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Stz. 1862. Mittwoch, den 23. Juli. hW«SKMch«r ' !!I^ A»Ksfr««D tli ,-riui t-ü r^.iiül SparrW zu Klrchberg<Mtti Die Spavcaffe zu Reu-ä-tel i« täglich Vorm, S^I2 Ä-Mchm, L^S Uhr geWE' Sonnabends ^g«aKntMHrB^ Lößnitz, . - - Regulas» «br» vleNiederlaffnng unst den Aufenthalt fremder PeefoNeti -aüfgest-llt w0rd«nk '' ^V 9k " § Verfahren b«i ausdrücklicher Aufnahme. FeMde,-welche in einem Gemeindebezirf« sich Gestn^ lich niederlaffeN En, haben» dufern sie nach «. 2Küdet liandgemeindeordnmch vom 7. November 18^ ^r a«tdrÄ»< licken Aufnahme zu Gemeindemitgliedecki bedürf«»» deshalb zunächst' aN -eU GeMemdedorstand ün»«r Vorlegung b«r daztt gesetzlich vorgeschriebenen Autweisesick zwwenden. - r t -i - H. 2. Aufnahmefchetv. Fü« den Fall der Genehmigung durch den Gemeindeeath erhält der Nachstlchtnv^ über dieselbe, nach Erlegung dsS orisstawtarischen EinzugSgeldeS, von hem GeMeiNdevorffande eine MfcktinigUng, welche er mit den dabet vorgelegten LeMMütioMMplttrN bei de« Kkriyl. G^cichtSamte «inzuretchen hat. Dasselbe stellt ihm hietaUf, fall» kein« Btdenken voAiegen, ^neu Aufnahmeschein Unter Rückgabe der st«gitiin«tiorä»j>apirre au». Verweigett der Gemeinderach die Aufnahme Und der Anfuchinde will sich dabei nicht beruhigen, so entscheidet die Ge> meindeodrigkeiN Der Ausgenommen« Hal den AusnahMeschM ohne Verzug dem Gemtinvevorftand« vötzulbgen,- WÄM» bknseKen Nach bi« entsprechenden^ fofittt j'u biwirktNdbN GiitkNge'in'va» Be-zeichnist der GemeiNdemitglitditt (tz. deiii Ausgenommenen zurüHUgrben'Und don'der ANfnNtzMb drtMotalMttnfp^ -u benachrichtigen hat. ' S. 3. Berzeichntß der Gemeindemitgltedtr. Det Gemeindevorstand hat ein vollftMigö^ Berzeichniß der sämmtlichen GeMeinVemiWede» in zwÄ AbcheilungeN für M aNsäistgtw and unansässige» ---- M ssesonMeti Eolonnensür») die fortlaufende Nummer, die Ramen di» Mitgliedes, «) Äen MuNd/ äs Vie Z«itd«S'Eintritts- oder der Aufnahme, ä) «in getreten«' Brrändsrungew (durch Tod» Wegzugs Ansässtgmackung eineS'-UNlingestsseNeN SeMedlungr« (nach §8. 29 und SL de« HackdgsmeiNdevidnÄng und dttgleicheit) zu halten Und füi dessen sorg fällige Mt-s fühnlng und söfbrtig« EkgänjUng bei rinirettNdtN GeräntwtUNgeN'zu sorgen. - " >u » 'u AAitvStli Aufenth alt 8. 4 AufentbaltSkarte. Personen, welcke in einem Orie einen selbstständigen, mitTrmiethung einerWoh» nung oder Schlafstelle, jedoch nicht Mik bl«tbenver Wdhnfi-nahme ober wesentlicker Niederlassung im Sinne der Z^. 24 und 23 der Landgemein0eor0nung verdUNb«n«N Ausenchalt ndbmen wollen, bedürfen dazu einer AuseNthastSkarrt. ' ^8- L. Da» B ersu hrbn b'etr. 'Anmeldung beim OrtSrickter: ») Sie haben fich deshalb i»n bin'OrtSkichttr untti Vorlegung ihrer LrgitiNiationrn zurwenven. Legitimalionenl v) Erachtet der OrtStichter die LegNiMatton^für'un genügend, so ist dem Fremden so lange-der-Aufenthalt am Ort« nicht zü gestalten, bis er entweder setNe Legitimationen vervollständigt, oder die Genehmigung des K-nigl. GerichtSamtS beigebrachl hat; Ausfertigung und Gebühr» Legiitwa» tionSpassker« : ch Findet dägegen ei« -VedenM nicht stau, oder ist Vir Genehmigung de» Könial. GerichlSaaltS beigebrackt worden, so stellt'der OltSrichttt eine AuftnthaltSlakte gegen FrlegUng einer Gebühr von "2 Ngr. unter einstweiliger Zn» rückbehaltung der zur AufenthaltSgestvtkang eisorverlichen Legitimati0üspapi«re aus. Oertlicke und zeitweilig« Veschtä«. ldng! ä) Sie gilt nur für di« Wohnung, auf welche sie ausgestellt ist uüv auf die darin ang,geb«ne Zeit, welcke M halbes Jahr nicht überschreitenchars. Vorlegung der Karten an den Quariierwirth und Aufbewahrung deifeldeN: e) Ddr EiiiziehrNVe hat die AufenthaitSlarte dem Ovartierwktve noch pur deck Einzüge vorzülegen; und- Während der Lauer des Äu eNthakS sorgfältig aufzubewährett (»Ägli h. 8). Wohnungswechsel im Okl! k) Wechselt JewaNd während der Dauer der «ufenchaltSzeit im Ort« seine WohstÄng, >so Vak «r dies dem OrMchtet- anDzeigeü- welcher di«' tt-forderlichen NÄH träqe auf der AufenthaltSkarte und im Verzeichnisse gegen «bentrichtung einer Gebühr von t Rgt^ bewnfl. ObliegeNi' heittn des OrtStichterSr n) Det'OrtStichter'hat den Aufwand für D-'chaffung' det ÄäsenthaltSfarten aus eigenen Mit- reln zu übertragen, auch über die au-gesteSten AufrüthalMarteN eiU Verzeichnisse zu haltet und diese» auf Btrlangen' M dem Königlichen GeUchtSam^ " - , V g 6 Abentrichtung zur Armencasse. Jever zur Lo,UNg einer AusenthaltSkart« Lttpfiichtete der H. S festgesetzten ortSgerichtlichm'Gebäht Väfek»' er nicht Nach örtlichen EinrichtuWn KreltS'chüs Usshew Meise zu den Armenlasten direct beigezogen wird, einen vierteljährlichen Beitcag zur ^emencaf^ an den OttSrlchtir z^s ttleM Dieser Beitrag beträgt 24 Rgr. bei Hand-, Tag. und sonstigem ,n gleichen ErwettSverhältstlffiM ftchtstVeN AcbeUern, 5 Ngr. bei allen.Üdltz^ HeyMlE M'M Btsttnn eines Vierteljahre-, gleichviel ob der beabstchtigle Aufenthalt dies« Zeit erfüllt oder nicht,