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Elbeblatt und Anzeiger. Amtsötatt für die Königlichen GerichMmter^smie die Stadirätht zu Riesa und Strehla. Truck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 57. Dirnstag, den 1ü. Juli Z878 Diese« Blatt „Eldeblatt und erlchtlnt in Riesa rrötentliL zweinml, Dienstag« und zreilag«, und lostet vieneljihrlich 10 Rgr. — Bestellungm werten det jeder Postrnftelt in ünstren iirpediiioneu in »iieja und Girehia jowie von allen uniern Boten entgegen genommen. — gu Annahme von «nnoneen find serner bevollmächtigt Haaicnstein und Vogler in Hambutg-Allona, Leipzig und Franljurt a. M., R. Mosje in Leipzig, z. W. Taalbach in Dretden und «ugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung, Feuerpolizei-Commissariat betreffend. Von der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannjqast >>r ote durch da- Ableben d«S vormaligen MühlmbesitzerS Herrn Humbsch zu Oelsitz zur Erledigung gekommene Funktion de- stellvertretenden Feuerpolizei«Kommissars im IV. Feuerpolizel-CommissariatS-Dtstricw de- Gericht-amtS- bezirks Riesa dem lSul-besitzer und Gemeindevorstand Herrn Friedrich Herrmann Däberih zu Oelsitz übertragen worden, wa- der Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kennt,liß gebracht wird. Königliche AmlShauptmannsehast Meißen, ain II. Juni 1872. v. Egidy. Bekauntmachun g. Nachdem die Fähre z« Wildberg in eine fliegende Fähre umgewanvelt worden ist, werben mit Ermächtigung des Königl. Finanz ministerium- zur Sicherstellung de« Fährbetriebe- folgende Vorschriften ertheilt: 1. Da- Ankern der Elbsahneug«, da- Sacken derselben auf der Kette, sowie nicht minder das Stellen der Flößerei im Bereiche der Fährüber fahrt und de- durch Bower und Tonnen bezeichneten Schwungseiles der Führer ist untersagt. 2. Die Flößerei hat daraus zu achten, daß beim Passiren der Wildberger Fähre die Schrick« soweit ausgehoben sind, daß sie das Schwungseil nicht erfassen können. 3. Die Schifffahrt und Flößern hat zu beachten, daß die Fähre de- Nachts auf der Westseite de- Stromes liegt und mit einer rothen Laterne bezeichnet ist, sowie, daß dieselbe bet Nebel, beim Abstoßen vom Lande und während der Uebersahrt, in kurzen Zwischenpausen ein Signal durch drei maliges Anschlägen mit der Glock« geben wird, wonach die Steuerleute der die Führ« passtrendeu Schifffahrt und Flößerei die gehörige Vorsicht zu beobachten, bez. oberhalb der Fähre ihr« Fahrzeuge zu stellen haben. 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen sind bei Geldstrafe von I—IO Thlr. —- — - eventuell bei verhältnißmäßiger Haft strafe verboten. -Die Verfolgung von au- solchen Zuwiderhandlungen erwachsenden Schüdenansprüchen bleibt Vorbehalten. Hierbei nimmt man Gelegenheit, die Bestimmungen dec ZK 38, 52 und 103 der Verordnung vom 2. Januar 1864, wonach während der Fahrt kein Schiff oder Floß die Stromsahrbahn verlassen darf und bei Nacht die gehörigen Signallaternen aufzu stellen sind, Zuwiderhandlungen hiergegen aber mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. — - —- oder entsprechender Haftstrafe geahndet werden können, hierdurch einzuschärfen. Dresden, den 29. Juni 1872. Königliches Gerichtsamt, als Elbstromgericht. In Stellvertretung: Mühlmann, Assessor. W. Bekanntmachung. Nach einer anher erstatteten Anzeige ist in der Nacht vom 8. zum 9. d. M. auf dem Kettendampsschiffe Nr. 1 eine silberne Cylinderuhr mit weißem Zifferblatte und römischen Zahlen und daran keumlich, daß aus der Rückseite der Uhr inwendig das Werk nur halb verdeckt ist, gestohlen worden, was andurch zum Zwecke der Entdeckung des Thäters und der Wiedererlangung der Uhr öffentlich bekannt gemacht wird. Riesa, am 13. Juli 1872. Das Königliche Gerichts a m t. Uibrig. Der streitende Papst. Man wird dem Fürsten Bismarck schwerlich nachsagen wollen, daß er etwa von lange her den Kampf mit der katholischen Hierarchie vorbereitete, wie er sich aus den mit Oesterreich und Frankreich gerüstet hatte. Dieser Gegner in Rom ist ihm vielmehr erst während seines Kampfe- um die Unabhängigkeit Deutschlands erstanden und nichts erscheint natürlicher, al- daß er sich mit ihm zu messen sucht, nachdem er die Hände frei hat. Dieser Zusammenstoß de- Papstthum» mit der weltlichen Staat-idee war von dem Moment an voraussichtlich, da man in Rom die eigentliche Jesuitenpolitik aufnahm und durch, die Unfehlbar keit de- Papstes die oberste Autorität desselben auch über alle Staatsgesetze auSsprecheN wollte. Der kräftigst«, mächtigste und geistig tüchtigste Staat Würde unter allen Umständen gegen diese kirchliche Anmaßung zuerst und am energievollsten haben Stellung nehmen müssen, da er sich da-. Papst thum förmlich al« Nebenregieruna in seinem In nern etabliren sah. Wenn di« letzten Ereignisse Deutschland durch dir Vollkraft seine- Wesen- an di« Spitz« her «urppäischen Staaten gebracht ha ben, so ist ihm von sllbst damit diese Aufgabe zugesallen, dm Kanwf »ft der herrschsachtiaen und deshalb auch nach Streft begehrenden Kirch« auf- zunehmcn. Es ist eine historische Nothwendigkeit, eine Aufgabe der Cultur, und es vollzieht sich eine geschichtliche Moral, daß dasselbe Deutschland, welches einst die Reformation ins Werk setzte, jetzt mit diesem Kampw gegen das Papstthum nur sie Fortsetzung der Reformation eintreten läßt. Tenn dies wird die Logik des jetzigen Zusammen stoßes sein. Dieser Krieg zwischen Staatsidee und Kirchenautorität ist ein wesentlich geistiger, welcher seine entscheidende Wirkung nur auf dem Gebiete der Cultur finden kann. Auf Willkür und Einfall eines Einzelnen hin entstehen solche vülkerbewegende Fragen nicht; sie Werden durch die Bewegung bestehender Kräfte bewirkt. Die Kirche mit dem Papstthum mußte nothwendigerweise gegen die Entwicklung des modernen Staates sich kriegssertig aufraffen, wollte sie nicht von diesem erdrückt und zu einer bloßen StaatSeinrichtung gemacht werden. So drängte die geistig rührigste Kraft d«S KatholiciSMuS — der Jesuitenorden — in der richtigen Kenntniß auf Herausforderung. Er gewann die Herrschaft über dar Papstthum und nöthigte e-, die alten Prinzipien ,dex Kirche trotzig gegen den modernen Staat hervorzukehren, da in allen Fälle« der da mit aufgerüsrne Lonflict der Kirche nur den Bor- thetl rtntragen konnte, wirder religiös« Leiden schaften p» erwecken. Darin besteht ja ein «e- heimniß ihrer Macht. Sie kann im Streit mit weltlichen Staaten wenig einbüßen, da sie ungreisbar ist, mit Dogmen und Glaubens sätzen ficht und stets im Namen Gotte- zu handeln vorgiebt. Jede Verfolgung erhebt sie zu einem Martyrium des Glaubens pnd zieht ihren Vortheil daraus, indem sie dadurch ihre Gläu bigen sanatisirt. So wirst sie Verwirrung in d««^ Gemüther und predigt dabet, dqß das einzig« Heil nur in Gehorsam gegen die Kirche sei. Sie wird immer zahlreiche ja zahllose Gemüther fin den, die sich um ihrer Ruhe und zu hoffenden Seligkeit willen ihr völlig unterwerfen und schließ lich auch den streckenden Staat lähmen. Mit all' seiner Macht kann der Staat wenig oder nicht- gegen die Kirche auSrichten, welche den Kampf mit ihm eingeht. Nur mit der Idee ist dem Wahn beizukommen, mit der Bildung der Vernunft die Knechtschaft der Seelen zu brechen. Da- wußte der Jesuiti-mu- und da- weiß auch der Papst. Deshalb wollen sie den Kampf, weil dieser an sich schon religiösen FanatiSmu» erzeugt, der dem „modernen Aufkl-richt" hier und da ein Ziel setzt. Insofern hat der Pabst so unrecht nicht, wenn ,r sein« Gläubigen damit fristet, daß im Kampfe die Kirche sich Mge. (M. T.)