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IVuckrnblntt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «nd Umgegend. Erscheint: e)«ittwoÄ» und Sonnabend» früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 1j Mark. lZnserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- geile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags d Ahr hier aufjugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zn Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei van GrnM «ubtstg Kürzer in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäftosteTen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Moffe, Haasenstein L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. M nunnnn-ZU 1 s erp von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag'der Betrag beiliegen oder nicht. Äs« Mittwoch. 11. 6. Februar 1878. Der aus Alt-Scheibe bei Görlitz gebürtige Cigarrenarbeiter Johann Carl Wilhelm Klofi hat sich über eine gegen ihn hier vorliegende Anzeige zu verantworten. Da Kloß's Aufenthaltsort bis jetzt nicht'hat ermittelt werden können, so wird Kloß andurch vorgeladen, den ^1. März 1878, Bormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle sich zu gestellen und seiner Vernehmung gewärtig zu sein. Gleichzeitig werden alle Polizeibehörden und deren Organe hiermit ersucht, genannten Kloß im Betretungssalle auf diese Vorladung ausmerksam zu machen und ihn anher zu weisen, über den Erfolg aber Nachrichr hierher zu ertheilen. Pulsnitz, am 31. Januar 1878. // D a s K ö n i g l i ch e G e r i ch t s a m t. . Jahn. ' Maher. Stellvertretung des Aeistiskanzlers. Dem Bundesrathe liegt ein Gesetzentwurf die Stell vertretung des Reichskanzlers betreffend vor. Nach dem selben soll der Kaiser besugt sein, aus Antrag des Reichs kanzlers die Functionen des Letzteren „allgemein oder für einzelne Amtszwcige" einem Bundesrathsmitgliede zu übertragen. Die Motive zu dem Entwurf belehren uns dahin, daß es sich um eine verantwortliche Ver tretung des Reichskanzlers in Fällen der Behinderung des Letzteren, u. a. auch um Gegenzeichnung Kaiserlicher Erlasse re. handelt. Es kann nun nicht geleugnet werden, daß der Reichs kanzler allerdings mit Geschäften überbürdet ist. Aber das ist ein Uebelstand, der leicht ohne Mitwirkung der Gesetzgebung resp. Verfassungsänderung zu heben wäre. Man ist bestrebt gewesen, die Competenz des Reiches aus alle nur erdenkliche Weise zu erweitern, in Folge dessen laufen eine Menge Verwaltungsfädcn im Reichskanzler- aml zusammen und die administrativen Aufgaben desselben wachsen zu riesenhafter Größe an. Das ist das Resul tat der Centralisationsbestrebungen, welche wir auch noch aus anderen Gründen verwerflich finden. Aehnlich ver hält es sich mit der Gesetzgebung. Stets liest man in den Blättern, welche officiös bedient sind: „Der Reichs kanzler hat dem Bundesrach eine Vorlage u. s. w." Uns ist kein Verfassungsparagraph bekannt, in welchem dem Reichskanzler ausschließlich die Jniative in legisla torischer Beziehung Vorbehalten wäre, eine solche wird durch Art. 23 vielmehr dem Reichstage vindicirt. In neuerer Zeit hat man wiederholt die Praxis befolgt, Preußen beim Bundesrathe Vorschläge machen resp. Anträge cinbringen zu lassen, es ist nun schwer verständ lich, warum nicht die andern Einzelstaatcn dasselbe thun könnten. Man möge sic nur in geeigneter Weise heran ziehen und man kann darauf rechnen, brauchbarere Ge setze zu Stande zu bringen, als viele von denen sind, -die unter der Aegide des Reichskanzleramtes neuerdings in's Leben gerufen wurden. Sodann aber fragt es sich überhaupt, ob die administrative Thätigkeit des Reichs und die legislatorische im Reiche nicht eine wesentliche Einschränkung vertrüge. Wir glauben, Beides bejahen zu können. Besonders wünschcnswerth, ja geradezu noth wendig erscheint, daß die Gesetzgebungsmaschine endlich einmal eine Pause mache. Es würde damit die Unzu- träglichkeit vielleicht vermieden, daß jedes neue Gesetz nach kaum Jahresfrist sich bereits als revisionsbedürftig zeigt. Und ebensowohl könnte die Vcrwaltungsthätigkeit des Reiches eine Einschränkung erfahren. Die Motive des in Rede stehenden Entwurfes zählen die verschiedenen Verwaltungszweige auf, welche alle vom Rcichskanzler- amte ressortiren. Hat man es zu Stande gebracht, alle diese Fäden nach dem einen Centruin hin zu vereinigen, so möge man zuschcn, wie man wieder decentralisiren und den Status guo ante Herstellen kann. Allerdings ist diese letztere Aufgabe nicht ganz leicht, aber mit einigem guten Willen ließe sich auch da Manches thun. Und was die Gegenzeichnung betrifft, so wird da mit dem Neichkanzler doch nicht mehr zugcmuthet, als was der Kaiser selbst zu thun schuldig ist und stets un weigerlich gethan hat. Des Kaisers Arbeitsfeld ist aber keineswegs geringer, als das des Reichskanzlers, und dabei ist der Unterschied, daß der Kaiser sich keiner seiner Obliegenheiten entziehen kann. Der Reichskanzler aber, der sich seine ganze Arbeitslast selbst ausgebürdet hat, will nun die Genehmigung „im Behinderungsfalle" auf Andere übertragen. Das würde keineswegs wünschens- wcrthe Zustände herbcisühren, indem dann die verant wortliche Genehmigung reine Form würde und die eigent liche Leitung aus der Ferne und so zu sagen per Pro cura erfolgte. Daß der Reichskanzlerposten einer Person auf den Leib zugeschnitten ist, ist unzähliche Male als höchst be denklich bezeichnet worden, doch mögen die besonderen Umstünde immerhin dabei als Entschuldigung dienen. Wenn aber nun auch noch den persönlichen Bedürfnissen in jeder Weise Rechnung getragen werden soll, so ist das eine Zumuthung, die in seinem Geschäfte ein jeder Pri vatmann entschieden abweisen würde. Das Reich ist aber doch noch etwas wesentlich Anderes als etwa z. B. ein Bankgeschäft. Sehr beachtenswerth sind auch die Consequenzen, zu denen die Annahme des Entwurfes führen würde. Da die preußischen Minister meist Mitglieder des Bun- desrathes sind, so würde vermuthlich der Reichskanzler diesen die Vertretung in den einzelnen AmtSzweigen übertragen. So erhielte jeder Preuße Minister als Ne benbeschäftigung noch ein RerchSamt. Damit aber wäre die Neichsgcwalt so gut wie ganz auf Preußen über tragen und die übrigen Einzelstaaten völlig kalt gestellt. Danach charakterisirt sich auch dieser Gesetzentwurf wieder als von centralistischen Bestrebungen getragen, als Etappe zum Einheitsstaat. Dieses Umstandes wird sich der Bundesrath hoffentlich bewußt sein und demge mäß wissen, wie er dem Entwürfe zu begegnen hat. Hrienta lischer Kriegsschauplatz. Petersburg, 1. Feb. (W. T. V.) Offizielles Te legramm aus TifliS vom 31. Jan. In Folge der ein gelangten Nachrichten von Entsendung der vor Batum stehenden türkischen Truppen nach Konstantinopel erhielten die in Kabultcti stehenden russischen Truppen den Befehl, die Offensive in der Richtung auf Batum zu erneuern. Am 30. Januar, Morgens ü Uhr griffen daher die Russen das Zentrum und die rechte Flanke der feind lichen Position bei Zichidfiri an. Unsere Kolonnen er stürmten einen Theil der Somebahöhen und des Berges Stolovaja. Im Zentrum stießen aber unsere Truppen bei dem Uebergang über den Fluß Kintrischi, der unter starkem Feuer der feindlichen Trancheen stattfand auf große Schwierigkeiten, die türkischen Kräfte in dieser Stellung erwiesen sich als viel stärker, als man ange nommen hatte. Nachmittags 3 Uhr kehrten daher unsere Truppen in ihre früheren Positionen zurück. Unser Ver lust ist noch nicht bekannt. Petersburg, 1. Feb. (W. T. B.) Die „Agenze Russe" schreibt: Auch hier liegen keine direkten Nach richten betreffs des Waffenstillstands vor und man war sehr erstaunt darüber. Nach den letzten direkten Nach richten aus Konstantinopel war der telegraphische Befehl des Sultans, die Präliminarbasen anzunehmen, am 25. Januar von dort abgegangen. Das letzte Telegramm des Großfürsten vom 27. erwähnt nicht, daß die türk ischen Bevollmächtigten diesen Befehl erhalten hatten. Man muß daraus schließen, daß der Befehl wegen des langen Umweges, den derselbe zu nehmen hat, noch nicht angekommen Ivar, denn die formelle Instruktion der kaiserlich russischen Regierung ging dahin, über den Waffenstillstand zu verhandeln sobald die Annahme der Präliminarbasen erfolgt sei. — Die mehrfach erwähnte österreichische Note beschränkt sich darauf, den Vorbe halt des Rechtes Oesterreichs zu konstatiren, an dem Abschluß des definitiven Friedens theilzunehmen — ein Recht, das von Rußland niemals bestritten worden ist. Sollte eine Konferenz in Vorschlag gebracht werden, so wird Rußland dagegen keinen Einspruch erheben. Petersburg, 2. Februar. Wie die „Agence Russe" meldet, liegen auch jetzt noch keine direkten Mittheilungen über die Unterzeichnung vor; man weiß aber, daß Mu- surus offiziell dem Londoner Kabinet anzeigte, die dem Waffenstillstand vorangängigcn Präliminarien seien un terzeichnet. — Nachdem Rußland den Vorschlag Oester reichs auf Berufung einer Konferenz angenommen hat, würde, wie es heißt, der Sitz dieser Konferenz in einer Stadt sein, welche einem der Staaten zweiten Ranges angehört. — Ein Tagesbefehl des Kaifers ordnet die Forination von 44 Bataillonen zur Bildung von 4 neuen Rcservedivisionen an. S1. Petersburg, I. Febr. Offieiell wird aus Adrianopel vom 31. Januar Abends tt Uhr, gerne! det: Die Friedcnsbasen find soeben vom Grotzfür sten und von den Bevollmächtigten des Sultans unterzeichnet worden. Desgleichen der Waffenstill stand. Der Befehl die Operationen einzustellen, geht sofort ab. Alle Donauscsiungen werden von den Türten geräumt. Bukarest, 31. Januar. Ein Befehl des Fürsten ordnet die schleunigste Stellung des Recruten-Contingents für 1879 an. Diese Maßregel erzeugte hier die größte Beunruhigung; man hält den Frieden noch nicht für gesichert. Belgrad, 2. Feb. Die Serben erstürmten Warnja östlich von Pristina, wobei Nassim Pascha' mit vier Ba taillonen und 1600 Arnauten gefangen wurde. Köln, 2. Februar. Einem Telegramm aus Kon stantinopel zufolge dauert das Zuströmen von Flüchtigen fort. An den Moscheen und Straßenecken werden Pla kate angeschlagen, welche die Absetzung des Sultans, einen Wechsel der Regierung und Fortführung des Krieges ver langen. Man glaubt die Russen werden in den nächsten Tagen einen Sturm auf Konstantinopel versuchen. Konstantinopel, 2. Februar. Kaiser Alexander hat auf das Ansuchen des Sultans um Gewährung eines Waffenstillstandes zustimmend geantwortet. Server Pascha meldete gestern telegraphisch, Großfürst Nikolaus sei bereit, das Protokoll über die Friedenspräliminarien vorbehaltlich weiterer Verhandlungen zu unterzeichnen. London, 2. Februar. „Reuters Bureau" geht aus Konstantinopel folgendes Telegramm zu: Der Großvezier hat Server Pascha ermächtigt, den Waffenstillstand und die Friedenspräliminarien zu unterzeichnen. Die mili tärischen Operationen sind eingestellt. Auch die Emi gration ist zum Stehen gekommen. London, 2. Februur. Eine zweite Ausgabe des „Standard" meldet aus Athen Freitag Nacht: Die griechische Armee überschritt die türkische Grenze. Der türkische Gesandte verläßt sofort Athen. Das griechische Parlament votirte zehn Millionen für Kriegszwecke. Das ganze Land ist voll kriegerischer Demonstrationen. — Aus dem Blaubuch: Der englische Konsul in Radosto