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Sächsische Slaalszeilung den Zreiftaat Sachsen StaatsanMger für Ankündigungen: Die 32 Mm breite Grundzeile oder deren Raum 38 Pf, die 68 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 70 Pf-, unter Lin» gesandt 1RM. Ermäßigung auf Geschäft-anzetgen, Familiennachrichten und Stellen gesuche. — Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktag» nachmittag- mit dem Datum de- Erscheinung-tage-, Bezug-pret-r Monatlich 3 Mart. Einzelne Nummern 18 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14874, Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. — Stadtgirokonto Dresden Nr. 140, Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Berkaufsliste von Holzpslanzen aus den Staatsforstrevieren, verantwortlich für die Redaktion: I. v.: l)r. Fritz Klauber in Dresden. Dresden, Sonnabend, S. Juni 1S2S Der Inhalt des Sachverständigenberichtes. Im Geiste gegenseitigen Verstehens. Paris, 8. Juni. Der Bericht der ReparationSkonseren, ist gestern um 5,5« Uhr unterzeichnet worden. Der UnterzeichnnngSakt jür sämtliche Dokumente dauerte 20 Minuten. Berlin, 8. Juni. Der gestern tn Paris unterzeichnete Bericht deS Sachverständigenausschusses zerfällt nicht, wie wir bereits gestern vermeldeten, in acht, sondern in zwölf Teile. Wir geben die wesentlichsten Punkte dieses Berichtes im nachfolgenden kurz wieder: 1. Ernennung — Auftrag und Zusammensetzung. Der Bericht macht zunächst einleitende Aus führungen über die Ernennung der Sachverstän- digen durch die Reparationkkommission und die deutsche Regierung sowie den den Sachverständigen erteilten Auftrag Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems auszuarbeiten. 2. Sitzungen des Ausschusses. Nach kurzer Beschreibung der I7wöchigen Ver handlungen in einem HaupiauSschuß und mehreren Unterausschüssen beschäftigt sich der Bericht ein gehender m't der Einstellung des Ausschusses zu seiner Ausgnbe. 3. Einstellung des Ausschusses. Es wird ausgeführt, daß die Sachverständigen in gleicher Weise wie die Mitglieder deS Dawes- komtlees als Ge chästsleute an ihre Aufgabe heran- gegangen und das unvollständige Werk der früheren Konferenzen durch eine Umwandlung der Reparations schuld aus einer politischen in eine kom merzielle Verpflichtung versucht hätten. Das sei nicht möglich gewesen. Man habe viel mehr bis zu einem gewissen Grade auch politische Zweckmäßigkeitsgründe berücksichtigen müssen, das bedeute demnach, daß der Wortlaut des Berichts nicht in jedem einzelnen Punkt die genaue Schattierung der von den einzelnen Mitgliedern oder Ländergruppen vertretenen Meinung sei. 4. Prüfung der deutschen Wirtschafts lage. Der folgende Abschnitt beschäftigt sich ein gehend mit der gegenwärtigen Wirt schaftslage und den Zukunstsmöglich, ketten Deutschlands, wobei die wertvolle Hilfeleistung der verschiedenen Instanzen, die hierüber im einzelnen wertvolle Ausschlüsse geben konnten, hervorgehoben wird. Tie deutschen Sachverständigen legten be- ionderen Nachdruck auf die Frage der Deutschland innerhalb und außerhalb seiner Grenzen zur Ver- sügung flehenden natürlichen Hilfsquellen und oeren Bedeutung für Deutschlands Zahlungsfähig, leit. Unter den Entwicklungsmerkmalen, die sich bet einem Überblick über die letten sünf Jahre am stärksten ab zeichneten, sei besonder- auf die Steuerkraft, die TranSsermöglichkeit, den Einfluß ausländischer Anleihen und die Wiederherstellung der wirt'chaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands htnzuweisen. Der Ausschuß kam in seiner Gesamt heit zu dem Ergebnis, daß, wie weit auch immer die Unsicherheit über die Steuersähigkeit alS in der Zwischenzeit beseitigt angesehen werden mag, jedenfalls hervorgehoben werden müsse, daß er nicht in der Lage sei, aus der tat'ächlichen Entwicklung der letzten vier oder sünf Jahre einen endgül. tigenSchluß auf diewirklicheTranSser. fähi gleit Deutschlands zu ziehen. ES folgen dann Angaben über die ausländische Kapitaleinfuhr nach Deutschland, aus deren Höhe die deutschen Sachverständigen den Schluß zogen, daß die Kapilalbildung tn Deutschland den vor- handenen Bedarf nicht gedeckt habe und auch in Zukunft nicht decken könne, und daß daher die Forderung der Bezahlung regelmäßiger Annuitäten der im DaweSplan vorgesehenen aber auch wesent- lich niedrigeren Beträge von der fortdauernden Fähigkeit Deulschlands, im Auslande zu borgen, tbhängig sei. Dies aber bedeute eine mittelbare Leistung au» der deutschen Substanz Trotzdem sei aber endgültig« Festsetzung der deutschen Schuld, die Deutschland unter Aus. schaltung des vorhandenen politischen Mechanismus auf Grund eigener Verantwortlichkeit zu zahlen habe, für seinen Kredit und die Entfaliung seiner Kräfte zweifellos von Vorteil. 5. Gang der Verhandlungen. Ter fünfte Abschnitt gibt ein Bild über die wesentlichen Einzelheiten deS Verhandlungsganges. Über den Abschluß der Konferenz wird gesagt, daß man sich auf eine Durchschnittsannuität von 2050,6 Mill. GM. geeinigt habe 6. Bant für internationale Zahlungen. Alsdann wird in Abschnitt 6 näher auf die neu zu gründende Bank eingegangen, die angesichts des finanziellen Charakters des Reparationsproblems für die Durchführung der zahlreichen mit ihm ver« bundenen bankmäßigen Aufgaben erforderlich sei Tie Bank wird die ganze Arbeit der äußeren Verwaltung leisten, den Empfang und die Verteilung der Zahlungen «nd die Kommerziali- sierung derjenigen Teile der Annuität, welche kommerzialisiert werden können. Die Kontrolle über die Geschäftsführung der Bank solle in Händen der Zentralbanken der be teiligten Länder liegen. Nähere Einzelheiten über den Aufbau und die Aufgaben der Bank sind in einer Anlage enthalten Tie Zentralbanken der sieben durch ihre Vertreter an dem Sachverständigenausschuß be teiligten Länder sollen, unter Umständen unter Hinzuziehung der Zentralbanken anderer Länder, die an der Neparationsfrage interessiert sind, das Kapilal zeichnen, wobei auf die sieben Länder zu- sammen nicht weniger als 55 Proz. des Kapitals entfallen dürfen. 7. Der Einfluß der Form auf die Annuität. Für die Bemessung der Höhe der Annuität ist nicht maßgebend gewesen, daß in Deutschland wie in jedem anderen Lande zeitweilige Schwierigkeiten entstehen können, sondern die Beurteilung geht von normalen Zeilen aus. Tie Sachverständigen der Hauptgläubigermächte hallen die Annuitäten in voller Höhe für ausbring bar und über- tragbar, aber nur durch die Einlegung eines aufschiebbaren Teils ist eS den deutschen Sachverständigen möglich geworden, die Gesamt- lösung anzunehmen. Tas System der Sachlieferungen ist für eine bestimmte Übergangszeit von 10 Jahren bei- behalten worden, um wirtschaftliche Erschütterungen zu vermeiden. 8. Die Annuitäten. Ter Zeitpunkt des Inkrafttretens Madrid, 8. Juni. Tie allgemeine Aussprache über den Bericht d«S Dreierkomitees zur Minderheitenfrage ist gestern vormittag 11 Uhr vom Ratskomilee be gonnen worden. AlS erster Redner erklärte der kanadische Delegierte Dandurand, daß er mit dem Bericht des Dreierkomitees nicht einver standen sei. Er beantragte die Vertagung der Frage auf die Herbfltagung. Ter deutsche Vertreter, Staatssekretär v. Schu bert, legte in längeren Ausführungen die grund sätzliche Stellungnahme Deutschlands zu dem vor gelegten Bericht dar nnd brachte zum Schluß seine Auffassung dahin zum Ausdruck, daß der vor liegende Bericht keine geeignete Dislussionsgrund- läge darstelle. Er regte an, daß daS RatSkomitee einen neuen Bericht ausstellen möge. Briand sprach sich sür die Fortsetzung der allgemeinen Aussprache auf der Grundlage de» vorliegenden Berichtes deS Dreierkomitees au». AlS letzter Redner der heutigen Sitzung schloß sich der finnische Außenminister Prokope den Ausführungen Davdurand» an. des neuen Planes und des Außerkrafttretens des TaweSplanes soll durch die Regierungen festgesetzt werden. Tie Sachverständigen gehen davon aus, daß der Dawesplan am 31. August 1929 außer Kraft treten und der neue Plan am 1. September 1929 In Krast treten soll. Tie sür die sünf Monate bis zum 31. August 1929 vorgesehenen Zahlungen auf Grund der TawesplaneS sollen der Deckung der Erfordernisse der Gläubigerstaaten einschließlich deren Zahlungen auf Interalliierte Schuldenverpflichtungen (outpay- ments) sür die Übergangszeit dienen. Auf die sogenannten vutpaymenta entfallen bis zum 31. März 1930 863,1 Mill. RM. Tazu tritt die feste Zah lung von 742,8 Mill. RM, so daß sich ein Ge samtbetrag von 1805 » Mill. RM. ergibt. Über den zu erwartenden Überschuß sollen ebenso wie über Ausgaben der Übergangszeit nur die Regie rungen Vereinbarungen treffen. Die Annuitäten sind so ausgestellt, daß das AnnuitätSiahr vom 1. April 1930 ab mit dem deutschen Haushaltjahr zusammenfällt. Der Annultätenplan sieht vor: 1. Sept. 1929 bis 31. März 1930 742,8 Mill. M. 1. April 1930 - 31. - 1931 1707,9 - - 1. - 1931 - 31. - 1932 1685,9 - - 1. - 1932 - 31. - 1933 1738.2 - - 1. - 1933 - 31. - 1934 1809,3 - - Die Zahlungen steigen dann weiter laufend von Jahr zu Jahr bis auf 2427,5 Mill, im Jahr 1965 bis 1966 und senken sich dann allmählich; sie be tragen im Jahre 1980 bis 1981 1687,6 Mill. M. - - 1981 - 1982 1691,8 - - - - 1982 - 1983 1703,2 - - - - 1983 - 1984 1683,4 - - - - 1984 - 1985 925,1 - - - - 1985 - 1986 931,4 - - - - 1986 - 1987 897,9 - - Nicht mehr enthalten sind in den Annuitäten die Kosten für die fremden Kommissionen und die Besatzungskosten, da diese nur bis zu einem zu ver einbarenden Zeitpunkt zu zahlen seien. Im übrigen sollen Deutschlands frühere Ver pflichtungen durch die Verpflichtungen des neuen Planes vollständig ersetzt werben. Zusammensetzung der Annuität. Quellen und Sicherheiten. Für die Reparationsleistungen wird die Haupt sicherheit nunmehr in der feierlichen Übernahme der Verpflichtung durch die deutsche Regierung ge sehen. Demzufolge empfiehlt der Ausschuß, alle noch Tie Aussprache, die wegen der bereit» in Er- scheinung getretenen Gegensätzlichkeit der Auf fassungen mehrere Sitzungen beanspruchen wird, wird fortgesetzt. „Minderheitenschutz." König-Hütte, 8. Juni. Wie gemeldet wird, haben einige alteingesessene Bürger der Stadt Lublinitz, polnische Staatsbürger deutscher Nationalität, durch daS Bürgermeisteramt Lublinitz ein Schreiben erhalten, wonach sie zur Kenntnis nehmen sollen, daß sie fortan einen an deren Namen erhalten. Auch die Anschrift des Briefes lautete bereit- auf den neuen Namen, der eine Polonisierung deS bisherigen Namens dar stellt. 9 Wien, 8. Juni. Die Behörde von Komotau in der Tschecho slowakei hat den für den 16. Juni geplanten Blumen tag zugunsten de» Deutschen Kultur- verbände» »erbot«» bestehenden Kontrollen, besonderen Sicherheiten, Pfänder oder Belastungen sreizugeben. Tie Reichsbahnobligationen fallen fort und ebenso die bestehende Mitwirkung vsn Ausländern in der Verwaltung. Tie Reichsbahn soll lediglich sür die Tauer von 37 Jahren eine direkte Steuer von 660 Mill. RM. jährlich zahlen. Tie Steuer wird von den Bruttoerträgen der Bahn erhoben. Tie bisher erhobene Besörderungssteuer unterliegt der freien Versügung des Deutschen Reiches. Tie Jndustriebelaflung fällt als internationale Belastung fort. Ansteigende Annuität. Ter Wohlstandsindex des TaweSplanes ist sortgefallen. Ter Teil der nicht aufschiebbaren Annuität ist mit 860 Millionen RM. inr Interesse deS deutschen Kredits vorsichtig bemessen. Ter aufschiebbare Teil Ler Annuität ist dazu bestimmt, einer Lage Rechnung zu tragen, die in einerZeit besonderen wirtschaft lichen Notstandes entstehen könnte Deutschland ist aus eigener freier Entschließung berechtigt, bis zur Höhe des ausschiebbaren Teils der Annuität nach drei Monate vorher erfolgter Anzeige einen Transferaufschub zu verlangen. Seine Verpflichtungen aus dem neuen Plan hat Deutschland erst ersüllt, wenn alle aufgeschobenen Übertragungen nachgeholt oder durch Sachliese- rungen abgedeckt sind. Ein Jahr nach Inkrafttreten eines Transfer« ausschubes kann Teuischland für die Hälfte deS Betrages, dessen Übertragung ausgeschoben ist, die Zahlung selbst aufschieben (Zahlungsaufschub ) Deutschland ist nach freiem Ermessen berech tigt, zu erklären, daß seine Währung und Wirt schaft durch teilweije oder vollständige Zahlung des aufschiebbaren Teils ernsthaft gefährdet werden könnte. (Reoisionsklaujel.) Lachlicferungcn. Wenn auch keiner die unbegrenzte Fortsetzung der Sachlieferungen wünscht, sind sie doch für die nächsten zehn Jahre ausrechlerhalten worden, weil ihre plötzliche Aushebung für den Außenhandel Deulschlands Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Für Sachlieserungen sind vorgesehen: Im ersten Jahre 750 Mill RM.; der Betrag sinkt bi» zum zehnten Jahre auf 300 Mrll. RM. s Liquidierung der Vergangenheit. Um so schnell wie möglich eine allgemeine Abwicklung der durch den Krieg und den Ver sailler Vertrag aufgeworfenen finanziellen Fragen, und dadurch in Europa endgültig wieder normale finanzielle und wirtschaftliche Zustände herbei- zusühren, empfiehlt der Ausschuß den Regierungen, einen Ausgleich im Geiste gegenseitigen Entgegenkommens mit dem Ziel, einen end gültigen Strich unter die Rechnungen der Ver gangenheit zu machen. Nm das für daS erfolgreiche Arbeiten diese» Planes unerläßliche allgemeine Vertrauen zu ge währleisten, empfiehlt der Ausschuß den Regie rungen, von ihrem Rechte, Güter, Rechte un» Interessen der deutschen Reichsangehörigen oder der von ihnen abhängigen Gesellschaften zu be schlagnahmen, zurückzubehalten und zu liquidieren, nicht mehr Gebrauch zu machen. 1«. Kommerzialisierung und Mobilisierung. Die Zahlungen an die Regierungen werden den gleichen Rang haben wie die an d!e Inhaber von mobilisierten Stücken. Auf Verlangen der internationalen Bank hat Deutschland Bonds auf den Namen des Reich- unter Garantie deS Reichs und seiner Länder über ein Kapital auszustellen, durch das ein Teil der Annuitäten kapitalisiert wird. 11. Gegenüberstellung des neuen Plans und des Dawesplans. Unter Anerkennung der Dienste, die de« Dawetplan geleistet hat, werden die Gründe sü» seinen Ersatz durch den neuen Plan angegeben. Die finanzielle Unabhängigkeit Deutschlands ist wieder beraestellt. Da» bisherig« Kontroll- UN» Der Völkerbundsral und der Bericht des Dreierkomitees.