Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konfiftorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt nnd Ostritz, des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekarnrner zu Zittau. Die Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- u. Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährl. Abonnements 3^i Jnsertion-gebühr für den Raum einerPetU-Spaltzrile gewöhnlichen Satze- 12'/« in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen u. and. schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachweisgrbühr für jede Anzeige und Insertion 20 Vfg., für briefl. Auskunftserteilung 10 Pfg. (und Porto). Bis früh 9Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und die Annoncenbureaus an, desgl- die Herren Walde in Löbau, Clauß In Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Ostrttz, Reußner In Ober-Cunnersdorf und v. Lindenau In PulSnItz. (Fernsprech-Auschlutz Sir. 51.) Nr. 241. Sonnabend, den 15. Oktober, abends. 1892. Bezirk Soers a u» u» l u n g. Die zweite diesjährige Bezirksversammlung der Amtshauptmannschaft Löbau wird Mittwoch, den 2«. Oktober dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, im amtshauptmannschaftlichen ritzungssaale allhier statifinden. Besondere Einladung nebst Tages ordnung wird den Herren Mitgliedern demnächst zugehen. Löbau, am 12. Oktober 1892. Der Königliche Amtshauptmann. von Kraushaar. Ehrhdt. Bekanntmachung, ausgelooste Schuldscheine der Anleihe der evangelischen Schulgemeinde Bautzen betreffend. Bei der am 4. Juli d. I. erfolgten planmäßigen dritten Ansloosung von Schuldverschreibungen der 3'/, °/o Bautzener Schulanleihe des Jahres 1887 sind folgende Nummern gezogen worden: löt. ä n 500 Mk. No. 30 9l 150 155 168 214 380 435 533 631 708 721, Int. L a 200 Mk. No. 31 218 300 337 397 398 453 530 556 565 581 620 653 771 783 nnd 811. Am 31. Dezember 1892 werden die auf diesen Schuldverschreibungen bemerkten Kapitalbeträge zahlbar und gegen Rückgabe der Schuldscheine sowie der dazu gehörigen Zinsleisten und der noch nicht fälligen Zinsscheine bei der Stadihaupikasse hierselbst ausgezahlt werden. Dies wird unter Kündigung der betreffenden Schuldbeträge mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß die Verzinsung der ausgeloosten Schuldverschreibungen mit dem 31. Dezember 1892 aufhört. Weiter wird bekannt gegeben, das« von den früher ausgeloosten und gekündigten 3'/,"/» Schuldverschreibungen Int. 13 n 200 Mk. No. >09 und 110 ausgeloost am 29. Juli 1890 nnd fällig am 31. De zember 1890, Int. L L 200 Mk. No. 619 ausgeloost am 14. Juli 1891 und fällig am 31. Dezember 1891 zur Einlösung noch nicht präsentirt worden sind. Die Inhaber dieser Schuldscheine werden daher zur Vermeidung weiterer Zinsverluste hiermit aufgefordert, die betreffenden Kapitalbeträge nunmehr ungesäumt bei der hiesigen Stadthauptkasse gegen Rückgabe der Schuldscheine, Zinsleisten und Zinsscheine zu erheben. Bautzen, am 5. Juli 1892. Der evangelische Schulausschuß. Heerklotz, Vorsitzender. Hl. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche aul den Namen Johann Gottlieb Stange in Bautzen eingetragene, Albcrtstratze No. 1 gelegene Grundstück, Sv'ttfabrik, No 380d des Flurbuchs, No. 769 d ö Brand- Versicherungs.Katasters und Foltum No. 791 des Grundbuchs der Stadt Bautzen, nach dem Fmr- buche 29 7 Ar — 161 slsRuth n groß, mit 306,58 Sieuerelnheiten belegt und auf 53300^1 geschätzt, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist -er 1. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin, ferner -er 16. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, als Vcrsteigcrungötcrmin, sowie -er 23. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anbcraumt worden. Die Rsalberechttgteu werden ausgefordcrt, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an Wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungeu, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein» .gesehen werden. ' Bautzen, am 7. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Arnold. Höser- Zwangsversteigerung. Das im Giundbuche auf den Namen Agnes verw. Wollmann geb. Wolf in Bautzen ein getragene, am Kornmarkt No. 6 gelegene Grundstück, Wohnhaus mit Setten- und Hintergebäude, No. 679 des Brandversicherungs-Catasters, No. 660b und 661 des Flur-, Foltum No. 539 des Grund buchs der Stadt Bautze», nach dem Flurbuche 1,7 Ar — 9 HsRuth. groß, mit 466,88 Steuereinheiten belegt und auf 39000 geschützt, soll an hiesiger Gertchtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist -er 1. Dezember 1892, Vormittags 11 Nhr, l als Anmeldetermin, ferner -er 16. Dezember 1892, Vormittags ^10 Nhr, als VersteigerungStermin, sowie -er 23. Dezember 1892, Vormittags 11 Nhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wtederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnGe- kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Bautzen, am 7. Oklober 1892. Königliches Amtsgericht. Arnold. Höfer. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Adolf Rafelt eingetragenen, an der Wtlthenerstratze in Bautzen gelegenen Grundstücke, als: a) Wohngebäude, Braudoersichuungs-Cataster No. 7772, No. 219a des Flur- und Foltum No. 616 des Grundbuchs für die Fluren der Stadt Bauyen, nach dem Flurbuche 7,4 Ar --- 40 sZNuthen groß, mit 260,88 Steuereinheiten belegt, auf 16300 geschätzt, b) Kellereigebände, Brandverstcherungs-CatasterNo. 7772, No. 219 d des Flur- und Foltum No. 617 desselben Grundbuchs, nach dem Flurbuchc 18,1 Ar — 98 LZRuthen groß, mit 34,93 Steueretuhctten belegt, aus 1900 geschätzt, v) Baustelle No. 217<1 des Flur- und Foltum No. 707 desselben Grundbuchs, nach dem Flurbuchc 6,7 Ar -- 36 (ZRuthen groß, mit 1,87 Steuereinheiten belegt, auf 2000 geschätzt, und cl) Feld No. 217s des Flur- und Foltum No. 708 desselben Grundbuchs, nach dem Flur buche 8,8 Ar — 48 OZRuthm groß, mit 3,17 Steuereinheiten belegt und auf 1500 geschätzt, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise »ersteigert werden und es ist -er 5. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, als Anmcldetermin, ferner -er 2V. Dezember 1892, Vormittags 11 Nhr, als Versteigerungstermin, sowie -er 3. Januar 1893, Vormittags 11 Nhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungeu, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gecichtsschrecherei des unterzeichneten Amtsgerichts ein« gesehen werden. Bautzen, am 10. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Arnold. Höfer. „Bildung und Besitz." Diese Spitzmarke ist seit alter Zeit ein beliebtes Losungs wort des Liberalismus gewesen. Eine Zeit lang ist es ein wenig in die Rumpelkammer versenkt worden, weil es zu der seit der kaiserlichen Botschaft vom November 1881 ins Leben gerufenen Socialreform zu wenig zu paffen schien. Aber seit einiger Zeit hat man es wieder hervorgeholt. Als die preußische Regierung im vorigen Jahre den Volksschulgesetzentwurf ein gebracht hatte, und gegründete Aussicht vorhanden war, daß dieser Entwurf mit einigen wesentlichen Verbesserungen die Zu- stimmung des Landtages finden würde, da erhob sich ein Sturm der liberalen Presse gegen diesen Entwurf. Mächtig stieß besonders die „Köln. Ztg." ins Horn, um zum Kampf gegen die drohende Reaktion cmfzufordern. Damals kam der Ruf: „Bildung und Besitz" wieder recht zu Ehren. Die Inhaber von Bildung und Besitz wurden dargestellt als die ausschlaggebenden Faktoren in einem gesunden Staatsleben, „und diese Faktoren erklärten sich einmütig gegen den Entwurf". Die Regierung streckte die Waffen vor „Bildung und Besitz*. — Es konnte manchen dankbaren Bismarck-Verehrer stutzig machen, daß in liberalen Zeitungen laut proklamiert wurde, eS seien besonders die Vertreter von Bildung und Besitz ge wesen, welche dem großen Manne bei seiner bekannten Triumph reise ihre Huldigung darbrachten. — Um der rechten Bedeut- Ung dieser Schlagworte auf den Grund zu kommen, muß man nach dem Gegensatz fragen, den sie zurückweisen sollen. Bild- ung — soll nicht etwa bloß der sittlichen Roheit und intellek tuellen Stumpfheit entgegentreten, sondern auch — ja vor- nehmlich — der christlichen Weltanschauung, die vor dem Forum dieser Bildung als ein überwundener Standpunkt gilt. Lamsar 1'uiküms — fort mit dem nichtswürdigen Ding, d. h. mit dem positiven Christentum — dieser Voltaire'sche Ausspruch tönte durch manche Auslassungen bedeutender Preßorgane, wenn er auch durch geschickte mildernde Redensarten eintgennaßm ver- hüllt wurde. Daß durch das Ueberhandnehmen dieser Bild- ung die Grundlage unseres Volks- und StaatslebenS unter graben wird, daß ein Staat, der sich darauf stützen will, zu sammenbrechen muß, das sollte doch allmählich auch mmchen in moderner Weltanschauung befangenen Männern klar werden. Und nun Besitz — was ist darunter zu verstehen? Es giebt ja (von Strolchen abgesehen) keinen erwachsenen Menschen, der nicht irgend etwas besitzt, d. h. sein Eigentum nennen kann. Selbst die Socialdemokcatie würde in ihrem Zukunfts staat Privatbesitz oder Eigentum nicht absolut abschaffen können. Aber in jener Redensart ist freilich Besitz in einem engeren Sinne gemeint. — Es ist der kapitalistische Reichtum im Gegen- satz zu dem bescheidenen Besitz der schlichten Volksstände: Handwerker, Bauern rc. Es ist der Kapitalismus als Prinzip, der jede Socialreform ablehnt. Ob nur die Vertreter von Bildung und Besitz dieselben Leute sind? Diese Frage ist doch sehr wichtig, wenn es sich darum handelt, dieselben zu den maßgebenden Faktoren im Staatsleben zu machen Ohne Zweifel giebt es eine mächtige Klaffe von Menschen, die darauf Anspruch macht, über beides, über Bildung und Besitz, zu ver- fügen. Sie sind es auch, die den ärgsten Lärm erheben, wenn ihnen der Fortschritt der Menschheit bedroht erscheint. Vor sichtiger haben manche liberale Blatter sich so ausgedrückt, daß die Vertreter der Bildung und die des Besitzes zusammen halten müßten, weil sie gemeinsame Interessen hätten. In Preußen wird nun jetzt eine ganz eigentümliche Probe auf das Exempel gemacht. Durch die unserer sächsischen Steuergesetz, gebung nachgebildete Steuerreform wird erst der Besitz, d H. die Klaffe der Wohlhabenden und Reichen, in entsprechender Weise zur Steuer hrrangezogen. Es zeigt sich jetzt erst recht, wie der Reichtum sich bet einer verhältnismäßig sehr kleinen Zahl von Staatsbürgern konzentriert hat. — Das preußische Wahlgesetz mit seinem auf den Sieuerbetrag gegründeten Dretklaffen-System scheint nun — besonders in Großstädten, vor allem in Berlin, — zu höchst eigentümlichen Resultaten zu führen. Die erste Klaffe wird in der Regel nur durch eine einzelne Person, und zwar durch einen jüdischen Großkapita listin vertreten sein. (Z. B. Bleichröder.) Auch die zweite Klaffe wird wenige Leute enthalten, und zwar solche, die man nicht nur zu den Wohlhabenden, sondern schon zu den Reichen zählen kann. Die dritte Klaffe aber, die fortan in jedem Urwahlbezirk nicht nur nach Hunderten, sondern nachTausen- den zählen dürfte, wird die ganze übrige Menschheit, vout pensionierten Minister an bis zum Fabrikarbeiter, umfassen. Daß dies keine Uebertreibnng ist, beweist die vor kurzem durch die Zeitung gegangene Mitteilung, daß fortan der ehemalige Reichsgerichtspräsident vr. Simson zur dritten Klaffe gehören würde. Die Vertreter der Bildung sind nun doch vorzugsweise im Beamtensiande zu suchen, jene liberalen Zeitungen werden sagen: im liberalen Beamtenstande. Wo bleibt nun das harmonische Zusammenwirken von Bildung und Besitz? Zwischen beide ist eine große Kluft befestigt, die sich von Jahr zu Jahr erweitern wird. Man sieht schon die Zustände der späteren römischm Kaiserzett herannahen, wo ungebildete Geldprotzen sich die nötige Bildung in Gestalt von griechischen, gebildeten Sklaven verschafften. Wir können unserem Nachbarlande un möglich anwttnschen, daß das bisherige Wahlsystem in seiner nun so überraschenden Wirkung beibehalten werde; aber schaden könnte es vielleicht nicht, wenn einmal eine liberale hochfeine Excellenz unter Tausenden von zum Tsil ungebildeten Leuten ihre jetzt ganz unbedeutende Stimme abgeben müßte, während ein Bleichröder allein aus eigener Machtvollkommen heit zwei Wahlmänner zu ernennen hätte. Das wäre jedenfalls eine ernste Veranlassung, über Bildung und Besitz, sowie über Volk und Volksvertretung nachzudenken. 0. L Steueste Telegraphische Korrespondenz. Paris, 14 Oktober, abends. Marquis SolagrS, einer der VerwrltungSräte der Bergwerke in Carmaux und Depu tierter des Departements Tarn gab seine Entlassung als Deputierter tn der Ecwarluig, das; die Niederlrgung seine- Mandates der Beseitigung des Konflikts tn Carmaux förderlich sein werde. Lou-ou, 14. Oktober. Der französische Anarchist sifranyois, welcher unter der Anschuldigung, ein Genosse Raoachols bei der Explosion im Restaurant Böry in Parts gewesen zu sein, gestern zwecks seiner Auslieferung verhaftet worden war, erschien heute vor dem Polizeigericht in der Bov-Stcret. Die Angelegenheit wurde jedoch auf 8 Tage vertagt.