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Amts- MS Änzeigeblan für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Fernsprecher Nr. NO. Lel.-Adr.: Amtsblatt. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — «3. Jahrgang. . ... Bezugspreis vierteljührl. M. 1 .SOeinschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen" in der Expedition, beiunserenöotensowiebei allen Ueichspostanstalten. ü^nneklntt lür Eibenstock, Larlrfelb, Hundshübel, - Neuheide,Sberstützengrün,Schönheide, s Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengriin, wildenthal usw. - Sonntag, den 6. Februar ISIS bet aus Graf ing of- cchend n Bec- rds gs« crespon- n Ka- >riechen- aem ge- icnizeli- ese von ren sich g über- on Tu- )e von schos- ienische er sich den rngs tßtrn Durch die Verordnung des Bundesrats vom 28. Juni 1915» über den Verkehr 19. unde im 5S für 1009 kx f-tt en Landesfuttermittelstelle. von ber Marmeladen dürfen zum Verkaufe nur feilgeboten werden, wenn sie in einer Käufer leicht erkennbaren Weise einen Vermerk auf der Verpackung tragen, aus 8» ;r. für der rs lk Sol« 5-lug« mit Kraftfuttermitteln (RGBl. S. 399) und die Ergänzungsverordnung dazu vom Dezember 1915 (RGBl. S. 831) sind u. a. folgende Futtermittel beschlagnahmt Wicken, Peluschken, Gemenge von Hülfensrüchteu ohne Getreide, Gemenge von Gerste mit Sülsenfrüchten, Lupinen, Ackerbohnen. Die Beschlagnahme hindert die Besitzer der genannten Futtermittel nicht, sie mel- ust- Flic> nach : ver- für- iert la Se- mlten- griff -udent rößt.m lf ein- s: Es über- schau- cwgs- Lags «ches timmt l und c Be- Stadr II. Zuwiderhandlungen werden nach tz 17 der Verordnung vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 807 ff.) bestraft. III. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1916 in Kraft. Dresden, den 2. Februar 1916. 350.— 350.— 350.— 300.— 250.— 350.— ein entsprechender Wicken „ Peluschken ....... Gemenge von Hülsenfrüchten ohne Getreide . „ Gemenge von Gerste mit Hülsenstüchten . . „ Lupinen Ackerbohnen „ Sind die Waren nicht von mittlerer Art und Güte, so tritt Verordnung, betreffend den Landet mit Marmelade. Auf Grund der 12 und 15 der Bundesratsverordnung über die Errichtung Prcisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Septembers. Novem- 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 607 und 728 ff. wird folgendes bestimmt: sich ergibt, welche Sorte (I—V der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 14. Dezember 1915, Reichs-Gesetzblatt Seite 817) den Inhalt der Verpackung bildet. Fer ner muß auf der Verpackung in leicht erkennbarer Weise daS Gewicht angegeben sein und zwar entsprechend den Festsetzungen des Herrn Reichskanzlers in der Bekannt machung vom 14. Dezember 1915 unter II bei Verpackungen in Fässern oder in son stigen Gefäßen über 15 Ii§ das Reingewicht (Nettogewicht), bei anderen Verpackungen das Rohgewicht (Brutto für Netto). MtlHck Mchck. Anmeldungen für das neue Schuljahr 1916 17 werden für die Lehrlings- und Mädchen-Abteilung Donnerstags und Freitags von 12—1 Uhr im Schulgebäude (Ecke Vodel- und Schulstraße 1 Treppe links) entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung wird Montag, den 1. Mai, von 8—12 Uhr früh stattfinden. Preisabschlag ein. Kommt keine Einigung über den Preis zustande, so setzt die Kreis hauptmannschast ihn endgültig fest. Besitzer der genannten Futtermittel, die ihre Vorräte zu verkaufen wünschen, ha ben dies der Landwirtschaftlichen Zentral-Genossenschaft möglichst bald anzuzeigen. Diese wird sich dann wegen Einsendung von Proben usw. mit den Verkäufern in Verbin dung setzen. Dresden, den 3. Februar 1916 eigenen Betriebe zu verbrauchen, sei es zu Futterzwecken oder zur Aus saat, wer aber solche Futtermittel absctzen will, muß dies durch Vermittelung der Be zugsvereinigung deutscher Landwirte tun. Dem Vernehmen nach sollen sich in den Händen der Landwirte noch größere Men gen dieser Futtermittel, verstreut in einzelnen kleineren Posten, befinden, deren sich die Landwirte gern entäußern würden, wenn ihnen dazu Gelegenheit gegeben würde. ES ist deshalb von der Vezugsvereinigung deutscher Landwirte unter Zustimmung des Ministeriums die Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft Dresden-A., Sidonien st raße 11/13 beauftragt worden, derartige Posten auf zukaufen. Für die Futtermittel werden, soweit sie von mittlerer Art und Güte sind, folgende gesetzlich vorgeschriebene Preise gezahlt werden In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Tafelglashüttenwerke Weitersglashütte, G. m. b. -d. in Weitersglashütte ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen nnd zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwettbaren Vermögensstücke — sowie zur An hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf den 29. Kevruar 19IV, vormittags '.9 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock bestimmt morden. Eibenstock, den 3. Februar 1916. Königliches Amtsgericht. Unsere Feinde wollen das deutsche Volk durch Aushungerung zu einen, schändli chen Frieden zwingen. Die Maßnahmen unserer Reichsregierung gegen den Aushunge rungsplan geben uns die Gewißheit, daß dieser Anschlag mißlingen wird. Bei diesen Reichsmaßnahmen darf es aber nicht allein verbleiben. Ein jeder Staatsbürger hat vielmehr die vaterländische Pflicht, daß er an seinem Teile mitwirke, das Reich auch ! wirtschaftlich unbesiegbar zu machen. Dazu vermag die deutsche Landwirtschaft beson- ! ders wirksam beizntrageu, wenn sie durch weitgehendste Ausnutzung des Ackerbodens die j höchsten Erträge an Brotgetreide nnd an Kartoffeln im Kriegsjahre 1916 zu erzielen sucht Aber auch der Besitzer eines kleinen Gartens oder eines für den Anbau geeigneten anderen /Landfleckens kann an der Sicherung der Volksernährung mitwirken, wenn er sein Land in möglichst wirtschaft licher Weise für den Kartoffel- und Gemüseban verwendet. Die Land und Gartenwirtschaft in unserer Stadt ist für solche tätige Mitarbeit in diesem Falle durch aus nicht zu unbedeutend und unsere Höhenlage ist einer verständigen Knegsbewitt- schastung des Bodens noch keineswegs zuwider. Wir richten hiermit an alle Besitzer von Grundstücken, großen und kleinen, die Mahnung, in diesem Jahre. 1) die Anbaustächen sehr zeitig und gründlich vorzurichten, 2) das Land gut zu düngen, 3) jeden ausnutzbaren Flecken mit Getreide, Kartoffeln, Gemüse usw. zu bebauen, 4) möglichst auch Frühkartoffeln auszulegen und 5) seiner Zeit nach Aberntung einzelner Flächen tunlichst sofort ge eignete neue Aussaaten oder Anpflanzungen zu bewirken. Es kann in der jetzigen Zeit niemals zuviel an Nahrungs- und Futtermitteln herangezogen werden. Tas Gegenteil ist höchstens zu befürchten. Eibenstock, den 15. Februar 1915. Der Stad trat. Hesse. Die vorstehende Bekanntmachung bringen wir zu allgemeinster Beachtung in Er innerung. Ter Sieg wird uns nur dann beschieden sein, wenn wir bis zuletzt wirt schaftlich durchzuhalten vermögen. Darum erneut Hand an's Werk, den feindlichen Anschlag gegen unser ganzes deutsches Volk zu Nichte zu machen. Wohl wird in die sem Jahre die Feldbestellung mangels geübter Arbeitskräfte in mancher Wirtschaft schwieriger sein wie im Vorjahre. Trotzdem darf kein Landstück unbestellt bleiben. Einer Helse dem Andern nach Kräften aus. Unsere Krieger im Felde müssen die Sicherheit haben, daß auch die in der Heimat Zurückgebliebenen jedes Opfer für Freiheit und Zu kunft der Reiches zu bringen wissen. Eibenstock, den 4. Februar 1916. D c r Stadtrat. Hesse. M. Die Brotmarkentaschen sind Wonlag, den 7. Aevruar 1915, vorm. an die Brotmarkenausgabe zurückzugeben. Stadtrat Eibenstock, den 4. Februar I9I6. Städtischer Kartoffelverkauf Wonlag und Dienstag, den 7. und 8. Kevruar 1S1V, im Feldschlößchen. Briketts werden gegen Gutscheine Wittwoch, den 9. dss. Wonals, nachm. im Magaziengrundstücke auSgegeben. Stadlrat Eibenstock, den 4. Februar I9IV. l Vorstoß österreichischer Kreuzer an . die italienische Ostküste. - Tas Hauptinteresse an den KriegsereignissM der letzten Tage nahmen die Lustkämpfe sowie dio „Ap- pam"«Angelegenheit in Anspruch. Auch die heutigen Nachrichten beschäftigen sich überwiegend damit. Einen neuen Erfolg österreichisch-ungarischer Kreuzer meldet im Anschluß an den .veerosbericht auch das Flottenkommando: Wien, 4. Februar Amtlich wird verlaut« Hart: Russischer Kriegsschauplatz. Ein österreichisch ungarisches Flugzeug- gejchwader hat den östlich von Kremens lie genden russischen Etappenort Schumsk mit Bomben beworfen. Zahlreiche Gebäude ps- hen in Flammen. Sonst ist nichts besondere« es» gefallen.