Volltext Seite (XML)
Tageblatt A«f». Ugl. 7 ». Inserat« »«« «» »»,«»» «, Sonnt. dt«»ttta-« I» U.«n-enonun». t» b« EgLttio«: JohanntSalli« »«»«atstirbooKkaß« « Unterhaltung und Geschäftsverkehr. «itredaetenr: UH-odMk Drsdlfch. Adov». »terteljährNch SV Ag». bei nnentgM. Lieferung tu« Hem«r »rach bte k. Post »terteljährlich »r ««». «tR,tln, Ru«««r« 1 Rgr. Nr. 292. Sonnabend dm 19. Octobtt 1861. Drotde« de« 19. Oetober. — Se. Maj. haben dem Kirchschnllehrer Christ. Gottlieb Kleinstück in Hau««aldr aus Anlaß sriueS 50jätzrigen Amte, jubtläum« di« zum Berdienstorden -«hörig« Medaille in Sold verlieht«. — Ihre Maj. di« vrrw. Königin von Preußen find vor- g,st«rn Nachm, «in Viertel 5 Uhr von Sanisouci htrr «ingr- Iroffen und haben Sich nach Schloß Weesenstein begeben. — * Orffentlich« Gerichtsverhandlungen Der Grabenmachrr (Wattarbeiter) Karl Soll lieb Schumann zu Wüst hetzdorf halt« L Stück verfaulte Klöppel oder Stangen, welch« als Bohlm b«i Ueberbrücknng «in«» Graben« gedient hatten, aber ««ggeworstn Word«» wann, au« fi««alischem Befitzr an fich ge bracht und bahr!« b«i fich versteckt. Er bezieht fich nun darauf, daß «S «in jedem Waldarbriter zugestandrner Vortheil sei, derarti ge« weggewopfene« Holz an fich zu nehmt», daß ihm auch schon in m«hr«r«n Fällen dazu Erlaubniß «rtheilt worden sei; übrieen« lieg« der ganz« Wald voll und kein Mensch möchte fich di« Müh« -eben, da« Zeug helmzutragen. Dennoch ist da« hier fragliche Holz auf 7 Ngr 5 Pf legal gewürdert und Schumann wegra Diebstähle« mit Rücksichtnahme auf seine Rückfälligkeit zu einem Jahr« Arbe!t«hau« vom Gericht«amte Kharand verurthetlt wor- den. In der hierüber am Freitag« gehaltenen EtnspruchSverhand- lung bezog fich der Herr Staat«auwalt darauf, daß hier über Haupt von einem Diebstahl« im Sinn« de« Strafgesetzbuch«« nicht di« Rede sein könne, sondern allem Wahlschein nach ein bloßer Forstdiebstahl vorlieg«, indem diese im Walde gefundenen, nicht al« Nutzholz, sondern höchsten« al« Brennholz zu beurtheilenden Stangen oder Klöppel zum fiecalischen Waldeigenthum zu zählen seien; «inen Werth aber könne «an ihnen kaum beilegen, well sonst der Forsttnspector nicht in der Weise über fi« habe verfügen können, daß er sie ungezählt und ungesehen den Arbeitern schm ken mochte. E« trug daher di« Staatsanwaltschaft auf Frei sprtchung Schumann'« an. Da« Gericht beschloß, neue, eingehen der« Erörterungen avzufieüen und einen anderweiten Verhand lungstermin anzuberaumen — Die aus Vj Uhr wider Johann August Schmidt zu Lotzdorf (Verichtsamt Rareberg) wegen Wider setzlichkeit festgesetzte Verhandlung kommt in Wegfall. — Der Müh- lenbefitzer Karl Gottlob Wätzel in Dippoldiswalde ist von dem dortigen GertchtSamt« wezen fortgeietzten Betrüge«, Anstiftung da zu und Unterschlagung mit drei Wochen Gefängniß gestraft, we- gen einiger Anklogepunkte aber in Ermangelung vollständigen Be weise« klagfret gesprochen worden und hat dagegen Einspruch «r. hoben. Die ganz«, langathmig« Sacherzählung läßt fich hier in Kürze fasten: Zunächst wird Wätzel von seinem Mühlknappen Heinr wilh. Schuster, nachdem er diesen „wegen Schwindelei* au« sei- uem Dienst entlassen, beschuldigt, gesagt zu haben: „Wir müssen bet jeder Post etwa« wegnehmen, sonst kann ich nicht bestehen, sonst gebe ich da« Werk und da« Geschirr nicht her.* Sonach habe Wätzel Schustern zum »Metzen- (Unterschlagen von an»e» trautem Getratd« gewonnenen Mehle«) angehalten; auch Hab« Wä- tzel gute«, dem GutSbefitzer Walther gehörige« Mehl gegen »schlech te« Zeug- umgetauscht. Wätzel sagt dagegen, Schuster könne da« nur aut Rache sagen, weil er au« der Mühle von ihm entlassen worden sei. E« hat aber auch der Mühlknappe Schram«, wel cher über 7 Jahre beim Angeklagten gearbeitet, behauptet, Wätzel Hab» den widerrechMch an fich gebrachten Schroth in seine Pferde gefüttert. Pier giebt Währ! wmtgsten« zu, in S Fällen (nicht in v oder 7, wir sein Ankläger sagt) »ein Paar Pfund- vom Wal- ther'schen Schroth unterschlagen zu haben. I» ähnlicher Weis« tritt der Lehrling Frank« gegen seinen Meister auf. Nur der Mühlknappe Fürchtegott Wolf hat den Satan der Verlockung in die Flucht geschlagen, indem er auf di« Prältminar-Frag«, wa« er thuu würde, wenn ihm da« Metzen geheißen würde, da« große Wort gelassen aulsprach: er würde e« Walthern (dem Sigenthü- mrr de« Getraide«) anzeigen. Hier war also ein Geschäft nicht zu machen. Walther sagt Wätzeln bei der Eonfrontation auch j ia'< Gesicht, daß er ihm statt einizer dreißig Pfund »taubmehl (verflüchtigter Wehlstaub) gleich einig« fiebenzig Pfund in Abzug gebracht. In schlagender Beweisführung gab di« Staateanwalt« scherst zu erwägen: Daß hier bei vollständiger Unmöglichkeit einer genauen Werth«ermittelung Artikel 330, »dir Entwendung un schätzbarer Gegenstände- betreffmd und bei dem von Wätzel zuge- standenen Betrug Artikel 788 „Betrug bei Verträgen* und zwar der Fall in Anwendung komme, wo e« fich bet Verträgen um Unterschiebung minder werthvoller Gegenstände handle, daß aber in beiden genannten Fällen nur auf Antrag rin Strafverfahren «ingelritet werdrn dürfe, ein solcher Antrag aber hier von Hau« au« gar nicht vorlieg«. Da« Gericht er kannte (aus später zu publltirenden Entscheidungsgründen) auf nur sechsiägige« Gefäng- aiß und sprach Wätzeln im Urbrtgen frei — Der «ut«befitzer Karl August Schwarze zu Klingenberg ist von seinem Au«zügl«r Joh. Daniel Mentzel,- weil er diesen mit Kuhmist beworfen und mit Fäusten blutig gehauen Hab«, bei dem SerichKamte Lharandt denuvctrt worden- E« hat fich trotz ongestellter Recherchen und trotz stattgehabter Eonfrontatton dir Sach« doch endlich nur durch «ine Etdetleipung de« Denuneiavtm (Mentzer'«) dahin beilegen lassen, daß der Denunciat («chwarz») zu lv Thlr Geldstrafe und der Kostenerstattung verurteilt ward. Auf Schwarze'« erhobenen Einspruch wurde, weil Mentzer (ln der Düsterheit de« frühen Mor gen«, wo jene »hällichkeiten ausgeübt worden sein sollen) fich in der Person geirrt haben könne, Schwarzen «in RetnigungSeid