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Nr. SS Sonnabend, 4. März 1922 VrznaSpreiSi vlerteljlthrllch ik4 zwelmonattlch 1« monatlich 8 frei Hau», «lnzelmimmer ao 4. Dt« Lüchsttch« voikSzetNuia erichecm techSmal wöchentlich. — Sprechstunde d«r Redaktion S btS « Uhr nachm. Nicht au«. driliNtch zurll»verlangte nild mN Rtilkport» nicht versehen« »tnleitdnngen an dl« Redaktion werden nicht ansbewahrt Slnzetacn, Annahme von SelchüllSa,„eigen ot« I«. von Namiliena-ueigen dt» I I Uhr vorm. Nn,,ige,«rei» >ür tue PeiureNe tt.00 gnnillienanzeigen ik.V.i >ür Vereine tk.U» die Netlamezei eW mm breit . Oslertengebkhr! sllr Selbst abholer l>—. bei Ueberscndung durch die Post ansierdem Portozuichlag. — gür »»d-nllich ae>chr>edeue owie dmw >tern» wrcitier ringeaedk»« V>„e>aen vnoe wn oie - elaniworUichleii n die Nichüatei de« Texte» »ich« übernehmen Annahme in Dresden: Schnndt'lche B»ck>har,di„ gnh. P. Bea Schloßt», ü IN Banve» srrant Kuriai a. d. Petrtllrche 1 Neligionsunterricht, Strafverfolgung von Abgeordneten, Schulbedarfsgesetz Sächsischer Landtag Lehrreiche Erinnerungen (Der Fall Namszanowski — St. Pantaleon.) K, K. Zum 60. Mal« jähreu sich in den kommenden Mo- uaimr denkwürdige Xagc in der Geschichte der katholischen K-rche Deutschlands, Es sind Tage eines Kampfes, der heute beendet scheint, an die zu <" »nern aber vielleicht gerade desha.b nütz lich sein dürfte. Vergeben, aber nicht vergessen! Wir bringen im folgenden den ersten Artikel einer zwanglos erscheinenden Serie. Die zur ehemaligen Benediktinerabtei gehörige St. Pan taleonskirche in Köln war im Jahre 1860 für den katholischen und protestantischen Militärgottesdienst als Simultankirche ein gerichtet worden. Im Herbst des Jahres 1871 stellten die Kölner Altkatholiken bei der Militärbehörde den Antrag auf Mitgebrauch dieser Kirche. Ohne sich mit dem katholischen Feldpropst Nam szanowski ins Einvernehmen zu setzen, überwies der preußisch« Kricgsmimster unter dem 12. Januar 1872 den Altkatholiken die Kirche zur Mitbenutzung. Einen katholischen Feldpropst mit bischöflicher Würde gab es erst seit dem Fahre 1868, wo im Einvernehmen zwischen Papst und König dieses Amt geschliffen worden war. Ihm unterstanden die katholischen Militärgeist lichen nnd Garnisonskirchen der preußischen Armee in derselben Weise wie die Geistlichen und Kirchen dem Diözcsanbischofe. Feldpropst Namszanowski untersagte dem katholischen Divisions pfarrer Lünnemann in Köln den weiteren katholischen Gottes dienst in der St. Pantaleonskirche, sobald diese von einem alt katholischen Geistlichen benutzt worden sei. Dies geschah am 2. Februar 1872. Das GotreShauS wurde infolgedessen von dem katholische» Divisionspfarrer nicht mehr betreten. Der Gottes, dienst fand in einer Kapelle bei St. Pantaleon statt. In einem Erlas; vom 1. März 1872 erteilte der Kriegsminister Graf von Roon dem Gouverneur von Köln v. Frankenberg den Befehl, .den katholischen Militärgottesdienst in der Pantalconskirche wieder anzuordnen und demzufolge den Divisionspfarrer mit dem erforderlichen Befehle alsbald zu versehen". Am folgenden Tage teilte der Kriegsminister den an den Gouverneur von Köln ge- richteten Befehl auch dem Herrn Feldpropst mit nebst ..der Auf. läge, die an den Divisionüpfarrer ergangene, ihm o>e Abhaltung des MilitävgotteSdiensteS untersagende Verfügung unverzüglich wieder zurückzunehmen". ES wurde ihm bedeutet, daß er „als Militärbeamter" die Pflicht habe, den „Befehlen des KriegS- ministers als seines unmittelbaren Vorgesetzten" nachzukommen. Der Feldpropst ging vorerst auf eine Erörterung der grundsätz lichen Frage nicht ein, sondern entgegnet« am 4. März, daß er die Angelegenheit dem apostolischen Stuhle zur Entscheidung vor gelegt habe; er hoffe, daß dieser die entstandenen Schwierig, leiten in befriedigender Weise beseitigen werde. Der Kriegs» minister unterließ weitere Anordnungen „in der Erwartung, daß der Feldpropst sich bis zur erhaltenen Entscheidung au» Rom aller weiteren Schritte enthalten werde". Inzwischen sah sich Feldpropst Nainszanowstt gezwungen, dem altkatholisch gewordenen Geistlichen Grunert in Insterburg die Militärseelsorge zu entziehen; dieser jedoch störte sich daran nicht und versah sein Amt weiter unter dem Schutze der Militär behörde. Auf eine Beschwerde des Kriegsministers, daß der Feldpropst weder ihm noch dem Kultusminister vorher Anzeige gemacht habe, entgegnete Namszanowski, daß er zn einer solchen vorherigen Anzeige nach seinem vom Hl. Vater ihm zugcfertig- ten ErnennungSbrcve nicht verpflichtet sei; übrigens muffe er gegen die Untestellung, daß er zur Kategorie der Militärbe amten gehöre, protestieren, und muffe dieselbe „als eine den Ge setzen der Kirche widerstreitende und mit dem Amte de- katho lischen Feldpropstes unvereinbare bezeichnen". Er verlange auf Grund der Allerhöchsten BestallungSurkunde, daß er jm Genüsse der mit dem Amte eines katholischen Feldpropstcs rechtmäßig der. bundenen Ehren und Befugnisse gescbützt werde. Wo ihm die Vorschriften der Kirche geböten, den ihm unterstellten Geistlichen die Jnn»diktion (geistliche Gewalt) zu entziehen, könne er diese seine oberhirtliche Entscheidung nicht ven der Zustimmung des Kgl. StaatSministeriumS abhängig machen. In der Antwort des Papstes vom 16. März 1872 wurde das Verhalten des Feld- Propstes gutgeheißen und weiter ihm rufgeiragen, ohne Verzug dafür Sarge zu tragen, daß das Aergernis der Ueberweisnng der PcmtaleonSkirche an die Protestkatholiken beseitigt werde. Der Feldpropst erneuerte das Verbot der Mitbenutzung der Pantaleonskirche mit den «ltkatholiken und machte von dieser Verfügung unter Berufung ans die päpstliche Entscheidung dem Krieg-minister Mitteilung. Als Antwort erhielt der Feldpropst unter dem 28. Mai durch gemeinsame» Erlaß des Kriegs, und Kultusministers die einstweilige Suspension mit der Eröffnung des eingeleiteten Disziplinarverfahrens. Sein Vcr- gehen, wodurch er sich im Zustande der Auflehnung gegen die dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten Behörde befinde und seine Amtspflichten auf da» Schwerste verletzt habe, bestanden außer dem Verbot der ferneren Benutzung der Pantaleonskirche in seiner Weigerung. Militärbeamter sein zu wollen und in seiner Teilnahme cm der Bischofskonferenz in Fulda im Monat April ohne Urlaub oder Anzeige. Als drittes Vergehen führte die Anklageschrift auf, daß der Feldpropst die Militärgeistlichen von dem gegen ihn schwebenden Verfahren benachrichtigt und so gegen die .Suspension" gefehlt habe. Das Disziplinarver fahren endete schließlich in zweiter Instanz damit, daß Namsza- nowski mit der Halft« seine» Gehalte» „als Wartegel-" zur Disposition gestellt wurde. Di« bischöflichen Insignien, Stob und Mitra, mußte er als Staatseigentum zurücklassen; der Verein katholischer deutscher Edelleute überreichte ihm in Anerkennung ftineS mannhaften Auftreten» neue Insignien in kunstvoller Aufmachung. Zahlreiche Adressen au, dem katholischen Deutsch land sprachen wärmste Teilnahme au». Der mutvolle Bekenner lebte in Oliva bei Danzig jn größter Zurückgezogenheit uich starb ftm 22. März 1960 als Domherr von Frauenburg. Die St. PantaleonSkirche blieb bis in die neueste Zeit evan- gelrsche Garnisonskirche. Die Verhandlungen mit dem preußischen Finanzministerium haben im verflossenen Jahre erfreulicherweise dazu geführt, dieselbe den Katholiken wieder znrückzugeben. Dresden, 8. März 1922 Die Maßnahme des LandtagSpräjidiumS, den Beginn der gestrigen Sitzuirg des Landtages auf 11 Ubr vormittags festzu legen, hat sich atS recht angenehme nnd brauchbare Maßnahme erwiese», so daß cS recht zn begrüßen wäre, wenn daran fest- gehalten würde. Denn zwischen 4 »nd 5 Uhr nachmittags fah ren die meisten Schnellzüge, die von den Abgeordneten zur Heim fahrt benutzt werden können, und infolgedessen verzichtet man auf allzu ausgebreitete agitatorische Arabesken bei den Ver handlungen und eilt möglichst dem Ende zu. So konnten bis kurz nach 4 Uhr alle 12 Punkte der Tagesordnung behandelt werden, obwohl Gelegenheit geboten war, sowie es die Elbs jetzt macht, auSzuufern und Wiesen und Felder mit trüben Flu ten zu überschwemmen. Also es ging, mit heutigen Begriffen natürlich gerechnet, einigermaßen erfreulich zu. Zunächst kam eine kurze Anfrage des ZentnimSabg. Heh lern zur Beratung, die. wie unsere Leser wissen, die von dem jetzigen Kultusministerium angeordnete Anmeldung zum Rest- gionSunterricht zum Gegenstand hatte und in die Frage anS- klang, ob die Regierung bereit sei, sich aus den Boden des Neichs- gesetzeS über die religiöse Kinderziehung vom 16. Juli 1921 zn stellen und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Das Kultusministerium ließ durch einen Referenten eine Erklärung abgeben, daß die Negierung der Ansicht nicht zustimmen könne, daß K 2 Abs. 2 des Neichsgesctzcs über die religiöse Kiiider- erziehung vom 15. Juli 1921 eine Bestätigung dafür enthalte, das; die Anmeldung der Kinder zum Religionsunterricht nicht verlangt werden dürfe. Daraus, daß die Gesehesstelle der An meldung zum religiösen Unterricht nicht Erwähnung tue, folge keineswegs die Unzulässigkeit einer landesgesetzlichen Rege lung ^wisstr Fälle der Anm. du»:g. Hätte der Gesetzgeber alle Fälle, in denen die Abgabe von Erklärungen der Eltern ivegen Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht in Frage komme, regeln wollen, so wäre mich der Fall der Wiederanmeldnng vom Religionsunterricht abgemeldeter Kinder mit zu regeln gewesen. Daß dies nicht geschehen sei, beweise, das; gar nicht die Absicht bestanden habe, Bestimmungen darüber zu treffen, ob die Wil lenserklärungen der Eltern wegen Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht auf den Fall der Abmeldung beschränkt bleiben sollen oder nicht, sondern daß lediglich bestimmt werden sollte, daß bei solchen Erklärungen die Zustimmung beider Eliernteile erforderlich sei. Keinesfalls aber enthalte der Z 2 Abs. 2 den Ansspruch, daß keine Anmeldung zum Religionsunter richt gefordert werden dürfe. Es könne jedoch dahingestellt blei ben, ob die vom Fragesteller vertretene Auslegung dieser Gesetzes bestimmungen zutreffend sei; denn das Kultusministerium habe keine Vorschrift erlassen, durch die schlechthin die Anmeldung der .Kinder zum Religionsunterricht gefordert werde. Insbesondere enthalte die Verordnung des KiiltuSministeriuins vom 8. Frnuar 1921 keine solche Anordnung, sondern sie verlange nur von den Erziehungsberechtigten, daß sie bei der Anmeldung von Kindern zur Volksschule erklären, ob die Kinder am Religionsunterricht teilnehmen sollen oder nicht. Dieser Auffassung sei auch die Reichsregierung bei der Beantwortung der Anfrage des Abg, Dr. Everling beigetreien. DaZ war sehr schwach, Herr Fleißner, sehr schwach! Deutscher Sprock, das ist bekannt, is sich schwerrer Sprach aber Logik sclwint noch schwerer zu sein. Nun, darüber werden sich mich die .Herren der sächsischen Regierung klar sein, daß diese Frage gerade wegen dieser Ausreden noch lange nicht entschieden ist und nicht eher eine Beruhigung ei »treten wird. Aus dem Ausland Prüfung des Sachleistungsabkommens Amsterdam» 3. März. AuS Paris wird gemeldet: DaS in Berlin abgeschlossene neue Äachleistnngsabkommcn ist jetzt zur Prüfung der ReparationSkommisiion unterbreitet worden. » Beginn der Genueser Konferenz am 25. April London, 3. März. Der Korrespondent der „Westminster Gazette" in Genua will erfahren haben, das; die Konferenz von Genua nicht am 10., sondern am 25. April eröffnet werden soll, da die religiösen Gefühle eines großen Teiles der Bevölkerung durch die Eröffnung der Konferenz während der Karwoche ver letzt werden könnten. Abbruch der spanisch-franzöfis ben Wirtschafts- Verhandlungen ? Basel» 8. März. Jn den spanisch-französischcn Wirtschafts- Verhandlungen sind ernste Differenzen ausgetreten, die sogar den Abbruch der Verhandlungen als wahrscheinlich erscheinen taffen, wenn es nicht gelingt, die Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu schaffen. Das neue ägyptische Kabinett London, 3. März. Aus Kairo wird gemeldet: Jn Aeghpten herrscht große Bcfriä>igu»g darüber, daß Sarwad Pascha die Bildung des neuen ägyptischen Kabinetts uunmehr vollendet hat. Di« baldige Beseitigung der ägyptischen Schwierigkeiten wird er wartet. ErSffnnng des italienischen Parlaments am 13. März Rom, 3. März. Dem „Corriere della Sera" zufolge wird die Wiedereröffnung des italienische» Parlament» erst am lO, März erfolgen. . bis nian es unterläßt, durch allerlei Hintertürchen ReichSver- sassung und Reichsgejetz zu umgehen, und den alten Zustand wiederherstellt. Eine kleine Ueberrasckung, die wiederum ein treffliches Schulbeispiel für die wackelnde parlamentarische Basis der Ne gierung abgegeben hat. war die Abstimmung über einen Antrag der Staatsanwaltsclwft zur Strafverfolgung des kommunistischen Abg. Ellrodt, Herr Ellrodt zeichnet verantwortlich für den „Roten Kurier", ohne indes irgendwelchen Einfluß auf das Blatt zu haben oder von Journalistik auch nur das Geringste zu verstehen. Bei der kommunistischen Praxis, Abgeordnete als Verantwortliche Redakteure ihrer Zeitungen einzusetzen, um durch Mißbrauch der Immunität Strafverfolgungen zu entgehen, kein Wunder. Diesmal aber ha> Herrn Ellrodt sein Schicksal ereilt. Eine bürgerliche Zufallsmelrheit von 43 gegen 40 sozialistische Stimmen hat der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Strafverfolgung Ellrodts erteilt. Ob vielleicht die mehrheitS- soziatistischen Freunde Ellrodt ihm nicht absichtlich einen Denk zettel haben erteilen wollen? Hierauf sollte die zweite Beratung über de» Entwurf eines PensionS-Abnndernngs- und Er gänzungsgesehes sisir die Geistlichen nnd ihre Hinterbliebenen erfolgen. Es ist ja bekannt, daß die sozialistischen Parteien ihrem Haß gegen die Kirche auch hierbei die Zügel schießen lassen wollten. Inzwischen aber bat man ein Haar in der Suppe oder doch noch mehr Angst vor den Neuwahlen hekommen; denn die juristische Fakultät soll um ein RechISg,nachten ersucht werden und bis dabiii sollen auch Zahlungen nach der Regiernngsvorlage erfolgen. Ja, was die Angst machen kan»! Der Landtag nahm sodann eine Reihe von Ausschnßlapitel» entgegen, die obne tveseniliche Anssvrache durch Abstimmung erledigt wurden. DaS Schulbcdarfsoesetz, das die sächsische Regierung erst vor einigen Tagen dem Landtage vorgelegt hat und dessen wesent licher Inhalt unseren Lesern bekgnnt ist, schien zunächst eine längere Anssprache zu entfesseln, Knltnsmiuister Fleißner wollte eigentlich die Vorlage begründen, berief sich aber ans das, was seine G'beimräte ausaearbeiiet Hallen, und beschränkte sich auf einige Phrasen, die nicht weiter angenierkt zu werden brauchen. Sei» Parteigenosse Müller-Leipzig wandte sich besonder?, mit Recht, dagegen, daß bei einer der wscbngste» Siaatsangelegeu heilen, wie die, Ausbildung der Jugend sie zweifellos ist. finan zielle Schwierigkeiten ins Feld aesükwt ward,-» Immerhin ist cs dein rkens, das; nicht der „Fachmann" Weckel, sondern der „Politiker" Müller für die Unabhängigen spracb, Herr Arzt deklamierte wie immer — Nachbarin, Euer Fläschchen! —- und auch alle übrigen Redner Hallen mancherlei auSzusetzeu und kamen einmütig zu dem Schluß, daß im RecküSauSß-bus; diesem Regie- rnngsentwurf die Gistzälche ansgebrvchen werden müßten. Abg, Heßlcin erklärte noch zu diesem Kapitel: Schulbe-darfSgeseb.: Ich habe lediglich zu erklären, daß ich nach dieser allgemeinen Abschlachtung des Gesetzentwurfes Neu links, rechts und ans der Mitte — abgesehen von der Mehrheitssozialdemokralie --- vor der AuSschußberatniig nichts mehr hinzuzufkgen habe, als die Tatsache, wieder einmal sestznstelleu, wie Negierung und Regie- rnngsparieien in Sachsen den Sinn de? Parlamentarismus noch n'ch! ersaß! habe». Endlich machte inan sich nach über zwei koin- mnnistißche Agitationsanträgc ber, durch die unenlgcliiiche Schul speisung aller Kinder und eine Beihilfe zur Ausstattung der Schulentlalsezieu gefordert wurde, und wies sie mit der tref fenden Bemerkung, daß hier nur durch rein agitatorische Manöver die LandtaaSarbeit ausgehalie» würde, an de» HanShaltaus- schnß A. Damit war die Tagesordnung erschöpft, und da? hohe Haus vertagte sich zur rechten Zeit, so daß die Abgeordnete» noch ihr Heimatzügle erreichen konnten. Rri?j!and :ucd Genua Bekanntlich l-atte Frank, ucb den Plan aufgesiellt, das; Ruß land erst i» einer Bewährung irist vor sechs Mo aalen zeigen müsse, >>l> eS der offiziellen Anerkennung durch die europäischen Staatem, die sich in Genna versammeln werden, wu-dig wäre. Wie die Moskauer Blätter - berichten, bat ManuÜskiy erklärt, die Sowjctregierung werde uu: r keinen Umständen diese Be dingung Frankreichs „»nehmen. Aus die Forderung Frankreichs, die Rote Armee zu verwinde,n, werde Rußland üverbaupt nicht cingehen. Im Gegenteil, ie mehr durch die Aufichicbung der Konferenz von Genna die »nie ins Hintertreffen komme, um so mehr muß die Rete ur-u. - m--gebaut werden, um schlcuabereit zu sein, wenn man etwa m?t Gemalt Rußland einen fremden Millen auszningen null. Das -che g-Ite von der Sowjet-Ukraine. Rußland wird unter Umständen ge statten, das; die Ukraine der Wirtschaft,'' een Ausbeutung durch die Ententesiaaten überautwouet werde, J> der Frag» der Vor- kriegsichulden Rußlands erklärte derselb- Mulniilsby, daß Ruß land sich nur dann zu deren Zahlung ve> w'!chte, wenn die west lichen Staaten mit Kapital sich am Anslm» Rußlands beieiligen, — Diese Sprach« ist ein starker Fingerzeig für die si'-n mische Diplomatie, Ob sie diese» Wink persieben wird? Deutscher Reichstag Der Reichstag setzte am Donnerstag »rach sechstägiger Pause seine zweite Beratung über den Staatshaushalt fort. Der Haushalt des ReichssctiatznnnisteriumS stand an diesem Tage aus der Tagesordnung. Doch bevor man den Hauptpunkt der Tages ordnung in Angriff »ahm. gab ein RcgierungSvertreter die Er klärung ab, das; die von der Deutschen Volkspartei eingebrachte Interpellation wegen einer besseren Versorgung der Kriegsbe schädigten und Kriegshinterbliebenen in der vorgeschriebenen Frist beantwortet werde und das; das Reichsarbcitsministerium dieser Frage seit längerer Zeit schon seine Aufmerksamkeit schenke: übrigens würden für Monat März die Teuerungszuschüsse für die Obengenannten verdoppelt werden. Bei der Beratung über den Haushalt des Ncichsschatzinin-isteriums war die tzaupdcnäwerk. o ,