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Dienstag, den 24. Juni 1W2 61. Jahrg t unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß sämmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere weitere Be ^02. Georg rc. rc. betreffend, Georg der Maßgabe, daß die Zeit der Landestrauer auf sechs Wochen herabgesetzt wird, daß die in dem Mandat unter 1, 2 vorgesehene Gedächtnißpredigt am Sonntag 29. Juni d. I., in einem besonderen Trauergottesdienst zu halten ist, dessen nähere Festsetzung den zuständigen kirchlichen Behörden überlassen bleibt, und daß die den v. Metzsch. v. Seydewitz die den es angeht, hierdurch angewiesen, innerhalb des Bereiches ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Mandat vom 16. April 1831 für Fall des Ablebens des Königs über die Landestrauer getroffenen Bestimmungen alsbald in Vollzug gesetzt werden, und zwar Allerhöchster Anordnung zufoge mit im 4. Lebensjahre von seinem Vater zum Chef des da maligen 3. sächsischen Infanterie-Regiments ernannt. Noch nicht vierzehnjährig, trat er als Leutnant in den praktischen Dienst und wurde nach einander zu allen Waffen kommandirt. Im Kriege von 1866 kommandirte er als Generalmajor die 1. Sächsische Reiterbrigade. Mit acht Schwadronen hielt er am Morgen der Schlacht von Königgrätz das Vordringen der Preußen aus. Das Schicksal des Tages konnte sächsische Tapferkeit nicht wenden, aber in fester Ordnung gingen die Sachsen zurück, und die Oesterreicher sind dieser unerschütterten Nachhut zu großem Danke verpflichtet. Rar! Georg Levin von Metzsch. Rarl Paul Lvler von -er Planitz, »r. Lurt Damm Paul von Seydewitz, »r. Lonrad Wilhelm Rüger. Vietor Alexander Otto. Königs Albert und des Prinzen, jetzt Königs Georg, der am 8. August 1832 geboren ist, also in zwei Monaten sein 70. Lebensjahr vollenden wird. Auch dieser zweite Sohn des Königs Johann und seiner Gemahlin, der Königin Amalie, hat, mit vortreff licher Bildung ausgerüstet, frühzeitig die militärische Laufbahn eingeschlagen, und es war ihm beschieden, sich auf den Schlachtfeldern Böhmens und Frankreichs soldat ische Lorbeern in reichstem Maße zu erwerben. Er zählt zu denVeteranen, den Helden, den Autoritäten der deutschen Armee, und sein Name ist mit der Entstehungsgeschichte des Reichs innig verknüpft. Prinz Georg wurde bereits daselbst unter 1, 4 angeordnete Einstellung der Musik und öffentlichen Lustbarkeiten im ganzen Lande auf die Zeit vom 20. Juni bis zum 29. Juni d. I. beschränkt wird. Dresden, den 20. Juni 1902. Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Verordnung, die Landestrauer für Keine Majestät weiland König Albert betreffend. Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Bekanntmachung über das Ableben Sr. Majestät des Königs Albert und die aus diesem Anlasse auf dem ge wöhnlichen Wege an die Kirchenbehörden ergehenden besonderen Verordnungen des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts werden sämmtliche Obrigkeiten, Amtsblatt r Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff,, für das Rgl. ^orstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, f, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, men, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdors, bschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, ch, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. König Gesvg vsn Sachsen. Durch den Tod seines Bruders, des Königs Albert, ist der bisherige Prinz Georg berufen, den Thron Sach sens zu besteigen. Die Wettiner haben ein eigenes Schicksal: seitdem sie Könige von Sachsen geworden, hat die Erbfolge vom Vater auf den Sohn nur umschichtig mit der von Bruder auf Bruder stattgefunden. Schon der erste König Friedrich August l. starb kinderlos, während sein Bruder König Anton die Krone dem Sohne Friedrich August II. hinterlassen konnte; diesem aber folgte wieder der jüngere Bruder KönigJohaun,derVater des nunmehr verstorbenen mnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen I Mk.54 Pf. ls bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. v! ar rin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Marlin Berqer daielbsl. Au mein Volk! Tieftrauernd stehe ich, stehen wir Alle an her Todtenbahre des besten, edelsten Fürsten, der nicht blos ein Beispiel für uns im Frieden wie im Kriege war, sondern auch ein Landesvater in des Wortes vollster Bedeutung. Zagend ergreife ich die Zügel der Regierung, denn eines solchen Fürsten Nachfolger zu sein, ist schwer; zagend, aber auch mit festem Vertrauen auf Gottes Beistand und auf die Liebe meiner Sachsen. Denn wie ich gelobe, immer im Sinne und Geiste meines verewigten Bruders meines Amtes zu walten, so bin ich auch der festen Zuversicht, daß mein Volk, das mich ja kennt, die Liebe, die es dem theuren Entschlafenen gewidmet hat, auch auf mich übertragen wird. Sibyllenort, den 21. Juni 1902. olles Snaden König von Sachsen etc. etc. thun hiermit kund und zu wissen: mchluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn Albert, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn jeines Hauses, wie Seiner gesammten Uuterthanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Re- jr verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone übernommen. en Ständen, den Königlichen, sowie den sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Be iwohnern Unseres Königreiches, daß sie Uns, als dem rechtmäßig angestammten Landesherrn die schuldige Dienst- ! leisten werden. ! Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unaus- ch die Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrechterhalten