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Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar S44. 26 1917 abzuliefern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Juni 1917. an die Haushaltungen des und zwar Meldeamt un bestes !i»t' und mit die freiwillig abgeltefert werden. n, gut' Reichenbrand, den 28. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Uhr, 376 und mehr, ar im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Brotkart.-Nr. von oder Der Gemeindevorstand Rottluff, am 27. Juni 1917. r, 1 rB sofs^ Sonnabend, den 30. Juni 1 — so 81 —100 101 —160 151 —200 201 -250 251 — 300 301 — 350 351 — 400 401 — 450 451 - 513 2 V-S 3 Vr4 1 bis 126 „ 251 „ 9,60 Mk. 2,50 MK. mit 125, nachmittags „ 250, „ „ 375, auf dem Erdboden an. Die Glocken stammen aus dem Jahre 1885 und sind mit der noch verbliebenen kleinen Glocke aus der Metallgießerei von G. A. Jauch in Leipzig hervor- gegaugen. Das Geläut ist in ? mc>II-Akkord (st us, c) gegossen, hat ein Gesamtgewicht von 1275 (die große 675, die mittlere 400, die kleine 200 k§) und besteht zu 78 v/o aus Kupfer und zu 22 o/g aus Zinn. Unter Ver wendung der alten Glocken, für welche im Gewicht von 755 1,40 Mark pro gezahlt wurde, war nach dem Kostenanschlag ein Aufwand von 1930 Mark erforderlich. Der Durchmesser der großen Glocke beträgt 109,9 cm, bei und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. Das erste Drittel der Kriegsabgabe samt Zuschlag ist binnen drei Monaten nach Zustellung des Kriegssteuerbescheids an die hiesige Ortssteuereinnahme, Zimmer Nr. 1, zu entrichten. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß Abgabebeträge, die nach dem 30. Juni 1917 gezahlt werden, soweit die Zahlungen nickt durch Bescheinigungen der Annahmestelle für Wertpapiere oder der Reichsschuldenverwaltung über hingegebene Kriegsanleihen beglichen werden, vom 1. Juli 1917 ab mit fünf vom Hundert zu verzinsen sind. Die Zinsen sind mit der Abgabe an die Hebestelle aus^ Vettel«' der mittleren 92,4 cm, bei der kleinen 73,3 cm. Die große Glocke mit dem Emblem Kreuz, Herz, Anker als Symbol für Glaube, Liebe, Hoffnung trägt die Inschrift: Ehre sei Gott in der Höhe! Die mittlere Glocke zeigt als Emblem den Kelch mit Bibel und Hostie und hat die Inschrift: Kommt, denn es ist alles bereit! Auf der kleinen Glocke befindet sich die Taube mit dem Spruch: Lasset die Kindlein zu mir kommen! Am 24. August 1885 wurden die Glocken von Herrn Musikdirektor Richard Müller in Leipzig geprüft. Derselbe hat bestätigt, daß die Glocken den 5 moll-Akkord rein und schön angeben. Am 2. September 1885 fand An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. s Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden ^«starten nicht ausgegeben. k Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die ^Minern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Ilmzügen besonders beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — bie pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 29. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenvestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brotkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltung»« vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Unpünktliche Einwohner werden erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt. so'> ensa^ Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Retchenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- »Wommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigert-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Soll Nahrung für Menschen nnd Vieh gewonnen werde«, so ist notwendig, Felder «nd Wiesen zu schonen «nd nicht darin herumznlaufe«, wie es jetzt leider sehr viel geschieht. Wir bitte« alle rechtlich denkende« Menschen, mit dafür z« sorgen, daß unnützes Betrete« der Felder und Wiese« «nterbleibt. Für jede Anzeige über Flurschaden, die sich rechtlich verfolgen läßt, sichern wir eine Belohnung von 10 Mark z«. Im Mai 1917. Guttverwaltung in Oberrabenstein. Gutsverwaltung in Nieüerrabenstein. Meldepflicht der Ausländer. » Nachdem die Vorschriften über An- und Abmeldungen aller Retchsausländer beim Verlassen des Wohnortes nicht streng beachtet worden sind, wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß H»r Ausländer beim Verlassen seines Wohnorts, auch nur bei Reisen nach Lhemnitz, sich stets bei m Gemeinde ab- und in seinem Ankunftsort sofort anzumelden hat, ebenso wie er sich bei der Rückkehr seinem Wohnorte wieder dort ab- und hier anzumelden hat. Die Gemeindeoorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff," / am 27. Juni 1917. im Meldeamt 1 im Sparkassen- / zimmer ) im Gemeindekassen- / zimmer. l/«9-- V-S Uhr, V-9- -/«9 „, ^9- 9 „ , 9-V410 „ , V4I0-V2IO „ . deren Stellvertreter (Ehefrauen), Schornsteinreinigung. » Die nächste Reinigung der Schornsteine in der Gemeinde Retchenbrand findet in der Zeit vom Juli 1917 statt. Reichenbrand, am 29. Juni 1917. Der Gemsindevorstand. Rot- luiii MsWriemuSW in MW. » Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Leinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 6. Juli 1917, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: j. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- Men) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungssällen (als ,He gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- ^stande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht '^gegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 30. Juni 1917. Der Gemelndevorstand. 6WsW m MMMIWim söc Ogelieserle WllMmisuiM bell. u. Die für an die Sammelstelle Schönau abgelieserten Fahrradbereifungen ausgestellten Anerkenntnis- "MNe werden Mittwoch, den 4. Juli 1917, von vormittags 8 bis mittags 12 Uhr der hiesigen Gemeindekasse eingelöst. v Dies wird hierdurch zur Kenntnis aller derer, die es angeht, gebracht mit dem Hinzufügen, daß Frist unbedingt einzuhalten ist, da später zur Vorlegung kommende Anerkenntnisse der Sammelstelle ^lönau direkt zur Einlösung zu überbringen sind. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände ^ «scheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche LM Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten ^»weises. Reichenbrand, 30. Juni. Ein großes vaterländisches ^fer, wohl das denkbar größte mit, hat unsere Kirchen- Meinde zur Sicherstellung von Kriegsmaterial bringen Men: die grüße und mittlere Glocke unserer Kirche sind Wern ausgebaut worden und werden heute an die Sammel- Me Gemeindeamt Schönau abgeliefert. Unter Leitung der Nren Kupferschmiedemeister Müller und Baumeister Winter- wurden die beiden Glocken gestern Nachmittag außer- » M der Schallöffnung des Turmes auf eine über diese fügend weit hinausragende Pfostenlage befördert und dann deren Rande hinabgestoßen. Sie kamen beid<unversehrt e V-k Ehe'"' Hühnerfutter für Reichenbrand. M Hühnerfutter wird an die Geflügelhalter zu Reichenbrand bei G. Morgenstern abgegeben. Der ^Kauf findet Montag und Dienstag, den 2. und 3. Juli, statt. Tüten oder Säcke sind mitzubringen. V Reichenbrand, am 29. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. -Ich- Wochenblatt für Brot- Mil NeiWMeiWWe in MMW Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 7. Juli bis 3. August 1917 an °>e Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenheft« Freitag, den 6. Juli 1917, im hiesigen Rathause Brot- mi> MsWrimnWe in Rabenstein. Die Ausgabe der neuen Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 7. Juli bis 3. August 1917 erfolgt Freitag, den 6. Juli 1917, von K—Vr8 Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Diejenigen Haushaltungsvorstände, welche ihren Fleischbedars bei einem anderen Fleischer beziehen wollen, haben dies rechtzeitig (vor der Fleischkartenausgabe) zwecks Eintragung in die Kundenliste bei ihrem Fleischer zu melden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Juni 1917. Ablieferung von Aluminium. Nachdem die Eigentumsübertragung der Gegenstände aus Aluminium auf den Reichsmilitärfiskus ausgesprochen und die Ablieferung angeordnet worden ist, wird für hiesigen Ort mit Rittergütem be stimmt, daß die Ablieferung der gemeldeten Gegenstände am 5., 12. «nd 19. Juli 1917 von nachmittags 2—5 Uhr im Rathaushofe zu erfolgen hat. Der Preis für ein Kilo beträgt: 12,00 Mk. für Gegenstände ohne Beschlägen, Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 1. Juli bis Mit 18. Juli 1917 erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 25. Juni 1917. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 7. Juli bis 3. August 1917 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Freitag, den 6. Juli 1917, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, Eine weitere Mahnung zur Ablieferung erfolgt nicht. Diejenigen, die die Gegenstände nicht abliefern oder solche verheimlichen, müssen ohne weiteres der Amtshauptmannschaft zur Bestrafung angezeigt werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Juni 1917. Die Gemeindeeinkommen-Steuer auf das 1. Halbjahr 1917 ist längst fällig gewesen. Diejenigen, welche noch im Rückstände sind, werden aufgefordert, die Steuer umgehend zu entrichten, da das mit Kosten verbundene Mahn- und Beitreibungsverfahren nunmehr alsbald beginnen muß. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Juni 1917. I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 150 nachm. von 2 — 3 151— 300 3 — 4 II. Bezirks ,, 301— 450 2 — 3 // 451— 600 3 — 4 III. Bezirks 601— 750 2 — 3 751— 900 3 — 4 IV. Bezirks 901—1050 2 — 3 „ 1051—1200 3 — 4