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Amts- Md Allzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock Mö dessen Umgebung I»L4 Zernsprecher Nr. 210. Sel^Kdr.: Amtsblatt. Drucker mrd verles«, « »tl Huuueboh«, v«aut«ortl. Redakteur: Trust Sind, manu, beide Etd««stock. - — — «1. Jahrgemg. - - LGV Dienstag, den 18. August " Ertcheknt täglich abends mit Ausnahme der und Zetertage für den folgenden Tag. ttnze'genpreis: die kleinspattige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. fiir Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Lchönheiderhsmmer,Sosa,Unterstützengrün,Wiloenrhalusm Bklanntmachnllg. Um die Errrtearbette« tunlichst zu fördern, hat da» Königliche Finanzministerium allen denen, di« sich für diese Arbeiten zur Verfügung stellen, freie Nährt »ach ««d freie Rückfahrt va« der Arbeitsstätte mit den Militärlokalzügen bewilligt. Den Betreffen- den wird von einer der dem Verbände Deutscher Arbeitsnachweise angehörigen öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitsnachweis-Anstalten der unter O abgedruckte ArtSweiS zugefer- tigt. Auf diesem ist der Lag der Rückfahrt von der Gemeindebehörde der Beschäftigung»- orte« einzutragen und durch «stempel zu beglaubigen. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, diese Eintragung und Beglaubigung vor- zunehm^n. Dresden, den 12. August 1914. Ministerium des Inner». s Königlich Sächsische StaalSeisenbahnen. A»Sw-iS zur unentgeltlichen Beförderung von Erntehelfern in Militärlokal' z ü g e n. Der Inhaber dieses Beförderungsscheins ist berechtigt, zum Zwecke der Unterstützung bei Bergung der Ernte die Militärzüge von nach über und zurück in .... Kl. zu benutzen. *) s) Hinfahrt am 1914 b) Rückfahrt am 1914 *) o) Gültig zu einer täglichen Hin» und Rückfahrt vom 1914 bi» 1914. Stempel der Gemeindebehörde für die Rückreise. Stempel der Arbeitsnachweisanstalt. 1. Zu a und e. Die Eintragung der Zeiten hat durch die ArdeitSnachweiSanstalten zu erfolgen. 2. Der Tag der Rückfahrt ist von den Gemeindebehörden de» Beschäftigungsart» ein zutragen und durch Stempel zu beglaubigen. 3. Fahrtunterbrechung ist ausgeschloffen. Der Beförderungsschein ist bei Betreten und Verlassen des Bahnsteigs sowie auf Verlangen jederzeit während der Fahrt vorzu zeigen und nach Beendigung der Fahrt an den Zug- oder Bahnsteigschaffner abzu geben. ') Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen. Eingegangen sind: ») vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachse« die Nrn 41 di» mit 74 vom Jahre 1914; l») vom Reichsgesetzblatt die Nrn. 34 bis mit 54. Die Gesetzblätter, deren Inhalt au» den im AuShängekasten de» Rathauses befindlichen Anschlägen ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang zur Einsicht an Ratsstelle au». Gtadtrat Eibenstock, am 15. August ISI4. Bürgerwehr. Die Mitglieder der Bürgerwehr versammeln sich zur Entgegennahme von Mitteilungen Mtttwoch abendS 7 Uhr im Schulgarten. Die uniformierten Abteilungen in volle Ausrüstung. Das Kommando. Faunlicuuuterftiitzuug bettessend. Die Familien der zum Kriegsdienst Eingezogenen wollen ihre Unterstützung baldigst ,m Gemeindeamt geltend machen und dabe, den AuSweiSzettel, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder mitbringen. An Stelle der Urkunden genügt auch Familien- stammbuch. Ein Ttil der AuSweiSzettel ist von den Truppenteilen direkt hier eingegangen Um euren Ueberblick über alle aus dem Orte im Felde Stehenden zu gewinnen, wird ersucht, auch du unverheirateten Reservisten und Landwehrleute, sowie die aktiven Mann- schäften zu melden. Carlsfeld, am 13. August 1914. Der Gemeindevorstand. Liebing. Strickarbeiten betreffend. Das unterzeichnete Hilfskomitee beabsichtigt für die zu den Fahnen einderufenen Arie- ger eme größere Anzahl Socken gegen ein mäßige? Entgelt von hiesigen Frauen und Mäd chen aus ärmeren Familien arbeiten zu lassen. Da» nötige Garn wird vom Komitee abge- geben. Alle diejenigen, die gewillt sind, derartige Strickarveiten zu Hause zu leisten, wollen sich in den nächsten Tagen bei Frau Direktor Doß melden. Earlsfeld, am 14. August 1914. Das Hilfskomitee. Liebing. All die Mitglieder der Mgem. Ortskrankenkasse! Infolge des gegenwärtigen Kriege» richten wir an alle Kaffenmitglieder die bringende Bitte, in dieser für alle Kreise schweren Zeit die Inanspruchnahme der Kasse auf das aaernotwendigfte «atz ,» beschränke», besonders jede «rwerb-unfähtgkeitSmel- d«»g aus Arbeitsmangel oder anderen damit zusammenhängenden Ursachen zu ««terlasse». Nur dadurch wird e» möglich sein, die Finanzlage der Kaffe in annähernd normalen «ah nen zu erhalten und den Fortbestand der Kaffe »icht zu gefährde«. Nach dem vom Reichstag angenommenen Notgesetz zur Sicherung der Leistungsfähig- keit der Krankenkassen für die Dauer des Krieges werden bei sämtlichen Ort» , Land-, Be- trieb»- und JnnungSkrankenkaffen die Leistungen auf die Regetteistuuge« und die Beiträge auf 4' , vom Hundert des Grundlohnes festgesetzt. Für die Dauer deS Krie ges werde« auch die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die hauSae- werbttche Krankenversicherung autzer Kraft gesetzt. Laufende Leistungen und fäl- lige Beiträge bleiben unberührt. ES soll versucht werden, mit Genehmigung de» VersicherungsamleS von einer Beitrags erhöhung auf 4'/, vom Hundert zunächst Abstand zu nehmen. Diese Abficht kann aber nur dnrchgeführt werde«, wen« jedes Mitglied eS sich zur Pflicht macht, diese Rotanfforderung ««bedingt z« beachte« und so zur Erhalrung der Lebensfä higkeit der Kaffe mit beizutragen. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse Eidenßoll. Herman« Müller, Vorsitzender. Deutschland in Waffe«. Mit dem nunmehr erfolgten Aufgebot des Land sturmes im ganzen Reiche ist das ganze deutsche Volk, soweit es Waffen tragen kann, zum Wehrdienst aufge rufen. Durch Extrablatt teilten wir am gestrigen Sonntag mit: Berlin, l 5. August. Dao R-ich-gesetzblatt veröffentlicht folgende Verordnung betreffend den Aufruf des Landstnrmes: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preutzen, verordnen auf Grund des Artikels 2 Paragraph 25 des Gesetzes betref fend Aender«nge« der Wehrpflicht vom 11. Ke bruar 1888 (Reichsgesetzblatt Seite 11) im Ramen des Reiches, waS folgt: - 1. Sämtliche Angehörigen deS Landsturmes ersten Aufgebotes, die ihm überwiese» oder z« ihm aus der Grsatzreserve übergetrete« ünd, wer de« hiermit aufger«fen. von dem Aufruf find nicht betroffen die wegen körperlicher und geisti ger Gebrechen als dauernd unfähig zum Dienst i« Heer- oder in der Marine AuSgemusterten. Di-Aufgerufene« hab-« sich sofort unt-r Vorz-i. guu» etwaiger «ilitärpapiere bei der OrtSbehSrde ihres Avf-nthattSorte- ,«r Landsturmrolle an,«- melden. ß 2. Sämtliche AahreSklaffen deS Landsturmes 2. Aufgebotes, die au» der La«dwehr oder See wehr 2. Aufgebotes zu« Laudsturm übergetrete« fi«d, werden ,«m aktive« Dienst a«fger«fen. Ne ber den Zeitpunkt der Gestell««- ergeht besonderer Befehl. K S. Diefe Verordnung findet anf die König« ltch Bayerisch-» G-bi-tSt-tl- k-i»- Anwendung. Urkundlich »nt-r Unserer Höchstetgenhändiae« Unterschrift und betgedrncktem Kaiserliche« Ja- fiegel gegeben Berlin Schlotz, 15. August 1914 (I- 8.) Wilhelm, von Bethmann-Hollweg. Man darf natürlich nicht denken, daß der Land sturm deshalb einbcrufen sei, weil die Lage für uns sich un günstiger gestaltet habe. Nein, eher kann das Gegen - teil der Fall sein; wir können annehmen, Saß sich un- sere Mobilmachung und unser Aufmarsch so gar ab gewickelt haben, daß schon mit der Einziehung des Land sturms begonnen werden kann. Es mögen hier nun einige Einzelheiten zur Einberufung deS Landsturms folgen: Berlin, 16. August. Auf Grund des auch für die innerpreußischen Provinzen erfolgten Aufgebots des Landsturms haben zunächst nur die ausgebildet-n Landsturmpflichtigen mit ihrer Einstellung zu rechnen. Auch diese aber werden nur in der erforderlichen Zahl für die planmäßig zur Aufstellung vorgesehenen For mationen einberufen werden. Bezüglich aller anderen Landsturmpflichtigen handelt cs sich zunächst lediglich um eine vorbereitende Maßnahme, indem die in Frage kommenden Persönlichkeiten festgestellt werden und ihre Eintragung in die Listen erfolgt. Etwaige Gefache um Befreiung von der Einstellung sind bei den Bezirks- kvmmandos anzubringen. Die über sie entscheidend? Behörde ist das betreffende stellvertretende General kommando. München, 16. August. Das Königlich bauen sche Kriegsministerium gibt zu dem üandsturmaufruf des Reichsheeres folgende Erläuterung: Dieser Auf ruf, der nun auch bald für Bayern ergehen wird, be deutet nicht, daß die ungedienten Landsturmpflichrigen nun alsbald zur Fahne einzurücken hätten, ec bat zu nächst nur die Bedeutung, daß die Landsturinpflichtigen sich zur Landsturmrolle anzumelden haben. Die Ein berufung wird erst nach Bedarf, mit den längeren Iah resklassen beginnend, vollzogen. Oie Bevölkerung wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß es keineswegs notwendig ist, aus Anlaß des Aufrufes des Landsturmes sofort seine Stellung zu kündigen oder reinen Beruf auszugeben. Bei der großen Menge der Kriegsirei willigen, die sich der Heeresverwaltung gestellt haben, ist vielmehr zu erwarten, daß insbesondere oie älter"» Iahresklassen des Landsturmes, wenn überhaupt, so erst spät zur Einberufung kommen. Es wäre daher -auch unangebracht, den Landsturmpflichtigen beim Suchen von Stellungen Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Bon den einzelnen Kriegsschauplätzen liegt eine Reihe kleinere Nachrichten vor, die hier solgen mögm: Perlin, 15. August. Die in den letzten Tagen in Parrs und London verbreiteten Nachricht?» über stattgefundene größere Kämpfe find falsch. Außer den gemeldeten Gefechten bei Mülhausen und Lagarde ha, den die deu tschen Truppen eine Reihe klei ne re Gefechte siegreich bestanden. Fm Lasten sind zwei russische K av alleried» oi s i o » c n, gefolgt von Infanterie, vorgegangem Nachdem sie bis zu dem an der Grenze gelegenen Stützpunkte Mar^ krabowa gelangt und diesen r n Brand hatten, gingen sie über die Grenze zurück. D?r deu.fche Vormarsch vollzieht sich inm u st e r g n l - tiger Weise und nicht eine einzige feindliche Ma» »ahme hat den deutschen Aufmarsch beeinflußen können. Alle anderen Nachrichten sind falsch.