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^5 297 Sonnabend, den 21. December 1873 Grzgeb.HolkssreMd Heinrich. Heinke. 8. 3-, (16230—32) tränkten Schnee. Die heute Vormittag abgchaltenc Stu I. A.: Sorge, Ass. Am Abend des 20. November 1878 sind von einem vor einem Gasthaus zu Schwarzenberg haltenden Geschirre zwei wollene Pferdedecken Tanesgeschichte. DeUtsckilMür» Berlin, 18. Deccmbcr. In jüngster Zeit ist ein neuer Mobilmachungöplan in Kraft getreten, welcher für den Ernstfall alle Vorbereitungen trifft und diese im Frieden üben läßt. Die neue Anordnung hat auch das Verfahren betreffs der Beförderung der Einbcrufungöordrcö der Re serve- und Landwchrmannschaftcn geändert. DenEinzube- rufendcn werden nach der gesetzlichen Bestimmung nur 24 Stunden zur Ordnung ihrer häuslichen Verhältnisse frei- gelassen und deshalb die EinbcrufnngSordrcö ohne Verzug ausgchändigt, ohne Unterschied, ob cS Sonn- oder Feiertag, Tag oder Nacht ist. Die OrtSvorstande haben sich schon jetzt mit allen Bestimmungen vertraut zu machen, da sie alle Nachthcilc und Verzögerungen persönlich zu verant worten haben. Franks u r t a. M., 19. Dez. Heute fand unter- großer Bcthciligung die Beerdigung Gutzkow'S auf dem Frankfurter Friedhof statt. Der Sarg Ivar völlig bedeckt mit Lvrbccrkränzcn und Palmen. Die Grabrede hielt Pfarrer EhlcrS, ferner sprachen Wilhelm Jordan namens der Genossenschaft dramatischer Autoren in Leipzig, Dr. Neuburger für die Schillerstiftung, Otto Hoerth für die Frankfurter und Wiener Schriftstcllcrvcrcinc, Zvemack namens der dramatischen Künstler und Pirazza (Offenbach). Der Akt wurde durch Gesänge deöTheatcrchorS cingclcitct und geschlossen. Bra un schweig, 19. Dez. In der gestrigen Sitzung des Landtages empfahl Abg. Bode als Referent, den Antrag des Abg. Veltheim anzunehmcn, welcher für den Kall der Erledigung des Throne» durchaus die noth- großer Nachbarstaat ohne Weiteres zur Annexion schreiten würde, hält der -Referent bei dessen anerkannt höchst ge wissenhafter Bnndcstreue für ungerechtfertigt. Betreffs des Herzogs von Cumberland ist Redner der Ansicht, daß ein Mann, der die Erklärung abgegeben habe, die Bun desverfassung nicht anzuerkennen, unmöglich Regent eines Bundesstaats werden könne. Redner schloß unter allseitig wiederholtem Beifall der ganzen Versammlung; Gewiß würde man cö lebhaft bedauern, wenn unsere staatliche Selbständigkeit verloren gehen sollte; allerdings zeigt sich überall bei uns eine starke Anhänglichkeit an die Dynastie der Welfen, die indcß nur der hier regierenden älteren Linie gilt. Nichts würde uns eben dahin bringe», uns partikularistisch wclfischcn Bestrebungen anzuschließcn, denn nirgendwo in Deutschland ist die Treue und die Anhäng lichkeit an den Kaiser und das Reich stärker al» hier auf urwelfischcr Erde. Diese Gesinnung wollen wir uns auch erhalten und treu zu Kaiser und Reich stehen, was auch kommen möge. Den Ausführungen des Referenten schloß sich Abg. Erncsti vollständig an. Die Beschlußfassung über den Antrag Veltheim wurde auf die Tagesordnung der Freitagssitzung gestellt. Würzburg, 17. Dccbr. Meine Notizen von heute Morgen über die Erschießung eines Studenten bestätigen sich in allen Punkten, den einen ausgenommen, daß die Patrouille nach vollbrachter That nicht davonlief, vielmehr an der Leiche Posto faßte (!) und „gegen die andringcnde Menge so gut cs ging Carre machte"; wie ein hiesiges Lokalblättchcn behauptet. Die Leiche lag zum Grausen dentenversammlung, welche in musterhafter Ordnung ver lief, obwohl an 800 aufs Acußerstc erbitterte Studenten zusammcngekommcn waren, war namentlich interessant durch die Aussagen zweier unmittelbaren Augenzeugen des Vorfalls. Sie bestätigten, daß der Unterofficicr, ohne nur ein cinzigeSmal, wie cs die Instruktion vorschrcibt, „Halt" gerufen zn haben, Feuer gab, und zwar aus un mittelbarer Nähe. Da» Ergebniß der gerichtlichen Sec- tion, welche letzteren Umstand feststcllen kann, ist zur Stunde selbst mir nicht bekannt. Die Studenten ver faßten eine Adresse, welche unterschrieben und von einer Deputation dem akademischen Senate überbracht wird, des Inhalts, daß sie strengste Ahndung für die „frivole und brutale" Uebcrschrcitung der Dienstgcwalt des Unteroffi- cicrS durch die zuständigen Behörden erwarten, eine Aen- dcrnnz in der Art und Weise, wie die Verhaftungen seit her vorgenommen werden, verlangen und weitere Schritte sich Vorbehalten. Die Leiche wird morgen Abeno von Der Jahresbetrag, welcher altvicrtcljährlich im Voraus zahlbar ist, beträgt für jeden Dienstboten ohne Unterschied des GescblcchtS bis auf weitere Feststellung 4 M. 8- 4., Die Erhebung der Beiträge erfolgt präuumerando in 4 Terminen am 2. Ja nuar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und wird zu dercu Bezahlung durch öffentliche Bekanntmachung aufgcfordcrt. Wenn ein Dienstbote im Lanfe eines Vierteljahres anzieht, so beginnt die Bei- tragsflicht mit dem Monate des Anzugs, dergestalt, daß der laufende Monat voll ge rechnet wird. Verlassen des Dienstes vor Ablauf des Vierteljahres, für welches die Kassen- beiträgc bezahlt sind, begründet kein NückforderungSrecht. die eine grün, die andere gelb mit vier blau und gelben Ouerstreifen gestohlen worden. Solches wird zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung de» Gestohlenen bekannt gemacht. Schwarzenberg, am 12. December 1878. Königliches Gerichtsamt. Hattaß. St. Erstatteter Anzeige zufolge ist am 7. dieses Monats in der Zeit von 3 bis 6 Uhr früh von einem auf der Straße in hiesiger Stadt stehenden Wagen ein Sack mit 50 Pfund Kaffee, Hl Nr. 58392 gezeichnet, gestohlen worden, was zur Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung des Sackes mit Kaffee hierdurch bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, den 16. December 1878. Königliches Gerichtsamt. Bauer. wendigen Bestimmungen getroffen zu sehen wünscht, auf der Passanten, über eine Stunde lang in dem blutge die materielle Seite der Sache aber nicht cingehe. Die «... vielfach geäußerte Annahme, daß in diesem Falle ein Bekanntmachung, die Dimstbotenkrankenkasse betreffend. Ter Umstand, daß seit mehreren Jahren die Beiträge zur Dienstbotenkranken kasse nicht genügt haben, um deren Ausgaben zu decken uud daß in Folge dessen Zu schüsse aus der Stadtkasse erforderlich gewesen sind, hat eine anderweite Bestimmung der Beiträge nöthig gemacht. Indem wir diese Abänderungen des Regulativs, welche vom 1. Januar 1879 in Kraft treten, hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; bringen, bemerken wir, daß ein Abdruck des abgeändcrten Regulativs bei Bezahlung des den 2. Januar 1879 fälligen Beitrag» von dem Verwalter der Kasse, Herrn Stadtkassirer Rosenfeld, ausgehän digt werden wird. Schneeberg, den 16. Dezember 1878. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Ministern der Justiz zn Dresden wird hier mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der unter dem Gcrichtsbezirke des Königli chen Gericbtöamts Stollberg gelegene Ort Dtlersvorf dem Bezirke des unterzeich neten GcrichtSamts zngcthcilt worden ist, dergestalt, daß die Ausführung dieser Mass regel mit dem Beginn des Jahres 1870 einzutreten hat. Lößnitz, den 18. December 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Herrma n n. an die Herren Gemeindevorstände des Ver waltungsbezirkes, Gewerbelegitimations- scheine betr. Die Herren Gemeindevorstände werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebühr für Ausstellung der Gewerbelegitimationsscheine «icklt mehr, wie zeiher den betreffenden, an die Königliche Kreishanptmannschaft einzureichenden Gesuchen beizufügen ist, da künftig diese Gebühr von der Steuerbehörde zugleich mit der Gewerbesteuer erhoben wird. Schwarzenberg, am 20. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. — Frhr. von Wirsing. Bekanntmachung. Nachdem das von der Königlichen KreiShauptmaunschaft zu Zwickau unter dem 30. vorigen Monats erlassene Verbot des Ortsvercincö zu Sosa cndgiltig geworden ist, sind von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft, als der von der Kö niglichen KreiShauptmaunschaft gemäß 8- 7, Abs. 2 des ReichSgesetzes gegen die gemein gefährlichen Bestrebungen der Socialdcmokratie vom 21. Oktober 1878 bezeichneten Ver waltungsbehörde, behufs Abwickelung der Geschäfte genannten Vereines die Herren Gememdtworstand Gläser und Gemeindeältester Weigel in Sosa zu Liquidatoren ernannt worven. Schwarzenberg, am 19. December 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den Februar S87N die dem Schuhmacher unv Haucclsmann Herrn icdrlch Rcitthard Dcmmkcr in L?aut r zugehörigen Grundstücke uns zwar: 1) das Hauögrundstück Nr. 142 des Brandcatastcrs, Nr. 308 des Flurbuchs^ eingetragen auf Fol. 134 des Grund- unv Hypothekenbuchö für Lauter und 2) die Feld- unv Wicscngrunvstücke bestehend aus den Parzellen Nr. 1133, 1134, 1135, 1136 uns 1137 dcS Flurbuchs, ciugctragcn aufFol. 343 dcS «»gezogenen Grund- und Hypothekenbuchs, welche Grundstücke am 3. December 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar: »ä 1) das Hausgrundstück auf 4,620 Mark, „ 2) die Fclv- und Wicsengruncstücke auf 3 500 Mark gewürdcrt worden sind, nothwendigcr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auShängcnven Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schwarzenberg, am 16. December 1878. Königliche Gerichtsamt daselbst. einem Fackclzugc, böi welchem wohl nicht Einer der tau send Studenten hiesiger Hochschule fehlen wird, mit allen akademischen Ehren zn Grabe geleitet werde». London. Der Kaplan dcS Clarkenwcll-GefängnisseS besuchte am Freitag das daselbst cingckerkerte Individuum Madden, welches der Bedrohung des Lebens der Königin anzeklagt ist. Ans einem Gespräche mit dem Gefangenen soll der Kaplan die Ueberzeugung gewonnen haben, daß niemals die gcringsteUrsachc für dieBcsorgniß vorhanden war, daß der Königin eine ernstliche Gefahr drohte. Es heißt, Madden habe jedes gekrönte Haupt in Europa be