Volltext Seite (XML)
Dienstag. Rr. 2. 4. Januar 1881. Weißerih-Zeitmrg. Amts-Matt für die Königliche Amtsßauptmamifchaft Dippokdisn-akde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte «nd dir Stadträtye zu Dippoldiswalde «nd Krauenstcin. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch aste Post- « Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zei'e, oder deren Raum, berechnet. ZmEcher Theis. Bekanntmachung, die Ergänzungswahl von Abgeordneten der Höchstbesteuerten zur Bezirks-Versammlung betreffend. Nachdem gegen die zum Zwecke der Ergänzungswahl von Abgeordneten der Höchstbesteuerten aufgestellte Liste der Stimmberechtigten innerhalb der durch Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 11. December v. I. festgesetzten Frist eine Einwendung nicht erhoben worden ist, so soll nunmehr die Ergänzungswahl Donnerstag, -en IS. Januar -s. Js„, in der Zeit von Vormittags 11 bis Mittags 12 Uhr, in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft stattfinden. Unter Bezugnahme auf die an die Höchstbesteuerten deshalb noch ergehende besondere Einladung wird solches an- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 1 Januar 1881 Königliche Amtshanptmannfchaft. von Kesstnger. Ludwig. Bekanntmachung, das Verbot der llnterrichtsertheilung in Sonntags- und gewerblichen Schulen während des Haupt gottesdienstes betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Cultus uud öffentlichen Unterrichts in Uebereinstimmung mit dem Königlichen Ministerium des Innern in Folge Antrags des evangelisch-lutherischen Landes-Consistoriums unter Bezugnahme auf die unverkennbaren Nachtheile, welche dem kirchlichen Leben aus der Ertheilung des Sonntagsschulunterrichts während des Hauptgottesdienstes erwachsen, den Beschluß gefaßt hat, das Verbot der Unterrichtsertheilung während des Haupt gottesdienstes, worunter in der Regel der Vormittagsgottesdienst zu verstehen ist, in analoger Anwendung der Bestimmung 8 32, alin. 2, der Ausführungs-Verordnung zum Volksschulgesetze auf alle Sonntags- und gewerblichen Schulen aus zudehnen, wird Solches zur Nachachtung für die Schulvorstände hiermit bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 27. December 1880 Königliche Bezirksfchulinfpection. , ir von Kessinger. MuShacke. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll -en 22. März 188» das dem Haus- und Feldbesitzer Carl Friedrich Fischer in Nassau zugehörige Althaus mit Garten, Nr. 112 des Katasters, Nr. 108 des Grund- und Hypothekenbuches für Nassau, welches Grundstück am 29. December 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3414 Mark — Pfg. gewürdert worden ist, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frauenstein, am 30. December 1880. Königliches Amtsgericht. Küchler. B e karrrrtrrrerevrrrrg. Alle im Jahre 1861 geborenen Militärpflichtigen, sowie diejenigen aus früheren Altersklassen, über deren Mili- tärverhältniß eine definitive Entscheidung noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit U 20 und 23 der deutschen Er satzordnung hiermit anfgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle unter Vorlegung ihrer Geburts- zeugnrsse resp. Loosungsscheine bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen in der Zeit