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Großenhainer MchMügs- Md AnzchMM. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. 5. Sonyabend, den 12. Januar 1867. Großenhain, am 9. Januar 1867. Großenhain, den 9. Januar 1867. Der Stadtrath. Kunze. Der Stadtrath. Kunze. In hier anhängigen Nachlaßsachen des verstorbenen Kaufmanns Herrn Martin Böhmig hier sollen Erbtheilungs halber in zwei hinter einander folgenden Mittwochen und zwar den SS. und den SV. Januar dieses Wahres von früh 10 Uhr an im hiesigen Rathhaussaale eieea VVV Mfund Kaffee von ganz reinem guten Geschmack, SVV Rollen drntscher Mortoriko, 14,VVV Stück verschiedene Sorten Cigar ren, Tvv Mäcktchen Solo-knalle», SVV Mfnnd deutscher Kaffee, verschie dene GlaSwaaren, sowie ein Ladentisch und zwei Stück Ladenreale mit Waa- renkaften gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert werden, wozu Kauflustige hierdurch Lingeladen werden. Königliches Gerichtsamt Radeburg, am 8. Januar 1867. ^rinneruna An ungesäumte Berichtigung des ersten, den 2. Januar ». e. fällig gewesenen und mit 1 Thlr. — - — - zu entrichtenden Hundesteuertermins wird andurch mit dem Bemerken erinnert, daß der Stadtrath in der nächsten Zeit durch den Abdecker einen Umgang in hiesiger Stadt halten, dabei Hunde, die mit der Steuermarke nicht versehen sind, wegfangen lassen und gegen die Eigenthmner solcher Hunde gemäß tz 10 des kürzlich in diesem Blatte publicirten Hundesteuerregulativs verfahren wird. Bekanntmachung. Won dem unter^ichntt«. Hnchtsamtt das Johann Traugott Menschen in Zabeltitz zugehörige Mühlengrundstück, Nr. 42 des Brand- versicherungs - Catasters, Fol. 37 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zabeltitz, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten, einschließlich jedoch des zum Mühlengrundstücke gehörenden gehenden und treibenden Zeugs, auf 6820 Thlr. — - —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise verstei gert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 27. October 1866. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Güldner. Bei der kürzlich in hiesiger Stadt vorgenommenen Revision Feuerstätten und des Privatfeuerlöschgeräthes sind in sehr vielen Hausern Mangel vorgefunden worden. — Der Stadtrath laßt es für dies Mal bei der von den Revisoren erstatteten Anzeige bewenden, schreibt aber hiermit vor, daß die fehlenden Feuereimer sofort angeschafft, beziehendlich die defect gewordenen^ dergleichen reparirt, daß die vor den Einfeuerungs öffnungen der Oefen fehlenden Bleche gelegt, die blosen hölzernen Kamin- oder Effenthüren mit starkem Eisenblech beschlagen, die fehlenden Aschbehälter aber gebaut, beziehendlich die nöthigen Re paraturen daran und die Reparaturen an Essen, die übrigens stets frei zu halten sind und nicht mit Stroh oder anderen brennbaren Gegenständen umstellt werden dürfen, alsbald vorgenommen werden, wenn es die Witterung gestattet. — Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die Aschbehälter mit Asche gefüllt sind, unverzüglich für deren Räumung Sorge zu tragen ist, und daß die von einzelnen Hausbesitzern vorgebrachte Entschuldigung, daß ihnen Niemand die Asche ab kaufen oder sonst abnehmen wolle, nicht beachtet werden kann. — Der Stadtrath wird im Früh jahre eine Nachrevifion vornehmen lassen und dabei säumig befundene Hausbesitzer unnachsichtlich zur Bestrafung ziehen. Böttger.