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Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die Königl. Amtshauptmannschoft zu Meiß^das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruss. Zweiun-vierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostest) Pf Jnseratenannnßme Montag- u. Donnerstag« bi» Mittag 12 Ubr. Erscheint wöchentlich L Mal Dienstag und Freitag.) Abonnement-Preis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kofiet^O Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nr. SS 1882. Freitag, den 1. Dezember Bekanntmachung. Die Herren Gutsvorsteher und Gemeiudevorstände des hiesigen Bezirks erhalten hierdurch Anweisung, bei eintretenden Schneefällen für das unverzügliche Auswerfen der öffentlichen Communicationswege besorgt zu sein. Müssen die Winterbahnen auf die Felder gelegt werden, so sind dieselben in Abständen von höchstens 20mtr. auf leichterkenntliche Weife zu bezeichnen. Wege, die infolge des Schneefalles unpassirbar werden, sind sofort zu sperren. Unterlassungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet. Meißen, am 25. November 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Stellmachermeister Johann Gottfried vinuüork, Herr Sattlermeister Friedrich Wilhelm 8vkmickt und Herr Seilermeister und Handelsmann Adolph Eduard Nagor auSzufcheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind zwei ««gesessene Stadtverordnete und ei« unangesesse«er Stadtverordneter sowie zwei angeseffene Stadtverordneten-Ersatzmänner und ei« ««angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Mittwoch, der 6. Deeember ds. Js., bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den HZ 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhanfe aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem ge dachten Wahltage in der Zeit von Vormittags S bis Mittags » Uhr ans dem hiesigen Rathhanfe im Sefsionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier ansässige und zwei un ansässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 23. November 1882. Der Bürgermeister. - Ficker. Bekanntmachung. Das 12. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882 enthält: No. 70. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Pulsnitz betreffend; vom 4. Oktober 1882. No 71. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Hohenstein betreffend; vom 9. Oktober 1882. No. 72. Bekanntmachung, eine Prioritätsanleihe des Hänichener Steinkohlenbau-Vereins betreffend ; vom 10 Oktober 1882. No. 73. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Theilstrecke Kirchberg-Saupersdorf der Wilkau-Saupersdorfer Secundär- eifenbahn und der Theilstrecke Hainsberg-Schmiedeberg der Hainsberg-Dippoldiswalde-Kipsdorfer Secundäreisenbahn betr.; vom 26. Oktober 1882. No. 74. Verordnung, die am 10. Januar 1883 vorzunehmende Viehzählung betreffend; vom 7. November 1882. No. 75. Verordnung, das Verhalten der Schulbehörden bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betreffend; vom 8. November 1882. No. 76. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Grimma betreffend; vom 28. Oktober 1882. No. 77. Ausführungs-Verordnung zu der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum; vom 4. November 1882. No. 78. Verordnung, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend; vom 6. November 1882. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 30. November 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmftr. Tagesgeschichte. Die überaus herzliche und auszeichnende Aufnahme, welche Sr. Majestät unserem König Albert bei der jüngsten Anwesenheit in Ber lin sowohl bei dem deutschen Kaiser als auch bei den königlichen Prinzen zu Theil geworden ist, giebt der von Augsburg nach München über siedelten „Allgemeinen Zeitung" zu einer Reihe von bemerkenswerthen Betrachtungen Anlaß, bei welchen vor Allem betont wird, daß nichts den Bestand des jungen deutschen Reiches besser zu verbürgen und über die Wirren dieser Zeit hinweg einen trostreichen Ausblick in die Zu kunst zu gewähren vermöge, als gerade das vortreffliche Verhültniß zwischen dem Träger der Kaiserkrone und seinen deutschen Mitfürsten, die dem greisen Monarchen in innigster Verehrung zugethan sind. „Diese ungeschminkte und ungeheuchelte Freundschaft — so lese» wir dann weiter im speciellen Hinweise auf den Besuch des Sachsenkönigs — hat nicht nur die Mitglieder beider hohen Fürstenhäuser immer enger mit einander verbunden, sondern sicherlich auch sehr wesentlich dazu beigetragen, die Herzen in der sächsischen Hauptstadt für Kaiser und Reich zn erwärmen und den begeisterten Empfang vorzubereiten, welchen Kaiser Wilhelm dort vor nunmehr zwei Monaten gefunden hat. König Albert genießt nicht blos in Deutschland sondern überall als Feldherr, als Regent und als echter Edelmann die ungetheilteste Anerkennung. Man erinnert sich noch, wie Königin Victoria von Eng land eine eigene Gesandtschaft nach Dresden abgeordnet hat, um den fächsischen König mit Insignien ihres höchsten Ordens — des Hosen bandordens — zu schmücken. Durch seine geographische Lage bildet Sachsen in charakteristischer Weise das Mittelglied zwischen Preußen und Oesterreich. Wie das bairische Fürstenhaus durch das gemein same Bekenntniß und vielfache Blutsverwandtschaft mit der Habsburg ischen Monarchie verbunden, steht auch das Haus Wettin zugleich durch nachbarliche Lage, welche auch kürzere Besuche in wenigen Stunden ermöglicht, mit derselben in engerem Verkehr. Wenn jemals wieder eine Erkaltung der Beziehungen zwischen Deutschland und seinen na türlichen Bundesgenossen eintreten, wenn jemals die längst begrabenen Rivalitäten zwischen den deutschen Fürsten und Stämmen wieder er wachen sollten, so ist König Albert und mit ihm das ganze sächsische Königshaus daher gewiß in erster Reihe in der Lage, durch kluges und kräftiges Eintreten Unheil und Schaden von Deutschland abzu wehren. Außerdem bezweifelt wohl Niemand, daß bei großen Kriegen, sei es mit den westlichen oder mit den östlichen Nachbarn, dem König Albert sicher eine wichtige Hauptrolle in der Heerführung zufallen würde." Der Deutsche Reichstag wird am 30. November seine Arbeiten wieder aufnehmen. Die ersten Berathungeu und Abstimmungen werden der Einführung der deutschen Sprache als Geschäftssprache in dem Landesausschuß (gleichsam Landtag) im Elsaß gelten. Es liegen Pe titionen dagegen vor, es ist aber nur billig und in der Ordnung, daß die Elsässer endlich anfangen, deutsch zu sprechen, nachdem sie zwölf Jahre lang Zeit gehabt haben, es zu lernen. Sie müssen aufhören,