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Tageblatt ftk Sttsch.t«,l.«m»7>. S»E«te. d.tzpaUz«tlk* Pf, »rrvr« b >b. 7 («vaat. vtSLN.) angeno««« io der Expedttton; Zohann«s.«ll»« »ab WatsenhauSstrase «. Nr. 95. Uuterhaltung und Geschäftsverkehr. IWNSW rrLL W«ch bl» Kgl. Post vterteljihvltch »ittedaeteur: Theodor Arabisch. »» «M-. Gt^m« «UM»M Freitag, dm 5. April 1861. Dr-Sd-n, den S April. i — Se. Maj. der König hat den Oberforstmeister Schu mann, bisher zu Grünhain, zum Oberforstmeister in Auerbach,, unter Uebertragung der Oberaufsicht über die voigtländische Flöße, den Oberforstmeister Kühn, zeither zu Auerbach, zum Oberforstmeister zu Eibenstock und den zeitherigen Forstinspector V- Götz in Dresden zum Oberforstmeister zu Grünhain er nannt. — II. kk. kk. HH. der «roßhrrzog Ferdinand von LoS- eana und der Erzherzog Earl, Prinz von ToScana, find in Begltitung Sr. k. H. des Kronprinzen gestern Mittag nach BrandeiS gertist. — Die Erste Kammer wird am nächsten Dienstag und die Zweite Kammer am nächsten Montag ihre Sitzungen wie der aufnrhmen. — Wie wir hören, wird der deutsche Juristentag seine Sitzungen in Dresden in der letzten Woche des Monats Au gust d. I. halten. — In der am 3. d. M. abgehaltenen Stadtverordneten- fitzung genehmigte das Collegium den Beschluß de- Stadtrath-, dem Buchdindermeister Hetze, welcher am 28. Würz sein Svjähri- geS Bürgerjubiläum gefeiert, das JubelbürgerrWtzder Stadt zu «rtheilen, billigt« dir Ausfertigung des betrrffendennliplom- und beauftragt« zwei Mitglieder de- Vorstand«-, in Gemeinschaft mit der Deputation der StadtratheS solche- dem Jubilar nach dessen bald zu »erhoffender Genesung zu überreichen. — Die jüngst in der zweiten Kammer der Etändeversammlung stattgehabte Dis kussion bezüglich der von den Amtshauptmannschaften alljährlich einzureichenden Listen über die Mitglieder der Stadträthr und Etadtverordnetencollegien hat 3l Mitgliedern de- Gtadtverordne- tencollegium- Veranlassung gegeben, einen Antrag des Inhalts zu stellen: l) öffentlich zu erklären, daß die Mitglieder de- Gtadtver- ordnetencollegiumS, wäre ihnen di« ministeriell« Anordnung früher bekannt gewesen, e- mit ihrer Ehre unvereinbar gehalten haben würden, in ihrem Amte zu verbleiben, und daß nur die in der Sländekammer erlheilte ausdrückliche Zusage, e« werd« dir Fort- führung jener .Londuitenlisten" von jetzt an in Wegfall kommen, die Mitglieder des Collegium« veranlaßt, jetzt von einem AuStrr- ten abzusehen und in der ihnen durch da« vertrauen der Bürger schaft angewiesenen Stellung zu verharren: 2) an den Gtadtrath das Ersuchen zu stellen, diese Erklärung an di« königl. Staat«, regierung gelangen zu lassen Dieser Antrag ward allgemein un- terstützt und sodann einstimmig angenommen. Gtadtv. Seyffarth stellte hierauf den Antrag: „den Stadtrath zu ersuchen, daß der- selbe sich mit der k. Polizeidtrection in vernehmen setz« und dahin wirke, daß bn einem ausbrechenden Feuer di« Nachtwächter an-«« j wiesen werden, künftig so viel Stöße in da« Horn zu thu», al« di« Thülmer die Stuimglock.n anschlagm. wie da« früher vor «Einführung der neuen Rachtwächieroidonng der Kall gewesen". Auch dieser Antrag fand zahlreich« Unterstützung und einst mmigr Annahme. — Hiermit wird zur Erbauung eil»»« nöihigen Expe dition-- und Beamtenhaus«- in der Gasanstalt, «yzu die aus den Mitteln der Gasanstalt zu bestreitende» Kosten auf ILMS Thlr. veranschlagt find, dir Genehmigung erthrstt; ferner der hie sigen deutschkatholischew Gemeinde eine Be hilfe von IVO Lhtt. auf das Jahr 18vl gewährt, der erwachsen« Aufwand bei Revision der neuen Brandcataster »c. an 341V Lhlr. nach einer Anfrage de« Stadtv. Anger, die der R.ferent beantwortet, mit 1780 Lhlr. als von den Hausbesitzern bei Entrichtung der nächsten Brand« verficherungsbeiträg« mit zu erheben (eS betrifft die- di« Herstellung-, und Anschlagkostrn der neuen Schilder rc) und mit IS3Ü Lhlr. al- von der Commun zu tragen, gutgeheißen; endlich aber nach Ausgleichung der wegen Verpachtung eines communlichen Aus- schiffungsplatze« rc. vereinbart« Pachtcontract genehmigt. — Stadtv. Teucher berichtete über den Stand der Frag« wegen Errichtung von Anschiagesäulen. Infolge eine- vom Buchdruckrreibefitzer Ernst, dem Unternehmer derselben, neuerdings ausgestellten ermäßigten TarisansayeS hat die k. Polizeidirrction rin Eommunieat an den Stadtrath erlassen, worin dieselbe erklärt, auch wenn die Stadt verordneten wiederum ihre Genehmigung zur Abgabe communli chen Areals für diesen Zweck versagen sollten, dem Genannten die Eoncesfion zur Errichtung von 31 Säulen, zu welchen commun- lichrs Areal nicht gebraucht würde, zu «rtheilen und für jetzt mit den 16 auf communlichem Areal zu errichtenden Anstand zu neh men. Der Stadtrath hat zwar sein« Geneigtheit zur Abtretung der communlichen Stellen ausgesprochen, die Deputationen finden jedoch keinen Grund, dem Collegium anzurathen, von seinen früher gefaßten ablehnenden Beschlüssen abzugehen und empfehlen dir Ab lehnung de« stadtrithlichen Beschlüsse«. Stadtv. v. Stübel bean tragt hierzu noch, da er in der Maßregel nur ein« venachthei-- ligung de« Publikum- zu Gunsten eine« Privilegirten erblickt und ein« nur in Berlin, sonst in keiner großen Stadt sich vor findende Einrichtung nicht für gut hält, da die Zustände in Dresden an dere als in Berlin sind, den Stadtrath im Interesse det Publi kum« zu ersuchen, die bisherigen communlichen Anschlagplätze auch nach der Concesflonirurrg berzubehalten. Als aber hierauf der Referent den 8 1 de« detfallfigen RegulativentwursS vorliest, worin ausdrücklich gesagt ist, daß an andern Stellen al« den Anschlagsäulen, durchaus nicht Anschläge angeheftet werdtn dürfen, bettagt Stadtv. Grrlach: den Stadtrath zu ersuchen, unter Bezugnahme auf dir durch st. 1 ausgestellte »eschrärrhrn- d<« Publikums, der Erthrilung einer ausschließlichen L-uresfion