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i Verordnungsblatt der Kreishauptmauuschaft Bautzen zugleich als SonfistorialbehSrde der Oberlausitz. «Amtsblatt der Amtshauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz^ des Hauptsteueramts Bautzon, ungleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemcinderate zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga» der Ha«delS» und Gewerbekammer ; u «jitta«. Verantwortlicher Nedakteur Georg Ä. Monse (Sprechstunde« wochentags von 10 bis 11 uio von 3 bis 4 Uhrr — Ferusvlechanschluß Nr. 51. Die Bautzener Nachrichten erscheinen, mit rrkLnahme d-r Sonn- und Festtag«, täglich ab«ndS Piets de« vierteljährlichen «do-nkmeni» S Zasertionrgebilhr für den Naum einer Petit- Spaltzcile gewöhnlichen Satze« IL>/, in geeigneten Fällen unter Bewährung von Nabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schvierlger Satz eatsm.Leeid tearei. Nachweisgebühr fär jede Anzeige und Injektion S0 Pfg., für briefliche Auöknnftserteilung w Pfg luod Porto». Bi« früh S Uhr eingehend« Inserat« finden in dem anno« -rjy-in-is-n Blatte «umuhme Inserate nehmen die Expedition uud die AnuoncendureauS mi, deegieicheu die Heneu Walde in Löbau, Eiautz in Wcitzenberq, Lippitjch in SchiigiS-valdr, Gustav in Bernstavl, Luhr in Königshain bei Oftritz, Neutzner in Obel-EunnerSdürs und von 8iuü«nau in Pulsnitz. Str. 2L5 Sonnabend, de« 15. September, abends. 1894. Königlich Sächsische S t aa tS ei f e n b a h u e u. Am 1. Oktober b. I. tritt auf den Sächsischen Staatteisenbahnen und den mttoerwalteten Bitoatetsenbadnen der Winterfahrplan tn Kraft. Nähere Auskunft erthelltn vom 16. d. M ab alle Statto»en. Bet denselben ist auch der neue Fahrplan zu dem Preise von 5 4 (Buchform) und von 3ü 4 (Blakatform) zu erhalten. Dresden, am 8. S'ptember 1894. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staatseijenbahnen. W440I. »o» der Plant». Bekanntmachung. Am 11 Juli 1894 tit aus der Bautzen-Dresdener Chaussee zwischen Rattwltz und Dreistem ei» Sark Futtergrie« gefunden worden. Solches wird gemäß § 239 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 2. Januar 1863 und HK der Ein- und Ausführungsverordnung dazu vom 9. Januar 186S mit dem Bemerken hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß der S»ck sich tn Verwahrung d-S FtnderS, Dachdecker August Donath, Bautzen, Logengasse Rr 3, d>findet und daselbst gtgen Erstattung der JnscrttonSgebühren von dem Etgenthümer, welcher sich al- solcher vor der unterzeichneten Behörde zu legitimsten hat, abgeholt werden kann. 26924.. Kgl. AmtShauptmannjchaft Bautzen, den 11.September 1894. vou Ze,schwitz. S. vetanutmachuug. Ergangener Milthetlung zufolge finden am 19 und 20. dfS. MtS Co-pS-Uebungen statt, von denen oorauSstchtltch auL der Bautzener amtShauptmannschastltche Bezirk wird betroffen weiden. Di« Gruudstücksb-sttzer und Grundstück-Pächter werden andurch aufgesvrdert, dte auf ihren Grundstücken durch diese Hebungen entstandenen Flurschäden sofort bei dem Gemetndevorstand des jenigen Ortes zur Anmeldung zu bringen, tn besten Flur daS beschädigte Grundstück liegt. Die Herren Gemeindevorstände erhalten hierdurch Anweisung, über bet ihnen zur Anmeldung gelangende Schäden sofort Anzetqe anher zu erstatten, damit ihnen dann die Formulare, tn welche dies« Anmeldungen etnzutragen find, zugestellt werden können. Bautzen, am 13. September 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. 1071 v. vou Zezschwttz. Hk. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern ist zu dem hier bestehenden Regulative über Erhebung von Abgaben zur Armen- und Arincnfchulkasse bei GeundstückSerwerb- ungen vom 2S. März 1881 der nachstehend unter C) abgeoruckte Nachtrag erlassen wordeo, welcher hierdurch zur öffentlichen Kenntnib gebracht wird. Bautzen, den 11. September 18S4. Der Stadtrat h. vr. Kaeubler, Bürgermeister. Kr. D Nachtrag zu dem Regulative der Stadt Bautzen über Erhebung von Abgaben zur Armen» und Armenschulkasse bei Grundstückserwerbungen vom 25. März 1881. Der letzte Satz deS 1. Absatzes des Z2, beginnend mit den Worten „den Mtterbcn gegenüber", sowie der 2 Absatz deS tz 2 werden aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: .Ueberlasten aber die Erben, ohne dah sie vorher als Besitzer tn da» Grund- und Hypothrkenbuch eingetragen worden, daS Grundstück an einen oder mehrere Mit- erben, jo sind diese Miterben z ir Bezahlung vou Kastengesällen sür dte ihnen überlassene« GrundftückSanthetle nicht verpfitchtet." Bautzen, den 14. Jult 1894- Der Stadtrat h. (1- 8.) vr. Lonrad Johannes Kaeubler, Bürgermeister. Rechtsanwalt Joseph Hugo Paul Seyfert, (l^. 8^) 11. Borsteher der Stadtverordnete n, Konkursverfahren. In Kem Konkursverfahren über daS Vermögen deS BahnhofSrestauratemS Johann Gustav Adolf Philipp tn Sohland a. Spr. ist zur Abnahme der Schlußrechnung des VeiwalterS, zur Er» Hebung von Einwendungen g«g«n daS Schluhneizetchniß der bet der Vertheilung zu berückstchttgknden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über dte nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf de« 11. Oktober 1894, vormittags S Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Schirgiswalde, den 13. September 1894. Erved. Muck, GcrtchtSschretber des Köntgl. Amtsgerichts. Ein socialer Bilderbogen höchst eigentümlicher Art ist als Wandbild in manchen ländlichen Wohnungen auck unserer Gegend zu sehen, wie wohl er weit von uns in Frankfurt a. M. verlegt worden ist. Man sieht auf dem Bilde ein Postament, zu dem von rechts und links je drei Stufen heraussühren, so daß es also 7 Standorte giebt, die von Vertretern verschiedener Stände oder VolkSklafsen besetzt sind. Einem jeden wird durch die Unterschrift ein Charakterwort in den Mund ge legt. Aus der untersten Stufe links steht der Kaiser, der da spricht: .Ich fordere den Tribut." Daneben auf der zweiten Stufe steht der Edelmann, der sich rühmt: .Ich habe ein freies Gut." Dann kommt der Pfarrer, der sich anspruchsvoll vernehmen läßt: .Mir gehören die Stolgebühren.' Auf dem Postament (also zu oberst) steht der Jude, der seine Handelskniffe mit dem Satz ent schuldigt: „Ich muß von dem Profit leben.' Nun geht es rechts wieder 3 Stufen abwärts. Zunächst kommt der Soldat mit der Unterschrift: .Ich bezahle nichts.' Ihm zunächst steht der Bettler mit dem Bekenntnis: „Ich habe nichts." Zuletzt auf der untersten Stufe rechts — in gleicher Höhen- oder Tiefenlage mit dein Kaiser — steht der Bauer, der sich am ausführlichsten über seine sociale und wirtschaftliche Lage vernehmen läßt: „Ich lasse den lieben Herrn Gott walten; ich muß doch euch alle sechs erhalten." Mau muß gestehen, das Bild giebt manche nicht leicht zu lösende Rätsel auf! Wie kommt man gerade zu diesen 7 verschiedenen Ständen einschließlich des „Bettlers", aber mit Weglassung des Bürgers (Kaufmanns, Handwerkers)? Hat es eine Bedeutung, daß der Jude zu höchst steht? Was bedeutet es, daß man zwar den Soldaten ganz in moderner Uniform, z B. mit der Pickelhaube erblickt, die übrigen Personen aber in mehr oder weniger altertümlicher Tracht, wie die Volksphantafie sie sich vorsteUt? — Den letztgenannten Umstand müssen wir uns wohl daraus er klären, daß ein alter Völksbilderbogen aus der früheren römisch-deutschen Kaiserzeit zu Grunde liegt, der von dem Frankfurter Verleger etwas modernisiert, nun herausaegeben ist. Das Rätsel der 7 Stände (deren verschiedene Postier- ung vielleicht nur zufällig durch künstlerische Rücksichten entstanden ist) erklärt sich daraus, daß der Bauer die Hauptperson des Bildes ist, und daß von seinem Standpunkt aus die wirtschaftliche Stellung der übrigen Stände, soweit er mit ihnen in direkte oder indirekte Berührung kommt, geschildert werden soll. Der Bauer — d. h zunächst der Bauer in den früheren feudalen Ver- hältniffen — steht wirtschaftlich oder finanziell unter dem Druck des weltlichen und geistlichen Regimentes. Er sieht — wiederum die alten feudalen Verhältnisse vorausgesetzt — mit Neid auf den Edelmann, der keine solche Lasten und Frondienste zu tragen und zu leisten hat, wie der Bauer, »eSgleichen auf den Pfarrer, dessen geistige Thätigkeit der chwer mit der Hand arbeitende Bauer kaum recht zu axieren vermag. Den Juden kennt der Bauer nur zu gut! Durch den jüdischen Hausierer ist dein Bauer tn manchen Gegenden bis auf den heutigen Tag noch alles zugeführt worden, was er außer den Erzeugnissen des Ackerbodens be darf; und der Bauer hat wahrscheinlich aus dem Munde des Juden oft das Wort hören müssen, das ihm hier in den Mund gelegt wird. Das Wort des Soldaten soll wohl nicht bloß die gewöhnliche, moderne Eiuquartierungs- last schildern, sondern das Treiben der Soldateska in früheren kriegerischen Zeiten, wo man nahm, was man eben fand. Für den Bettler muß (das ist wohl der Sinn) hauptsächlich der gutherzige Bauer sorgen. Im Zusammenhang mit den vorausgegangenen Charakter- Worten der übrigen 6 Stände gewinnt nun erst die Aeußer- ung des Bauern ihre rechte Beleuchtung. Es spricht sich darin aus 1) ein gewisser, berechtigter Bauernstolz, 2) das Mißbehagen des Bauern über den vielfältigen wirtschaftlichen Druck, und die Mißgunst gegen andere Stände, die es anscheinend besser und bequemer haben als der Bauer; 3) aber auch das Gott vertrauen, wodurch es dem Bauer allein möglich wird, seine schweren Lasten zu tragen und seine schwierigen Aufgaben zu erfüllen. Wie wir schon andeuteten, paßt diese Auffassung der wirtschaft lichen Verhältnisse nicht mehr ganz auf die Gegenwart, selbst nicht vom Standpunkt des Bauern aus betrachtet. Vieles ist besser geworden — manches aber auch schlimmer! Statt diesen Gedanken nun weiter in lebhafter Weise aus- zuführen, wollen wir sofort einige Wünsche und Ratschläge anknüpfen, die zunächst den Landmann, dann aber auch andere Stände angehen. 1) Wir können nur wünschen, daß es wieder zur vollen Wahrheit werden möge, daß der Bauernstand oder der landwirtschaftliche Stand überhaupt „alle ernährt", d. b. daß trotz der gesteigerten Konkurrenz des Weltmarkts die Landwirtschaft nicht zurückgehen, vielmehr das wünschens- werte Ziel erreichen möge, den inländischen Bedarf an Brot früchten zu decken. 2) In engster Beziehung dazu steht ein zweiter Wunsch, nämlich der, daß der jetzt nicht mehr berechtigte Gegensatz zwischen Groß- und Kleingrundbefitz immer mehr schwinden, und beide landwirtschaftliche Klassen Hand in Hand einen erfolgreichen Kampf für ihre Existenz führen mögen. 3) Daraus crgiebt sich weiter der gute Rat an unsern ehrenwerten Bauernstand, das Sprich wort: „Trau, schau, wem?" auf die rechte Weise an- zuwenden, d. h. sein Mißtrauen von den im gleichen Kampfe stehenden größeren Grundbesitzern, die meist nicht mehr rühmen können: „Ich hab' ein hypothekenfreies Gut", abzuwenden, und statt dessen auf alle Volksverhetzer zu übertragen. 4) Der Bauer möge trotz seiner oft hart bedrängten Lage es sich aussprechen, daß der städtische Mittelstand (der Handwerker und kleine Kaufmann) noch viel mehr um seine Existenz zu ringen hat, und möge darum beim Einkäufe seiner Bedürfnisse sich vorzugsweise an die reellen Geschäftsleute der benachbarten Stadt halten — die Hausierer aber möglichst vou sich fern zu halten suchen. S) Der Nährstand und der Wehrstand stehen sich nicht mehr, wie in den vergangenen Jahrhunderten, feindlich gegenüber. Der Landmann soll seinen berechtigten Stolz dareinsetzen, daß seine Söhne den Kern deü Wehr standes bilden. 6) Wir haben den Nährstand und den Wehrstand als harmonische Elemente genannt; auch der Lehr st and werde als dritter im Bunde begrüßt und ge achtet! 7) Vor allem aber möge der Landmann an dem von ihm auf jenem Bilde ausgesprochenen Gottoertrauen festhalten, und so das Seine dazu beitragen, daß auch in andern Ständen diese Quelle alles wahren Volksglückes wieder mehr zur Geltung kommt; dann werden in unserem deutschen Naterlande Güte und Treue einander begegne», und Gerechtigkeit und Frieden sich küssen. 6. X. Neueste Telegraphische Horresponveuz. Saßnitz, 14. September, nachm. Die Flotte ma növrierte heute den Tag über zwischen Stubbenkammer und Adlergrund. Die Uebungen endeten mit einer großartigen Kanonade. Jetzt liegt die Flotte wieder auf der hiesigen Reede. Heute nacht findet ein Torpedoangriff statt. Pesth, 14. September, nachm. Die Delegation des Reichsrates wurde um 1 Uhr 10 Min. von dem Mi nister des Auswärtigen, Grafen Kalnoky, eröffnet. Der Abt Hauswirth übernahm das Alterspräsidium, worauf der Präsident des Abgeordnetenhauses, Frhr. v. Chlumecky, mit 46 von 51 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten gewählt wurde. Derselbe dankte für die ehrende Wahl, versprach eine objektive Leitung der Verhandlungen und sprach die Ueberzeugung aus, baß die Delegation die Vor lagen mit aller Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und patrio tischer Opferwilligkeit, aber auch mit tiefer Bedachtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung und das Gleich gewicht im Staatshaushalte behandeln werde. „Wenn der Friede auch gesichert ist", fügte Chlumecky hinzu, „so können wir doch nicht mit der Abrüstung den Anfang machen. Da uns die Großmachtstellung der Monarchie am Herzen liegt, so ist zu erwarten, daß die Delegation daS hierzu notwendige Opfer bringen wird." Schließlich be tonte Chlumecky, daß die bosnische Verwaltung allgemeine Anerkennung seitens des Auslandes gefunden habe. — Der Präsident Graf Ludwig Tisza sagte in seiner Rede zur Eröffnung der ungarischen Delegation, nebst dem Dreibund biete eine Garantie sür die Erhaltung des Friedens die volle Kriegstüchtigkeit der Verbündeten, somit auch die der österreichisch-ungartschen Monarchie. Aber auch die Erhaltung des inneren Friedens sei notwendig; derselbe wiege gute Beziehungen mit den Nachbarmächten auf. Indem Ungarn alle zur Erhaltung der Großmacht- stellung nötigen Mittel zur Verfügung stelle, erwarte es, daß die Monarchie auch ihr ganzes Ansehen in die Wag- schale legen werde gegen unbefugte äußere Einmengungen, deren Duldung den inneren Frieden stören könnte. Die Gewähr hierfür biete der König von Ungarn, der die In tegrität der Gebiete der Stephanskrone zu wahren für seine heiligste Pflicht halte. — Das Budget der Verwaltung deS