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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen^das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster Bahrgang. 1888. Rr. 87. Dienstag, den 22. Angnst Erscheint wöchentlich 8 Mal (Dienstag und Freitsg Abonnement-prei« vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer rostet_lO Pf Jnseratenannahm« Montags u. Donnerstag« bi« Mittag 18 Mr. Erscheint wöchentlich 8 Mal Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kosteten Pf. In se ratenannahme Montags u. Donnerstags hi« Mittag 18 Uhr. Bekanntmachung. Das 7. und 8. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882 enthält: No. 51. Verordnung, Aenderungen und Nachträge zur Ausführungsverordnung vom 29. Januar 1877 über die Gymnasien rc. betr.; No. 52. Bekanntmachung, die Lehr- und Prüfungsordnung für die Gymnasien betr.; No. 53. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach betr.; No. 54. Verordnung, die Expropriation von Grundeigentum zur Erbauung der zu verlängernden Hainsberg-Schmiedeberger Eisenbahn betr. No. 55. Bekanntmachung, eine Abänderung des Verzeichnisses über Parochialverhältnisse in der Oberlausitz betr.: No. 56. Verordnung wegen Aufkündigung des Restes der 4'/^ proc. Prioritätsanleihen der vorm. Albertsbahn-Aktiengesellschaft betr.; No. 57. Verordnung, die Errichtung neuer Schubübernahmestationen in Böhmen betr. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 21. August 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgrmstr. Bekmmtmachmlg. Im Gasthofe „zur Tanne" in Tharandt sollen zwar I. UutL-Nül^sr 4 Ctm. Mittenstärke, von 11—27 Mtr. lang, Oberstärke, Klötzer 3,5 und 4,5 Mtr. lang, Ctm. Unterstärke, 7—17 Mtr. lang, 2— 9 Mtr. lang, Stöcke, 121 weiche I. V. Dittrich. 312 448 125 12 1 1 24 23 10 1 36 Rm. harte Aeste, 203 - weiche - 10-12 13—15 2-3 4—6 7—8 43 Rm. 89 - 68 - 176 - Die Königl. Revierverwaltung. Neumeister. einzeln und partieenweise unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zn begeben. Tharandt, am 9. August 1882. Königl. Aorstrentamt. Montag, den 28. Angnst 1882, von Vormittags s Uhr an, nachstehende in den Schlägen der Abthl. 26 und 42, sowie iin Einzelnen in den Abthl. 1-6, 9—12, 14—17, 19, 22, 25—27, 28, 38, 41, 42, 58, 59 und 60 des Tharandter Revieres aufbereitete Nutz- und Brennhölzer, und 3,30 Hundert weiche Derbstangen 3,23 1,21 101,50 111,80 18,55 Stück buchene Stämme - birkene - - weiche - II harte Brennfcheite, weiche - harte Brennknüppel, 11—21 < 18 11—15 16-22 23—29 30-36 37 15 16—22 23—29 30—36 41 von 9 Zur Erhaltung des Kleingewerbes. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht die „Sozial-Korrespondenz" nachstehenden Artikel: Obwohl die Hebung des Kleingewerbes gewiß allen Regierungen am Herzen liegt, übersieht man doch sehr oft die einfachsten praktischen Mittel zur Erreichung dieses Zieles. Mian hält große rettende Thaten durch die Gesetzgebung für nöthig, während Regierungen und Ge meindebehörden durch die Verwaltung unmittelbar eingreifen und vielen Uebelständen rasch selbst abhelfen könnten. Die deutschen Militärverwaltungen haben gegenwärtig nicht nur ihre eigenen Gewehrfabriken und Arsenale, sondern auch eigene Bäcke reien, Sattlereien, Schneidereien, Schuhmachereien rc., während früher Hunderttausende von Bäckern, Privatschuhmachern, Schneidern, Sattlern, Kaufleuten, Krämern rc. für das Militär beschäftigt waren. Ja, viele aktive Soldaten, welche gegenwärtig anstatt znm Militärdienst vor zugsweise zur gewerblichen Arbeit verwendet werden, verschaffen sich als Schneider' und Schuhmacher für Offiziere und Civilisten einen nicht unerheblichen Nebenverdienst und machen gerade den kleinen Meistern ihres Wohnorts eine ebenso unberechtigte wie unbequeme Konkurrenz, weil sie keine Steuern und andere Lasten zu tragen haben und für den nothdürftigsten Unterhalt nicht selbst zu sorgen brauchen. Die großartig eingerichteten Militärkasinos und die Kantinen für die gttvöhnltchen Soldaten befriedigen auch vielfach den Privatbedarf von c Familien. Die Beschränkung des aktiven Militärs auf de» Militärdienst, welche ganz in der Hand der Regierungen liegt, i wäre eine der tiefgreifendsten Maßregeln zur Wiederaufhülfe des kleinen und mittleren Gewerbestandes. Wenn man vor solchen einschneidenden Maßregeln zurückschreckt, so könnte man einstweilen recht gut auf andere Weise den Wünschen einzelner Gewerbsklasseu entgegenkommen. Es wird an vielen Orten nicht mit Unrecht darüber geklagt, daß der Staat und die Gemeinden bei ihren immer großartiger werdenden Unternehmungen den Groß handel und Großbetrieb sehr einseitig begünstigen und sich überhaupt gar nicht die Mühe geben, auch kleinere oder mittlere ganz leistungs fähige Gewerbetreibende bei den von ihnen ausgeschriebenen Lieferungen und Arbeiten zu berücksichtigen. Die zu einem „Verbände sächsischer Lederproduzenten" vereinigten Lohgerbermeister Sachsens haben vor Kurzem in einer von den Handels und Gewerbekammern zu Dresden und Plauen der Regierung zu wohl wollender Erwägung empfohlenen Eingabe ansgeführt, daß sich allein der Militärbedarf des Königreichs Sachsen für Leder auf 5—600,000 Mk. beziffere, daß davon aber höchstens für 100,000 Mk. von den Gerbern selbst, das Uebrige von einem Händler geliefert werde, während gerade das umgekehrte Verhältniß stattfinden sollte, und man das große Quantum Leder recht gut direkt von 10 bis 20 einzelnen leistungsfähigen Gerbern entnehmen könnte, die über genügende Mittel verfügten, um den Annahmestellen volle Garantie guter Lieferung zu bieten. Da möglicherweise auch in anderen deutschen Bundesstaaten dasselbe Verfahren herrscht, bei großem Bedarf gewisser Waaren nur den Großhandel zu begünstigen, so reicht das Interesse an der Frage weit über die engeren Grenzen Sachsens hinaus, und man könnte durch