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diZ Dy e» 'kk n- e» 8 tt- e. it ci< ad er Ämts- und Änzeigeblatt sür den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl. M. 1.50 einschließl. des .Illustr. Unterhaltungsblatts" und der ff umoristischenveilage „ Seifenblasen" in der Expedition, beiunseren votensowiebeiallen Reichrpostanstalten. Tel.-K-r.: Knrtrblatt. sür Libenfto», Larlsseld, hundshüdel, ^UgvvtUt» Neuheide, GberMtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterstUtzengrün, Mldenthal usw. t Erscheint täglich abends mit Ausnahme der ' ! Sonn-undZeiertagefurdcnfolgendenTag. ? ktnzcigenpreis: die kkinjpaltige Aeile 12 / Z Pfennige. Im amtlichenTeiledie gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 11V. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. r 62. Jahrgang. — SL Souuabend, de« !0. April ISIS BckamitmachW, betreffend Borratterhebung für Verbandstoffe vom 7. April 1V15. Auf Grund der BundeiratSverordnung, betreffend Vorratserhebungen vom 2. Febmar 1915 (Reichr-Gesetz-Blatt Sette 54) wird folgende Bekanntmachung erlassen: 81. Von der Verfügung betroffen sind 1. entfettete Verbandwatte jeder Art 3. arwöhnliche ungeleimte Watt« 3. Kompreffen-Mull 4. Binden-Mull 5. Gaz« 6. Cambrie. 8 8. Zur Auskunft verpflichtet sind 1. alle, welche die in § 1 aufgeführten Gegenstände au» Anlaß ihre» Handelsbe triebe» oder sonst de» Erwerbe» wegen im Gewahrsam und/oder unter Zollaufficht haben, kaufen oder verkaufen; 2. gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben die in 8 1 aufgeführlen Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden; 3. Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. 8 3. Zu melden sind 1. die Vorräte, die den zur Auskunft nach 8 8 Verpflichteten gehören; dabei ist an zugeben, wer diese Vorräte aufbewahrt (genaue Adresse), mit Angaben der Men gen, di« von den einzelnen Personen oder Firmen usw. aufbewahrt werden; 2. die einzelnen Vorräte, die sich — mit Ausnahme der unter l. angegebenen Men gen — außerdem in seinem Gewahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Angabe der genauen Adreff«) der einzelnen Mengen; 3. die Mengen, die sich auf dem LranSvort zu dem nach 8 2 zur Auskunft Ver- pflichteten, oder unter Zollaufficht (auf dem Wege zu ihm) befinden. Die Mengen find einheitlich in Kilogramm anzugeben und zwar für jeden in 8 1 ge nannten Stoff getrennt. 8 4. Zeitpunkt für die Angaben der Meldung. Zu melden find alle in 8 3 aufgeführten Vorräte und Mengen nach dem am 7. April 1915 vormittags 10 Uhr tatsächlich bestehenden Zustande. 8 5. Ausgenommen von der Verfügung find Vorräte, die am Tage der Vorratserhebung weniger al- je 50 kx von einer der in 8 1 aufgeführten Gegenständ« betragen. 8k Di« Meldung ist zu richten an Medt,t«aIa»teU««- d- «gl. Preuß. Krieg-mtuistert««- Berit« V s, Leip« tiger Platz 17. 8 7. Di« Mrldung hat zu erfolgen bis zum 17 April 1915 an di« im 8 6 angegeben« Adreff«. 8 8. Die zuständig« Behörde oder die von ihr beauftragten Beamten find befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben VorratSräume, in denen Vorräte an Verbandstoffen zu ver muten find, zu untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten zu prüfen. 8 9. Wer vorsätzlich die in den oben genannten 88 geforderte Auskunft zu der in 8 7 angesetzten Frist nicht erteilt, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bi» zu 8 Monaten oder mit Geldstrafen bi» zu Mk. 10000 bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen find, im Urteil al» dem Staat verfallen erklärt werden. Dresden ? ^il 1915. Leipzig Stellv. Generalkommando XII. Armeekorps. Der ikammaadtereave Se«eral von Broitzem. Stellv. Gennalkommando XIX. Armeekorps. Ler kamma«viere«ve General von Schweinitz. Nachstehend wird im Anschluffe an di« Bkkanntmachung d«S Ministerium» d«S Innern vom 18. Februar 1915 — 517 III I- — in Nr. 41 drr Sächsischen StaatSzeiiung und der Leipziger Zeitung vom 19. Febmar 1915 di« B«kanntmachung d«» St«llv«rtreter» de» Reich»- kanzln» vom 31. März 1915 — RGBl. S. 302 —, betreffend Aendnung der Bekannt machung über die Höchstpreise für Speisekartaffelw vom 15. Februar 1915 — R G Bl. S. 95 — noch besonder» zur öffentlichen Krnntni» gebracht. Dresden, den 8. April 1915. Miriftcriu« des Inner«. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Höchst preise für Speisekartoffeln vom 15. Februar 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 95). Vom 31. März 1915. Auf Grund de» 8 b de» Gesetze», betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (ReichS- Sesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reich- Gr- setzbl. S. 516) hat der BunveSrat folgende Verordnung erlassen: Artikel I. In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 15. Februar 1915 (Reich» Gesrtzbl. S. 95) werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1. Dem 81 wird folgender Absatz 3 angefügt: .Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen." 2. Im 8 5 Absatz 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: .Sie gelten ferner nicht für Salatkartoffeln und nicht für solche Kartoffeln, welche laut ortspolizeilicher Bescheinigung in Mistbeeten gezogen find und vor dem 15. Juni 1915 geerntet und verkauft werden." 3. Im 8 b wird folgender Absatz 2 eingefügt: .Die Höchstpreise gelten bis zum 25 April 1915 einschließlich nicht für Saat kartoffeln. Al» Saatkartoffeln gelten nur Kartoffeln, die aus Saatgutwirtschafte« stammen, die von der Deutschen Landwiitschafl» Gesellschaft oder von landwirt schaftlichen amtlichen Vertretungen anerkannt find." Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat be stimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 31. März 1915. Lev Stellvertreter de- Reichskanzler-. Delbrück Im GüterrechtSregister ist heuti auf Blatt 43 eingetragen worden, daß zwischen dem Restaurateur k»»1 Lüda und seiner Ehefrau -r»a» Lilli»» geöo- rmm Avlra-Ix, beide in EtdeuftvA, die Verwaltung und Nutznießung de» Mannes durch Ehevertrag vom 7. April 1915 ausgeschlossen worden ist Eibenstock, den 8. April 1915. Königliches Amtsgericht Heuabgabe bet». An da» Prvvtautamt Ehenmitz ist mit tunlichster Beschleunigung He« gegen Be zahlung anzuliefern, da fortwährend größere Mengen in» Feld abzugedcn find. Hiesige Besitzer vo« Heuoorräten werden aufgefordeet, sich safvrt zur freiwilligen Ab- gäbe von Heu im Gemeindeamt« hier zu melden. Earl» feld, am 6. April 1915. Der Gemeindevorstand. Sonnabend, den Iv. April IS13, nachmittag- 2 Uhr sollen im Restaurant .Zentralhalle" in Eibenstock folgende Sachen, nämlich: zirka 18 Ml- Kunstseide, 12 Meter Seidenstoff, 13'/, Meter Meta«, tüü, 1 Dame««hr, 2 VL«de Illustrierte Weltgeschichte an den Meistbietenden gegen sofortig« Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, dm 9. April 1915. Der Geiicht-vollzieher de- Königlichen Amtsgericht-. Wieseuverpachtung. Die N«tz««g von den im Tale der großen Bockau an Abteilung 16 und 55 de» Au«r»berger Revier« gelegenen Wiesen lit. m und r? soll auf die 5 Jahre 1915 19 verpach tet werde«. Nähere» d«t drr Kö«igl. Revierverwaltung Auersberg tu Eibenstock. KSuigl. KlmftschulMigMeillW Eibcastoä. Der Unterricht für die Neuangemeldete» beginnt Montag, den 12. April, früh 8 Uhr; der Unterricht der übrige» Schüler an diesem Tage mittag- 1 Uhr und der der Schülerinnen Mtttwach, ven 14. April, früh 7 Uhr. Die Direkt io». Die französische« Augriffe weiter erfolglos. Da Ersolg Ur Oftaschbicht in den Saqm- te«. — Mcklehr da Dirta«tllr«armc mch Aegypten. Die Franzosen haben auch am 7. April ohne je den Erfolg ihre Angriffe zwischen Maas und Mosel erueuert. Dieselben wurden durchweg, teilweise sogar unter schwersten Verlusten abgewiesen, wie unsere Le ser aus dem gestrigen Bericht des Großen Hauptquar tiers ersehen konnten. An Ergänzung desselben sei heute noch folgendes berrchtet: Berlin, 8. April. Aus dem Großen Hauptquar tier wird über die Kämpfe zwischen Maas und Mosel geschrieben: Bereits der Bericht vom 6. April zeigte, daß es sich bei den Kämpfen zwischen Maas und Mosel nicht um eine zusammenhängende Schlacht in dem ganzen, beinahe 100 Kilometer ausgedehnten Abschnitt handelt. Einzelne räumlich getrennte Teile der Gesamtstellung bilden abwechselnd die Angriffe der Franzosen, u. nur der Gedanke einer beiderseitigen Umfassung der deutschen Linie gibt den einzelnen Kämpfen den inneren Zusammenhang. Das Ergeb nis des 6. April war, daß alle französischen Angriffe nordöstlich und östlich Verdun, ebenso wie die Vor stöße auf dem Südflügel zusammengebrochen waren. Einen kurzen Erfolg der Franzosen auf der Eombres- Höhe glichen die Gegenangriffe unserer Infanterie aus, so daß die Höhe am Abend in deutschem Besitz blieb. Die Nacht zum 7. April verlief hier nach die sen schweren, für den Gegner sehr verlustreichen Kämp fen, ruhig. Dagegen wurden die deutschen Stellungen auf dem Südflügel, zwischen Flirey und der Mosel, während der ganzen Nacht unter schwerem französi schen Artilleriefeuer gehalten, das von unserer Ar tillerie durch einige erfolgreiche Feuerüberfälle erwi dert wurde Dies Artilleriefeuer dauerte den ganzen 7. April an. Am frühen Vormittag wurde hier starke Besetzung der Schützengräben und die Versammlung von Reserven dahinter erkannt, und gegen '/.IO Uhr vormittags begannen die Angriffe dieser Kräfte gegen das Bois-Mort-Mare. Viermal stürmten sie gegen unsere Stellungen vor, um jedesmal mit schweren Ver lüsten zurückgeworfen zu werden. Haufen von Ge fallenen türmten sich vor unseren Gräben. Oestlich des Bois-Mort-Mare scheiterten über das offene Ge lände unternommene französische Angriffe bereits in der Entstehung in unserem Artilleriefeuer, während sie links davon, im Priesterwalde, bis an unsere Stel lungen gelangten, um hier im Feuer zu enden. Im Bois d'Ailly ssüdlich St. Mihiel) gelang es einem von Bayern unternommenen Angriff, bis in die französi schen Stellungen einzudringen und die Gräben zu nehmen Diese wurden nach ihrer Zerstörung aufg? geben, da ihr Besitz taktischen Wert im Rahmen ün screr Stellung nicht hat. Am Nordflügel wurde die Eombrcs Höhe heute vom frühen Morgen au mit schwerem Artilleriefeuer belegt. Vormittags entspannen