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chönburger Tngeblatt »rschtdü täglich mit «usuahme der T«ge «ach Sonn- und Festtagen. mm»hme von Inseraten für die nächster- Hetnrnde Nummer bi« vormittag« 11 Uhr- «r »bounementSprei« beträgt vierteljähr- 1 Mk. 25 Pf. Einzelne Nrn. L Pf. Z-s««te pro Zeile 10 Pf., Singef. -0 Pf. "sSellarischer Gatz wird doppelt berechnet. »ud Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster: in Saufungen bis Herrn Fr. Janafchek; in Langeuchursdorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn M elm Dahler, Ligarrengefchäft au d-r Brücke; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkeuburg bei Herrn Ernst Siöfche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für den Htadtrath zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Praig, Äuuzeuarl, LiHtenstei»«C«ü»berg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, LaLenberz, 2t. Ezidien, Ghrenham, Krshaäsorf, Kalken, Grumbach, Häufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Riederhain, Langenleuba-Oberhain, Riederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdsrf, Vmrspr-ch« Nr. 9. Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 287. Sonntag, den 1v. December 1899. Witterrmgsbericht, ausgenommen am 9. December, nachm. 4 Uhr. Narometerstand 766 mm. reducirt aus den Meeresspiegel. Thermometerftand — 3' 0. (Morgens 8 Uhr — 4" 0.) Lambrechts Polymetcr 59"/«. Thaupuukt — 18 Grad. Windrichtung: Nordost. Daher Witterungsavsfickten für den 10. December: Vorwiegend heiter. Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Bekanntmachung, betr. die Alters- und Jnvaliditätsversicherung. Nachstehend wird eine Veröffentlichung de« Vorstand» der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen, welche einige Sutzerst Wichtige Bestimmungen deS mit dem neuen Jahr in «rast tretenden Gesetzes über die Alter«- und In validitäts-Versicherung enthält, zur Beachtung namentlich der versicherungSverpflichteten oder versicherung«berechtigten Personen auszugsweise bekannt gemacht. Waldenburg, den 8. December 1899. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. rc. rc. Nach dem bisherigen Rechte war eS nachgelaffen, sür zurückliegende Zeiten, in denen versicherungspflichtige Beschäftigung stattgesunden hatte, ohne jede Beschränkung Beitragsmarken nachträglich zu verwenden, sodaß eS auch bei Säumigkeit in der Bei- tragSabsührung öfter noch möglich war, die gesetzliche Wartezeit durch Nachzahlung von Beiträgen zu erfüllen und in den Genuß einer Alter«- oder Invalidenrente zu gelangen. Nach Z 146 de» neuen JnvalidenversichcrungSgesetze» hingegen ist VVM 1. Jauuar 190« ab die Rachverweuduug vou Marke« i« der Regel «ur aus die Zeit do« zwei Jahre«, rückwärts gerechnet, zulässig und wirksam. Alle Diejenigen, für welche trotz de« Vorliegen« vcrsicherungSpflichtiger Be schäftigung bisher Beiträge überhaupt nicht oder in unzureichender Weise entrichtet find, werden daher vor grotzem Rachtheil geschützt, wenn die unterbliebene Zahlung der bisher fällig gewordenen Beiträge spätestens btS ZVM 81. December 1899 vachgeholt wird. Und zwar ist nur die thatsächlich erfolgte Zahlung bei der zuständigen Hebestelle wirksam. E» genügt nicht, die irgendwie bekundete Ab sicht, die Zahlung leisten zu wollen, ebensowenig da« Lnbirten derselben oder die Uebernahme der Verpflichtung zu ratenweisen Zahlungen. Daß die Zahlung der fällig gewordenen Beiträge von dem zunächst dazu ver pflichteten Arbeitgeber unterlassen worden ist, ist jedenfalls kein Grund, um die Aus- schlußsrist gegenüber dem Versicherten unwirksam werden zu lassen; r» ist die Pflicht jede« der Invalidenversicherung Unterliegenden, sich davon zu überzeugen, daß die Leistung der erfordert chen Beiträge vorschriftsmäßig sür ihn erfolgt ist. Nach dm hier gemachten Erfahrungen ist dir, bez. rechtzeitige, Leistung von Bei trägen öfter unterblieben, namentlich für die der VersicherungSpflicht unterliegenden Hansgewerbtreibeudeu der Textilindustrie ««d für BerfichenmgSpfltchttge, die nicht ia eiaem regelmätzigea ArbeitSVerhältnitz za einem bestimmte« Arbeitgeber stehe«, sondern die Beschäftigung in dem Betriebe oder der Behausung einer größeren Anzahl von Arbeitgebern unter öfterem Wechsel derselben, meist nur tageweise an einer Stelle, verrichten, wie Tagelöhner, Wäschertvve«, Rähertvne«, Plätterinnen, Schneiderinnen und dergleichen. Die letztgenannten BernsSzweige werde» ganz besonders ans die Rachtheile hingewtefe«, die ihnen bei vuterbleibender Nachzahlung bis zum 31. December dS. IS. für die Zukunft erwachsen. Insbesondere verjährt auch der Anspruch an die Arbeitgeber auf Zahlung an theiliger Beiträge vom 1. Januar 1900 ab binnen zwei Jahren nach Fälligkeit. Freiwillige Beiträge (bei Selbstverfichrrung oder Weiteroerficherung) und Beiträge einer höheren als der maßgebenden Lohnklaffe dürfen nach dem 1. Januar 1900 nur auf ein Jahr, rückwärt« gerechnet, entrichtet werden (Z 146 de« Jnvalidenver« sichcrungSgesetze«.) Die Anmeldung der Kinder, welche Ostern 1900 schulpflichtig werden, hat Moutag, de« 11. December, vormitt. zwischen 8 und 12 Uhr oder nachmitt. zwischen 2 und 5 Uhr, oder Mittwoch, de« 13. December, vormitt. zwischen 8 und 12 Uhr in de, Director-Expedition der Bürgerschule zu erfolgen Schulpflichtig werden Ostern 1900 diejenigen Kinder, welche bis dahin da« 6. Lebensjahr erfüllt haben. Aus Wunsch der Eltern oder Erzieher können aber auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni 1900 da« 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung ist sür jedeS Kind der Jmpfschti», für nicht t« Waldeus bürg geborene Kinder außerdem eine standesamtliche Geburtsurkunde mit pfarramtlicher Taufbescheinignng vorzulcgen. Auch solche Kinder sind anzumelden, welche wegen Krankheit oder sonstiger Ge brechen dir Schule voraussichtlich Ostern 1900 nicht besuchen können. Waldenburg, den 9. December 1899. Die Direktion der Bürgerschule. Schlund. Vrennholzauction auf Fordorglauchauer Revier. Montag, de« 11. December, von vormittags 9 Uhr an sollen die i« Schlepitz und auf dem Tetchmaun'schen Ankäufe ausbrreitcten 20 Rmtr. Laubholz-Scheitr und Rollen 48 « Nadelholz- - - - 60 Wllhdt. - -Reisig und 12 » Laubholz. - unter den gebräuchlichen Bedingungen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Bersammlnug aus dem Holzschlage im Schlepitz. Gräflich SchSnbvrg'schr Forstverwaltung und Rentamt Forderglau- chau, am 29. November 1899. Kleck. Hennig. "Waldenburg, 9. December 1899. In süddeutschen Zeitungen, namentlich in bayerischen, wird die neue Flottenvorlage schon heute bestimmt ab gelehnt. ES würde aber zu weit gegangen sein, wenn man auS diesen Acußerungen den Schluß ziehen wollte, daß alle süddeutschen Abgeordneten ohne Ausnahme un bedingte Gegner der neuen Forderungen sind. So schlimm ist die Sache nicht; es wird in diesen Aus führungen ein tüchtiges Stück der süddeutschen Grunv- anschauung zu suchen sein, die mehr auf ein verdienst liche« Sparen sieht, wie auf ein umfangreiches Autgeben. Es ist ferner zu beachten, daß gerade Süddeutschland von den Millionen, die in Folge der neuen Schiffsbauten in Umlauf gesetzt werden, naturgemäß weniger zufällt, als dem deutschen Norden. Selbstredend hat auch der Süden seinen Vortheil einer starken deutschen Seemacht, sonst würden die Regierungen in Bayern, Stuttgart und Karlsruhe ein anderes Votum abgeben. Daß aber von Schiffsneubauten die Küstenbevölkerung mehr hat, als die Bevölkerung eines weit von der Küste entlegenen Staate«, ist zutreffend und nun einmal nicht zu ändern. Wenn aber auch diese Auffassung im ersten Augenblick vielleicht diese oder jene süddeutschen Kreise stutzig ge- macht hat, so dürfen wir doch nicht vergessen, daß der Süddeutsche im stillen, sich thatsächlich beweisenden Patriotismus dem Norddeutschen nicht nur nicht nach steht, vielleicht ihm darin noch überlegen ist. So 'st schon darauf zu rechnen, daß eine augenblickliche Miß stimmung wieder vorübcrgcht, und daß auch der Süden an Dem, was für nothwendig erkannt werden wird, thatkräftig mitarbcitet. Die Ankündigung der neuen Flottenvorlage hat gerade keine Bestürzung, oder auch nur ein lautes Protestiren hervorgerufcn. Wer sich in jener Zeit bemüht hat, den Pulsschlag der Bevölkerung aufmerksam zu beobachten, konnte sich davon unschwer überzeugen. Aber etwas wie Mißbehagen und Verdruß wurde verschiedentlich laut, nicht sowohl darüber, daß sür unsere Kriegsmarine mehr Geld in Anspruch genommen wurde, als vielmehr über dir Art der Ankündigung. Das erscheint Nebensache, ist doch aber eine große Hauptsache. Es kommt nicht blo« darauf an, was man thun will, sondern wir man eS thun will, und wir wollen nur daran erinnern, daß Fürst Bismarck im Einlcitcn von solchen bedeutsamen Gesetzen ein Meister war. Und so wäre denn der Effect diesmal auch ein ganz anderer gewesen, wenn, wie e« unter dem Fürsten Bismarck stets war, in dieser Sache der Reichskanzler das erste Wort gesprochen hätte, statt Vas Reichs-Marine Amt. Es war das nicht einerlei, und vielfach ist daS Un behagen darüber geäußert, dqß der erste verantwortliche Beamte des Reiches hier nicht selbst den ersten Schritt gethan hat. Denn ihm kam es zu, als dem Chef der gesammten Reichsverwaltung, er mußte den Gedanken aus dem rein Militärischen ins Allgemeine übertragen. Fürst Bismarck hat stets darauf gehalten, daß bei der artigen Forderungen von Anfang an Alles klipp und klar war, daß nicht der leiseste Zweifel bestand, wie er sich die Ausbringung deS erforderlichen Geldes denke. Heute wogt noch ein lebhafter Streit über die An«