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WWMWMWWWWW-E ' ^-^"^»^7^'«»^«, Sonnaberz. Rr. 1. 4. Januar 1879. WeGerih-Zeituilg. Kmts-Iilatt für die Königs. Amtshanptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträttz« ru Dippoldiswalde und Arauenstei».. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. " " Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agcninren. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate,, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. sür die Spaltcn-Zci'c, oder deren Raum, berechnet. Ammcher TiM. Bekanntmachung. Der zur nothwendigen Versteigerung des dem Bergarbeiter Carl Friedrich Wilhelm Berndt in Börnchen? zu gehörigen, auf Folium 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Börnchen eingetragenen Grundstückes auf den 8. Februar 1878 anberanmte Termin wird andurch in Folge Zurücknahme des vom Kläger gestellten Antrags wieder aufgehoben. Dippoldiswalde, am 28. December 1878. Königliche» GerichtSamt. Klimmer. Bekanntmachung, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbliche Arbeiter re. betr. Nach dem Reichsgesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 17. Juli 1878 und der zur Aus führung dieses Gesetzes erlassenen sächsischen Verordnung, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbliche Arbeiter .u.s. w. betreffend, vom 15. November 1878 haben vom 1. Januar 1879 ab mit Ausnahme der in den ZZ 2 und 3 -der vorerwähnten Sächsischen Ausführungsverordnung gedachten Personen, als z. B. des Gesindes, der Tagelöhner und Handarbeiter, der Geschäftsführer, Buchführer, Werkmeister u. s. w., die aus der Volksschule entlassenen gewerblichen Arbeiter beiderlei Geschlechts im Alter unter 21 Jahren ein Arbeitsbuch und Kinder unter 14 Jahren, welche in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigt werden, eine Arbeitskarte zu führen und dürfen als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Arbeitsbuch, bez. einer Arbeitskarte versehen sind. Wenn nun gleichwohl von. hier aufhältlichen Arbeitern, bez. deren Vätern oder Vormündern, bis jetzt bei dem unterzeichneten Stadtrath die Ausstellung von solchen Arbeitsbüchern bez. Arbeitskarten nicht beantragt worden ist, so' machen wir hierdurch daraus aufmerksam und bringen gleichzeitig zur öffentlichen Kenntniß, daß diese Arbeitsbücher und Arbeitskarten für hier dauernd aufhältliche Arbeiter an hiesiger Raths-Expcditionsstelle kosten- und stempelfrei ausgestellt werden. Der Stadtrath. Dippoldiswalde, am 2. Januar 1879. Voigt, Brgrmstr. Bekanntmachung. Mit Ablauf des Jahres 1878 sind aus dem Stadtverordneten-Collegium die Herren Stadtverordneten Mühlenbesitzer Eduard Rollig, angesessen, : Kaufmann Gustav Louis Schmidt, angesessen, . Buchbinder Gustav Wilhelm Ludwig Kästner, unangeseffen, mgleichen die Herren Ersatzmänner Kaufmann Wilhelm Dreßler, angesessen, . Kaufmann Johann Gotthold Reichel, unangeseffen, ausgeschieden. An die Stelle der Vorgenannten sind bei der am 28. November 1878 -stattgefundenen Ergänzungswahl die Herren Kaufmann Wilhelm Dreßler, bisher Ersatzmann, angesessen, . Mühlenbefitzer Eduard Rollig, angesessen, Kaufmann Johann Gotthold Reichel, bisher unangesessener Ersatzmann, angesessen, Schneider Friedrich August Heinrich, angesessen, Buchbinder Gustav Wilhelm Ludwig Kastner, unangeseffen.