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Nr. »58 Mittwoch de« IL. November 7. Jahrgtkttft. achüscheVolks^nuny « -,ns„at« werden --Äderen «au>,> m,t IL.' Ri-klan WZWN-H-L-SMI,>,»»>,1«« »< Dm«m. ' Mn>. Ä7ü^n7,',s mi, LN ^ die Heile berechn., bei Wieder!, bedeut Rod'Ul. »ere» Neda««-» »»> ckefchätt-Nell.: Dre.'de» u.un» «'rast. 4». - Fernsprecher Nr. I!,«.!. ?3ti! ffeinie l)^5desi-5!. ^/s«5en^al.«55ti'czke 2^r empfiehlt mocleroe ^ -— steliw3ren vom eir»s3ef»5teri l)>5 seinsteri Eenre. ßlmarpeituri^eri ;ecier (srt ro billigsten weisen. 4" Was der Reichstag verlangen must Dresden, den IO. November »H08 Die große Stunde für den Reichstag ist gekommen', beute richten sich aller Augen auf das grosse Haus am Berttm-r Königsplatz: aus der ganzen zivilisierten Welt sind Sonderberichterstatter eingetroffen. Aus dem Reiche strömten schon Hunderte herbei: der Reichstag hat seine wichtigste Stunde vor sich, («seht sie nur mit Reden zu Ende, so hat sein Ansehen einen Stos; erhalten, der nicht mehr gut zu machen ist. Das deutsä-e Volk erwartet von seinn Vertretung, das; sie den Gefühlen der Millionen Ailsdruck verleiht, das; sie Mannes genug ist. um das sagen, tvas die Stunde erheischt. Man hat zuerst geglaubt, daß eine Adresse an den Kaiser der richtige Weg sei, um dem Volksempfinden lyenagtuung zu bereiten: wir hielten von Anfang an diesen Vorschlag für unausführbar. Jetzt darf er auch als be graben angesehen werden. Ter Kaiser ist für den Reichs tag in gewissem Sinne .unerreichbar", er ist nicht faßbar; er hat aber seinen Vertrauensmann im Parlament. Ein Blick in lie Reichsverfassung lehrt dieses. Schon der Artikel 2 derselben bringt die völkerrechtlich eminente Stellung des Kaisers zum Ausdruck, indem es darin heißt: „Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, tm Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten cinzugchen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen." Tamit ist eine ungeheuere Machtfüllc in die Hände des Kaisers gelegt. Das Zentrum, als eiue Verfassungspartei, hat sich mit diesem geltenden Rechte ab- zufinden. Aber der Reichskanzler ist nach der Reichsver- faffung im wesentlichen mit Hilfsorgan deö Kaisers, ein verantwortliches Organ im Staatsleben, während der Kaiser als Träger der Krone unverantwortlich ist. In dieser Beziehung sagt Artikel 17 der Verfassung: „Die An ordnungen und Verfügungen des Kaisers werden im Namen des Neick-es erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung deS Reichskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt." Hier muß daher auch eingesetzt werden: denn alles Wettern, Donnern und Flüstern gegen den Kaiser ist nicht nnr im vorliegenden Falke ungerecht, sondern sogar unklug. Ter Kaiser ist nicht absetzbar: es verlautet auch nicht, daß er abdanken will: er ist ^er Machtfaktor, mit dein man zu rechnen hat. Aber rn der Neichsverfassung sind die Hebel einzusetzen, wenn etwas erreicht werden soll und jeder Reichstag, dem es um eine Tal zu tun ist, muß sich auf diesen Boden stellen. Wäre das Zentrum noch in seiner früheren Stellung, dann wäre es auch ein Leichtes, eine gemeinsame, ans dem Boden der Verfassung stehende Kundgebung herbeizuführen: heute haben wir das ganze Elend der Blockpolitik vor Augen: hilflos wie ein Kind: gegen den Kaiser donnernd — im Vertrauen, das; er es nicht liest! - vor den Reichskanzler den Schild haltend! Wer ein praktisches Resultat erreichen will, der muß zuerst in der Verfassung Umschau halten, ob er nicht schon hier Ansätze findet, die einen Ausbau gestatten. Da stößt unser Blick auf den B u n d e s r a t s a u s s ch u ß für auswärtige Angelegenheiten: unter dem Vorsitz Bayerns gehören demselben an Sachsen, Württem- borg nnd zwei alljährlich vom Vundcsrate zu wählende Mitglieder des Bnndcsrates. Dieser Ausschuß hat bisher ein recht steschanliclies Dasein geführt: am kommenden Mittwoch soll er eine Sitzung abhalten. Hier nun muß eingesetzt werden: die Verfassung muß dahin erweitert werden, daß dieser Ausschuß regelmäßig Sitzungen abzuhalten hat. vielleicht jede Woche eine, und daß ihm nkle diplomatischen Schriftstücke vorzulegen sind. Damit wird der Einfluß dieser Institution, die man als die Ver tretung der deutschen Bundesfürsten anschen kann, unge heuer steigen. Schon die Regelmäßigkeit der Sitzungen wird dem Ausschüsse einen hohen Einfluß auf die Aus landspolitik verschaffen. Manche Ueberstürzung wird ver mieden: Stetigkeit und Konseguenz kehrt ein. Kommt so der föderative Charakter des Reiches mehr zur Ausdruck, so ist es anderseits geboten, daß auch mit dem Reichstage engere Fühlung gehalten wird und daß hier eine ständige Kommission für auswärtige Angelegenheiten gebildet wird. Der Bundes- ratsausschnß muß dann dieser referieren: sie tagt unter dem Ausschluß der Oeffentlichkeit. Während wir dieses niederschreibett, erhalten wir die „Köln. Ztg.", welche denselben Vorschlag macht und meint: ob nicht die Ein setzung eines ständigen Ausschusses für auswärtige Ange legenheiten ernstlich in Betracht zu ziehen sei, der, richtig gehandhabt, als Vertraucnsinstanz die Vermittelung zwischen Volk und Regierung übernähme. AuS ihm wür den naturgemäß die Redner entnommen werden, die im Plenum die auswärtige Politik zu behandeln hätten. Die (8. g«5cb.) L«it lsbr- rrtmten hrvtlhrt un6 erprobt, macht <«25 Oasr seiservveicli, lvoll uns ^ ^ un«t sicher UaiuauKs» uns schuppen- länrrnllr stttrste aus höchsten «Krisen l Preis '/, bi. 2 /^k., Vr kl. Chemisches «.aboratorium lln» »» Uokisnsckel, »ressen-«. tlZZI--^Zlstk5tofs a!3nrenrl, beseitig« prompt VIS Üsorg Xlikne «sotit.. Oassestraüe 1. Depots: tiermann stoch, »ressen, stltmartzt. Oeorge Kaumann, »ressen, Prager 5trave 40. Regierung finde an ihm eine Stelle, die sie in kritischen Lagen in vertraulichen Darlegungen zu unterrichten hätte, die ihr einen Teil der Verantwortung abnähme und auch den Kaiser als alleinigen verfassungsmäßigen Träger der auswärtigen Politik einigermaßen entlaste. Die ...Köln. Ztg." verhehlt sich schließlich selbst nicht, das; ein solcher Ausschuß auch eine Kontrollstelle für die Negierung und eine Mehrung der Macht des Parlamentes wäre. Durch entsprechende Vcrfassungsändernngen müßten diese beiden Einrichtungen garantiert werden. Das zweite Erfordernis aber ist, daß der in der Verfassung niedergelegte Gedanke der Verantwort lichkeit ausgebant wird, daß durch ein Verantwort lichkeitsgesetz und durch Einrichtung eines Staatsgerichts hofes die leere Formel der Verantwortlichkeit Inhalt und Kraft erhält, wie wir es schon vor einigen Tagen dargelegt haben. Der Moment für diesen Ausbau der Konstitution ist ein sehr günstiger, »nie er nie wiederkehrt. Verpaßt der Reichstag diese Gelegenheit, so hat er zum Schaden noch den Spott. Eine dritte Forderung muß dahin gehen, das; dem Reichstage periodisch Weißbücher zugehen: tagt der Parlamentarische Ausschuß unter dem Ausschluß der Oeffentlichkeit, so muß durch Weißbücher jedem Deutschen ein Einblick in abgeschlossene diplomatische Aktionen ge währt werden. Tic Verpflichtung zur Proklamation solcher Weißbücher muß gleichfalls in der Verfassung ausgesprochen werden: denn bisher hat gerade Fürst Bülow sich sehr da gegen gesträubt, eine Verpflichtung zu solcher Publikation anzuerkennen. Endlich muß es dem Reichskanzler überlassen bleiben, noch »veitergehende Vorschläge zur Einengung des persönlichen Regimentes zu machen; denn nur er spricht aus Erfahrung, nur er hat es in 11 Jahren kennen gelernt nnd vielleicht manchmal unter demselben geseufzt. Der Reichstag steht den Sachen ferner. Wir verkennen nicht, daß alle diese Vorschläge auch ln der Zukunft noch Plötzlichkeiten zulassen können: aber sie werden doch manches verhindern. Wenn freilich der Reichs kanzler keine Knochen hat, so kann sic ihm keine Ver fassung geben: ei" Reichskanzler, der nicht den Mut besitzt, offen die Wahrheit zu sagen, und dabei selbst sein Amt zu riskieren, der muß freilich noch gefunden werden. Nur Bismarck war aus diesem Holze geschnitzt: alle seine Nach folger nicht, Bülow am wenigsten. Ob aber der Reichstag diese Forderungen stellen wird? In 24 Stunde»» »nerden »vir es ja wissen. Fürst Johann II. von Lichtenstein Der souveräne Fiirst eines der winzigsten Staaten Europas feiert am 12. November d. I. sein 60jähriges Regierungsjubiläun», Johann der Zweite, souveräner Fürst und Regierer des Hauses von und zu Lichtcnstein. der Herzog von Troppau und Jägerndorf nnd Graf zu Ried- berg, der Sprosse des uralte.» und hochberühmtei» Adels- geschlechteS, dessen Geschichte mit den» Aufblühen des öster reichische»» Kaiserhauses und Reiches gar innig verknüpft ist. Der Stammvater des fürstlichen Hauses, Hugo von Lichtenstein, lebte 1140 auf jener Burg bei Mödling, welche sein fürstlicher Nachfahre vor wenigen Jahren mit hohem Kunstsinne »nieder errichtete. Der erste Fürst des Lichtensteinschen Geschlechtes ist der im Jahre 100« von dem späteren Kaiser Mathias, damaligen König von Ungar»», gefürstete Karl von Lichtenstein, der von diesen» Herrscher im Jahre 161.1 mit den» Herzogtum«? Troppau, im Jahre 1020 von» Kaiser Ferdinand überdies mit dein schlesische»» Herzogtum«? Jägerndorf belehnt wurde. In der Ostschweiz erwarben sich die Lichtensteins 1712 die Neichsgrafschaft Vaduz von dem Grafen v. Hohenems. Unter Karl VI. wurden die Lichtensteins im Jahre 171.1 i»» das Ncichssürsteiikollcgiun» ausgenommen und in» Jahre 1718 ii» der Ostschweiz die Primogenitur für das jeweilige Haupt des Fürstentums errichtet. Durch den im Jahre 1800 gegründeten Rheinbund wurde dieses Neichsfürstentum Lichtenstein eii» souveräner Staat. Der erste Souverän war der Namensvorgänger des jetzt regierenden Fürsten, nämlich: Johann der Erste, der ein überaus tutenreicher Fcldmarschall gegen die Türken, in den Niederlanden, in Süddentschland, ii» Italic,» und bei Aspern focht, de»»» in 1.12 Schlachten und Gefechten 21 Pferde » nter dem Leibe erschossen wurden, der aber trotz seiner Kühnheit nie ernstlich verwundet wurde. Nach der Schlacht bei Leipzig trat er im Jahre 1816 den» deutschen Bunde bei. Nach AloyS II. bestieg der gegenwärtige Fürst Johann II. an» 12. November 1868 den Thron. Der fürst liche Besitz liegt in den österreichischen Krottländern: Nicderösterreich, Mähren, Böhmen, Schlesien, Salzburg und Steierinark, in Sachsen und Preußen und endlich ik Lichtcnstein. Er ist mehr als zwölfmal so groß wie das ge samte Gebiet des Fürstentums Lichtenstein, über mehr <Us 600 Gemeinden. 40 politischen und 70 Cteuerbezirken verstreut Es ist ei», Verdienst der persönlichen Initiative des Fürsten, wenn die Lichtensteinschen Güter nicht nur in landwirtschaftlicher Hinsicht Musteranstaltcn. sondern mit den besten Wohlfahrtseinrichtungcn bedacht sind. Zahllose andere Anstalten nnd Spitäler, Kurhäuser, Waisen-. Taub- stummen- und Blindeninstitute, Schulen. Kirchen. Kapellen und Museen sind teils von dem Fürsten selbst gegründcr. teils von ihn, mit Millionen unterstützt worden. Eine der schönste.» Traditionen des Hauses Lichtenstein ist aber die rege Förderung von Kunst und Literatur stets gewesen, ^ie Lichtensteinschen Gemäldesammlungen gehen auf den Fürsten Franz Joseph (1772-1781), die große Lichte,i- s'einsche Fideikommißbibliothek auf dessen Sohn AloyS I. (1781—1806) zurück. Diese Tradition ist in Fürst Jo hann ll. auf das lebhafteste verkörpert, der einer der hoch sinnigsten Schätzer und freigebigsten Mären«? des Kunst- lebens ist. Deutscher NeichStan. Der Reichstag erledigte an» Montag die erste Lesung des Weingesetzes. Aber es fand nur noch eine ..Nach lese" statt. Die Materie war durch die Debatte ain Sonn- abend vollständig ausgepreßt, so daß nur noch die Wünsche der einzelnen »veinbautreibendeu Gegenden vorgebracht werden konnten: das tat der Zentrumsabgeordnete Wallen- born für die Ahr. Becker-Köln für den Rhein, Hoen für Elsaß-Lothringen. Nügenberg für die Mosel: in der De batte »var bemerkciiswert. wie Dr. Rösicke sich gegen dte Weinsteuer aussprach, während der freisinnige Abgeordnete Kämpf die Interessen der Weiuhändlcr mit allem Nach- druck vertrat. Der Entwurf wurde an eine Kommission von 28 Abgeordneten verwiesen: hoffentlich kommt das Gesetz noch vor de»»» 1. April 1900 zustande. Der Reichstag er- ledigte sodann noch den Gesetzentwurf über den Markt- verkehr mit lebendem Vieh. Nach diesen» sollen die cinzel- staatlichen Regierungen das Recht erhalten. einheitlich Bestimmungen über die Preisnotierungen bezügl. des Schlachtviehes erhalten. Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg gab dem Gesetzentwurf einige einleitende empfehlende Worte mit und schilderte »vie heute durch d»e Notierungen nach der Stückzahl, nach dem Lebendgewicht und nach dom Schlachtgewicht große Verwirrungen in de» Reihen der Viehzüchter entstehen, und daß diese in der Regel die Geschädigten seien. Dr. Rösicke (kons.) stellte sich freundlich zu den, Enwurfe, während der Sozialdemokrat Scheidemann ihn als agrarisches Gesetz bekämpfte. Mit Recht hob der Zentrumsabgeordnete Gerstenberger hervor, das; alle landwirtschaftlichen Organisationen eine ein heitliche Preisfestsetzung wünschten. Seine ganze Rede verriet den langjährigen, erfolgreichen und kenntnisreichen Sekretär der bayerischen Bauernvereine, der eben aus der Praris heraus sprach. Am morgigen Tag endlich sollen dte Besprechungen der bekannten Interpellation vor sich gehey. Die Erregung über die politischen Vorkommnisse be herrschten len Reichstag dergestalt, daß die übrige Arbeit weseiitlich darunter litt. k. Berlin 1l>7. Sitzung von» 0. Aovenstcr l!«08. Erste Lesung des WeingesetzeS wird fortgesetzt Abg. Werner (Amis.) schildert die neueste Erscheinung der Errichtung einer Wcinsabrik in Berlin: selbst Juristen be teiligen sich daran. lHeiterkcii) Abg Beuchelt kons » will »nit allen Mitteln gegen die Weinfälscher Vorgehen und erwartet von» Gesetz wohltätige Wir kungen. Abg. L e h in a n n Wiesbaden i'Sozd.) legt ans die Kontrolle in» Hauplam» den höchsten Wer»: Preußen gehe leider hier nicht vor. Autz dem Umstande, daß hier und dort am meisten gestraft »verde, kann man gar nichts schließen, denn cs kommt alles auf die Kontrolle an. In der Pfalz »vird sehr scharf kontrolliert. Dir Persön chkrit des Kontrolleurs spielt auch eine Rolle. Oft spiele,, gesellschaftliche Gründe herein, ob cs zur Anzeige kommt. Abg Kämpf lFreis. VolkSp > hält den Entwurf für zu weitgehend für die Weinhändler, die er sehr belästige. Abg. Wallenborn lZentr - bringt die Wünsche der Wem- bauern an der Ahr vor. welche bei den, Gesetze in crltcr Linie be teiligt sind Die Weinbauern an der Ahr müssen mit ungeheurer Schwierigkeit arbeiten; ihre Wünsche an die Gesetzgebung sind »vieder nicht berücksichtigt worden. Beim letzten Wcingesetz wie bei Handelsverträgen haben sie umsonst petinonier,. Der Ahrrot. wein aber verdient einen besonderen Schutz, denn sonst kann er sich nicht mehr halten. Italien, Spanien und Frankreich bereiten ihm große Konkurrenz, sei es durch Einfuhr des Weines oder der Tranbe» Der DElarationSzwang würde dieser -legend sehr nützlich sein. Die heimischen Interessen der Rotiveinbau- rn dürfen nicht wieder geopfert werden oesonders nicht beim Handelsvertrag mit Portugal. Ich bitte das hohe Haus, diese Wünsche zu berücksichtigen. Abg. Haas (nat>) steht dem Entwurf symvathisch gegen über: die hessische,, Winzer wünschen die baldige Verabschiedung. Abg Stauffer (W V« verteidigt sich gegen eine heute den Abgeordneten zugescndcic Zuschrist des Reel iSanwaNS deS stuheren Abg Sartorius: Sartorius habe tatsächlich das Wasser de? Muß- baches benützt zum Strecken des Weines und », diesen Mußbuch habe inan Jauche abgeleitet «Heiterkeit.» «bg. Tr Rösicke <ko»s.» bekennt sieh als Gegner der Wem« neuer: er sei nie für eine solche eingetreten und »verde sich auch in Zukunft nicht für eine solche begeistern. Abg. Dr Becker Köln sZentr» hält die Leklarationspflicht öl'" geboten: Rhein- und Ahrweinbauern fordern dieses unbedingt: iwch besser wäre ein Verbot des Verschmtlweines ,, - ^si Horn tZentr.» wünscht scharfes Vorgehen gegen die Weinpantscher. Her Entwurf ist in» großen ganzen befriedigend. Jedoch dürfen nur klare Bestimmungen ausgenommen werden. Wir gehen nur bis 2» Proz. und-war Trockenzuckerung Wir ver- langen »n 8 k direkte Deklaration an Stelle der indirekten Durch ein gutes Gesetz wird der Wetnkonsun» mächtig angeregt werden und die Abstinenzbewegung wird davor Halt machen Elsaß- Lothringen, das >/, des ganzen Weine» produziert, soll ganz be« I anders bersicksichttgt werden. Und die mit Reblaus verseuchten