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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt nnd Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vcrthcilt. 14. Sonnabend, den 9. April 1SV4. Erscheint jede,, Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition IRcichcnbrand, Pelzinühlenstraöc47o>, sowie von den Herren I. Ocbser, Barbier Kirsch in Rcichenbrand, Buchhändler Clemer S Bahner in Siegmar und »ausmann Emil Winter in Rabcnstein entgegengenommen und pro lspaltigc EorpuSzeile mit l» Psg. berechnet, äür Inserate größeren Umsangs nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen betreffend. ,-ziisolge Bekanntmachung der Königlichen Anilsljanptinannschaft Chemnitz vom 17. März 190t ist für den hiesigen Ort als Musternngsterinin fcstgestcllt worden. ^ l!>. April 1904 Alle im hiesigen Ort aufhältlichen Gestellungspflichtigen erhalten hiermit Veranlassung, am genannten Tage vormittags "/,8 Uhr in dem Gasthansc „zur Linde" in Chemnitz sich zu gcstcllcn, auch zur Ver- nicidmig einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. ihre Losnngsscheinc nnd Gcstellungs- atteste niitzubringen. Reichenbrand, ani 23. März 1904. Der Gcmcindevorstand. Bogel. Brandversicherungsbeiträge betr. Am 1. April n. v. werden die Vrandversichcrungsbeiträgc ans den l. Termin 1904 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Versichernngscinhcit fällig und sind bis spätestens de» 18. April 1804 an die hiesige Ortsstcnereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 2b. März 1904. Der Gemeindelwrstand. Bogest Bekanntmachung. Die im Vorjahre ansgcgcbencn ErlaubnisGrte» znm Lcscholz- sainmeln für das Staatsforstrcvicr Nabenstei» sind bis 2». April I»«4 anher znrückzugebcn. Bis zu gleichem Zeitpunkte haben sich diejenigen Personen, welche solche Karten für die neue Periode vom I. Jnli 1904 bis Ist. April 1905, wünschen, bei dem nntcrzcichnctcn Gemcindevorstand zu melden. Reichenbrand, am 3. April 1904. Der Gemcindevorstand. Bogest Bekanntmachung. Die Musterung der Militärpflichtigen betr. Die Musterung der militärpflichtigen Mannschaften für Rabenstein mit Rittergüter» findet nach der Bekanntmachung der Königlichen Ersatz- Kommission Chemnitz-Land vom 17. März c. — abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 20. 3. 04, ans die noch besonders aufmerksam gemacht wird — am Montag, den Ul. April l!>04, vormittags Uhr in Cheinniti, im Gasthaus „zur Linde" statt Alle in den genannte» Gemeinde- und Gntsbezirkcn aufhältlichen, im Jahre 1884 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Jahres- klasscn, welche von de» Ersatz-Behörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militär-Verhältnis erhalten haben, einschließlich der überzählig cblicbcne», werden anfgefordcrt, am genannten Tage persönlich in restl ichem und nüchternem Zustande Pünktlich vor der Königlichen Ersatz- Kommission sich z» gcstcllcn, auch zur Permcidiing einer Ordnungsstrafe von >r Mk. ihre Losnngsscheine und Gestelliiiigsattcste niitzubringen. Rabenstein, am 8. April 1904. Der Gemcindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. April d. I. waren die Brandversicheriingsbeiträge aus l. Termin 1904 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit Ist- Psg. von der Einheit für maschinelle Betriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stiickbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den I«. April 1i»«4 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortsstener- cinnahmc zu entrichten. Rabcnstein, ani 8. April 1904. Der Gemcindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die hierorts aufhältlichen Radfahrer werden erneut darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach ß 12 der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 2. April 1901, den Verkehr mit Fahrrädern ans den öffentlichen Wegen betr., eine ans ihren Namen lautende nnd auf die Dauer des .Kalenderjahres gültige Radfahrkartc bei sich zu führe» und den Anfsichtsbcamtcn ans Verlangen vorzuzeigcn haben. Die Ausstellung der Karte erfolgt im Rathaus gegen Erlegung von 25 Pf. Gebühren. Rabcnstein, am 8. April 1904. Der Gemcindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die im Vorjahre ansgegebenen Erlanbniskarten znm Lcseholz- sammcl» für das Staatsforstrcvier Nabenstei» sind bis 3. Mai I»«>4 anher zurückzugcben. Bis zu gleichem Zeitpunkte haben sich diejenige» Personen, welche solche Karten für die neue Periode vom l. Juli 1904 bis >5. April 1905 wünschen, bei dem nuterzcichnetcn Gemcindevorstand zn melden. Rabcnstein, am 31. März 1904. Der Gcmeiiidcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Zuführung der schulpflichtig werdenden Kinder in die Schule betreffend. Der Unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, die Zuführung der Oster» 1904 schulpflichtig werdenden Kinder Montag den ll. April er. und zwar der Knabe» vormittags um IN Uhr, der Mädchen nach mittags 2 Uhr im Klassenzimmer Rr. 1 (Kirchschnle) geschehen z» lasse». Rabcnstein, am 31. März 1904. Der Schulvorstand. Lugen Werkel, Vorsitzender. Bekanntmachung. Eine Dachwohnung ist zum Preise von Olt Mk. in dem oberen Schul gebäude zu vermiete». Rabenstcin, ani 8. April 1904. Der Schulvorstand. Lugen Werkel, Vorsitzender. Gertliches. Veichenbrand, ani 7. April 1904. Bei der hiesigen Gcmeindcsparkasse erfolgten im Monate März dss. Js. 120 Einzahlungen im Betrage von 28342 Mk. 98 Pf. nnd 28 Rückzahlungen im Betrage von 10357 Mk. 77 Pf. Der bare Kasscnbcstand am Schlüsse des Monats betrug 26222 Mk. 67 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage vor mittags von 8 bis 12 Uhr nnd nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlage» werden mit»'/-"/» nnd solche, welche bis znm 3. eines Monats erfolgen, noch für den volicnMonat verzinst. Alle Einlage» werden streng geheim behandelt. Eine Schilderung der Entstehung nnd Geschichte des Ortes Reichrnbrand. (I. ForljetziM!,.) Nachdem das Dorf bereits längere Zeit bestanden, verkauften die Ritter v. Brand zn milden Zwecken an das Bcrglioster zu Chemnitz den Zehnten zu Rcichen brand und Grüna, soweit letzteres ihnen znstand. Was also nicht die Bauern von ihrem Getreide an ihren Gutsherrn versteuert hatten, daS lieferten sie nunmehr ans Kloster ad. Als dasselbe für einige Jahrzehnte in schwere Bedrängnis geriet, sodaß cs zerstört ward, verlor cs auch seine Einkünfte in Reichenbrand und Grüna, criangle sie jedoch 1291 wieder zurück. Wie viel Bauern bildeten nun die Gemeinde zu Reichen brand? Das vermögen wir erst zu sagen, nachdem die Herrschaft Rabenstcin und mit ihr Rcichenbrand von den Edle» von Waldcnbcrg ans Chemnitzer Bcrg- klostcr übcrgcaangen war. Das geschah am Ende des Jahres 1375; ans dem Rittergntc saßen nicht mehr die Herren von Brand, sondern von Kriebitzsch, die ans dem Altcnbnrgischen stammten. Das Kloster hatte Mühe, sich im Besitze von Rabenstcin gegenüber räuberischen Gelüsten seines westlichen Nachbarn, des Burggrafen vv» Leisnig ans Rochsbnrg, zn erhalte». Eine Zeit lang hatte dessen Vogt in Nabenstei» ge banst und auch über Rcichenbrand geboten; aber mit Hilfe des Meißner Markgrafen gelang dem Kloster seine Entfernung. Die älteste Liste des Klosters, in welcher Rcichen brand erscheint, stammt ans dem Jahre I486. Darin