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Nach de» angestellten Erörterungen sind bei Preisen für Gegenstände des täg lichen Bedarfs, insbesondere für NahrungS- und Futtermittel aller Art, sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz, und Leuchtstoffe, Auswüchse, die eine behördliche Festsetzung im Sinne oeS NeichsgesetzvS, betr. Höchstpreise, vom 4. August 1914 erforderlich machen würden, im Regierungsbezirke Zwickau bisher nur ganz vereinzelt zu bemerke» gewesen, und auch diese sind zumeist verursacht worden durch übermäßige Einkäufe der Bevölkerung und durch die Schwierigkeit der Warenzufuhr während der Mobilmachung. Mit Rücksicht hierauf und da nunmehr eine Erleichterung in der Güterzufuhr eintrttt, hat die Königliche Kreishauptmannschaft mit dem ÄreisauSschusse beschlossen, für ihren Bezirk vorläufig von der Festsetzung von Höchstpreisen für Gegenstände des täglichen Bedarfs abzusehen. Sollte wider Erwarten eine übertriebene Preissteigerung für derartige Waren noch eintreten, so wird die Königliche Kreishauptmannschaft sofort di« Festsetzung von Höchstpreisen vornehmen, und eS wird mit den hierfür gesetzlich vorgesehenen Zwangs. Maßnahmen und Strafen unnachfichtlich vorgegange» werden. Sämtliche Gemeindebehörden haben den Geschäftsverkehr mit Gegenständen des täglichen Bedarfs hinsichtlich der geforderten Preise fortgesetzt zu überwachen und für Heu Fall der Forderung unverhältnismäßig hoher Preise, dafern ihr Einschreiten erfolglos vletbrn sollte, unverzüglich Anzeige an die Aufsichtsbehörde zu erstatten. ' Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß auch ohne Festsetzung von Höchst« vretsen Geschäfte und Handelsbetriebe, die etwa Wucherpreise für Lebensmittel verlangen hüten, sofortige Schließung zu gewärtigen haben. Zwickau, den 15. August 1914. Königliche Kreishauptmannschaft. De« Oberschaffner a. D. Friedrich August Bräutigam in Schwarzenberg, Bahnschaffner a. D. LoutS Singer in Schwarzenberg, Privatier Karl Wilhelm Jung- Mckel in Lauter, Bahnschaffner a. D. Christian Moritz Reinhold in Aue, Seiler- yutster Maximilian Wigand Bernhardt in Schönheide sind als Hilssbeamte der Landgendarmerie angenommen und verpflichtet worden. Sie sind bewaffnet, durch «in« weißgrüne, da» LandeSwappen und die Aufschrift „Hilfsbeamter der Landgendarmerie* zeigende Binde gekennzeichnet und führen einen von der König!. Amtshauptmannschaft ansgestellten Ausweis bei sich. Ihre Anweisungen sind in derselben Weise zu befolgen, wie die der Landgendarmerie. Zur Vermeidung des Mißbrauchs polizeilicher Befugnisse durch anders Personen wird jedermann aufgefordert, sich von den Hilfsbeamten, falls sie nicht persönlich bekannt ßnh, den Ausweis vorzeigen zu lassen. s Pi» Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 19. August 1914. Aufruf. Lin Weltbrand umlodert uns. Tausende, auch aus unserer Stadt, werden im YM« stellen. In unzähligen Familien werden Not und Mangel einkehren. Es gilt, guch den in unserer Stadt zurückgebliebenen hilfsbedürftigen Angehörigen unserer Schützer ün Feld« beizustehen, damit diese ohne Sorge um das leibliche Wohl der Ihrigen sein können und denjenigen unserer Einwohner zu helfen, die durch den Krieg sonst in harte Not geraten sind. Wir vertrauen darauf, daß jeder nach seinen Kräften gern und reichlich beiträgt, «m entstandene Not auszugleichen, in dem Bewußtsein, daß auch solche Gaben und Leistungen für de» Bestand uusereS Vaterlandes unerläßlich sind. Bare Spenden und sonstige Gaben werden in der städtischen Sparkasse ent gegengenommen. Alle Einwohner der Stadt, welche einer Stelle Unterstützungen gewähren, werden gebeten, die Namen der Unterstützten und die Art der Unterstützung auf dem Versicherungsamte des Stadthauses zu melden, damit eine gerechte Verteilung der Hilfe an die Notleidenden ermöglicht wird. I Der Rot der Stadt Ane. Die Stadtverordnete». Hofmann. Justizrat Dr. Raabe, z. Zt. Borüeher. Forstdiebstahl. In der letzten Woche sind in den Waldungen der Flur Aue viele Holzdiebstählc be gangen tvorden. Wir weisen darauf hin, daß solche Vergehungen mit Geldstrafe bis zn «M«»« I!» tt 11 »I, m , >1 300 Mk. oder mit Haft bestraft werden. Die mit der Flurbeanfsichtigung beauftragten' Personen werden jeden betroffenen Holzdieb zur Bestrafung anzeigen. Aue, den 22. August 1914. Der Rat der Stadt. Schubert, Stadtrat. , Alle Militärpflichtigen, di- im Besitze de» Be-j rechtigungSscheineS zum einjährig-freiwilligen Dienste' sind, alle iu den Jahren 1893 und 1894 geborenen Militärpflichtigen, die Keim' diesjährigen M usterungS- oder AuShebungSg,schäfte zurückgestellt worden sind,! und alle Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, die beim diesjährigen AuSheb»> ungSgeschäft« nicht zur Vorstellung gekommen sind, werden hiermit aufgefordert, sich zur Vermeidung ihrer Bestrafung NNverzäglich zur Stammrolle hier zu melden und den Militärau»w«lS vorzulegen. Der Stadtrat. - vr, Rüdiger. Schwarzenberg. Städtischer Arbeitsnachweis.; Arbeitgeber, welche Arlwit irgend welcher Art, sei e» auch nur von kurzer! Dauer, wie insbesondere Erntearbeit, Holzzerkleinern und dergleichen, zn vergebe«! haben, werden gebeten, Äeö !«lefonisch oder schriftlich in einfachster Form heim Stabt«! rate zu melden, damit de» sich hier meldenden arbeitslosen Personen Arbeit! zngewieseu werden kann. Schwarzenberg, am 21. August 19l4. Der Stadt » at. «4»Wegen Äeubeschotteruug des Kommunikation--! wegeS zwischen Sachsenfeld und Neuwelt auf dg« Strecke zwischen Eisenbahnbrücke und der Flurgrenze mit Neuwelt wird dieser vom 25. August ab aus die Dauer der Arbeiten für allen Fahrverkehr gesperrt. Schwarzenberg, den 21. August 1914. Der Stadtrat. . Zur Leitung und Beaufsichtigung von Strahenbauarbeiteu wird eine mit der- artigen Arbeiten vertrante Person (Schachtmeister) sofort gesucht. Zu melden im Stadtbauamte. Schwarzenberg, den 21. August 1914, Der Stadtrat. Zur Ausführung kleiner JrMandseüungsarbeiten wird' ein gewissenhaft««, und tüchtiger, mit allen Arbeiten vertrauter Maurer — Schwarzenberger Einwohner ' sosort gesucht. Zn melden im Stadtbauamte. Schwarzenberg, den ?1. August 1914. Der Stadtrat. Bockau. Meldung Einberufener. Um eine» genauen Neherblick über die durch den Krieg geschaffen« Lag« bek Ortes zu erhalten, werden die Angehörigen ersucht, im Gemeindeamt alsbald nach! dem Emtreffc» oder der Rückkehr die Name» aller derer zu melden, die nach, dem LS. August LÄL4 zum Heer oder zur Flotte eittberufen werden. Bockau, den 20. August 1914. Dev Gemei» devorstaud. Bekanntmachung. Nach ß 25 Absatz 2 des Forst- und Jeldstrafgesetze- wird mit Geldstrafe bis, zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft, wer unbefugt die zur Vernichtung! oder Abwehr schädlicher Tiere oder Pflanze» getroffenen Vorkehrungen beseitigt oder! untauglich macht. Das Wegnrhmen von Fangknüppeln gegen Rüsselkäfer ans Schlägen ober Kulturen dcS Hartmannsdorfer StaatSforstreviereS wird unnachsichtltch zur Anzeige gebracht. Königliche Forstvevierverwaltung Hartmannsdorf. Neustädtel. HeDWe WU dkl MWmiUle« Montag, den 24. Angnst, nachmittags 6 Uhr. Korrs kgrmsnia! LVVO0 französische Gefangene. — Mehr als SO feindliche Geschütze erobert. E» ist kein Traum. Der heldenmütige Geist, der vor 44 Jahren Deutschland» Söhne beseelte, lebt in der heutigen Generation, lebt in unseren im Kampfe gegen den Erbfeind stehenden Brüdern und Söhne» fort. Wie in den ruhmreichen Augusttagen de» Jahres 1870 ist auch in dt«s»m August unsere» Waffen manch' schöner, ja manch' glänzender Erfolg beschieden gewesen. Aber all« Erfolge in diesem Feldzuge werden von dem glorreichen Weg Übertroffen, den teutsche Truppe» aller Stämme unter der Führung des Kronprinzen von Bayern am öchrige« Frejtaq -mm 8 französisch« ArmreUrpS errungen habe». Mehr als 10000 Gefangene und ungefähr 50 feindliche Geschütze find der Lohn. Feierliches Glockengeläute begrüßte die Siegesbotschaft. Großes ist erreicht, weit gröbere» uoch gtlt'S zu errtuge». ES widerspricht deutscher Art und deutsches Oese», in überschwänglichen Redewendungen sich mit Eigenlob zu berauschen. Di«s wollen wir unseren Gegner» und ihren Lügenberichten überlassen, Aber auch auf der rauhen, blutig,» KrirgSbahn gibt e» tm Sturm und Drang Meilensteine, a» denen man nickt achtlos vor- »der-,km so». Mm solch« bedeutet dieser Sie- ml Metz. Und nun: Weiter vorwärts mit! Gott! Das von uns gestern nachm. durch Extrablätter be kannt gegebene Telegramm, welche» die erste Siegesbotschaft bracht», lautet: Berlin, 21. Ang. Unter Führung Sn Kgl. Hoheit -es Kronprinzen von Bayern habgq Truppen aller deutschen Stämme gestern ist Schlachten zwifche» Metz und den Bogefen den Stag erkämpft. Her mit stnrffey Kväften ist