Volltext Seite (XML)
Formulare und andere Drucksachen sür Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Carl Jehne, Dippoldiswalde. Heritz-Mtung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Dienstag, den 14. März 1911. 77 JahMM Die Hauptkörung der bei der Amtshauptmannschast angemeldeten Zuchtbullen l wird in nachgenannten Orten wie folgt statlfinden: norm, in Quohren, Sonnabend, den l 8. März, 9 Uhr König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 9. März l9ll. 4136. Freitag, den Mittwoch, den Freitag, den Die Oltsbehörden wollen dafür besorgt sein, daß von den Eigentümern der an- Or. Weißbach. ') Bgl. Sammlg. amtsh. Bek. usw. Nr. 87. ") Siehe (8. u. V.O.Bl. von 1809 S. 629. Gleichzeitig wird den Ortspolizeibehörden erneut die strengste Befolgung der Ver ordnung vom 14. Februar 1908 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 13) zur Pflicht gemacht innerhalb der vorstehenden Frist abgegeben haben. Dippoldiswalde, am l l.März 1911. Der eine Abänderung von § 9 Abs. I enthaltende Nachtrag zur Bauordnung für Kipsdorf liegt vom 1k März 1911 ab vier Wochen lang im Semelndeamte zu Kipsdorf während der Dienststunden öffentlich aus. Widersprüche sind bei deren Verluste innerhalb 4 Wochen nach Beginn der Aus stellung bei der Auslegungsstelle oder bei der unterzeichneten Vaupolizeibehörde zu erheben Nr. 293 c c. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 9. März 1911. Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten.*) Jeder Erkrankungs- und Todesfall an Croup, Diphtherie, Genickstarre, Scharlach, Typhus und Milzbrand,'^*) sowie jeder Fall des Verdachts der Genickstarre, des Typhus und des Milzbrandes"') ist unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden nach er langter Kenntnis an die Polizeibehörde des Aufenthaltsortes des Erkrankten oder des Sterbeortcs anzuzcigen. Anzeigepflichtig sind, dafern ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zugezogen worden ist, l. der Haushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todes fall sich ereignet hat, 4. die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2 bis 4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wcnn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Zuwiderhandlungen gegen die Anzcigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast geahndet. Auf Blatt 208 des Handelsregisters jsl heute die Kommanditgesellschaft Paul Bellmann s. Co in Ulberndorf und weiter eingetragen worden, daß der Handelsmann Richard Paul Bellmann in Ulberndorf persönlich haftender Ges-'lschaster ist, daß der Gesellschaft ein Kommanditist angehört und daß die Gesellschaft am 1. März 1911 begonnen hat. Angegcbeuer Geschäftszweig: Ankauf und Vertrieb von Haus- und landwirtschaftlichen Maschinen aller Art. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde, den 9 März 1911. Holzversteigerung Wendischcarsdorfer Revier. Gasthaus „zum Bad" in Rabenau, Mittwoch, den 22. März 1911, vorm. 10 Ahr: 325 h. u w. Stämme, 221 h u. 641 w. Klötze, 1385 w. Derb- u. 5980 w. Reis- jtangen, 10 rm w. Nutzknüppel, 31 rm h. u. w. Brennscheite, 161,5 rm h. u. w. Vrennknüppel, 129 rm h. u w. Äste, I6W!lhdrt. w. Vrennreisig. Abt. 75 (Poisen), 87 (Forst), 89, 90 u. 91 (Buchwald), 93u. 97 (Rabenauer Grund); 104 (Vorholz.) Kgl. Forstrevierverwaltung Wendischcarsdsrf u. Kgl. Forstrentamt Tharandt. Nr. 31 gemeldeten Bullen deren Bereitstellung in ihren Gehöften zu den angegebenen Zeiten erfolgt und daß — um Unglückefälle zu vermeiden — die Bullen tunlichst mit Ring versehen, sowie am Ringe und on der Kopf- oder Hak kette vorgeführ! werden. Die Herren Gsmeindevorstände haben bei den Körungen anwesend zu sein. Nr. 459 aQ. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am >0 März 1911. Achtnhr-Ladenschlust Setr. Die zur öffentlichen Einsicht aurgelegt gewesene Liste der Inhaber offener Verkaufs stellen in der Stad! Dippoldiswalde ergibt, daß der nach § I39k der Reichsgewerbeordnung gestellte Antrag auf Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses von mehr als einem Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber unterschrieben ist. Als Kommissar sür die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses in Dippoldiswalde bin ich deshalb von der Königl Kreishaupt- nmnnschast Dresden beauftragt worden, nunmehr die vorgeschriebene Abstimmung vor zunehmen. Ich fordere daher dis beteiligten Geschäftsinhaber, sinschl. der Antrag» steiler, hiermit auf, an einem der nachstehend bezeichneten Tage, nämlich Donnerstag, Fre-tag oder Sonnabend, den 16., 17. und 18. März d. 2., während der gewöhnlichen Geschäftsstunden, im Rathause, l. Ober geschoß, Zimmer Nr 11, schrifrlich oder zu Protokoll beüimmte Äußerungen für oder gegen die Einführung des Achtuhr-Ladenschluiies in dem beantragten Umfange abzugebsn. Der Achtuhr-Ladenschluß kann nur augeordnet werden, wenn sich mindestens zwei Drittel der Aöslimmenden für die Einführung erklären. Bei Feststellung der für die Abänderung der Ladenschlußzeit erforderlichen Zweidrittelmehrheit werden nur diejenigen Geschäftsinhaber gezählt, welche eine bestimmte Äußerung für oder gegen die Änderung DK. »Melßeritz-Ztttun^ erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners zag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- SenAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. Z8 Pfg-, zweimonatlich A4 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern ich Pfg. — Alle Postan- Kalten, Postboten, sowie MsereAusträger nehmen Bestellungen an. Inserate werden mit 1k Pfg., solche aus unsere! Amtshauptmm u Schaft mit 12Pfg.die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nui von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. A1 Pfg. - Tabellarische undkoniplizierteJnserati nilt entsprechenden. Auf schlag. - Eingesandt, le. redaktionellen Teile, db. Spultenzeile 30 Pfg Amtsblatt für die Königliche Wrüsßauptmannfchaft, das Königliche UmtsgerichL und den StadLraL zu Dippoldiswalde. Mit achtfettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle »nd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehlle. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. 10 „ I» Kleincarsdorf, '/2l1 >» ,» Zscheckwitz, n „ »I »» Vrösgen, '/212 „ I» '» Kleba, 12 „ Bärenklause, 2 „ nachm. „ Gombsen, 3 „ I» I» Saida, 1/2 4 „ »» 1» Wittgensdorf, '/4 5 „ »» l» Lungkwitz, 5 „ »» I» Kreischa 24. März, 8 Uhr vorm in Hänichen, 9 >, »» »» Possendorf, -/211 „ »» n Wilmsdorf, l/212 „ 1» »> Börnchen b. P. 3 „ nachm. „ Wendischcarsdorf, 1/2 5 „ 1» n Großölsa, ' 29. März, 8 Uhr vorm. in Reinberg, 9 I» 1» Hermsdorf b. D, 10 „ »» I> Hirschbach, >1 „ 1» »1 Reinhardtsgrimma 2 „ nachm. „ Hausdorf, >/2 4 „ I» »» Cunnersdorf, 5 „ »1 >1 Luchau. 31. März, 9 Uhr vorm. in Bserwalde, '/2II „ »» n Ruppendorf, 2 „ nachm. „ Höckendorf, 4 „ »1 Obercunnersdorf. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Im amtlichen Teile der heutigen Nunimer fordert Herr Bürgermeister Vr. Weißbach als Kommissar sür die Einführung des Achtuhrladcn schlusses die Inhaber der offenen Verkaufsstellen zur Abgabe ihrer Aeußerungen darüber aus, ob sie sür oder gegen die be antragte Einführung des zeitigere Ladenschlusses stimmen wollen oder nicht. Die Erklärungen sind vom I6. bis mit I8. d. M. schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus (Zimmer Nr. 11) abzugcben. Von dem Ergebnis dieser Abstimmung wird es abhängen, ob die Einführung des Achtuhrladenschlufses für Dippoldiswalde angeordnet werden kann oder nicht. Es müssen mindestens zwei Drittel der Abstimmendcn sich sür die Einführung erklären, wenn dem Anträge stattgegeben werden soll. Auch diejenigen Ge- Ichästsstelleninhaber, die den Antrag auf Einführung des Achtuhrladenschlusses selbst gehellt resp. mitunterschrieben haben, müssen ihre Erklärungen Innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgeben bezw. wiederholen. — Die letzte Wohltätigkeilsvorstellung des hiesigen Albertzweigvereins hat trotz der ungünstigen Witternngsvkrhältnisse einen sehr guten finanziellen Erfolg gehabt. Ist es doch möglich gewesen, bei einer Gesamt- einnahme von über >000 Mark der Vereinskasse für ihre Wohlsahrtszwecke einen Reingewinn von 900 Mark zu- zuführen. So ist der Apelt an die Mildlätigkelt der Be sucher nicht ungel>ört verhakt und die Bewohner von Stadt und Land haben wieder ein glänzendes Zeugnis ihrer Hilfsbereitschaft sür arme Kranke gegeben. Um irrigen Meinungen zu begegnen, werden wir bei dieser Gelegenheit gebeten, darauf hinzuweissn, daß von diesem Reingewinn kein Anteil an den Dresdner Hauptverein abgeliefert wird, dieser vielmehr dem Albertzweigverein Dippoldiswalde voll zur Verfügung bleibt. Der Haupt verein erhält überhaupt lediglich von jedem einzelnen Mit glieds-Jahresbeitrag 1 M. 50 Pf. Dafür hat der Zweig verein die große Vergünstigung, Freistellen im Carolahaus zu erhalten. Nach tz 10 Abs. 2 der Satzungen des Albertvereins dient der Rest der Jahresbeiträge den Zweigvereinen zur Erreichung von Vereiuszwccken, nament lich zur Armenkrankcnpflege. Ebenso verbleiben ihnen Vermächtnisse, die einen bestimmten Zweigvcreine aus drücklich vermacht worden sind, sowie die Erträgnisse der von den Zwcigvereinen veranstalteten Festlichkeiten, Samm lungen usw. in unverkürztem Betrage. Dippoldiswalde. Aus Anlaß des 90. Geburtstages Sr. Königlichen Hoheit des Prlnzregenten von Bayern waren am gestrigen Sonntage wie anderwärts im Lande die Staats- und öffentlichen Gebäude auch hier geflaggt. — Der Gesamtbetrag der durch vorgelegte Quittungen festgestelllen Unterschlagungen des Stadtsörsters Schieritz beziffert sich auf 577,93 Mark. Der Verlustbelrag wird voraussichtlich wledercrlangt werden. Der Witwe Schieritz und ihren minderjährigen Kindern haben die städtischen Kollegien eine jährliche Unterstützung aus der Forslkasse zugebilligt. Frauenstein. Die Stadt Frauenstein wird zur Ehrung der Könige Albert, Georg, Friedlich August lll., ein Dreikönigs-Denkmal errichten, das nach den Plänen und Modellen von Professor Albin Müller-Darmstadt aus- gesührt wiid. Das Denkmal erhält nach Albin Müllers Vorschlag seinen Platz auf dem Markte vor dem Aufgange zum Schloß. Den an dieser Stelle im Winkel zusammen- lauseuden Häuserreihen entsprechena, ist der Denkmals- Grundriß als gleichseitiges Dreieck gestaltet. Aus seinen Ecken erheben sich drei wuchtige Säulen, die einen schweren dreieckigen Baldachin tragen. Auf den drei Wandslächen dieses Blocks sollen die Namen der drei Könige ein- gemeißelt werden, während die Eckakroterien die Wappen Sachsens, des königlichen Hauses und der Stadt Frauen stein erhalten. Im Schutze dieses Baldachins ruht nun auf gewaltiger Säulentrommel die Königskrone. In den breiten und flachen Kanelüren der prachtvollen Trommel werden als abschließendes Band die Ortsnamen der Schlachten aus dem Kriege 1870/71 angebracht, in denen sich sächsische Truppen besonders ausgezeichnet haben. Zu Füßen des Kronensteins ist in den vorderen Rand der dreieckigen Basis, gewissermaßen als Grundstein, eine Tafel eingelassen mil den Namen der Frauensteiner Krieger, die im deutsch-sranzösischen Feldzuge ihr Leben für das Vater land eingesetzt haben. Um den Denkmalskörper läuft im