März jyoo von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alltanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardts walde Groitzsch und Grumbach im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Sonnabend, den 47. Marz 4900 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- bezirkes Wilsdruff: Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Klein schönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneverg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Montag, den 19 Marz 190V von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn und aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichlsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Boden bach, Breitenbach, Burkersdorf und ChoremToppschädel im Gasthof „zum Deutschen Haus" in Nossen und Dienstag, den 20. März ^900 von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelf- friedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberftößwitz, Peters berg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und WolfSgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Mittwoch, -en 21. März 1900 von Vormittags s/z Uhr an Loofungstermin für den gesammten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Kaus" in Nossen. Sämmtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1880/1900, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich A b^ früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die MlUtar-Restanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhältniß noch nicht ,g entschieden worden ist, ober, welche von der Wiederholung der Gestellung AL ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des verbunden mit 8 26 Punkt 7 der deutschen in L" 22- November 1888 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile m den oorgedachten Musterungstermmen pünktlich zu erscheinen. L LlüLL Gestellung eines vorgeladenen Militär- Mchügen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außcnbleibrns ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62 Pkt. 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der LoosungSberechtigten istfreige- stellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission loosen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bezw. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrordnung); 2 ., daß die zu einer 4jährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichten den Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommeu find, nach 8 12, Ziffer 2 der Wehrordnung außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Uebungen genießen; und daß endlich 3 ., diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Einwilligungserkläruug des Vaters bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungs termine beizubringen haben. Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewieseu, L., daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Bei fügung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht ge nommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz- Commission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den dienstthuendcn Militärarzt vorzustellen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die be hauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen, d., daß Zurückstellungsanträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; c ., daß auf alle Zurückstelluugsanträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Abs. 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; c k., daß Recurse gegen die Entfcheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission an die Königliche Ersatzbehörbe III. Instanz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz- Commission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatz-Behörde lll. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Commission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig er scheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Re klamation halber zu beachten und zu thun haben; s ., daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zn beantragen. Endlich werden t ., die Ortsbchörden auch auf die nach 8 62 der Wehrorduung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeilige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter b gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Ver hältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebuiß eingezogener sorg fältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und das; eine blotze Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Be glaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 13. Februar 1900. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des AushebungsbeMes Aossen. 399L. von Schroeter. G.