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Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, i Nr. 4 — 92. Jahrgang Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 5. Januar 1933 Reichstag am 24. Januar 32 29 -ff. r )s nur 1,6 0,1 28 24 -e, in er d. -r« e» 28 24 21 rz >1, >0. n- otz ill- II- re is 25 is je ro, ll, 27 24 21 25 21 18 15 » r- er Höhungen der steuerfreien Abzüge in Frage. Krieger witwen mit minderjährigen Kindern werden sich dabei be sonders aus Z 56 EStG, berufen können, wonach Auf wendungen im Haushalt, die durch ihre Erwerbstätigkeit veranlaßt werden, ausdrücklich zu den besonderen wirt schaftlichen Verhältnissen rechnen, die eine Erhöhung deS steuerfreien Lohnbetrags rechtfertigen. Auf der Steuerkarte wird in diesem Jahre wiederum auch die Bürgersteuer für 1933 angefordert. Be kanntlich baut sich die Bürgersteuer in der Regel auf dem Jahreseinkommen 1931 auf. Die Bürgersteuer ist auf der vierten Seite der Steuerkarte vermerkt. Einwendungen gegen ihre Höhe wie überhaupt Rechtsmittel gegen die Heranziehung zur Bürgersteuer, Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung und dergleichen müssen im übrigen bei der betreffenden, die Bürgersteuer anfordernde Gemeinde gestellt und dort weiter verfolgt werden. Die Finanz ämter haben damit nichts zu tun, da die Bürgersteuer eine selbständige, den Gemeinden überwiesene Steuer ist und nur aus Zweckmäßigkeitsgründen auf der Steuerkarte an gefordert und vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohn steuer einbebalten wird. Das .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— AM. Ire, Haus, bei Postbestellung l,80 AM. zuzüglich Vestellgelb. Einzelnummern lv Apsg. Alle Postanftatten und Post- Gewa^'i^'^^ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Agel^Im Falles sonstiger — — — 2-2 Betriebsstörungen bestellt Dienstleistung. Die gleiche Erhöhung wie vorstehend können auch kriegsbeschädigte Offiziere beanspruchen, die nach dem Offizierpensionsgesetz von 1906 um mindestens 25 Prozent erwerbsbeschränkt sind. Weitergehende Er höhungen sind für diejenigen Kriegsbeschädigten zulässig, die die Pflegezulage nach § 31 des Reichsversorgungs gesetzes erhalten. — Für die nicht im Kriege, sondern aus anderen Ursachen Beschädigten kommen entsprechende Er- Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Die Gteuerkarte kommt. Wie kann man den Steuerabzug ermäßigen? Den in einem Angestellten- oder Arbeitsverhältnis stehenden Personen ist in diesen Wochen von ihren Ge meinden die Steuerkarte für 1933 zugegangen. Diese Steuerkarte bildet bekanntlich die Grundlage für die im neuen Jahre seitens der Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerabzüge einschließlich der Ledigensteuerzuschläge, wie auch der Bürgersteuer. Nachdem die früheren Lohn steuererstattungen, bei denen alljährlich im ersten Viertel jahr des folgenden Jahres zu viel einbehaltene Lohn steuern bei den Finanzämtern erstattet wurden, fortgesallen sind, ist es doppelt wichtig geworden, die Richtigkeit der in Zukunft einzubehaltenden Lohnsteuern nachzuprüfen, denn in den meisten Fällen bekommt, wer zu viel zahlt, am Jahresschluß nichts wieder heraus! Bei der Berech nung der Lohnsteuer gehen bekanntlich von dem Brutto- aehält oder Lohn die Familienermäßigungen, der steuer freie Lohnbetrag von 720 Mark sowie als Pauschalsatz für Werbungskosten und Sonderleistungen 2X240—480 Mark ab. Bei Erhalt der Steuerkarte achte man deshalb zunächst darauf, daß der Familienstand richtig vermerkt ist und daß auch sonst alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Abzüge ausgenutzt werden Bei Unstimmigkeiten stelle man schleunigst bei seinem Finanzamt entsprechende An träge auf Berichtigung des Familienstandes oder auf Er höhung der zulässigen Abzüge. Vielfach erklären sich die Finanzämter zur Berichtigung des Familienstandes nicht für zuständig und weisen darauf hin, daß dies durch die Gemeinde geschehen müsse, die die Steuerkatte ausgestellt Hai. Um hier ein unnötiges Hin- und Herschicken der Sleuerpstichtigen zu vermeiden, sind die Finanzämter in dessen vielfach angewiesen, unrichtige Familienstands eintragungen durch entsprechende Erhöhungen der steuer freien Beträge im Wege des 8 56 EStG, auszugleichen. Familienermäßigungen werden im übrigen gewährt für die zur Haushaltung zählende Ehefrau und jedes minderjährige Kind bis zu 18 Jahren. Kinder über 18 bis 21 Jahre werden nur berücksichtigt, wenn sie kein eigenes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit haben. — Unterhält jemand Ehefrau oder minder jährige Kinder, ohne daß diese zu seiner Haushaltung gehören, ganz oder doch im wesentlichen, so können diese Unterhaltsleistungen zwar nicht durch Gewährung von Familicnermäßigungen, wohl aber durch Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages nach Paragraph 56 EStG, be rücksichtigt werden. Die Berichtigung des Familienstandes kann im übrigen auch während des laufenden Jahres erfolgen, wenn er sich während des Jahres ändert, z. B. infolge Heirat, Geburt eines Kindes usw. Es empfiehlt sich, solche Veränderungen schleunigst anzuzeigen und Berichtigung der Steuerkarte zu erwirken, denn im Laufe eines .Kalenderjahres hinzugekommene Familienange hörige dürfen beim Steuerabzug erst berücksichtigt werden, wenn die Steuerkarte berichtigt ist. Noch wichtiger als richtiger Familienstand sind die Möglichkeiten des Gesetzes zur Erhöhungderoben- genannten a b z u g s s ä h i g e n Beträge von 7 20-s-480 — 1200Mark. In Betracht kommen hier zwei Gruppen: a) Der steuerfreie Lohnbetrag im engeren Sinne von 720 Mark jährlich, 60 Mark monatlich usw., kann bei Einkommen bis zu 30 000 Mark auf Antrag er höht werden, wenn besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wesentlich beeinträchtigen. Als Verhältnisse dieser Art kommen insbesondere in Frage außergewöhnliche Be lastungen durch Unterhalt oder Erziehung einschließlich Berufsausbildung der Kinder, durch gesetzliche oder sitt liche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählen, durch Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, llnglücksfälle oder durch besondere Aufwendungen im Haushalt, die durch Erwerbstätigkeit einer Witwe mit wmderjährigen Kindern veranlaßt worden sind. Erhöhung ist auch möglich, wenn jemand im vorigen Jahre kein Ein kommen bezogen und den Lebensunterhalt im wesentlichen aus seinew Vermögen, insbesondere aus Ersparnissen gedeckt hat. b) Werbungskosten und Sonderleist un ken. Für sie kommt im Normalfall ein Abzug von ^-<240 — 480 Mark jährlich oder 40 Mark monatlich in WA Werbungskosten gelten alle zur Erhaltung oder Sicherung des Arbeitslohns gemachten Aufwendun- so insbesondere Fahrkosten zwischen Wohnung und ^weitsstätte, Ausgaben sür ausgesprochene Berufs- uewuug, Zu den Sondcrleistungen gehören alle die der Steuerpflichtige für sich und seine Acht selbständig veranlagten Haushaltsangehörigen zur Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-. Jnvaliden- und Arbeitslosenversicherung, für Witwen, Waisen-, Aensions- und Sterbekassen leistet, ferner ^ebensversicherungsprämien sowie Kosten für Fort- mwung in dem ausgeübten Beruf (nicht aber auch zur Erlernung eines neuen Berufes). Als Sonderleistungen «etten endlich auch Kirchensteuern Verussverbandsbei- srage und freiwillige Zuwendungen des Unternehmers au 40 33 22 6,0 2,0 5,ü 4,5 5F 6,0 0,6 3,0 4,0 4t .2. 33 31 40 40 37 LS 37 n, 29 r, le, ie. ei Zentrum angehört, vor der Hand kaum für eine Auflösung des Landtages stimmen wird. Die Haltung der National- sozialisten ist noch ungewiß. Wie weiter bekannt wird, hat Ministerpräsident Braun in der Sitzung lebhafte Klagen über die Personal politik der kommissarischen Preußcnregierung vorgebracht und Abberufung der Rcichskommissare in Preußen ver langt. Eine baldige Klärung der Lage in Preußen wird ja die demnächst stattfindcnde Unterredung zwischen dem Reichskanzler von Schleicher und dem Ministerpräsidenten Braun bringen. Oer Kanzler wünscht Klärung der politischen Lage In der Sitzung des Ältestenrats des Reichs- tags erklärte noch Staatssekretär Plankvon der Reichs kanzlei auf eine Anfrage, wie sich die Neichsregie- rung zu der Frage des Zusammentritts des Reichstages stelle, die Neichsregierung sei bereit, vor dem Reichstag zu erscheinen und Erklärungen über ihr Programm ab zugeben. Sie lege dann allerdings auch Wert darauf, daß im Anschluß daran eine Klärung der politischen Lage eintrete. Die kommunistischen Mitglieder des Auswär tigen Ausschusses des Reichstages haben die Ein berufung des Ausschusses für Donnerstag, den 12. Januar, gefordert. Strasser in Berlin. Köln, 4. Januar. Die Kölnische Zeitung (KZ.) bringt in ihrer Morgenausgabe aus Berlin folgende Nachricht: Gregor Strasser ist heute früh hier eingetrvssen, offenbar in der Ab sicht, Verhandlungen zu führen. In politischen Kreisen verlautet, daß er bereits eine Besprechung mit dem Reichskanzler gehabt habe und noch haben werde. An amtlicher Stelle ist dieses Ge rücht bisher noch nicht bestätigt worden. Weiter verlautet, daß zwischen Hitler und dem früheren Reichskanzler von Papen eine Zusammenkunft in Köln am Rhein verabredet worden sei. Offenbar bemüht sich Hitler, ehe er seine letzte Entscheidung über die Haltung seiner Partei gegenüber dem Kabinett Schlei cher trifft, um eine Meinungsäußerung Papens über die gegen wärtige Lage. Die Unterredung zwischen beiden Politikern ist bisher noch nicht zustandegekommen; aber auch offenbar nicht abgesagt worden. Im Gegensatz hierzu will die Tägliche Rundschau erfahren haben, daß am Mittwoch nachmittag in Köln in der Wohnung des Barons Schroeder eine geheime Unterredung zwischen Adolf Hitler und dem früheren Reichskanzler von Papen stattgefunden habe. Adolf Hitler sei in Begleitung feines neuen Generalsekre tärs Rudolf Heß und des Obersten SS.-Führers Himmler und seines Wirtschaftsberaters Keppler erschienen. Die Unterre dung habe etwa eineinehalbe Stunde gedauert. Gegen 3 Uhr hätten beide in ihren Autos Köln in Richtung auf Detmold verlassen. Bei der Unterredung seien die Möglichkeiten erwogen worden, noch einmal den Versuch einer Kanzlerschaft Hitlers zu unternehmen. Angesichts der guten persönlichen Beziehungen des Herrn von Papen zum Reichspräsidenten hofften die Betei ligten anscheinend, daß Herr von Papen den Reichspräsident dazu umstimmen könne, feine bisherigen Bedenken gegen eine Kanzlerschaft Hitlers fallen zu lasten. unterfiützungs- und Penstonskassen des Betriebes, über steigen bei einem Steuerpflichtigen die vorgenannten Werbungskosten und Sonderleistungen den Betrag von 480 Mark jährlich oder 40 Mark monatlich, so hat er Anspruch aus Erhöhung dieses Betrages bei der Lohn steuer. Bei dahingehenden Anträgen mutz natürlich immer die tatsächliche Aufwendung im einzelnen dargelegt oder mindestens glaubhaft gemacht werden. Bei einem Teil der Sonderleistungen, nämlich den Sozialversiche rungsausgaben, oen Beiträgen zu Sterbekassen, Lebens versicherungen und Berufsfortbildungskosten, ist der Abzug indessen nach oben hin beschränkt. Die Ausgaben hierfür dürfen auch bei besonderem Nachweis auf jährlich nicht mehr als 600 Mark — 50 Mark monatlich angesetzt werden. Dieser Betrag erhöht sich aber noch für die zur Haus haltung zählend-» Ehefrau und jedes minderwertige Kind ohne selbständig zu veranlagendes Einkommen AM je 250 Mark jährlich. Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sind noch durch Erlasse des Reichsfinanzministers Sonderanweisun gen gegeben, vor allem für die Kriegs- und Zivil- beschädigten sowie für Kriegerwitwen. Bei ihnen wird der gesamte steuerfrei bleibende Betrag von 1200 Mark jährlich oder 100 Mark monatlich ohne Einzel nachweis um den Prozentsatz der Erwerbsbeschränkung erhöht, soweit der Betreffende mindestens 25 Prozent erwerbsbeschränkt ist. Die Erhöhung gilt aber nur für Bezüge aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis, nicht sür Ruhegehälter öder ähnliche Bezüge aus früherer Zusammentritt desReichsparlamenks Beschluß des Ältestenrates: 24. Januar. Der Ältestenrat des Reichstages hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag die Einberufung des Reichstages zum 24. Januar beschlossen. Am 20. Januar wird der Ältestenrat nochmals zusammentreten, um die Tages ordnung für die nächste Reichstagsfitzung festzulegen. über die Sitzung des »Ältestenrats wird weiter be kannt, daß die Kommunisten die Einberufung des Reichs tages für den 9. Januar, die Sozialdemokraten für den 10. Januar vorgeschlagen hatten. Diesen Anträgen wurde entgegengehalten, daß erst die Ausschüsse Zeit zur Fort setzung ihrer Arbeiten haben müßten. Schließlich wurde ein Zentrums antrag angenommen, den Reichstag zum 24. Januar einznberufen. Die Annahme dieses Vorschlages erfolgte mit allen Stimmen gegen die der Kommunisten und Sozialdemokraten bei Stimm enthaltung der Nationalsozialisten, die ihrerseits vorgeschlagen hatten, den Zeitpunkt der nächsten Vollsitzung des Reichstages entsprechend der vom Reichs tag erteilten Ermächtigung dem Präsidenten weiterhin zu überlassen. In der Sitzung des Ältestenrates, die von Vizepräsi dent Esser (Ztr.) geleitet wurde, wurde auch angeregt, in der nächsten Vollsitzung u. a. einige internationale Ab kommen zu erledigen. Auch sonst liegt ein umfangreiches »Beratungsmaterial vor. Es ist damit zu rechnen, daß auf die Tagesordnung der nächsten Vollsitzung bereits die Entgegennahme einer Regierungs erklärung gesetzt wird. Die Nationalsozialisten wünschten, daß in der nächsten Sitzung auch ihr »Mißtrauensantrag gegen die Reichsregicrung zur Abstimmung gebracht werden sollte, wobei allerdings betont wurde, daß sie damit nicht die Abgabe der Regierungserklärung vorweg verhindern wollten, sondern daß die Abstimmung ihres Mitztrauens- antrages im Anschluß an die Regierungserklärung oder die darauffolgende Aussprache stattsinden soll. Mit diesem Beschluß des Ältestenrates des Reichs tages dürften die Gerüchte, die davon wissen wollten, daß mit einer baldigen Auflösung des Reichsparlaments zu rechnen sei, vorerst nicht ihre Verwirklichung finden. Wenn keine besonderen Zwischenfälle eintreten, ist da mit zu rechnen, daß die Aussprache, die sich an die Regie rungserklärung schließen wird, noch mehrere Tage in An- ' spruch nehmen wird, so daß es nicht ausgeschlossen ist, daß die politische Debatte noch in den Februarmonat hinein dauern wird. Auch die bereits angedrohte Auflösung des PreußischenLandtages ist noch keineswegs sicher. Wie man hört, hat sich Ministerpräsident Braun in einer Sitzung des Vorstandes der sozialdemokratischen Landtagsfraktion wider Erwarten gegen eine Auflösung des Preußischen Landtages durch das sogenannte Drei männerkollegium ausgesprochen. Auch das Zentrum wird keine große Lust verspüren, in eine Auflösung des Preußischen Landtages zu willigen, so daß der Präsident des preußischen Staatsrates, Adenauer, der ebenfalls Mitglied des Dreimännerkollegiums ist, und der dem für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 b^LN^^ Lurch Fernruf übermittelten Anzeigen üdttn/wirkein-^IIIIT^IT^T^ der »ein Anspruch au, Lieferung der Zeitung -der Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung ^n c nnX' iX ?ürch Fernes üb«m^ ' ' ' " Nr. v beruchsichtig. Anzeigen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bedanntmachungen »er Amtsbauntmanni»-» s ->, gerichis un» des Siadtrats zu Wilsdruff, des Farstrent-mt- Tharandt und des Finanz^