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Nkouall.Bözugeprcis l.7'>RM.Zusiellgeb.2nPig.Benellung.-ii werden inuils.GeichästsÜ.,von den Bolen, breile Millimelerzeile 7 Psge, tie Sd mm breile Millinielerzeile im Tezitet! 25 Pjg,; 'NachlaßUasiel Z Ziffer- und Nachwcisgcbühr 25 Psg zuzügl. Poru WHauer W Tageblatt und Anzeiger Das „ZschoPauer Tageblalt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauptmannjchast Flöha und des Stadlrats zu Zschopau behördlicherseilS b-stimmle Blate Md enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e. G, m. b. H.Zschopau Gemeindegirokonto: Zschopau Nr. 4t; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 42884- Fernsprecher Nr. 712 Zeitung für oie Orte: Krumhermersdors, Waldkirchen, Börnichen, Hohndorf, Wilischthal, Weissbach, Dittersdorf, Gornau, Dittmannsdorf, Witzschdorß Scharfenstein, Schlößchen Porschendorf N». 99 d»« 29. 199? 199. IM»!!!!M»I! »MM!!! IWÜMI MI III HchveMr Mi»t zu 11 Zähren WWus verurteilt Auch für die andere« JugendfüHrer ÄuGWausftrafen In dem Strafverfahren gegen die katholischen Jngcnd- führer ans Düsseldorf, oie zn Funktionären ocs ehemali- gen koinmunistischcu Jugcndvcrbandcs hochverräterische Beziehungen zur Schaffung einer gegen den Bestand des neuen Deutschland gerichteten „Katholisch-kommunistischen Einheitsfront" unterhalten haben, verkündete der Volks gerichtshof des Deutschen Reiches nach dreiwöchiger Vcr- handlungsdancr das folgende Urteil: Die Angeklagten Clemens, Himmes und Schäfer wer den freige'prochcn. Der Angeklagte N o s s a i n t erhielt wegen Vorberei tung eines hochverräterischen Nuternchmens unter erschwe renden Umständen elf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust. Der Angeklagte Lieber wurde wegen des gleichen Deliktes zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte Jülich erhielt wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zwei Jahre Zucht haus und zwei Jahre Ehrverlust. Wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräte rischen Unternehmens ivnrde der Angeklagte Kremer zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, von oer- Anklage wegen Vergohens nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deut schen Reiches vom 4. 2. 1933 wurde er freigesprochcn. Den Angeklagten Nossaint, Stcber, Jülich und Kremer wurden je 14 Monate der erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angercchnet. Die sichergestellte Schrift wurde cingczogcn. Die verurteilten Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Um fange der Freisprechungen trägt die Kosten die Ncichs- kasse. Dieses Urteil ist sofort rechtskräftig geworden. Schädlinge der Gemeinschaft Seiner Begründilng des Urteils gegen die katholischen Jugcndsührer stellte Präsident Engert, der Vorsitzende des zu ständigen Zweiten Senats des Volksgerichtshofes, u. a. folgende Richtsätze voran: Oberstes Gesetz sei das Wohl des Volkes. Wer die innere Geschlossenheit oder die äußere Sicherheit des Staates als oer äußeren Erscheinungsform der Volksgemeinschaft anzulaslen wage, mache sich der schwersten Verbrechen, des Hoch- oder Landesverrates, schuldig. Im Nahmen des KonkordaiS habe auch der katholische Priester die Verpflichtung, die Ncichs- regierung zu achten und dem deutschen Staate Treue zu leisten. Endlich sei zu berücksichtigen, daß auch die anderen Angeklagten nicht zur Rechenschaft gezogen werden müßten, wenn Nossaint nicht gewesen wäre. Denn diese Angeklagten seien dem geistig überlegenen Priester gefolgt und hätten sich durch ihn zu hrcm hochverräterischen Treiben verleiten lassen. Ehemalige Zentrumspariei Nährboden fü? Rossaints hochverräterisches Treiben Ter Vorsitzende ging dann zu einem kurzen Rückblick ans die Geschichte oer ehemaligen Zentrumsparlei über. Sie sei von den in ihr politisch zusammcngefaßten Katholiken alS die alleinige Vertreterin ihrer Weltanschauung angesehen worden. In den linksgerichteten Kreisen der Zentrumsparlei, Vie sich be- sonders im „Fricdcnsbund deutscher Katholiken" zusammen- fandcn, wurden in Wort und Schrift pazifistische Gedanken gänge verbreitet, die letzten Endes aus die Forderung der Kriegsdienstverweigerung Hinausliesen Tic katholische Jugend sei gleichialls pazifistisch eingestellt gewesen und habe sozia listische Lieder gesungen. „Aus diesem Nährboden erwuchs die innere Entwicklung Rossaints zu seinem hochverräterischen Treiben. Ter Kaplan trat aus der Zentrumsparlei aus, als diese für das Ermächti- gungsgcsctz zugunsten dcS Kabinetts Hitler stimmte, und er hat seiner eigenen Kirche Verrat und Zusammengehen mit dem Faschismus vorgeworfen. Als Mitglied deS „FriedcusbundeS deutscher Katholiken" hat sich der Angeklagte auch praktisch als Pazifist betätigt, in- dem er Klebezettel anbrachtc, die sich gegen den Wchrwillcn der Jugend richteten. Ferner sandte er Schreiben zustimmenden Inhalts an den Vorsitzende» der Abriistungskommission in Genf. Der Kaplan wollte nach Rußland, dem Land der Gottlosen, reisen, um die dortigen Verhältnisse zu studieren Aus seiner starken Ablehnung gegenüber dem Nationalsozialismus hat er ein lebhaftes Interesse sür den Kommunismus gezeigt. Rossüint verMete die Seelen jugendlicher Katholiken Anschließend ging der Vorsitzende aus die Beziehungen ein. tr Rossaim mii verschiedenen kommunistischen Hetzern zum Zweck der Schafsung einer kalholischUommuuistischen Einhcils- ,rom unterhielt Rossaim hat weiter die Zustimmung ocs „Reichssührers" vcr Sturmschar Slebcr dazu eingcholl, daß kommunistischc Agenten bei den Sturmscharversammliingen und -tagungen sprechen konnten. Durch Nossatms Hände sind ver schiedene Druckschriften hochverräterischen Inhalts gegangen, die er z. T. von dem Mitangeklagten Jülich, einem von ihm aetauftcn Juden, erhalten hat. Durch Jülich lernte Nossaint den kommunistischen Funktionär Schwippen kennen, den der Kaplan nach seiner Flncln ins Ausland mit ^'iv »merslntzle und mit politischen Stimmunqsberichlcn aus Deutschland ver sehen hat. Die iür Schwipn-ri bestimmten Min-'" 'gav Nossaint sicherheitshalber zum Teil im AuSlande auf. Beson ders dieser Umstand spreche dasür, daß er enigcgen seiner ständigen Behauplung über den hochverrälertschc» Charakter seiner Betätigung durchaus im Bilde ivar Er Hai den Kommu nisten Vic Möglichkeit verschosst, wcilcrzuarbciten, indem er sic immer wieder an Vic katholischen Kreise herankommen ließ. Nossaini verband sich mit dem Kommunismus, um uni ihm zusammen den Nationalsozialismus zu stürzen. Seine Behaup tung. daß er die Kommunisten zum katholischen Glauben habe bekehren wollen, sei durch die Beweisaufnahme cinwandirei widerlegt Erschwerend müßte sich answirkcn. daß Nossaint seine h o ch v c r r ä t c r l s ch c Betätigung auch i m A ns - land bei rieben hat. Nach der Dauer seiner Belangung waren sür ihn die verschärften Strafbestimmungen des Gesetzes vom 24. April W34 anzuwendcu Die Tätigkeit Rossaints müsse als besonders verwerflich bei einem deutschen Priester angesehen werden. Er habe sich als katholischer Seelsorger mit Dingen beschastigl, Vie ihn inchlS angingen und deren Vcrsolgung ihm nach Wortlaut und Sinn des Konkordats verboten waren. Rossainl sei der Thp eines Dcsaitistcn, der auch einen erheblichen Schaden angcrichtet habe; denn er habe dazu bcigetragcn, daß Vie Seelen von jugend lichen Katholiken vcrgistet wurd»<jC — Unter Viesen. Umk'änven ' habe Vas Gericht Vic verhängte Zuchthausstrafe vou cts Jahren als angemessene Sühne angesehen. ! Das Schuldlonto der übrigen Angeklagten Dann ging der Vorsitzende zur Erörterung der Schuld- und Strasfrage bei den übrigen Angeklagten über. Steber war sogenannter „Neichsführcr" der Sturmschar und Hane als solcher einen erheblichen Einfluß, der sein Vorgehen besonders gefährlich erscheinen läßt. Andererseits mar er Nossaini geistig bei weitem unterlegen. Bei ihm erschien daher eine ZuchlhauS- strase von süns Jahren angemessen und ausreichend. — Jülich Hai Nossaint mehrere Hetzschriften gegeben, obwohl auch er die hochverräterischen Ziele der Kommunisten kannte; außerdem Hai er eine von der Polizei gesuchte Kommunistin bei sich nnicrgcbrachi und den ins Ausland geflüchteten Fnnk- lionär Süiwivvcrl aus dem Wege über Nossaint geldlich unter- An hie EiMhneWst unsereMenkltenSIMM Das deutsche Volk ist das glücklichste Lieser Welt, denn es ist geeint in einem Willen und in einem Führer, der ihm den Frieden wiedergab. AuS dem Willen des Führers wurde uns wieder Arbeit, wurde Arbeit zum Adel. Aus dem Willen des Führers stehen wir heute, ge schloffen wie kein Volk, der Mann der Stirn und der Faust, Hand in Hand. Volksgenoffen, zeigt auch in Zschopau euren Dank dem Führer durch restlose Beteiligung a« den Veranstaltungen des 1. Mai, des 5. Feiertages der nationalen Arbeit. Kommt zur Uebertragung der Kundgebung der HI. und der des Staatsaktes um 12 Uhr. Schmückt enre Hänfer, wie ihr sie immer zu unseren großen Tagen festlich gestaltet habt. Unser Dank gilt dem Führer'. gez. FritzWeinhüld, Ortsgruppeuleiter. stützt; auch bei ihm war daher auf eine Zuchthausstrafe zu erkennen. — Der Kaplan Kremer hat eine Versammlung vcs „Religiösen Kreises" geleitet, in der der kommunistische Agent Gönibert gesprochen Hal. Weiter hat er an der Versammlung im Hanse des Mitangeklagten Himmes teilgcnommen, in der ebenfalls ein kommunistischer Hetzer sprach; er Hal sich dabei vcr Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unter- nehmens schuldig gemacht. — Generalsekretär Clemens war ebenso wie die Mitangeklagten Himmes und Schäfer frci- zusprcchen, jedoch nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern nur mangels Beweisen. PMetztt Wer KlHemmri Zwei Prozesse MW widernatürlicher Ansschweisnngen von Klosterbrüdern Seltsames Licht ans die Zustände hinter Klostcr- maucrn werfen zwei Prozesse, die in Koblenz und Bonn verhandelt wurden. In beiden Fällen standen Klosterbrü der vor den Richtern, die sich an jungen Menschen, die ihnen zur Erziehung bzw. Betreuung überlassen waren, in schändlichster Weise vergangen haben. Züchtigung mit der Pferdepeitsche In Koblenz handelte es sich um Angehörige der Genossenschaft der Barmherzigen Brüder in Montabaur. Es ist dieselbe Genossenschaft, deren Gcncralobcrcr wegen Tcvisenvcrbrcchcn Zuchthaus erhalten hat. Der Hauptangcklagtc, der 48jährige Johann Hascn- äcter aus Gelsenkirchen mit dem Klosternamen Engen, hat ein Handwerk erlernt. Da er keine Freude daran gehabt habe, so sagte er aus, sei er 1911 ins Kloster eingetrctcn. Nach dem Kriege erhielt er in Montabaur die Fürsorge- abteilnng, in der er über MN Zöglinge zu betreuen hatte. Diesen Posten Hai er sehr schlecht verwaltet. 1931 machte er sich znm ersten Male an einen seiner Zöglinge heran und verführte ihn auf die gemeinste und raffinierteste Weise. Da Bruder Engen die Arbeitsabteilung ebenfalls unter sich hatte, war er viel mit den Kranken und schwachsinni gen Zöglingen zusammen. Mit mehreren hat er in wider licher Weise Unzucht getrieben. Eines Tages entwichen zwei Zöglinge, die das Leben in dem Kloster nicht mehr ertragen konnten. Bruder Engen fuhr ihnen mit auvercn Brüdern in einem Auto nach. Die beiden Zöglinge wurden in einem Wald kurz vor Montabaur wieder eingefangcn. Der „Anstifter" wurde in den Pfcrdcstall geführt, vesscu Türen van innen verschlossen wurden. Tann wurde vcr schwachsinnige Junge in einen mit Wasser gefüllten Behälter gesteckt und nachher mit Pscrdcpcitschcn be arbeitet. Das Gericht verurteilte den Angeklagten Hascnäeker zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Mo naten. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf die Dauer von drei Jahren abgcsprochcn. Orgien im Kartoffelkeller In Bonn wurde die Verhandlung gegen die zitierte Gruppe der Alcxianer-Vrüdcr durchgeführt. Diesmal han- velt es sich um fünf frühere oder jetzige Mitglieder der Neußer Niederlassung, wo Geisteskranke und Schwach- ännige betreut werden. Die fünf Brüder Isidor (Opitz), Sucianus (Löffler), Polykarp (Riedel), Romanus (Kraus) and Ewaldus (Brüning) standen unter der Anklage widernatürlicher Unzucht. Der Bruder Isidor ist bei den Franziskanern in Waldbreitbach wegen solcher Verbrechen entlassen worden, fand aber in der Berliner Niederlassung der Aleriancr Aufnahme. Er gestand einen Fall nach dem anderen: in der Wäscherei, in der Zelle, im Schwciucstall und an anderen Orlen hat er hemmnngslos seinen krank haften Trieb anstoben lassen. Riedel (Polykarp! will von dem im ersten Prozeß mit Zuchthaus bcstrastcn Bruder Amatus (Werner» „vergewaltigt" worden sein. Er schil derte seine Verbrechen im Kartofsclkellcr, auf dem Wege znr Kirche, ans dem Kiosterfriedhos usw. Der heute ver heiratete ehemalige Bruder 'Romanus (Kraus! gestand zahlreiche schwerste Verstöße gegen den 8 175 mit einem schwachsinnigen Pflegling. Bruder Ewaldus (Brnuingi bat au einem Kranken, der an chronischer Gehirnentzün dung leidet, seine perversen Gelüste befriedigt. Der Brn- der-Vorsteber Eustachius (Penkacki) soll einen Patienten vor der Vernehmung zum Stillschweigen bewogen haben. Das Gericht erkannte gegen Opitz auf ein Jahr nenn Monate Zuchthaus und gegen Kraus und Brüning ans je ein Jahr sechs Monate Zuchthaus. Allen dreien wer den die bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre aberkannt. Sic sind wegen Verbrechens gegen den 8 175 in Verbin dung mit 8 174,1, Absatz 3, d. b. wegen widernatürlicher Unzucht au ihnen unterstellten Personen, verurteilt. Rie del erhielt zehn Atonale Gefängnis wegen Vergebens gegen 8 175. Allen Verurteilten wird die Untersuchungs haft angercchnet. Tie Angeklagten Löffler nnd Hegemann wurden niangcls Beweisen, Pcnkaeki wegen erwiesener Unschuld freigesprochcn.