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Nationale Tageszeitung für die ^andwirtschast. Das »Wilskrußer Ta-eblatt* erscheint an allen W«rktagtz-r nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den «usg«brsteLcn 2 RM. im Monat, Lei Zustellung durch die Bote» 2,30 AM., der Posibrstellung 2 AM. zuzkglich Abtr«H- . gebühr. Grnzetnum»«crn 15Rpf«.AlleP»st«nstatten Wochenblatt für Wrksdrujf u. Amaeaend Postboten und unsereAus- trag er und Geschäftsstellen --- - - —- -— -—: nehmen zu jeder Zeil Be^ steHnugen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beilicgt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die < gespaltene Zeile der amtlichen Bekann'machungen 40 Reichs- pfeunig, die 3gespaltene RelUamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachrveijungsgebühr 20 Reichspsennige. Vor- feschrrel'encErsckeiuuugs- tage und Piatzv -rschristen werden »ach Möglichk-1 kN sp kS ch 0v : AM^ WllSdrUft Nr. 6 berüctiichtigt. Anzcigen- durch Fernruf übermittelten Anze.gen übernehmen wir keine Garantie. Ieder Rabat anspr.-ch er ncht, wenn der Berra g durch Klage eingezo;,»» werde» muh oderderAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nchmcn alle Bcrwiltlur gsstcHen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts- gerichts und des Stadlrats zu Wiisdruff, des Forstrerilamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 241 — 88. IahrMUg Lelegr.-Adr.: „Amtsblatt- Dienstag, den 15 Oktober 1S29 LS Wilsdruff-Dresden Pvstfch.ck: Dresden 2640 Eine Riesenaufgabe. Das Schicksal der Auswertungshypolheken. Schon seit Jahresfrist ist immer eingehender darüber debattiert worden, was nun eigentlich geschehen solle, wenn der 1. Januar 1932 und mit ihm das Ende des SperrgesetzeS für die Aufwertungshypotheken jeder Art herannaht? Auch im Reichstage ist es bei der Beratung des Justizetats zu ein gehenden Verhandlungen darüber gekommen und dabei hat der Staatssekretär des Reichsjustizministertums erklärt, es werde ein Gesetzentwurf über diese eminent wichtige Frage vorbereitet. Grundsätzlich solle darin eine Verlängerung der Sperrfrist ausgesprochen werden; nur dann, wenn auf Grund einer besonderen Entscheidung der Aufwertungsstelle beim zu ständigen Amtsgericht ein überwiegendes wirtschaftliches Interesse des Hypothekengläubigers vorliege, soll die Kündigung statthaft sein. Allerdings werde eine Erhöhung des jetzigen Zinssatzes von 5 Prozent auf ein „landesübliches" Zins Niveau erfolgen müssen. Nun sind in jüngster Zeit einige knappe, aber nicht demen tierte Mitteilungen über den Inhalt dieses neuen Gesetzent wurfes in die Öffentlichkeit gedrungen. Er zeigt nun, daß sich im Reichsjustizministerium inzwischen ein grund legender Wechsel der Anschauungen vollzogen hat. Das Moratorium, die Sperrfrist für die Kündbarkeit der Aufwer tungshypotheken durch den Gläubiger, soll grundsätzlich am 1. Januar zu Ende sein. Auf Antrag des Schuld ners aber könne die Aufwertungsstelle von Fall zu Fall aus Billtgkeitsgründen eine Verlängerung des Moratoriums auf fünf Jahre oder Teilabzahlugnen festsetzen, doch nur unter angemessener Erhöhung des Zinsfußes. Der Schuldner wird aber — ebensowenig wie übrigens im jetzigen Aufwertungs gesetz — für seinen Antrag nicht Gründe allgemein wirt schaftlicher Natur geltend machen können wie etwa hohe steuer liche Belastung, schlechte Kreditlage, Mieten- und Wohnungs zwangswirtschaft, allgemeine Wirtschastsdepression u. dergl., sondern nur in seiner persönlichen Wirtschaftslage oder in seinem Betrieb besonders liegende Gründe. Diese Vorschläge des kommenden Gesetzentwurfs stellen ein Kompromiß dar zwischen den beiden Extremen: Verlänge rung der Sperrfrist — Aufhebung dieser. Um die Frage — die kaum umstritten ist — des künftigen Ztnsniveaus vorweg zunehmen, so braucht man ja nur einen Blick auf die Ent wicklung des Zinssatzes für festverzinsliche Werte, Hypotheken usw. zu werfen, um fcststellen zu können, daß diese Entwick lung steil nach oben geht. Und daß ein erheblicheres Herunter gehen von diesem oder einem vielleicht noch höheren Niveau in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Wie aber soll der Landwirt, dem die fünfprozentige Aufwertungshypothek ge kündigt wird, nun in der Lage sein, einen etwa doppelt so hohen Zinssatz zu zahlen? Wie der Hausbesitzer, dem der Staat die Höhe der Wohnungsmieten festsetzt — sicherlich auch noch am 1. Januar 1932? Wie soll der Landwirt überhaupt Aufwertungshypotheken durch Neuaufnahmen ersetzen können, wenn diese Hypotheken nicht an erster Stelle stehen? Das gleiche gilt für den Hauswirt. Und heute kriegt man zwei stellige Hypotheken nur für 15 bis 17 Prozent und meist nur auf kurze Dauer — wenn man sie überhaupt kriegt! Andererseits verweisen die Befürworter einer Beendigung der Sperrfrist darauf, daß man 1925 dem Hypothekengläubiger nicht bloß drei Viertel seines Besitzes aberkannte, ihm über den Rest nicht das Versügungsrecht gab und außerdem ihm nur eine schon 1927 unter das landesübliche Niveau herunter gerutschte Verzinsung gewährte, dafür aber nun das Auf wertungsgesetz selbst offiziell für den 1. Januar 1932 die Wiedergewährung des freien Versügungsrechts zusagte. Dar auf habe sich übrigens auch das Ausland bei der Hergabe von Realkredit verlassen und es würde dort zu einer schweren Ver stimmung, zu einem liefen Mißtrauen gegenüber der Be wertung deutscher, ausdrücklich im Gesetz verankerter Zusagen führen, wenn diese nicht verwirklicht würden. Der von der Gegner-, also der Schuldnerseite gemachte Haupteimvand, die Fälligkeit, zum mindesten die Kündigungs möglichkeil aller Aufwcrlungshypotheken zum 1. Januar 1932 werde — angesichts des bestehenden und sich ständig ver schärfenden Kapitalmangels — sicherlich dann auf dem Real kreditmarkt zu einem wahrhaft grotesken Mißverhältnis zwischen Angebot und der Riesennachfrage führen, läßt sich nicht mit dem Hinweis beiseiteschieben, daß das bisher hypo thekarisch angelegte Kapital auch wieder Anlage in derselben Art suchen werde. Das ist nämlich sehr, sehr zweifelhaft, vor allem wegen der gewaltigen Konkurrenz, die von den keine Bedingungen scheuenden Anleihewünschen der öffentlichen Hand schon lange und in immer breiterem Aus maß der Nachfrage nach Hypothekenkredit bereitet wird. Ersatz durch Auslandskapital — auch dahinter gehören ein paar Frage zeichen. Im übrigen ist nicht zu vergessen, daß am 1. Januar ja nicht bloß die Aufwertungshypotheken — die man ins gesamt mit 6 bis 7 Milliarden Mark veranschlagt — fällig werden sollen, sondern daß sich das gleiche auch für einen über aus großen Teil, vielleicht den Gesamtumfang der sonstigen Hypotheken ereignen wird. Damit also eine Bewegung und — Umschichtung aus dem Nealkreditmarkt in riesigen Aus maßen, ein — Wettlauf erfolgt, bei dem sicherlich viele schwache Schuldner von Hypotheken zweitrangiger oder noch späterer Art als Opfer auf der Strecke bleiben. Nicht bloß ein — wenn auch kleiner — Teil der Auf- wertungshvpothekcn an erster, sondern wohl sämtliche der artigen Hypotheken an zweiter und späterer Stelle stammen aus Prtvathand und hier wird durchgehend damit zu rechnen sein, daß die Gläubiger die Zurückzahlung verlangen, Were Vier- M TMsteueru? Die Reichsmonopole. Der letzte Verbraucher. Der mit den Beratungen in Berlin beschäftigte schwedische Großindustrielle und Finanzmann Ivar Kreuger ist wieder abgereist, ohne daß die Konferenzen über die Einführung eines Zündholzmonopols und die damit verbundene Gewährung einer Anleihe von 500 Millionen Mark an das Reich zu einem definitiven Resultat gelangt sind. Doch sollen die Verhandlungen nicht abgebrochen worden sein und ihre Wetterführung für die nächste Zett in Aussicht stehen. Ob es sich dabei nur, wie verlautet, um die Höhe des Zinsfußes handelt oder ob auch andere Gründe in Betracht kommen, ist nicht ganz klar. Dr. Hilferding hat an den Besprechungen nur in beschränktem Matze teilgenommen und ist inzwischen ebenfalls aus Berlin abgereist. Inzwischen verstummen nicht die Behauptungen, daß neben dem Streichholz- m o nopol auch eine Art von Bier Monopol und ein sämtliche Tabakerzeugnissc umfassendes Mo nopol geplant sind. Schlutzergebnis all dieser Pläne wäre schlietzlich ohne Zweifel die Verteuerung der genannten Produkte für den letzten Verbraucher. Man kann diesen Behauptungen eine gewisse Ernst haftigkeit nicht absprechen, zumal auch halbamtlich bemerkt wurde, das Reichsfinanzministerium studiere selbstver ständlich alle Möglichkeiten, die zur Entlastung des Reichshaushalts und zur Durchführung der Finanzreform geeignet sein könnten. Vorläufig stehe man auf dem Standpunkt, die stärkere Heranziehung des Tabaks und des Bieres auf dem Wege von Steuererhöhungen seien zum Teil unter Änderung des bisherigen Steuersystems durchzufübren. Ob dafür auch Monopolsysteme in Frage rommen ronnien, weroe zwar geprüft, aver oefnmmie Pläne oder Entwürfe hätten sich noch nicht ergeben. Das klingt nicht gerade nach einer Ableugnung und von der Zurückweisung des Z ü n d h o l z m o n o p o l s ist dabei schon gar nicht mehr die Rede. Auch wollen Eingeweihte wissen, im Reichsfinanzministerium lägen schon fertige sogenannte Referentenentwürfe bezüglich des Bieres und des Tabaks vor. Abhilfe für die Kinanznot. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, wenn sich jetzt das Reich mit derartigen Monopolplänen beschäftigt, denn mit ihrer Durchführung würde eigentlich der Weg ganz verlassen, der mit der Erzbergerschen Steuerreform seinerzeit nach der Umwälzung proklamiert wurde und der einen wesentlichen Bestandteil wiederholter innen politischer Erklärungen seit jener Zeit bildete. Danach sollten in Zukunft im wesentlichen die öffentlichen Lasten durch eine verstärkte Belastung der größeren Einkommen und des Besitzes getragen werden, während die finanziell schwachen breiten Massen durch Verringerung der alle Reichsbürger in gleicher Weise treffenden Steuern auf direkte Verbrauchsartikel geschont werden sollten. Ob das mit den inneren Anforderungen der Praxis nicht zu vereinbaren ist oder ob die Finanznot des Reiches gegen wärtig so hoch gestiegen ist, um eine Abkehr von dem ge schilderten Programm und ein Wiedereinlenken in ent gegengesetzte Richtung zu verlangen, bedürfte sicher einer gründlichen und von der Öffentlichkeit erwarteten Er klärung von den maßgebenden Stellen. Von einer wirk lichen Finanzreform erwartete man bisher jedenfalls etwas anderes als eine auch auf das kleinste Lebens bedürfnis zugeschnittene Höherbesteuerung, mag diese sich nun Monopol oder anderswie benennen. Wmm mW WMe BezHW der SW Der Völkerbund das bessere Instrument Paris, 14. Oktober. In „La Nacion" von Buenos Aires veröffentlicht Poincare einen zweiten Aufsatz, der sich erneut mit der Haager Konferenz beschäftigt. Poincare knüpft an die Schluß abmachungen im Haag an und meint, daß sie die wichtigste Frage über die Erfüllung des Houngplanes offengelaffen hätten. Die Regierungen müßten sich im voraus der notwendigen Maßnahmen vergewissern, damit der transserungeschützte Teil der deutschen Schuld schnell und unter befriedigenden Umständen kommerzialisiert werden könne und damit die Schulden Frankreichs, Englands, Italiens und Belgiens an die Vereinigten Staaten durch deutsche Zahlungen regelmäßig gedeckt würden. Die von Frankreich gebrachten Opfer müßten hierdurch gerechtfertigt werden. Zweifelhafte Aussichten seien nicht ausreichend. Aus die Genfer Verhandlungen übergehend, billigt Poincare so dann Briands Verhalten, der mit der ihm eigenen Klarheit aus- einandergeseht hätte, daß Frankreich seine Abrüstung seiner Sicher heit untergeordnet habe. Denn Frankreich müsse seiner geographi schen Lage, seiner verminderten Bevölkerung, seinem schwachen Nachwuchs und einer Reihe anderer Umstände Rechnung tragen. Briand hätte gleichzeitig in vorsichtiger Form aus die Erziehung der Jugend zu einem Rachekrieg in gewissen Staaten hingewiesen, doch wäre es ihm nicht gelungen, mit seiner Auffassung über die Abrüstung Stresemann zu überzeugen, der den betreffenden Be merkungen Briands seine eigene Ausfassung von Sicherheit und Abrüstung gegenübergestellt habe. Mit Macdonald sei es ihm nicht besser ergangen. Diese Meinungsverschiedenheiten, die sich auch auf einer Reihe anderer FraMt, wie beispielsweise das Minoritätenproblem, er streckt hätten, seien kein ermutigender Austakt für die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa. Doch habe Briand sich nicht entmutigen lassen. Auch über die Organisation der Vereinigten Staaten von Europa gingen die Meinungen weit auseinander. Briand habe die politischen Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt, Stresemann dagegen habe darauf bestanden, daß die wirt schaftlichen Fragen überwiegen müßten, während Henderson auf den überseeischen Besitz Englands und auf die Rechte der Domi nions hinwies. So hccke denn das Konzert mit einem Mißklang begonnen. Nach Poincares Auffassung dürfen die Vereinigten Staaten von Europa der Bedeutung des Völkerbundes, dem alle Stan der Welt angehören sollten, in keiner Weise Abtrag tun. Auch würden sie den Vereinigten Staaten von Amerika nicht glei chen, eher der Panamerikanischen Union. England, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien seien jedes in ihrer Art groß und schön, doch würde es niemals gelingen, sie zu verschmelzen. Ein europäisches Vaterlandsgefühl an die Stelle des internatio nalen Patriotismus setzen zu wollen, wäre ein trügerisches Vor haben^ „Wenn ich auch geneigt bin", so schreibt Poincare, „Euro pa mein zweites Vaterland zu nennen, so wird es doch niemals mein erstes Vaterland Frankreich ersetzen." Doch seien alle diese Vorhalte, so wichtig sie im einzelnen auch sein mögen, nicht geeig net, die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa unmög lich zu machen. Ein ehrlicher und vertrauensvoller Versuch müsse gemacht werden. um Vtese Gelder selbst dringend zu verwenden. Woher soll Ersatz kommen? Es handelt sich dabei um mindestens drei Milliarden. Wenn nun der Gesetzentwurf — nach dem Muster der Bestimmungen über die vielfach „individuelle Aufwertung" im jetzigen Gesetz — eine gerichtliche Entschei dung über einen Antrag des Schuldners, die Sperrfrist um fünf Jahre zu verlängern, „von Fall zu Fall" vorsieht, so ist auf eines bei Einführung dieser neuen „Härtcklausel" zu gunsten des Gläubigers zu rechnen: die Zahl dieser Anträge wird eine riesenhaft hohe sein. Und damit der Umfang der sich daraus ergebenden Behördenarbeit, da ja die Wirtschafts lage des Schuldners ebenso wie die des Gläubigers der Hypothek zu prüfen ist. Damit wird auch aus Jahre hinaus eine nicht minder große Unsicherheit auf dem Nealkreditmarkt bestehen. Hier können nur ein paar der allerwichtigsten Fragen an geschnitten werden, die sich bei der Inangriffnahme des ganzen Problems der Aufwertungshypotheken ergeben. Eine Riesenaufgabe, Entscheidungen von schwerwiegender Bedeu tung harren also auf den Reichstag. Dr. Pr. Aachen wird gänzlich geräumt. Vereinbarung über die Besetzungszonen. Im Versailler Vertrag wird die Rordgrenze der dritten Besetzungszone durch einige Richtpunkte gewisser maßen nur in der Luftlinie bestimmt. Es erwies sich daher als notwendig, sie für den Augenblick der Räumung genauer festzulegen. Dies ist durch eine vom Reichs kommissar für die besetzten Gebiete veröffentlichte Ver einbarung geschehen, die der Reichskommissar im Ein vernehmen mit den beteiligten Landesbehörden am 30. September d. I. mit der Interalliierten Nheinland- kommission getroffen hat. Die darin beschriebene Grenz linie hält sich genau au die Versailler Richtpunkte und stellt außerdem klar, daß der Stadtkreis Aachen iit seinem ganzen Gebiets umfang mit der zweiten Zone geräumt wird. In den voraus- gegangcncn Verhandlungen wurde ferner erreicht, daß einige Ortschaften der Kreise Daun nnd Adenau, die nach den Vorschlägen der Gegenseite noch Wetter als besetzt gelten sollten, aus der dritten Zone ausscheidcn.