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-ko. 208» Freitag, den s. September 1878. IailtzemrHAchriHen. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschast Bautzen zugleich als Confistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenbergs Bekanntmachung, die Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks betr, an sämmtliche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Collatoren des Kamenzer Diöcesanbezirks. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks, welche in Kamenz «-gehalten werden wird, ist auf Dienstag, den 1. October ds. Js., anberaumt worden. Die Versammlung wird unter Leitung des geistlichen Mitglieds der unterzeichneten Confistorialbehörde im Bürgersaale des Rath- Hauses stattfinden und früh 10 Uhr ihren Anfang nehmen. Nachdem die Versammlung durch Gebet und Gesang eröffnet sein wird, wird Pfarrer Bemmann von Königsbrück eine Ansprache, der Vorsitzende sodann einen Vortrag über des Ktrchenvorstands Pflichten, Rechte und Segen halten, Anstaltsgeistlicher Pastor Mahn aus Waldheim aber über die Fürsorge der aus Straf- und Correctionshäusern Entlassenen referiren. Ueber beide Referate wird event- eine Discussion eröffnet werden. Nach Erledigung dieser Gegenstände werden etwaige, die Thätigkeit der Kirchenvorstände, oder das kirchliche Gemeindeleben über haupt betreffende Anträge, sofern sie bis zum 25. d. M. bei der Kreishauptmannschaft schriftlich eingereicht worden sind, soweit thunlich zur Besprechung und resp. Beschlußfassung gebracht werden. Die Kirchengemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesanversammlung in Kenntniß zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf 8 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Betheiligten, be ziehendlich zur Nachachtung, bekannt gegeben. Bautzen, den 4. September 1878. Jie KreiSstttUptmaNNschast als Confistorialbehörde. von Beust. M. Bekanntmachung. Nachdem auf die Dauer eines dem Herrn Bezirksarzt l)r. Steinhäuser in Löbau in der Zeit vom 9. bis mit dem 30. September dieses Jahres ertheilten Urlaubs Herr Bezirksarzt vr. Hesse in Zittau mit einstweiliger Verwaltung des Löbauer Medicinalbezirks beauftragt worden ist, so wird dies zur Nachachtung für die betreffenden Behörden und Alle, welche sonst in geschäftlicher Beziehung zu dem Herrn Bezirksarzt vr. Steinhäuser stehen, hiermit bekannt gemacht. Bautzen, am 5. September 1878. Die KreiS-aUptMaNNsHaft. Edelman«. E. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe find auf das Jahr 1878 das 8. und 9. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen, enthaltend: No. 47) Bekanntmachung, die Normen für die Construction und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands betreffend, vom 1. Juli 1878; No. 48) Verordnung, den Wegfall der Leipziger Meßgebühren (Meßunkosten) betreffend, vom 10. Juli 1878; No. 49) Verordnung, die Berechnung des Sicherheitsleistungs stempels betreffend, vom 15. Juli 1878; No. 50) Bekanntmachung zu Veröffentlichung der Aussührungsbestimmungen zum Reichsgesetze vom 3. Juli 1878, betref fend den Spielkartenstempel, vom 16. Juli 1878; No. 51) Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1877 und 1878, vom 24. Juli 1878, eingegangen und liegen zur Einsichtnahme in hiesiger Rathscanzlei aus. Bautzen, am 4. September 1878. Der Stadtrath. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe sind auf das Jahr 1878 das 27., 28., 29. und 30. Stück des Reichsgesetzblattes, enthaltend No. 1263) Gesetz, be treffend die Revision des Servistarifs und der Claffeneintheilung der Orte, vom 3. August 1878; No. 1264) Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundes ratHS, vom 5. August 1878; No. 1265) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 9. August 1878; No. 1266) Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Brasilien, vom 17. September 1877, eingegangen und liegen zur Einsichtnahme in hiesiger Rathscanzlei aus. Bautzen, am 4. September 1878. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Erledigt: Die siebente ständige Lehrerstelle an der Stadtschule zu Pulsnitz. Das Gesammteinkommen beträgt 1000 sowie freie Wohnung, auch erhält der Inhaber aller drei Jahre eine Zulage von 90 bis der für jetzt mit dieser Stelle verbundene Maximalgehalt erreicht ist. Gesuche sind bis zum 15. September 1878 bei de« unterzeichneten Stadtrath einzureichen. Pulsnitz, am 21. August 1878. Der Stadtrath zu Pulsnitz. Die K. Bez.-Schul-Jnspeetion zu Kamenz. Schubert, Brgrmftr. Flade.