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Wochenblatt für NeilheMM, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75»Pf. — Anzeigen werden nutzer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstratze 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 55S, Firma Ernst Flick, Neichenbrand. 48 Sonnabend, den 30. November 1918 Willkommensgruß an die heimkehrenden Truppen! zu entbieten. Wenn auch Vie gegenwärtige schwere Zeit einen festlichen Empfang verbietet, so begrüßen wir doch mit Stolz und Freude unsere Tapferen, die länger als vier Jahre die Grenzen der Heimat beschützt und uw der Heimat willen große Entbehrungen ertragen haben. In unauslöschlichem Danke werden wir für das, was ihr Heldentum, ihre Treue, ihre Geduld uns erstritten und ersparten, dauerndes Gedenken bewahren. Die Einwohnerschaft von Siegmar gestattet sich, den heimkehrenden Kriegern aus vollem Herzen und tiefster Dankbarkeit . . „ mnrgsten Willkommensgrutz Siegmar, am 28. November 1918. Der Gemeindevorstand. Klinger. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dle Gemeindevorstande zu Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 27. November 1918. Polizeistunde. Die Kreishauptmannschaft Lhemnttz hat für alle unter 8 3 der Vundesratsverordnung vom 11. Dezember 1916 fallende Betriebe, d. s. Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Cafes, Theater, Licht spielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art die Polizeistunde im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz bis auf weiteres aus 11 Uhr abends festgesetzt. An Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln ist zu deren Ersparnis nur das Notwendigste aufzuwenden. Chemnitz, am 25. November 1918. 1929 L. i. Die Amtshauptmannschast. Nr. 26. Verbrauch von Brot und Mehl im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Auf Anordnung des Ministeriums des Innern wird vom 1. Dezember 1918 ab der Verbrauch von Brot und Mehl für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz einschließlich der Stadt Limbach wie folgt festgesetzt: Es erhalten wöchentlich: a. 1 Pfund Brot: Kinder im 1. Lebensjahre; b. 3 Pfund Brot: Kinder im 2., 3. und 4. Lebensjahre; c. 4 Pfund Brot: Kinder im 5. und 6. Lebensjahre; ei. 5 Pfund Brot: Alle übrigen Personen; e. 5Vs Pfund Brot: Vom Kommunalverband zu versorgenden Milktarpersonen, die besonders anstrengenden Dienst verrichten und deswegen von der zuständigen militärischen Dienststelle als zulageberechtigt bezeichnet worden sind, soweit die Beibringung einer Anerkennung nicht erfolgt, 5 Pfund Brot; i. 5 Pfund Brot: Militärurlauber in Reisebrotmarken, sowie Bewachungsmannschaften von Kiiegsgefangenen und Kriegsgefangene; x. 7 Pfund Brot: Anerkannte Schwerstarbeiter. Schwerarbeiter, Jugendliche, werdende und stillende Mütter, sowie Wöchnerinnen erhalten keine besonderen Zulagen mehr, sondern lediglich die erhöhte Grundration von 5 Pfund Brot wie die unter <1. angesührien Versoraungsberechiigten. Die bisher gewährte monatliche Mehlzulage von 100 Gramm kommt in Wegfall. Die in den Brotheften enthalten« auf die Zeit vom l4. bis 27. Dezember 1918 gültige Marke über 100 xr Mehl wird hiermit für ungültig erklärt. Eine Belieferung darf nicht erfolgen Im Reiseverkehr sind vom 1 Dezember 1918 ab sür jeden Reisetag 6 Reisebrotmarken zu je 50 Gramm Gebäck, zusammen also über 300 Gramm Gebäck, zu verabfolgen. Die Bekanntmachung Nr. 18 des Kommunalverbandes der Amtshauptmannschast Chemnitz vom 20. September 1918 über Verbrauch von Brot und Mehl — Chemnitzer Tageblatt Nr. 263 vom 22. September 1918 — wird aufgehoben. Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 bestraft. Chemnitz, am 26 November 1918. 4526s K. ll. IV. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Nr. 27. Aussaat von Gerste. Auf Anordnung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle und des Ministeriums des Innern ist die Saaigutmenge für Gerste bei der diesjähiigen Herbstbestellung bei Höhenlage bis 350 m bis auf 200 kg und bei Höhenlage über 350 m aus 250 KZ sür das lm erhöht worden. Für Gerste sind hiernach wie im Vorjahre die gleichen Mengen zugelassen wie sür Hafer. Die in der Bekanntmachung Nr. 17 vom 3. September 1918 — 3469a K. IV — zur Aussaat für Gerste von der Reichsgetreioestelle bewilligten Mengen ändern sich insoweit. Chemnitz, am 23 November 1918. 1859 K. IV. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Bekanntmachung. Aus dem Friedhof zu Reichenbrand soll das bis zur Parentationshalle heranreichende westlich von dieser gelegene Gräberfeld für Erwachsene demnächst wieder belegt «erden. In Bezug auf diejenigen Grabhügel der betreffenden Abteilung, deren Erhaltung die Angehörigen wünschen, wird einer Anzeige auf dem Pfarramt bis zum 31. Dezember ». c. entgegengesehen. Ilm die Entfernung der schadhaft ge- wordenen Grabdenkmäler wird gleichfalls bis Ende des Jahres ersucht. Der Kirchenvorstaud zu Reichenbrand. Rein, Pfarrer. Schulgeld. Der am 15. d. M. fällig gewesene 4. Termin Schulgeld 1918 ist bis längstens den 30. November 1918 an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 29. November 1918. Der Gemeindevorstand. Gemeinde-Einkommensteuer. Der am 15. d. M. fällig gewesene 4. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 ist bis längstens 30. dieses Monot ¬ on unsere Steuerkass« zu entrichten. Siegmar, 29. November 1918. Der Gemeindevorstand. Ausruf. Die unterzeichneten Vertretungen sehen sich veranlaßt, im Hinblick auf die großen Schwierigkeiten der Volksernährung, die sich noch bedeutend erhöhen können, die sogenannten V/Kartoffeln bei Ver brauchern und Erzeugern bis auf weiteres zu beschlagnahmen. Verbraucher und Erzeuger dürfen bis auf weiteres zur Vermeidung hoher Strafen über diese Kartoffeln nicht verfügen, müssen sie aber pfleglich weiter behandeln. Rabenstein, am 26. November 1918. Der Ortsausschuß für Volksernährung. Der Arbeiterrat. Der Gemeindevorstand. Tetzner. Eiding. Wilsdorf. Die Abgabe von Heizmaterial an die Einwohnerschaft von Rabenstein ist dahin abgeandert worden, daß vor jeder Abgabe in der Kriegshilfsstelle (Brauerei von Herrn Johs. Esche) an die zum Bezüge Berechtigten gegen Abgabe der Koylenmarken Zeitmarken ausgegeben werden. Ilm unnötiges Warten zu vermelden, erfolgt die Belieferung der Zeitmarken streng der Nummer nach. Der Ortsausschuß für Kohlenverteiluna zu Rabenstein, am 28. November 1918. Bekanntmachung. Am 1. Dezember 1918 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schulgeldes fällig Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember 1918 an die hiesige Gemeindekasse abzusühren sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. November 1918. Die Ausgabe der Zusatzbrotkarten nach den vom 1. Dezember 1918 ab erhöhten Sätzen erfolgt Montag, den 2. Dezember 1918 abends 5—6 Uhr durch die Brotpfleger in den bekannten Ausgabestellen. Der Gemsindevorstand zu Rabenstein, am 28 November 19l8. Hierdurch gelangt zur allgemeinen Kenntnis, daß der für den hiesigen Ort gebildete Arbeiter- und Soldatenrat aus folgenden Herren besteht: n Arbeiterrat: d. Soldatenrat: Rudolf Großer, Vorsitzender, Gefreiter William Merkel und Hermann Küchler, Soldat Georg Friedrich. Mar Landeck, Richard Schaarschmidt. Bis auf weiteres wird jeden Sonntag vormittags von Vs 11—Vs 12 Ahr ein Mitglied des Arbeiter rates im Gemeindeamte zu sprechen und zur Entgegennahme von irgendwelchen Anliegen bereit sein. Rottluff, den 27. November 1918. Der Gemeindevorstand. Unseren heimkehrenden tapferen Kriegern rufen wir aus dankerfülltem Herzen „Willkommen in der Heimat" zu Sie haben über 4 Jahre lang die Heimat treu beschützt und Not und Tod für uns erlitten. Wir sind stolz auf sie, die als unbesiegte Helden zurückkehren, nachdem sie in völliger Hingebung ihre Pflicht voll und ganz erfüllt und sich bis zum letzten Augenblick tapfer gewehrt haben. Wir freuen uns, daß sie endlich heimkehren in unsere Mitte und geben unserer großen Freude namens der Einwohnerschaft Ausdruck, indem wir ihnen nochmals ein herzliches und dankbares Willkommen znrufen. Rottluff, am 27. November 1918. Der Arbeiter- und Soldatenrat: Rudolf Großer, Vorsitzender. Der Gemeinderat: Schmalfuß, Gemeindevorstand.