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Deutsches Reich. Kamenz. Wie wir vernehmen, wird am I. Juli die 3. Betriebs-Jnspection der Berlin-Görlitzer Eisenbahn ihren Sitz in Kamenz nehmen. Kamenz, 4. Mai. Am Sonnabend beging Herr Carl Sparmann das 35jährige Jubiläum der Gründung seines Steinbruchetablissements zu Häslich rc. An der zu diesem Anlaß von ihm veranstalteten Festtafel int Hotel zum goldnen Hirsch hatten sich von Nah und Fern Geschäfts- und persönliche Freunde des Jubilars be- theiligt und brachten demselben in verschiedener Form ihre Glückwünsche dar, wie auch solche telegraphisch Während des Tages zahlreich von vielen Seiten (über 30 Telegramms) eingingen. Unter den Toasten wurde besonders hervorgehoben, daß der jetzt blühenden Granit- steinindustrie, zu deren Hebung Herr Sparmann wesent lich mit beigetragen, zum großen Theil unser industrieller Ruf und Aufschwung zu danken sei, der auch einen nicht zu unterschätzenden Antheil an der endlich erlangten Bahnverbindung habe, und daß in dieser Hinsicht den Steinbruchunternehmern und hervorragend Herrn Spar mann Dank und Anerkennung gebühre. Durch ein selbst gedichtetes Lied feierte auch Herr Sparmann seine Gönner und Freunde. — Arn Sonntag, den 3. d.. be- wirthete der Jubilar im Saale des „goldnen Stern" sein zahlreiches Arbeiterpersonal, welches sich dadurch und in einem schließlichen Ball des Ehrentages seines Prinzipals freute. An gut gemeinten Wünschen und Trinksprüchen fehlte es hier auch nicht. (K. W.) Dresden, 2. Mai. Gestern feierte der Präsident der Zweiten Kammer, Doctor Schaffrath, seinen 60. Geburtstag. Es fehlte dabei nicht an warmer Aner kennung der Verdienste, welche der Herr Präsident um das engere wie das weitere Vaterland als Landtags- und Reichstagsabgeordneter sich erworben hat. Dresden. Es ist wiederholt vorgekommen, daß der Anspruch auf Unterstützung aus dem Feuerwehrfonds erst nach Ablauf der bestimmten Frist angemeldet worden ist. Die Königliche Brandversicherungs-Commission nimmt deshalb Veranlassung, auf die im ß. 7 des Regulativs, den gedachten Fonds betreffend, vom 19. April 1873, enthaltene Bestimmung: „daß der Anspruch auf Unter stützung bei dessen Verlust von dem Verunglückten, dessen Nachgelassenen, oder von dem Bürgermeister, beziehendlich Gemeindevorstande des Wohnortes des Ersteren spätestens am 9. Tage vom Eintritt des Unglücks- oder Todes- Falles an gerechnet, bei der Verwaltungsbehörde des Bezirks, zu welchem der Brandort gehört, schriftlich oder mündlich anzumelden ist, besonders aufmerksam zu machen. — Ueber den Schaden durch die Nachtfröste in voriger Woche und besonders am Sonntag Morgen fangen die anfangs sehr trüben Berichte an sich etwas zu mildern. Aus mehreren Gegenden, wo man fast alles für erfrören hielt, schreibt man, daß der Schaden an Obstbäumen, Wein rc. zwar sehr bedeutend ist, Vieles äüfäM verlören geglaubte aber sich als erhalten zeigt. Hoffentlich gestalten sich die Aussichten also wieder günstiger. — Nachdem die hiesige pnv. Bogenschützengilde einen eigenen Schießplatz, dicht an der Elbe, gegenüber dem Wald- schlößcheu, erworben hat, beabsichtigt dieselbe ihr großes Fest, schießen bereits in diesem Jahre auf dem neuen Platze und zwar in der Woche vom 2. bis mit 9. August abzuhalten. Dürrhennersdorf, s. Mai. (Kirchenbau.) Gestern ist hier eine Ministerial-Verordnung eingegangen, laut Welcher der von gewisser Seile beabsichtigte Reparaturbau verworfen und der sofortige Neubau der Kirche ange ordnet wird. Auch hat das Ministerium zu dem Neubau 2500 Thaler aus Staatsmitteln verwilligt. — Der „Dr. Anz." schreibt: Es ist kein Zweifel, daß die meisten Rohheiten, welche öffentlich bemerkt werden, weniger von gereiften und erfahrenen Personen, auch nicht von der eigentlichen Schuljugend begangen werden, sondern in der Regel von halbwüchsigen Burschen im Alter von 14 bis 20 und mehr Jahren. Dahin hat sich erst neulich der Dresdner pädag. Verein ausge sprochen, dahin spricht sich die Tagesmeinung aus. Un bildung, ungehobeltes Krastgefühl, eitle Selbstüberhebung, durch die oft widerlichen Zeitverhältnisse angelehrter Trotz und Mangel an sittlichen Grundsätzen, mit einem Worte Mangel an Charakterbildung sind jedenfalls die Ursachen hierzu. Das sind zum Theil die dürren Folgen einseit iger Verstandesbildung, eines allzuerschütterten Vertrauens zu Autoritäten, eines Unterminirens alles Beständigen, Festen und Treuen. Daß man die der Schule Ent lassenen zu selbstständig gemacht hat, daß es wenig Ar- beits- und Sitten-Controle giebt, daß jeder unreife Mensch sich jetzt ungerügt so ziemlich überall sehen lassen darf, daß die gesellschaftliche Bescheidenheit immer mehr und mehr verschwindet und blasirtes Absprechen dafür ein zieht, das begründet das ungebührliche Auftreten der Greenbacks in höheren und noch mehr in den niederen Schichten. Was nützt uns, sagte neulich ein würdiger Pfarrer in einem größeren Kreise, der ganze umständ liche Schule und Familie tangirende Confirmations-Appa- rat, bei dein leider oft freilich zu viele Zeit auf confes- sionelle Scheidungslehren verwendet wird, wenn die Jungen in und nach der Zeit dieser Consirmation nur eilends nach allerlei Attributen der Selbstständigkeit dürsten und die Mädchen nicht minder in der Stadt am liebsten mit Bouquets angefahren kommen oder auf dem Lande sich in den Tanzsaal drängen? Die Fortbildung nach der Consirmation, die damit unwillkürlich verbun dene sittliche Controle, das Censurenausstellen, die Ar beitsbücher der Prinzipale rc., sie haben alle ihre Be rechtigung und möchte die Zeit nicht ferne liegen, wo man sagen darf, ihren heilsamen Einfluß gegen die falsche Liberalität in Haus- und Schul-Zucht. Chemnitz, 4. Mai. Der Bescheid, durch welchen ein hiesiger Fleischer wegen Verkaufs von trichinen haltigem Fleische zu dreißig Thalern Geldstrafe und Tragung der Untersuchungskosten vom Stadtrathe ver- urtheilt worden, war auf eingewendeten Recurs von der Mockendlatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: «tittwoch« u. «onnavend« früh 8 Uhr. AbonnementSpreiS: LUerteljShtlich 12z Ngr., auch bet Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit l Ngr. für den Raum einer gespaltenen Lorpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens DienstagS und Freitag- Vormittags II Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. StchsundMLMgstkr Jahrgang. —77-— , s - . , , Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Austräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonvme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen over nicht. Lxpvü. Tornraven» M. S. Mai 18V4. Am IS. laufende« Monats, L Uhr Nachmittags, sollen in dem Mittelgasthofe zu Großröhrsdorf mehrere Förderungen, welche zu dem von dem unter zeichneten Gerichtsamte zu dem Nachlasse des vormaligen Leinwandfabrikantens Emil Eduard S ifferts in Großröhrsdorf anhängigen Creditwesen gehören, auf Antrag der Gläubiaetschaft öffentlich, jedoch ohne alle Gewährleistung für die Wahrheit «nd Güte -er Forderungen, an dm Meistbietenden gegen sofortige daare Zahlung durch das unterzeichnete Gerichtsamt versteigert werden. Es wird dies hierdurch bekannt gemacht unter dem Bemerken, daß ein Verzeichniß der zu versteigernden Forderungen angefügt ist den Bekanntmachungen, welche am Getichtsbrete im hiesigen Amtshause, ingleichen im Mittel- und Ober-Gasthofe, in der Heber'schen Restauration und im Mensche'schen Gasthofe zu Großröhrsdorf aushängen. , - . Königl. Gerichtsamt Pultznitz, am 7. Mai 1874. Wolf,' Assessor. Bekanntmachung. Nach Vollendung des hiesigen Schulhaus-Neubaues sollen 31 Stück noch in gutem Stande befindliche Subsellien verkauft werden. Interessenten wollen sich wegen des Weiteren, insbesondere deren Inaugenscheinnahme, innerhalb 14 Tagen und spätestens bis zürn L6 Mai Vies. I., an den unterzeichneten Stadtrath wendm. Königsbrück, am 5. Mai 1874. Der Stadtrath. Reusner, Bürgermstr. Königl. Kreisdirection Zwickau bestätigt worden. Da gegen hatte jedoch der Sachwalter des Verurtheilten anderweit in einer an das Königliche Ministerium des Innern unmittelbar gerichteten Eingabe recurrirt und Beschwerde geführt in der Absicht, die Cassation des ganzen wider Letzteren eingeleiteten Polizeistrafverfahrens zu erzielen. Die Beschwerde war auf die Behauptung gestützt, daß der Fleischer bei dem Verkaufe von trichinen haltigen Fleischwaaren die nur gedachte Beschaffenheit dieser Waarm nicht gekannt habe, daß ihm daher die zu dem Thatbestande der Uebertretung gehörige Trichinen- haltigkeit der verkauften Fleischwaaren nicht zuzurechnen, er also straflos zu lassen gewesen sei. In der unterm 20. April anher gelangten Ministerialverordnung wird, nachdem zunächst der eingewendete Recurs verworfen worden, auch die damit verbundene Beschwerde als un begründet zurückgewiesen und u. a. bemerkt: Habe der betreffende Händler nicht dargethan, daß er das Fleisch, dessen Genuß erwiesenermaßen eine Anzahl Personen trichinenkrank gemacht hat, besonders habe untersuchen lassen und daß dabei etwas Verdächtiges nicht ermittelt worden sei, sei vielmehr constatirt, daß er die Untersuch ung überhaupt ganz unterlassen habe, so sei das Straf verfahren auch vollständig mit Recht eingeleitet worden. Den weiter vom Beschwerdeführer gestellten Antrag auf allgemeine staatliche Einführung der Trichinenschau hat das Königliche Ministerium, wie schließlich erwähnt wird, bereits früher in Erwägung gezogen, es ist aber in Uebereinstimmung mit dem Landesmedicinalcollegium zu der Ansicht gelangt, daß zur Zeit wenigstens davon ab zusehen sei. — Auf der für den ersten deutschen Gastwirthstag, welcher am 19., 20. und 21 Mai in Leipzig abgehalten wird, festgestellten Tagesordnung befindet sich unter anderem folgender Antrag: „Der deutsche Gastwirthstag wolle einen Antrag bei dem Reichstag einbringen, dahin gehend, daß das Bier im deutschen Reiche als Nahrungs mittel (gleichwie in Baiern) und nicht als Luxusartikel behandelt werde, damit die Controle über die Bauereien von Staatswegen geübt werde. Berlin. Die „Nordd. Allg. Ztg." erblickt in der außergewöhnlichen, aus dem freiesten persönlichen An triebe hervorgegangenen Auszeichnung, welche der russ- sische Kaiser durch einen anderthalbstündigen Besuch dem Reichscanzler Fürsten Bismarck erwies, einen Act wahr haft politischer ^Bedeutung und ein neues Unterpfand fortdauernder Harmonie zwischen Rußland und Deutsch land. Berlin, 4. Mai. Heute Vormittag um 1 t Uhr fand zu Ehren des Kaisers von Rußland auf dem Tempelhofer Felde ein Exerciren einer combinirlen Brigade im Feuer statt. Die Brigade wurde commandirt von dem Generalmajor vou Dannenberg und war zusammengesetzt aus dem Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regimeni Nr. 1, dem Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2, dem Garde-FüsilierÄegi. ment, dem 2. Garde-Dragoner-Regiment und 2 Batterien der Garde-Feld Artillerie-Brigade. Der Kaiser von Rußland